Beiträge von Okal

    Ich bin auf Wohnungssuche und habe mich bisher auch immer nach den Angaben des Energieausweises gerichtet. Jetzt habe ich eine Wohnung besichtigt die 89kwh/m²*a hatte. Also recht gut. Aber die Wohnung ist ungedämmt und wird sicherlich ordentlich kosten im Heizverbrauch. Die Vermieterin erzählt dass die Vormieterin nur selten zu Hause war.

    Jetzt habe ich gelesen dass der Energieausweis auf den letzten drei Abrechnungen der Heizkosten erstellt wird. Damit scheint mir dass die Angaben in so einem Ausweis ziemlich nutzlos sind. Man braucht nur Leerstand über die schlimmsten Wintermonate (man muss ja nur längere Zeit Leerstand berücksichtigen) oder einen Mieter der selten zu Hause ist.

    Schade eigentlich. Ich hatte gehofft das sind Ausweise mit richtig wissenschaftlich ermittelten Daten. Aber so kann man es ja höchstens als Warnung nehmen wenn da ein sehr hoher Wert rauskommt. Aber nicht als Mietgrund.

    Oder wie seht ihr das?

    Leipziger82

    Der genaue Wortlaut lautet:

    Schönheitsreparaturen

    1 Die Schönheitsreparaturen sind vom Mieter fachgerecht auszuführen, wenn sie erforderlich sind. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster (bei Holzfenstern), das Streichen der Innentüren und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen des Bodenbelags. Im allgemeinen sind Schönheitsreparaturen nach Ablauf folgender Zeiträume erforderlich:

    - in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle fünd Jahre durchzuführen,
    - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
    - in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.

    Lässt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der oben vereinbahrten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so sind die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen entsprechend zu verlängern oder zu verkürzen.

    2 Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen. Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.

    3 Sind während der Mietzeit nach Abs. 1 fällige Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt worden, so sind diese rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

    4 Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne von Abs. 1, so hat der Mieter an den Vermieter einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist. Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags werden die Kosten einer im Sinne d...

    Der Rest ist eh nicht mehr relevant...

    Die Backsteine sind da weil die Tapete die dort klebt schon so aussieht wie eine gemauerte Wand. Das wurde nur nachgemalt und dann halt Efeu dran gemalt.

    Berny... ich bin mir nicht sicher ob ich das mit der Naivität und Dummheit persönlich nehmen sollte aber ich nehme mal an es war nur allgemein gemeint. Und du scheinst auch nicht der Typ zu sein der beleidigen würde. ;) Ich wußte zumindest nicht dass Waschbecken derart billig sind. Ich hätte gedacht die kosten um die 100€. Aber gut wenn es anders ist.

    Es scheint übrigens wie wenn ich erstmal um das ganze Thema drumrumkomme. Eine Freundin will die Wohnung übernehmen und eine WG draus machen. Ich könnte ihr dann noch mal helfen wenn sie auszieht, weil ich ja auch länger hier gewohnt habe. Aber erstmal scheint es wie wenn ich einigem Stress aus dem Weg gehen kann. Obwohl ich ihr sicher noch helfen werde wenn sie renovieren will. Aber immerhin. :)

    Ich hoffe mal der Vermieter akzeptiert dass die Wohnung einfach übernommen wird ohne Renovierung. Meine Freundin, die sie übernehmen will, würde sicher unterschreiben dass sie sie so übernimmt wie sie ist.

    Im Kündigungsschreiben steht: "Nach den mietvertraglichen Bestimmungen können wir Sie zum 31.12.2014 von Ihren Verpflichtungen entbinden. Sollten wir die Wohnung früher vermieten können, sind wir bereit, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns die Wohnung von Ihnen auch dann schon in einem einwandfreien Zustand übergeben werden kann. Bitte teilen Sie uns dazu schnellsmöglich Ihre Telefonnummer mit. Um das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß zu beenden, ist eine Abnahme durch ... erforderlich."

    Was meint ihr, wird das problemlos gehen?

    Danke!

