Hallo,
du hast doch ein ganz anderes Problem, als die Frage, ob du die Miete für die verbleibenden Monate mindern sollst oder nicht. Dabei geht es max. um 3 mal 15% der Miete. Dein Problem ist doch eher, dass die Wohnung Schimmel zeigt und der Vermieter dich dafür haftbar machen will. Ich nehme an, dass er 3 Monatsmieten Kaution hat, die er dann einbehalten wird. Darüber hinaus könnte er noch weiteren Schadenersatz geltend machen, falls er dich zur Verantwortung ziehen kann (läßt sich hier wirklich schlecht sagen, wer Schuld ist).
Nun zur Miete:
Du hast zum 31.01 gekündigt und müßtest dementsprechend Miete zahlen.
Der Vermieter hat fristlos gekündigt. Dadurch müßtest du keine Miete mehr zahlen, aber Nutzungsentgeld und Entschädigung bis zum 31.01. Die fristlose Kündigung scheint mir aber relativ haltlos zu sein.
M.E. ist es so, dass du unabhängig davon, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist oder nicht, in beiden der Fälle mußt du bis 31.01.15 die Miete zahlen.
Wie gesagt, dein Problem ist nicht, ob du die Miete um 15% kürzen solltest oder nicht. Du mußt dich darum kümmern, dass dir das Schimmelproblem nicht "angehängt" wird. Wenn es so ist, dass die Feuchtigkeit nicht von außen kommt, hättest du schlechte Karten. Dann müßtest du nachweisen, dass du selbst bei optimaler Lüftung nichts gegen den Schimmel tun konntest. Ich denke du solltest dir einen Rechtsbeistand besorgen.
Was ich bei solchen Fällen nicht immer ganz verstehe ist, warum es überhaupt so weit kommen muß. Du wohnst seit 2012 in einer Wohnung, die Schimmelprobleme hat und sich ganz offensichtlich schlecht lüften läßt. Warum kommt weder du, noch der Vermieter auf die naheliegende Idee, einen Lufttrockner aufzustellen. So ein Teil kostet max 150 Euro und holt bis zu 3 Liter Wasser pro Tag aus der Wohnung. Die Kosten für den benötigten Strom werden durch gesparte Heizkosten meist mehr als kompensiert.
Gruss
H H
Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung