Beiträge von Schuster

    Ich hab schon gemerkt, das es "hier" Äppel und Birnen gibt. Anders gesagt, ich lese die hier (aus §560) heraus.
    Dann bliebe aber noch die Frage: je 1 Korb Äppel und 1 Korb Birnen oder gibt es noch eine weiteren, wo beides drinnen is?

    Hier (auf dieser website) steht doch auch

    www mietrecht-hilfe de/miete/mieterhoehung-bei-gestiegenen-betriebskosten.html

    1 Korb - Fälligkeit - Betriebskostenpauschale (§ 560 Abs. 2 BGB)
    1 Korb - Fälligkeit - Nebenkostenvorauszahlung (§ 560 Abs. 4 BGB)

    oder les ich das verschwommen?

    Und ich hab noch weitere Quellen gefunden, die das nach meinem Verständnis auch trennen/so sehen.

    Dürfen hier links von anderen websites gepostet werden? Ich hab da sowas unter Stichwort Mietgerichtstag gefunden.

    zitat

    " Der zwischen den Vertragsparteien zunächst der Höhe nach vereinbarte Vorauszahlungsbetrag wird mit Zugang der Erklärung abgeändert. Da § 560 Abs. 4 BGB – anders als etwa § 560 Abs. 2 BGB für die Abänderung einer Betriebskostenpauschale – keine Frist ihres Wirksamwerdens vorsieht, tritt die Vertragsänderung unmittelbar mit Zugang der Erklärung ein. Für den nächsten Fälligkeitstermin der Vorauszahlung nach Zugang der Erklärung beim anderen Vertragspartner wird folglich der erhöhte bzw. ermäßigte Betrag geschuldet
    (Staudinger/Weitemeyer, § 560 Rn. 53; MüKo/Schmid § 560 Rn. 35; a.A.

    Schmidt-Futterer/Langenberg § 560 Rn. 52)."

    Zitatende

    § 560
    mit welcher Frist kann ein Vermieter die Nebenkosten-/Betriebskostenvoraus-Zahlungen erhöhen?

    Ich habe diese Seite gelesen
    Mieterh
    und verstehe daraus, die Trennung zwischen Pauschale und NK-Vorauszahlung und verschiedene Fristen.
    Pauschale = übernächster Monat,
    NK-Vorauszahlung keine wirkliche Frist, aber sollte sofort gezahlt werden

    Ich habe diese Seite gelesen und verstehe daraus:
    Nebenkostenerh
    Unter dem Punkt: Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung
    Erhöhung ab übernächstem Monat.

    Das ist für mich nicht übereinstimmend.

    Es geht um folgendes:
    Ich las, nicht ohne Grund, diesen § 560 zum ersten Mal und dachte: ok, übernächster Monat ist korrekt.
    Ich las, nicht ohne Grund, diesen § 560 wenige Tage später zum zweiten Mal und dachte: nee, übernächster Monat ist nicht korrekt, das bezieht sich nur auf die Pauschale.
    Ich habe viele Stunden im Internet nachgelesen.
    Ich bin nun allerdings auch kein großer §-Liebhaber und-Versteher
    Ich habe andere Personen befragt.
    Ich weiß und/oder verstehe es immer noch nicht.

    --> es scheiden sich die Geister.

    Ich möchte es aber gerne aus verschiedenen Gründen ganz genau wissen.

    Bitte keine Hinweise wie: "der Zeitpunkt der Zahlung ist eigentlich sowieso egal sei, da es irgendwann verrechnet wird/sowieso gezahlt werden muss".
    Ist nachrangig und nicht ganz zutreffend in diesem Fall. Und es hat noch mehr Bedeutung.

    Bitte um Kommentare.

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