Beiträge von Golum

    Wenn man als Mieter etwas für falsch hält, muss man das sachlich erklären.

    Habe ich doch gemacht, habe schriftlich um überprüfung der Nebenkostenvorauszahlung und der Stromverbräuche hingewiesen.

    Aber da die Strompreise tatsächlich gestiegen sind, halte ich den Betrag für plausibel.

    Finde nur das bei Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung und einen 2 Personen Haushalt sehr hoch ist.

    Ich weiß jedenfalls nicht, was dies bedeuten soll.

    Es wird vermutlich einen Zusammenhang geben, da es auch im Zähler auf den Display steht.

    Ich versuche einmal den Netztbetreiber zu erreichen.

    Somit sind die 568 kWh als Verbrauch auf dem neuen Zähler plausibel.

    Denke ich auch.

    Der Verbrauch des alten Zählers bis zum Wechsel kommt hinzu.

    Das ist richtig.

    Würde man die Rechnung einsehen, sind dort sicherlich beide Zähler aufgeführt mit ihren jeweiligen Werten.

    Werde ich nochmal versuchen.

    Sollte er es nicht auszahlen, verrechnet man das nach vorheriger Ankündigung mit der laufenden Miete. So ist das nach dem Gesetz vorgesehene Vorgehen.

    Wo kann ich das nachlesen?

    Rechts auf dem Aufkleber steht die Zählernummer des ausgebauten Zählers.

    Da haste recht, habe ich überprüft.

    Davon abgesehen kann man sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen lassen, und dann kann man die Beträge vergleichen.

    Ich bekomme nicht einmal eine Antwort auf meine Anfrage, da bekomme ich auch vermutlich keinen Termin für die Belegeinsicht.

    Was ich noch nicht verstanden habe, warum links auf dem Aufkleber unter 1.8.0 18.743kWh steht und auf dem Display unter 1.8.0 auf der digitalen Anzeige nur 568kWh?

    Die 1.8.0 auf dem Display 1.8.0 (Links) kann man schlecht sehen, kann aber gerne ein neues Bild machen.

    den korrekten Betrag abziehen von den Gesamtkosten, und dann ergibt sich ja der korrekte Betrag zur Nachzahlung

    Ich habe keine Nachzahlung daher kann ich auch nichts abziehen.

    Die 18743 ist offenbar der Stand des alten Zählers zum Zeitpunkt des Ausbaus.

    Das ist nicht richtig, der Zählersstand des ausgebauten Zählers steht rechts auf dem Aufkleber und der Zählerstand des neuen Zählers steht links auf dem Aufkleber.

    Der neue Zähler kann nicht des Stand des alten anzeigen, das ist nie.

    Das ist richtig habe ich aber auch nicht geschrieben.

    Man berechnet selber, welche Nachzahlung sich ergibt, wenn die korrekte Vorauszahlung abgezogen wird und überweist diesen Betrag.

    Ich habe aber 600 € mehr an Nebenkostenvorauszahlungen geleistet, diese wurden aber nicht berücksichhtigt bei der Nebenkostenabrechnung.

    Habe meine Nebenkostenabrechnung für 2023 Anfang September 2024 erhalten.

    Es wurden aber zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt und bei dem neu installierten Stromzähler liegt vermutlich ein Übermittlungsfehler vor.

    Habe keinen direkten Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt aber schriftlich darauf hingewiesen.

    Der Eingang dieses Schreibens wurden mir schriftlich bestätigt.

    Mir ist schon bewusst, dass die Stromkosten gestiegen sind aber mir ist aufgefallen, dass wir 2022 für Allgemeinstrom( Hausflurbeleuchtung und den Betrieb der Gas Zentralheizung) 295 € bezahlt haben und 2023 haben wir 496 € bezahlt.

    Das Haus ist eine kleine Einheit und wird von 2 Personen bewohnt.

    Bei dem Stromzähler ist mir aufgefallen, der Aufkleber zeigt den Zählerstand vom Ausbau des alten Stromzählers und den Zählerstand beim Einbau des neuen Zählers.

    Wie ist es möglich das unter 1.8.0 auf dem Aufkleber 18.743kWh steht aber auf der digitalen Anzeige nur 568kWh?

    Die Hausverwaltung hat sich bis heute nicht gemeldet.

    Was kann ich machen, dass ich meine nicht berücksichtigten Nebenkostenvorauszahlungen zurück erhalte und die Stromverbräuche geprüft werden?

    Denn der Vermieter muss darin eine Begründung liefern. Das könnte beispielsweise mit einem Mietspiegel der Stadt sein.

    Die Begründung wird angegeben, dass ich seit fast 4 Jahren eine unveränderte Miete zahle und der Mietzins nicht der ortsüblichen Miete entspricht ein Mietspiegel von 2024 ist beigefügt.

    Also nimmt man sich diesen Mietspiegel und schaut, ob der Vermieter das Objekt und die Merkmale richtig eingestuft hat und ob er so auf die richtige Spanne des Preises gekommen ist.

    Ich bleibe noch unter der Preisspanne des Mietspiegels und die Wohnung ist auch richtig eingestuft.

    Bei der Berechnung des neuen Quadratmeterpreis wurde der alte Quadratmeterpreis genommen und darauf 15 % aufgeschlagen.

    Habe heute ein Mieterhöhungsverlangen erhalten allerdings nicht mit der Post sondern mit einem Boten.

    In dem Schreiben steht „Die neue Miete gilt ab Beginn des 3. Monats nach Zugang dieses Schreibens, also ab dem 01.01.2025“.

    Ist das so Korrekt oder müsste es lauten die neue Miete ist ab 01.02.2025 fällig?

    Entsorge deinen Abfall Privat.

    Je nach Kommune bist Du nicht verpflichtet die Abfallentsorgung nach Grundbesitzabgabenbescheid zu zahlen, es sei denn im Mietvertrag ist es geregelt.

    Bei uns ist es möglich, Abfallsäcke bei der Kommune zu erwerben und seinen Abfall zu entsorgen.

    Die Abfallsäcke werden am gleichen Tag vom Entsorger Unternehmen mitgenommen wie auch die normalen Abfallbehälter geleert werden.

    Ich konnte jetzt nicht so recht herauslesen was sich auf meinem Fall umlegen ließe.

    Habe nur gelesen, dass bei einer Ablichtung die betreffende Person das Recht hat auf eine Veröffentlichung zu widersprechen.

    Aber ich möchte die Aufnahmen gar nicht veröffentlichen.

    Wo ist der Unterschied ob ich den Dienstleister aufnehme oder einen Einbrecher?

    Warum sind Kameraaufnahmen im öffentlichen Raum oder im Einzelhandel erlaubt?

    Warum wurde nicht gleich kurzfristig nach dem Termin Schadenersatz verlangt?

    Bei der Beschädigung handelt es sich um ein elektronisches Gerät wobei die Beschädigung erst ca. 14 Tage später von mir festgestellt wurde.

    Zu dem Gerät gehört eine Bedienungsanleitung.

    In dieser Bedienungsanleitung schreibt der Hersteller, dass die Aufstellung von dem Händler so nicht hätte durchgeführt werden dürfen und dass

    es sich um eine Verletzung der Hersteller Richtlinien (Wichtige Sicherheitshinweise) und einem unzulässigen verbotenen Vorgang handelt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!