Beiträge von Gruwo

    In einer Wohnungseigentumsanlage entscheidet die Eigentümergemeinschaft über die Art und Weise des Fernsehempfangs. Veränderungen können und dürfen durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden und derartige Mehrheitsbeschlüsse sind auch von den Eigentümern zu tragen, die ihre Wohnungen vermietet haben.

    Ob eine derartige Veränderung allerdings bei vermieteten Wohnungen eine Verschlechterung der Wohnqualität darstellt, entscheidet alleine die Vereinbarung im Mietvertrag.

    Aber: Es gibt keine Bestimmungen, die einen Vermieter verpflichten, seinem Mieter den Zugang zu sämtlichen Medien zu ermöglichen.

    Zitat

    Zum einen hat ihr der Vermieter einen "Stellplatz" im Mietpreis mitvermietet, den es gar nicht gibt - er hat gar keine Stellplätze! Eine Angabe zu den Stellplatzkosten ist nicht enthalten.

    Wenn im Mietvertrag ein Stellplatz vereinbart wurde, der tatsächlich nicht vorhanden ist, so stellt dies sicherlich einen Mangel dar. Da allerdings keine Angaben über die Höhe der Stellplatzmiete im Vertrag enthalten ist, kann man sich über die Höhe einer Mietminderung vortrefflich streiten.

    Zitat

    Bei einer Nebenkostenaufstellung pro Monat, die er beigelegt hat, berechnet er "Stellplatz 20,-".

    Ein Stellplatz hat mit Nebenkosten absolut nichts zu tun

    Zitat

    Daraufhin habe ich bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Da der Vermieter keine Stellplätze nachweisen konnte, musste er bei der Gemeinde eine sog. Parkplatz Ablöse in Höhe von 2000,- € pro fehlendem Stellplatz zahlen.

    1. Frage: Kann er diesen Betrag auf die Mieter als monatliche Nebenkosten umlegen?

    Ein klares Nein

    Sorry @ Over50 aber manche Teilnehmer verstehe ich einfach nicht.

    Wenn Sie sich so sicher sind im Recht zu sein, dann frage ich mich tatsächlich, warum Sie hier im Forum nach den anfänglichen Auskünften noch immer nach Bestätigung für Ihre Rechtsauffassung suchen.....

    Hallo armyshop,
    die Berechung bezieht sich auf 1670 Anteile bzw. dieser Wert ist fuer die Berechung der veraenderten Wohnung angesetzt worden.
    Wenn Sie mit 1690 Anteile rechnen moechten, so brauchen Sie nur den Anteil mit 1670 tauschen.

    Diese Antwort verwirrt mich jetzt.

    Ändert sich der Einzelanteil an einer Wohnung so ändert sich logischerweise auch der Gesamtanteil. Denn die einzelnen Anteile aller Wohnungen addiert ergeben den Gesamtanteil. Von der Änderung des Gesamtanteils sind alle Wohnungen betroffen.

    Zitat

    Sind es dann 202,05/1670stel oder 202,05/1690stel?

    Genau die Frage habe ich jetzt irgendwie erwartet...

    Da die Miteigentumsanteile in tausendstel Anteile berechnet sind muss sich rechnerisch auch der Gesamtanteil ändern, wenn sich ein Einzelanteil ändert. Und die Änderug des Gesamtanteils gilt für alle Wohnungen.

    Zitat

    darf meine vermieterin einen stromzwischenzähler in meiner küche einbauen

    Halte ich eh für Schwachsinn. In den übrigen Räumen wird kein Strom verbraucht?

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    In dem Fall würde ich einfach vorschlagen, eine Klingel vorne ans Tor zu legen.

    ...ist sicherlich die eleganteste Lösung, wenn sich der Mieter damit arrangieren kann, den Besuch statt an der Haustür am Hoftor in Empfang zu nehmen.

    Ob den Vermietern untersagt werden kann, die Hunde frei auf dem Grundstück laufen zu lassen, da habe ich meine Zweifel.

    Zitat

    Der VM müsste den Ausziehenden Mieter auf seine schriftliche Bitte hin aus dem MV entlassen.

    Nur um es zu verdeutlichen: Grundsätzlich besteht für den Vermieter keine Verpflichtung, nur eine Partei aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dies ist nur rein freiwillig möglich.

    Wenn der Vermieter nicht bereit ist, Ihren Mitbewohner aus dem Mietverhältnis zu entlassen bleibt nur die gemeinsame Kündigung des gemeinsam geschlossenen Mietvertrag. Ob Ihr Vermieter anschließend mit Ihnen als alleinigem Mieter einen neuen Mietvertrag abschließt, bleibt dann Verhandlungssache.

    Zitat

    Wie kann der neue Einheitswert zum Zwecke der Betriebskostenabrechnung ermittelt werden?

    Ich war zunächst etwas verwirrt, aber sicher ist hier nicht der Einheitswert (dieser wird vom Finanzamt ermittelt), sondern der in der Teilungserklärung ausgewiesene Miteigentumsanteil gemeint.

    Eine Änderung des Vertelerschlüssels in einer Eigentümergemeinschaft bedarf eines Mehrheitsbeschlusses.

    Aber beachten Sie auch:

    BGH: Änderung des WEG-Verteilerschlüssels nur bei erheblicher Mehrbelastung - Recht - haufe.de

    Hmm vielleicht bin ich ja zu realistisch. Aber ich glaube kaum, dass sich ein Forenteilnehmer die Formulierung 'unüberbrückbare Differenzen' als Umschreibung aus den Fingern saugt. :)

    Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass im Kündigungsschreiben auch exakt diese Formulierung als Kündigungsgrund angegeben wurde....

    Zitat

    24 mal am Tag auf den Klo ? Sicher eine durchfallgeplagte Rechnung.

    Äh die Berechnung bezieht sich eher auf die Angabe von qualer, dass der Lüfer in seinem Bad einmal pro Stunde anspringen und 5 min laufen würde.

    Aber hier wird wohl eh wieder versucht, aus einer Mücke einen Elefanten zu basteln (wobei ich mich dabei immer frage, wo bleibt der Stachel ;)).

    Meine Vermutung geht, wie bereits geschrieben, doch eher dahin, dass im Bad ein Lüfter mit Feuchtigkeitssensor und Nachlauftimer verbaut wurde. Wenn dann die Tür zum Bad offen bleibt und dort außerdem noch eine niedrigere Temperatur als in den übrigen Räumen herrscht, würde es mich nicht verwundern, wenn der Lüfter im Bad häufiger anspringt

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