Beiträge von Tiger888

    Soweit ich das gesehen habe funktioniert der "Trick" nicht wirklich. Da hier in der Tat der VM bestellt hat / Inserat.

    Kommt wie so oft drauf an. Die Makler versuchen Dir einen "Auftrag" unterzujubeln. Juristisch fraglich.

    In den grossen Portalen findet man kaum noch Maklerangebote,

    Das ist ja auch meine Ansicht.
    Nein, aber du hast meiner Ansicht widersprochen, dass die BGH-Rechtsprechung Blödsinn ist.
    ... Gut möglich, aber zur Anmietung bei Nichtgefallen wurde der Mieter auch nicht gezwungen.

    Du bist eben der Auffassung die QM seien relativ unwichtig. Aber der Gesetzgeber hat explizit hierzu ein Gesetz verfasst. Aus gutem Grund! Es gibt einige Vermieter, die gerne beruflich eingespannte Mieter suchen, da wir besser zahlen und weniger Fragen stellen.

    Zwar zwingt mich niemand zur Anmietung, aber eine Besichtigung kostet mich einiges an rennerei. Und ich habe kein Böcke, bei Besichtigung das Meter rauszuholen, auch geht es mir nicht um 1-2% der Qm. Ich rede hier über Objekte im eher gehobenen Bereich.

    Ausserdem werden die seriösen Vermieter durch die schummel Vermieter benachteiligt, da diese bei der Vorauswahl rausfliegen. In meinem fall ging es um ein möblierte Zwischenmiete sowie ein spätere fest angemietete Wohnung.

    In vielen Inseraten wird alles negative unterschlagen, zB. die Garage seperat gelistet, um in der KM niedriger dazustehen usw. Dadurch bekommt man mehr Interessenten erst mal. usw. Erst wird die überhebliche Schiene gefahren, dann auf Bettelmodus umgestellt, hinterher telefoniert , auf finanz. Probleme hingewiesen usw.

    Wenn ich 100qm anmiete, erwarte ich dass die WaMa in der Whg ist und nicht ausserhalb. oÄ.

    red ich Blech.

    In diesem Land gibt es Gesetze, zB. die WflVO, welche hier offensichtlich/vmtl nicht erfüllt ist. Da muss ich nicht argumentieren, ob ich angemietet hätte oder nicht. Und da die Vorabangaben falsch waren, vermutlich wissentlich, dann ist ebenfalls keine Argumentation erforderlich.

    Natürlich hören sich 200qm erst mal verlockend an, mnabezahlt gutes geld, da will man auch korrekt behandelt werden.

    Und nochmal: die Besichtigung wäre vllt gar nicht zustande gekommen bei korrekten Angaben.

    Zumindest war es bei mir so. Nach meiner Erfahrung werden bei jedem 2. Inserat geschummelte/stark geschönte Angaben gemacht!


    PS: habe hier Balkon, oben & unten lösen sich Beläge. Will mit der VM weiss machen, dass die Fläche zu 50 statt 25% zu nhemen ist. Und er habe erfahren, 10% Toleranz.... Drei Tage später hat er die Kündigung per Einchreiben. Der Vertrag kam auch durch Bettelei des Vermieters zustande.

    Dann .... Damit hat sich die Rechtsprechung bisher glaube ich nur in Einzelfällen befasst.
    Mit sowas schneidet sich ein Vermieter doch nur ins eigene Fleisch. Es bringt doch keinem Vermieter etwas die falsche Zielgruppe anzulocken. Macht nur deutlich mehr Arbeit. ...

    In Einzelfällen gelingt es eben doch, Beispiel aktueller Thread, auf diese Art zum MV zu gelangen. Und dann hat der Mieter gfs. Provision, umzug & auslagen bereits gezahlt und kein Böcke auf die nächste Schlacht.

    Der VM hat sich auch mit dem Haus verspeckuliert, da versucht man halt zu retten was noch zu retten ist. Ichhab ihm dann im 1. Monat die Kündigung überreicht (BTW, die Treppe ins OG führte tatsächlich über ein Nebenzimmer/Schräge (!)). Ein FnesterGlas zur Aussendiele fehlte komplett was ich auf Anhieb nicht gesehen hatte.

    Und wenn ich beruflich unter Druck stehend lang genug zu sinnfreien Besichtigungen wegen Falschangaben renne, dann muss ich irgendwann mal auch einen Kompromiss machen.


    Das Resultat von alledem ist Das, was sich heutzutage offenkundig in der gesellschaft abspielt.

    Aufgrund beruflicher Turbulenzen musst ich paar Objekte ansehen.

    Und da erwarten wir, dass die Vorabangaben (halbwegs) korrekt sind. Es geht mit nicht um das Rentnerpaar, das mit den neuen Regelungen nicht firm ist.

    Ein "Vermieter" vermietet 3 unterschiedl. Whg in einem Haus. Im Inserat steht die höchste QM, die beste Ausstattung und die niedrigste Miete.......


    usw.
    usw.
    s.o.

    PS: ..Keller=Ja: 1.0*1.00qm bewohnt von 28 Hausspinnen im Hausmüll.... ;)

    nein

    ich habe noch andere Hobbies als ständig die Lügen der Vermieter aufzudecken. Steht die Wohnung leer, wirkt sie grösser usw.

    Auch bekannte Mängel, welche auf den ersten Blick nicht erkennbar sind, werden gezielt verschwiegen. Bei den RA Kosten ergibt sich hier ein weiterer taktischer Vorteil für den VM. Diverse weiter Tricks, zB. falsche angaben bei der Verfügbarkeit usw. um mehr Interssenten anzulocken.

    Aber ist halt "legal"

    Die Mietrechtskundigen sollten aber auch wissen, dass der Fragesteller hier im Recht ist. ... da ich der Meinung bin, dass kein Mieter eine Wohnung/Haus aufgrund der Quadratmeterzahl anmietet, sondern aufgrund Gefallens und/oder Bekommens. ....

    Doch,

    ich zum Beispiel. Vor allem bei der Vorauswahl spielen die Qm eine wichtige Rolle. Und nicht wenige VM geben eine falsche Angabe
    absichtlich an, wie gesagt sind taktisch im Vorteil. Letztlich muss man ja erst nach Klage (bzw. Konfrontation) den korrekten Betrag erstatten. Hier wird reichlich getrickst, im Expose kennt man die QM im MV werden sie "vergessen" usw.

    Daher müsste mE. auch die 10% Abweichung auf 5% reduziert werden

    Die neue Makler Provisonos Regelung ist eins der wenigen guten Gesetzesänderungen!

    Duisburger Jung,
    - In Mietverträgen braucht überhaupt keine Wohnfläche angegeben zu werden (genauer wäre ohnehin die Mietfläche bzw. Nutzfläche), ... Besichtigung bzw. Vertragsabschluss ja nicht getäuscht.

    Genau das ist die arglistige Täuschung.

    20 Seiten Vertrag, aber oft stehen die QM nicht drin. Haha da kann man nur lachen

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