Beiträge von JannRo

    Zitat

    Eine Mietminderung rückwirkend für die Vergangenheit kommt auch in Betracht, wenn der Mieter die Miete im Vertrauen auf die baldige Beseitigung des Mangels durch den Vermieter weiter zahlt oder der Vermieter die Beseitigung des Mangels ausdrücklich zugesichert hatte (KrsG Görlitz WuM 1993, 113). Ferner dann, wenn der Mieter davon ausgehen durfte, dass kein dauerhaft bestehender Mangel vorliegt (AG Bad Segeberg WuM 1992, 477).

    Theoretisch würde dies doch auch bei mir Anwendung finden können.

    Von meiner Vermieterin wurde mir versichert das die Tür ( in diesem Fall der Mangel ) Zeitnah eingebaut werden würde.

    Danke

    JannRo

    Hallo,

    ich habe da mal ein paar fragen.

    1.)

    Ich bin vor genau heute vor 12 Monaten in meine jetzige Wohnung eingezogen, zu diesem Zeitpunkt hatte die frisch renovierte Wohnung noch keine Wohnungseingangstür, was nicht weiter schlimm war da mir versichert wurde das dies so bald als möglich behoben werden würde.
    Nun nach 12 Monaten hat sich, trotz regelmäßiger Erinnerung, nichts getan.

    Meine frage:

    Kann ich die Miete im Nachhinein mindern ?

    Wenn ja, wie ?

    2.)

    Seid selbigem Zeitraum wurde mir auch gesagt ich bekomme eine Mülltonne, für die ich übrigens von Anfang an bezahle (Anteil Nebenkosten) muss mir aber Restmüllsäcke kaufen um meinen Müll zu Entsorgen.

    Was kann ich da tun ? Sind ja schließlich immerhin 60€ im Jahr.


    Würde mich über eure Hilfe echt freuen.

    Danke

    JannRo

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