Beiträge von K.Schmitt

    Mich würde die Rechtslage zu folgendem Sachverhalt interessieren:
    Ein Mieter kann eine von ihm angemietete Wohnung vorübergehend wegen eines Wasserschadens im Haus, der die Wohnung unbewohnbar macht, nicht bewohnen und weicht in eine andere (freistehende) Wohnung im Gebäude aus. Er kündigt diese Wohnung fristlos wegen Unzumutbarkeit im 2. Monat nach Auszug, d.h. er hat für den 1. Monat weiter Miete für diese Wohnung gezahlt und ebenfalls für die zweite, von ihm vorübergehend bewohnte Wohnung, einmal Miete gezahlt. Die Hausratsversicherung entschädigt ihn dafür und zahlt Unterbringungskosten von etwas mehr als der Höhe einer Monatsmiete. Der Mieter fordert plötzlich per Anwaltsschreiben die eine Monatsmiete (für die Whg. mit Wasserschaden) zurück. Ist die Forderung berechtigt?
    Freue mich über Antwort.

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