meine folgende Antwort ist sehr theoretisch und in der Praxis schwierig umzusetzen, wenn natürlich nicht unmöglich.
Im vorliegenden Fall liegen zwei Vertragsverhältnis vor. Einmal zwischen A,B,C und dem Vermieter. Hier sind die mietvertraglichen und gesetzl. Regelungen (§535 bis 580 BGB) entscheidend. A,B,C treten als EINE Vertragspartei auf und können auch nur gemeinsam handeln. Wieso gemeinsam? Weil zweitens zwischen A, B und C auch ein Vertragsverhältnis vorliegt, denn mit der Gründung einer WG habt ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Da ihr aller voraussicht nach keinen separaten Gesellschaftsvertrag abgeschlossen habt, gelten für euch die gesetzl. Bestimmungen nach § 705 bis § 740 BGB. Wieso ist das so? Dein Fall zeigt es ganz deutlich. Ihr haftet als WG gesamtschuldnerisch. Jetzt könnte man sich natürlich in irgendeine WG einnisten und als WG Mitglied keine Zahlungen oder Arbeit leisten. Ist ja auch praktisch. Die anderen WG Mitglieder können ja zur Rechenschaft gezogen werden. Ihr als die anderen WG Mitglieder müsst euch ja aber gegen so ein Verhalten wehren können. Und da kommt die gesetzl. Regelungen zu der GbR ins Spiel, insbesondere verweise ich in deinem Fall auf die §§ 706 Abs. 1 BGB und 723 BGB. Hierin steht geschrieben, dass die Gesellschafter gleiche Beiträge zu leisten haben und jeder Gesellschafter kann die GbR kündigen. Die anderern Mitgesellschafter müssen der Kündigung zustimmen, hierauf kann im Streitfall geklagt werden. Ist ja auch logisch, ist man in einer Zweier-WG und man möchte die Wohung kündigen und der andere Mieter stimmt dem nicht zu, dann kommt man ja nicht aus dem Mietvertragsverhältnis. Und das kann nicht gewollt sein und ist auch nicht so. ABER das Problem an der Sache ist, wird die GbR aufgelöst, muss auch das Mietvertragsverhältnis zw. der GbR (ABC) und dem Vermieter gemeinschaftlich gekündigt werden, denn die GbR handelt immer gemeinsam! Und der Vermieter muss nicht mit der neuen GbR (WG - AB) einen Vertrag abschließen. Er hat als Vermieter ein Wahlrecht bezüglich seines Vertragspartners.
Ich hoffe, die Theorie konnte ich verständlich rüber bringen. Mein Rat nun, eurer "Freundin" schriftlich anzeigen, was sie schuldet mit Hinweis auf die von mir genannten Paragraphen. Keine Reaktion, dann androhen der Kündigung der GbR. Und danach müsst ihr schauen, wie ihr verfahrt. Macht ihr dann immer noch nichts, tanzt eure Mitbewohnerin auf eurer Nase.
Achja, und grundsätzlich ist ne Einigung immer besser als streiten!