hast Du einen Bekannten, der das für dich machen kann?
Beiträge von Tiger888
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nee
wo liegt das Problem?
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So wie Du es selbst schilderst, hätte man es an sich schriftlich festhalten müssen.
Auch eine arglistige Täuschung des VM, würde ich ich eher nicht unterstellen. Sehe hier eher den Part auf diener Seite, da hättest Du mehrfach gezielt nachfrage müssen usw.
mM.
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Hallo:....Aber der Zigarettenrauch war mir wichtig.
Daher fragte ich den Vermieter bei der Besichtigung mit Nachdruck, ob Zigarettenrauch und Qualm in die Wohnung kommt?
Er hat Dies verneint und bestritten und hat geantwortet, NEIN! Erst am ersten Abend des Einzugs merkte ich, dass es hier sehr schlimm nach Zigaretten riecht, das ist sehr schlimm.Der Zigarettenrauch kommt aus anderen Wohnung oder Balkons unter dieser Wohnung.Was kann man tun, wenn so Etwas verschwiegen wird?
... Der Wohnungsmarkt ist mir verschlossen, ich finde keine andere Wohnung so leicht.Schon ein wenig seltsam dass Dir bei der Besichtigung nix aufgefallen ist?
Ich denke das wird mehr als schwierig, in Deinem Fall hättest Du das zumindest schriftlich festhalten sollen/müssen.ciao
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WoFi
§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz????die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen...
§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens ????? jedoch zur Hälfte
anzurechnen.==>
Gilt doch für ale Verträge, oder. -
... Da aber im Vertrag ca., sprich sich der Vermieter nicht genau festlegt, sehe ich wenig Chancen. Balkone und Terrassen dürfen nur zu max. 50 % der Fläche angerechnet werden. Die Wohnflächenverordnung gilt übrigens bundesweit.
naja aber es gibt auch Länderverordnungen etc. Und das mit den 10% wusste ich auch schon. Und dann kannste das garantiert einfordern egal ob "ca." Bei Balkonen sagen manche Quellen max. 50, andere max. 25%......
Also gilt unter Treppe das gleiche wie bei Schrägen (<2, < 1m)?
Ciao
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Sag' mir die Adresse, dann komme ich zum Nachmessen. Die WohnflVO findeste über Google.
haste nen Zerti???? Dann kannst kommen. Ich denek es sind etwa 9% weniger

PS: ja Danke. Gogl hab ich schon gefunden. Es geht mir aber um Expertenmeinungen wie Deine!

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Es wuren ca. 100qm reingeschrieben
Und ich bin mir sicher, dass alles eingerechnet wurde.
Also wieviel darf man runterrechen, wenn der Balkon 8qm hat? (50 oder 75% v. 8). Die Treppe hat ca. 3qm plus die unterliegende Fläche ist ja auch grösstenteils weg.....
Hab mich etwas gewundert, der VM hat auf eine ganze Miete verzichtet, trotz vieler Intereesenten und ist auf mein Kompromissvorschlag eingegangen (später Einzug).....
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Hallo
Ich habe eine Wohnung ca. 100qm Lt. Vertrag
Ein recht grosser Balkon 8qm. Eine Innentreppe, recht breit. Müsste die nicht fast doppelt abgezogen werden (Maisonette) Nun frage ich mich, wieviel hier abzuziehen ist, nach WFL Baden-Württb.?
Gefühlt ist die Whg deutlich kleiner......
Ciao

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Hallo,
ich bin Hartz 4 Empfänger und lebe in einer ein Zimmer Wohnung.
...Wir haben sofort die Stadtverwaltung darüber informiert das er vorübergehend, für ca. 3 - 5 Wochen, bei mir Wohnt bis er eine neue Wohnung gefunden hat. Die Hausverwaltung haben wir per Mail am 05.02.2015 über die Situation informiert.....
Vielen Dank Helgemanchmal einfach die Beine stillhalten

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so wie es da steht, oder.
Oder Du machst ausgedehnt Urlaub oÄ., denn hinterher dürfte die Wohnung mehr wert sein....

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ha ja wenn ich im Vertrag gar nicht drinne stehe.....

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der wo unteschriben hat

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ich glaube hier gelten dann 48 monate ab 3/2012 somit ende März 2016 kannst Du erstmals ordentlich kündigen. Bzw. das ist das Datum welches genannt wurde 1.6.2016

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Steht das nun fest das, dass Gesetz wirklich zum 01.05.15 in Kraft tritt.
.... dass der Makler sämtliche Wohnungen übernimmt....In dem Fall musst Du damit rechnen, dass sich beide gut
kennen 
Vermutlich musst Du etwas unterschreiben a'la "Ich habe beauftragt...." oÄ.... Ziemlich nah an der Wohnung verlaufen Bahnschienen. Gibt es eine Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen zu welchen Zeiten die Strecke befahren wird? ...
JA. Bei der Bahn, Nachbarn etc. also das könnte nervig werden?! Wie lange war der Vormieter drin?!
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Wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
.... Ich befürchte, das Ihr Lehrgeld zahlen werdet.eben.
Und für die neue PROV Regelungen wurden auch schon reichlich Vorsorge betrieben. Man muss bei einer Besichtigung unterschreiben, dass man selbst den Makler beauftragt hat.

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logo der Makler will vermutlich die Provi cash einziehnen, und vergisst sie dann bei den Einnahmen....

Bei einem standard Mietvertrag ist das risko klein, die QM Zahl sollte drinne stehen.
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