Beiträge von Tiger888

    Die Vermieter kennen sich meist im Mietrecht gut aus und versuchen mit der Kaution Druck auszuüben. in dem Fall vllt zu unrecht wenn Du gestrichen hast würde ich sagen ok bei rund 2,5 Jahren) aber kann halt Ärger geben...

    :confused:


    PS: das Problem bei all den Geschichten ist, was das an Rennerei vs. Ersparnis bringt???!
    Denn der Vermieter setzt den RA als Ausgaben ab, der Mieter kann das meist nicht

    käme drauf an

    Was stand im Übergabe protokoll usw. das alter der Wohnung etc.
    Streich man neu, fält der unterschied noch stärker auf. Aber die Rahmen vergilben ja auch durch das Licht.

    Die Regelungen wurden zuetz mieterfreundlich ausgelegt - mach Dich weiter schlau

    Da ein NM gefunden ist würde ich das Gespräch suchen

    Ps: normalerweise mach ein Maler das für ca. grobe 900,- :rolleyes:

    Das Ding ist eben nicht gelaufen. ....

    Vor Gericht und auf hoher See... sogesehen haste recht, muss jeder selber seine Entscheidungen treffen. Das eine Urteil mit der 2.5 Zi Whg ist aber recht komplex mit Vorgeschichte. Finde auch das Verhalten des Vermieters nicht korrekt.... aber sei's drum.

    Was ich auf die schnelle fand, war eindeutig (Familienangehörige).

    ciao
    :rolleyes:

    Warum sind Sie denn so unfreundlich? Was habe ich Ihnen getan?
    Ich begreife schon, was Sie schreiben. Ich frage mich nur, warum der Abrechnungszeitraum Juli-Juni. D.h. ich weiß warum, ... an dem die erste, formell falsche Abrechnung zugestellt wurde oder das Datum, an dem die korrigierte, formell korrekte zugestellt wurde?

    nur mM.

    Warum sollte man NICHT Juli-Juni abrechnen? Warum sollte man nicht so zustellen, dass die Fristen gehalten werden:confused:

    Wusste gar nicht, dass es hier so viel spezielle Fristen gibt. So eine Abrechnung kost auch Zeit und Nerven oder? Man sollte doch die Kosten, die man verursacht, angemessen bezahlen, oder nicht?

    :eek:

    Ja ich kann dikutieren und mit dir wahrscheinlich tagelang um des Kaiser's Bart... ;)

    Was Du schreibst ist zwar amüsant aber oft gar nicht zielführend, insbesondere für den/die TE. Versuche mal nicht so weit auszuscheifen und philosophieren, und auf's wesentliche gehen. Fast alles steht in #11 markiert drin

    Es ist zwar irrelevant "25J." aber die Begründung an sich, um die geht es. Und diese ist, auf die eine oder andere Art, zu 99,9% wasserdicht. Desweiteren, im Kontext sehen, dass die Position hier für den TE sehr ungünstig ist.

    Ableitung Not->benötigen.... :rolleyes: und was Deiner Meinung nach drin stehen muss / sollte, alles OT und ohne jede Quelle. usw. usw.

    Denk auch mal dran was so ein Streit für Konsequenzen hat. Ich finde grade in diesem Thread sind deine Tipps ein Schuss in Ofen. Die Tochter ist (mM. bzw. Quellen) eindeutig schutzbedürftig und das Ding ist gelaufen!

    saludos
    :p

    Meine Meinung ist, dass das als Grund nicht ausreichen wird. 25 Jahre alt ist völlig irrelevant. Und der blanke Wunsch, einfach nur etwas geräumiger wohnen zu wollen, darf m.E. nicht dazu führen, dass andere Leute ausziehen müssen. ...
    Es muss m.W. bei der Eigenbedarfskündigung beschrieben werden, aus welcher Not heraus ("Not" von "benötigen") die ....

    Das wäre sicherlich korrekt, aber so war das nicht gemeint. "Not" oder "aus der Not heraus" oder "benötigen" heißt ja nicht gleich "gegebene Verwahrlosung und Armut". .... Ich meine nur, dass Tochters Wunsch alleine nach Vergrößerung nicht als Grund ausreichen könnte. Es muss z.B. erläutert werden, warum es genau diese und keine andere Wohnung sein muss. Das fällt hier ja vielleicht auch ganz leicht, muss aber m.W. geschrieben stehen.
    ... wegen Härte mit der nachfolgenden Härteabwägung zählen nur die Gründe, die auch in der Kündigung angegeben sind. Weitere Gründe werden nicht bewertet ....In dem Fall bekommt der Wunsch schon wieder mehr Gewicht, ja. (Das Posting des TEs mit den 35 m² hatte sich mit meinem ersten überschnitten.) Aber auch das muss dann drinstehen in der Kündigung. Daher denke ich, dass "Töchterchen wird 25 und möchte geräumiger wohnen" alleine nicht reicht. :)

    Meine Güte, in dem Thread kannste deine zahllosen Freiinterpretationen, -Erfindungen und Phantastastereien selber nachlesen.

    ein gog zum Wort und der Fisch ist gegessen. Plonk!

    ;)

    Schwere Sache also ;) ...

    Formularmietvertrag
    Bei den meisten im Bereich der Wohnraummietverträge ... wenn die einzelnen Inhalte des Mietvertrags nicht einseitig gestellt, sondern von den Vertragsparteien individuell ausgehandelt werden (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB)... Also danach hört es für mich eher nach einen Formulamietvertrag an, .... Gruß andi

    moin

    kannte die Aspekte gar nicht aber schaut recht "übersichtlich" aus, eigentlich.

    Dir stehen als Mieter gewisse Schutzaspekt lt. BGB zu (ähnl. KU Schutz im Arbeitsrecht).. egal wie man das dreht, habe ich den Eindruck, dass es kein Fv ist sondern individuell, obwohl einseitig vom VM vorgelegt. Daher, und lt. dem genannten BGH Urteil, scheint der VM ebenfalls der KU Sperre zu unterliegen.

    Obwohl ich hier der Meinung bin, dass der VM berechtigte Interessen haben könnte und sich die Klausel OK liest, würde ein Gericht vermutlich :confused: zugunsten des Mieters entscheiden - nur mM.

    ciao
    ;)

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