    Dieses Nachbarland ist mittlerweile weit weg für mich. Daher ist das keine Option. Ich denke aber, wenn Versicherungen nur den Zeitwert eines Waschbeckens ersetzen, dann muss ich auch nur den Zeitwert ersetzen. Und bei einem so alten Waschbecken dürfte das sogar 0€ sein. Ich denke ich pokere erstmal dahin.

    Ist es ein Problem dass ich kein Übergabeprotokoll habe?

    Wenn ich eine Vorabnahme machen lasse, kann ich den Prüfer auf seine Aussagen festnageln? ZB ein Protokoll verlangen? So dass ich ihn zB davon überzeugen könnte dass Gerichte mir Recht geben dass ich die Wände nicht streichen muss und falls er das zugibt ich dann Sicherheit habe wegen einem Protokoll?

    Was ist WB? Ein Waschbecken für 13€ vermutlich nicht...

    Die ganze Wohnung neu streichen wird ja schon einige Zeit und Farbe kosten. Vielleicht lasse ich es dann doch lieber drauf ankommen. Vielleicht vermieten sie einfach an den Nachmieter weiter wenn er sich nicht beschwert oder der Nachmieter will eh umgestalten, kommt ja nicht selten vor. Vielleicht bei der Vorbesichtigung erstmal anmerken dass ich mich mit den Urteilen auskenne und ich wohl nicht renovieren müsste. Außer die Flure.

    Vorabnahme klingt vernünftig. Ein Übernahmeprotokoll? habe ich nicht. Und im Mietvertrag steht was von Schönheitsreparaturen. Natürlich auch die Klausel alle 3 Jahre usw.

    Warum die Wände streichen? Ich dachte momentane Gesetzeslage ist dass ein Mieter die Wohnung nur streichen muss wenn er die Wandfarbe wirklich unannehmbar gemacht hat. Schwarze Wände oder dunkelrot usw. Aber helle Farben müssen akzeptiert werden. Ist das nicht so oder empfehlen Sie das weil Vermieter dann trotzdem gern Ärger machen?

    Edit: Ich habe jetzt gelesen dass ich das mit dem Waschbecken wohl mit meiner privaten Haftpflicht regeln könnte. Aber erst wenn der Vermieter Schadenersatzforderungen stellt. Die sind aber auch mit Zeitwert was vermutlich bedeuten würde dass ich ohnehin nur einen Zeitwert für das Waschbecken bezahlen müsste. Also auch ohne Haftpflicht.

    Seit dem 1.12.2007 wohne ich in einer Wohnung die mit Frist zum 31.12.2014 nun gekündigt wurde.

    Ich bin mir jetzt unsicher was ich in der Wohnung machen muss um nicht hinterher mit Kosten überrascht zu werden die mir der Vermieter aufdrücken will. Ich würde gern wissen welche Kosten kommen könnten wenn ich nichts mache und was ich durch selbst erledigen eventuell sparen könnte. Dann kann ich das alles besser abschätzen.

    Als ich die Wohnung übernommen habe war überall Rauhfasertapete und weiß gestrichen. Die Decke hatte keine Tapete. Jetzt habe ich beim Einzug fast alle Räume in leichten Farben gestrichen. Also nur leichte Farbtöne jeweils. Einfarbig und zum Raum passend. Die Decke habe ich mitgestrichen.

    Ich weiß dass Klauseln ala "alle x Jahre renovieren" oder "bei Auszug renovieren" ungültig sind. Gilt das auch in meinem Fall? Die Farben sind definitiv nicht weiß aber eben auch nur schwach farbig jeweils. Küche hellblau und das ist noch die deutlichste Farbe.

    Ein Punkt zu den Wänden vielleicht noch. Meine Mitbewohnerin hat in den Fluren Bilder an die Wand gemalt. Ein chinesischer Drache, im anderen Weinranken, Backsteine usw. Sieht ganz gut aus aber ob es dem Vermieter gefällt?

