Beiträge von daywalker66
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das kündigungsschreiben wie ich es bekommen habe:
Kündigung des mietvertrages
sehr geehrter herr .......
hiermit kündige ich das mit ihnen bestehende mietvehältniss über
das haus
in .........
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unter berücksichtigung der gesetzlichen kündigungsfrist ( § 573 c Abs. 1 BGB ) zum 31.08.2014das gesetz ( § 573 BGB ) räumt uns ein Kündigungsrecht ein, wenn wir ein berechtigtes interesse an der beendigung des mietverhälnisses haben. im vorliegenden fall berufen wir uns auf eigenbedarf, den wir im einzelnen wie folgt begründen möchten:
nutzung und bewohnung des hauses und anwesens durch die tochter.
bitte um bestätigung und rücksendung des duplikates im beiligenden freikuvert.
mit freundlichen grüßen
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so sieht die kündigung aus. das schreiben vom rechtsanwalt das ich am 29.08.2014 erhalten habe hat dann aber alles beinhaltet was normalerweise in der kündigung vom 14.05.2014 hätte drin stehen müssen.
die frechheit schlecht hin ist aber auch, das jetzt der rechtsanwalt 492 ,- euro von mir haben möchte für seine tätigkeit.
darf er das überhaupt verlangen? -
Hallo, mir wurde zum 31.08.2014 gekündigt wegen eigenbedarf. jetzt habe ich aber keine wohnung/haus gefunden in den 3 monaten kündigungszeit. letzten freitag ( 29.08.2014 ) kam ein brief von einen rechtsanwalt meiner vermieterin wo mir angedroht wird einen räumungsklage gegen mich zu erwirken. ich habe mich erst etwas im internet schlau machen wollen und habe dann diese gefunden, das in der kündigung wegen eigenbedarf die person mit namen, anschrift, verwandschaftgrad und alter drin stehen muss. auch die gründe warum von dieser person eigenbedarf angemeldet wird. auch müsste angegeben werden ob eine andere wohnung angeboten werden kann. auch der § 574 BGB wegen dem wiederspruch fehlt in der kündigung wie auch der § 545 BGB wegen der vorsetzung des mietverhältnisses und § 574 b abs. 2 BGB fehlt. das einzigste was in der kündigung steht ist der § 573 BGB und die begründung für den eigenbedarf: nutzung und bewohnung des hauses und anwesen durch die tochter ...... mehr nicht. was kann ich tun, denn auf die strasse kann ich nicht, da ich nicht nur privatmann bin, sondern auch hier meine dienstleistungsfirma betreibe und angemeldet habe. schon mal danke im vorraus für die hilfe
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