Wohnflächenverordnung

  • Hallo

    Ich habe eine Wohnung ca. 100qm Lt. Vertrag

    Ein recht grosser Balkon 8qm. Eine Innentreppe, recht breit. Müsste die nicht fast doppelt abgezogen werden (Maisonette) Nun frage ich mich, wieviel hier abzuziehen ist, nach WFL Baden-Württb.?

    Gefühlt ist die Whg deutlich kleiner......

    Ciao
    :cool:

  • Hallo

    Gefühlt ist die Whg deutlich kleiner......

    Ciao
    :cool:

    Tut mir Leid, ich spüre nichts.

    Oder anders gesagt, ich würde die gesamte Wohnung ausmessen, um sicher zu sein. Hat aber nur Sinn, wenn dir eine bestimmte Fläche laut Mietvertrag zugesichert wurde. Mit ca. ist da nichts!

  • Es wuren ca. 100qm reingeschrieben

    Und ich bin mir sicher, dass alles eingerechnet wurde.

    Also wieviel darf man runterrechen, wenn der Balkon 8qm hat? (50 oder 75% v. 8). Die Treppe hat ca. 3qm plus die unterliegende Fläche ist ja auch grösstenteils weg.....

    Hab mich etwas gewundert, der VM hat auf eine ganze Miete verzichtet, trotz vieler Intereesenten und ist auf mein Kompromissvorschlag eingegangen (später Einzug).....

  • Sag' mir die Adresse, dann komme ich zum Nachmessen. Die WohnflVO findeste über Google.

    haste nen Zerti???? Dann kannst kommen. Ich denek es sind etwa 9% weniger :cool:

    PS: ja Danke. Gogl hab ich schon gefunden. Es geht mir aber um Expertenmeinungen wie Deine! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (21. Februar 2015 um 21:44)

  • Ich denek es sind etwa 9% weniger :cool:

    Erst ab einer Differenz von 10,01 % könntest Du das monieren. Da aber im Vertrag ca., sprich sich der Vermieter nicht genau festlegt, sehe ich wenig Chancen.

    Balkone und Terrassen dürfen nur zu max. 50 % der Fläche angerechnet werden.

    Die Wohnflächenverordnung gilt übrigens bundesweit.

  • ... Da aber im Vertrag ca., sprich sich der Vermieter nicht genau festlegt, sehe ich wenig Chancen. Balkone und Terrassen dürfen nur zu max. 50 % der Fläche angerechnet werden. Die Wohnflächenverordnung gilt übrigens bundesweit.

    naja aber es gibt auch Länderverordnungen etc. Und das mit den 10% wusste ich auch schon. Und dann kannste das garantiert einfordern egal ob "ca." Bei Balkonen sagen manche Quellen max. 50, andere max. 25%......

    Also gilt unter Treppe das gleiche wie bei Schrägen (<2, < 1m)?

    Ciao

  • WoFi

    § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
    (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz????die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
    (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen

    ...
    § 4 Anrechnung der Grundflächen
    Die Grundflächen

    1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
    2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
    3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
    4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens ????? jedoch zur Hälfte
    anzurechnen.


    ==>
    Gilt doch für ale Verträge, oder.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tiger888 (22. Februar 2015 um 10:09)

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