    Der Fußboden hatte überall so häßliche graue Platten. Viele waren kaputt und lose. Wie übrigens auch das Mauerwerk schnell mal bröselt wenn man ein Loch für irgendwas bohrt. Von der Decke bröckelte es oft genug beim Malern usw. Und nicht selten halten Dübel bzw Schrauben erst gar nicht. Auf jeden Fall habe ich in der ganzen Wohnung diese Plastikscheuerleisten abgemacht, Laminat verlegt und dann Holzimitatscheuerleisten angebracht.

    Was jetzt? Muss ich das rausreißen und schauen ob ich irgendwo diese grauen Plastikscheuerleisten finde? Dem Nachmieter andrehen oder mit dem Vermieter drüber verhandeln? Dann müsste ich den Vermieter ja vorher schon mal in die Wohnung holen weil bei Wohnungsübergabe wäre es zu spät um selbst noch was zu machen.

    In der Küche habe ich neues Linoleum verlegt gehabt. Dürfte ähnlich wie mit dem Laminat sein. Das ist aber mittlerweile auch nicht mehr ganz frisch.

    Den Klodeckel habe ich ersetzt. Ich denke darüber wird sich kein Vermieter beschweren. Aber im Bad wurde vom Vorvormieter schon einiges verändert. Weißes Holz unter der Decke, unter dem Waschbecken ein Schrank fest eingebaut usw. Was ist damit?
    Außerdem hat das Waschbecken einen Sprung an einer Seite. Meine Schuld. Ich könnte versuchen das zu reparieren mit Leim und Fugenweiß oder so. Aber vielleicht will der Vermieter ja eh ein neues Waschbecken einbauen. Das alte ist schon recht alt und ich weiß nicht ob das noch für den Nachmieter geht.
    Muss ich das Waschbecken ersetzen? Und kann ich verhindern dass ich zahlen muss auch wenn der Vermieter vielleicht ohnehin das Waschbecken auf eigene Kosten ausgetauscht hätte?
    Ich will mich nicht drücken wenn ich was kaputtgemacht habe. Ich will nur wissen was auf mich zukommt und was an Kosten vermeidbar wäre.
    Ich frage mich gerade ob meine Haftpflicht dafür aufkommen könnte. Mir ist was aus dem Spiegelschrank gefallen. Und da hatte das Waschbecken einen Sprung.

    Letzter Punkt ist das Schlafzimmer. Ein jahrelanger Streitpunkt zwischen mir und dem Vermieter. Eine Ecke des Zimmers hängt quasi im Wind. Trotz dicker Wände ist es schlecht isoliert. So dass das Zimmer im Winter nicht mal auf 17°C beheizt werden kann, auch wenn alle anderen Heizungen aus sind und nur die im Schlafzimmer voll auf. Klempner war schon da, alles ok. Es hängt wohl teilweise am Heizungswasserdruck, der untere Mieter dreht den Druck runter weil ihm die Fließgeräusche zu laut sind und oben kommt dann nicht genug Druck an. Der Vermieter glaubts natürlich nicht. Ich habe mit Infrarotthermometer Wärmeprotokolle usw angefertigt und die Wände sind wirklich ziemlich kalt im Winter, trotz voller Heizungsleistung. Schon heftig wie da gebaut wurde.

    Problem daran ist aber auch dass diese Ecke/Wand ständig Schimmel hatte. Kaum war ein Schimmel beseitigt fing es nach ein paar Monaten wieder mit Husten usw an. Letztendlich musste ich die gesamte Tapete an den Eckwänden abmachen weil dahinter ständig irgendwo ein Schimmelnest war. Von außen hat man das nicht gesehen, aber gemerkt.
    Jetzt hat die Wand dort keine Tapete. Der Vermieter weiß dass ständig Schimmel da war aber wie Vermieter so sind... der Vermieter ist schuld und lüftet nicht. Ich habe genug Ärger da reingesteckt und bin froh hier ausziehen zu können. Ich hoffe ich bekomme eine bessere Wohnung aber ich bemitleide die Nachmieter und hoffe dass das kein Kinderzimmer wird. :(

    Achja... eins vielleicht noch. Was ist mit Fliegengittern die man an Fenster angeklebt hat? Entfernen? Und Geräuschdämmung an Türen?

    Danke!

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