Ich hab schon gemerkt, das es "hier" Äppel und Birnen gibt. Anders gesagt, ich lese die hier (aus §560) heraus.
Dann bliebe aber noch die Frage: je 1 Korb Äppel und 1 Korb Birnen oder gibt es noch eine weiteren, wo beides drinnen is?
Hier (auf dieser website) steht doch auch
www mietrecht-hilfe de/miete/mieterhoehung-bei-gestiegenen-betriebskosten.html
1 Korb - Fälligkeit - Betriebskostenpauschale (§ 560 Abs. 2 BGB)
1 Korb - Fälligkeit - Nebenkostenvorauszahlung (§ 560 Abs. 4 BGB)
oder les ich das verschwommen?
Und ich hab noch weitere Quellen gefunden, die das nach meinem Verständnis auch trennen/so sehen.
Dürfen hier links von anderen websites gepostet werden? Ich hab da sowas unter Stichwort Mietgerichtstag gefunden.
zitat
" Der zwischen den Vertragsparteien zunächst der Höhe nach vereinbarte Vorauszahlungsbetrag wird mit Zugang der Erklärung abgeändert. Da § 560 Abs. 4 BGB – anders als etwa § 560 Abs. 2 BGB für die Abänderung einer Betriebskostenpauschale – keine Frist ihres Wirksamwerdens vorsieht, tritt die Vertragsänderung unmittelbar mit Zugang der Erklärung ein. Für den nächsten Fälligkeitstermin der Vorauszahlung nach Zugang der Erklärung beim anderen Vertragspartner wird folglich der erhöhte bzw. ermäßigte Betrag geschuldet
(Staudinger/Weitemeyer, § 560 Rn. 53; MüKo/Schmid § 560 Rn. 35; a.A.
Schmidt-Futterer/Langenberg § 560 Rn. 52)."
Zitatende