Einspruch eingelegt und prompt kam die Antwort;
"Wunschgemäß haben wir die Einzugsermächtigung gelöscht. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Zahlung unter Angabe der exakten Wohnungsnummer 220XXXXXXXXX.
Zu erstens, hier haben Sie natürlich Recht, es handelt sich um einen redaktionellen Fehler. Es sollte auch der 01.01.2015 werden.
Zu zweitens - wir verlängern Ihren Termin zur Fälligkeit bis zum 15.11.2014.
Zu drittens handelt es sich um Heizkosten, die sich nach den individuellen Verbrauchswerten richten. Wie Sie den Wert in Vergleich mit Nachbarn setzen wollen ist bei individuellen Verbräuchen unklar.
Die Ableseunternehmen kommen 2x kostenfrei zur Ablesung, ein drittes Mal können zusätzliche Gebühren abgerechnet werden.
Die Termine hängen vor dem stattfinden mindestens 2 Wochen aus und es kann bei Kontaktaufnahme ein Ausweichtermin vereinbart werden. Augenscheinlich haben Sie alle Ablesetermine ignoriert, sonst käme es nicht zu einer Schätzung. Wenn, wie Sie schreiben, bei Ihnen doch abgelesen wurde, bitte ich um Übermittlung des Ableseprotokolls. Mit entsprechenden Eintragungen kann die Abrechnung überprüft und ggf. geändert / korrigiert werden.
Sollten Sie hier nichts vorlegen können, behält die Heizungsabrechnung Ihre Gültigkeit.
Ihre eigenen Recherchen können wir nicht nachvollziehen, können Ihnen aber mitteilen, dass laut Statistischen Bundesamt ein Verbrauchswert von ca. 127 Liter pro Tag pro Person angesetzt wird. Richtig substanziell geht bei Ihren Schreiben nicht hervor, worauf Sie Ihren Einspruch begründen. Dies ist bitte nachzuholen.
Die anderen Betriebskosten wurden von der WEG Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung beschlossen. Das Sie diese Kostenumlage akzeptieren, haben Sie mit Ihrem Mietvertrag unterschrieben.
Sie können aber selbstverständlich mit der Hausverwaltung Hausgrund GmbH einen Termin zur Belegeinsicht vereinbaren. Bitte informieren Sie uns über diesen Termin."