Beiträge von Martina92

    Hallo Berny,
    danke für die schnelle Antwort.

    Leider ist es so, dass genau diese Verträge trotzdem ihre Gültigkeit behalten.
    Soweit bin ich schon gekommen.

    "Es ist jedoch zu beachten, dass die Zeitmietverträge nach altem Recht, also diejenigen, die vor dem 01.09.2001 geschlossen worden sind, Bestandsschutz genießen, d.h. sie sind weiterhin gültig und werden nach der alten Rechtslage (Rechtslage vor der Mietrechtsreform des 01.09.2001) beurteilt. Dies ergibt sich aus Art. 229 § 3 Abs. 3 EGBGB "

    Warum besteht denn kein Eigenbedarf?

    Liebe Grüße Martina

    Hallo Leute,
    Ich bräuchte Eure Hilfe!
    Zuerst einmal, ich kann nur hier im Support ein neues Thema erstellen.
    Sorry deswegen.

    Nun ist es so, dass meine Mutter (alleinige Eigentümerin eines Vierfamilienhauses)
    eine Mietpartei kündigen möchte, weil ich diese Wohnung dann beziehen möchte.
    Eigenbedarf oder nicht?!
    Der Mietvertrag wurde am 01.03.1998 geschlossen.
    Er wurde auf 1 Jahr befristet und verlängert sich von selbst jährlich um 1 Jahr.

    Wie sieht es nun für uns mit der Kündigungsfrist aus?
    Bis wann müssen wir kündigen und was ist dabei zu beachten?

    Hoffe Ihr könnt uns helfen.

    Liebe Grüße Martina

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