Leipziger82
Der genaue Wortlaut lautet:
Schönheitsreparaturen
1 Die Schönheitsreparaturen sind vom Mieter fachgerecht auszuführen, wenn sie erforderlich sind. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster (bei Holzfenstern), das Streichen der Innentüren und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen des Bodenbelags. Im allgemeinen sind Schönheitsreparaturen nach Ablauf folgender Zeiträume erforderlich:
- in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle fünd Jahre durchzuführen,
- in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
- in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Lässt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der oben vereinbahrten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so sind die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen entsprechend zu verlängern oder zu verkürzen.
2 Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen. Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.
3 Sind während der Mietzeit nach Abs. 1 fällige Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt worden, so sind diese rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.
4 Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne von Abs. 1, so hat der Mieter an den Vermieter einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist. Zur Berechnung des Ausgleichsbetrags werden die Kosten einer im Sinne d...
Der Rest ist eh nicht mehr relevant...
Die Backsteine sind da weil die Tapete die dort klebt schon so aussieht wie eine gemauerte Wand. Das wurde nur nachgemalt und dann halt Efeu dran gemalt.
Berny... ich bin mir nicht sicher ob ich das mit der Naivität und Dummheit persönlich nehmen sollte aber ich nehme mal an es war nur allgemein gemeint. Und du scheinst auch nicht der Typ zu sein der beleidigen würde.
Ich wußte zumindest nicht dass Waschbecken derart billig sind. Ich hätte gedacht die kosten um die 100€. Aber gut wenn es anders ist.
Es scheint übrigens wie wenn ich erstmal um das ganze Thema drumrumkomme. Eine Freundin will die Wohnung übernehmen und eine WG draus machen. Ich könnte ihr dann noch mal helfen wenn sie auszieht, weil ich ja auch länger hier gewohnt habe. Aber erstmal scheint es wie wenn ich einigem Stress aus dem Weg gehen kann. Obwohl ich ihr sicher noch helfen werde wenn sie renovieren will. Aber immerhin. 
Ich hoffe mal der Vermieter akzeptiert dass die Wohnung einfach übernommen wird ohne Renovierung. Meine Freundin, die sie übernehmen will, würde sicher unterschreiben dass sie sie so übernimmt wie sie ist.
Im Kündigungsschreiben steht: "Nach den mietvertraglichen Bestimmungen können wir Sie zum 31.12.2014 von Ihren Verpflichtungen entbinden. Sollten wir die Wohnung früher vermieten können, sind wir bereit, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns die Wohnung von Ihnen auch dann schon in einem einwandfreien Zustand übergeben werden kann. Bitte teilen Sie uns dazu schnellsmöglich Ihre Telefonnummer mit. Um das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß zu beenden, ist eine Abnahme durch ... erforderlich."
Was meint ihr, wird das problemlos gehen?
Danke!