Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    den Tip, dem Mahnbescheid zu widersprechen, halte ich für nicht so clever. Du bist eindeutig im Unrecht, weil du die Miete nicht gezahlt hast. Da die Kaution noch nicht fällig war, kannst du das nicht dagegenhalten. D.h. zum Zeitpunkt, als der Mahnbescheid beantragt wurde, war er korrekt. Wenn du dem Mahnbescheid also widersprichst und dein Vermieter Klage einreicht, dann hast du noch die Gerichtskosten, samt Anwalthonorar deines Vermieters am Hals.

    Sprich doch mit dem Vermieter. Dem wird nicht an einem Prozess gelegen sein. Dann könnt ihr klären, wieviel der Kaution er anrechnet. Er wird auch noch eine Sicherheit für BK-Nachzahlungen behalten wollen. Mieter die nicht zahlen, dürfen sich halt nicht wundern, wenn die Vermieter ärgerlich werden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    es macht doch keinen Sinn ein Kellerfenster offen zu haben, damit der Keller nicht feucht wird, wenn durch dieses offnen Fenster Regen in den Keller läuft.

    Unabhängig davon, dass auch ich keine Küche in einem potentiell feuchten Keller lagern würde, muss es doch eine andere Lösung geben. Z.B. eine Zwangsbelüftung durch einen Ventilator im Fenster, eine Abdeckung über dem Fenster, dass es nicht mehr reinregnet oder einen elektrischen Lufttrockner im Keller.

    Gruss
    H H

    Hallo horstweyrich,

    ich hatte aufgrund deines Eröffnungsbeitrages noch das Gefühl du würdest die Lage relativ realistisch sehen und wärest an einer pragmatischen Lösung interessiert.

    Und dann dein Geschwafel über die "ach so ungerechte Welt". Rede dir ruhig ein, alle wären gegen dich, gierige Vermieter, vermietende Bundesrichter und die Reichen ja sowieso.

    Viel Spass mit deiner Entscheidung es jetzt richtig krachen zu lassen. Hast du dir schon überlegt, was passiert, wenn der Richter die Vergleichswohnungen doch anerkennt?

    Halte uns auf dem Laufenden. Vielleicht schaffst du es ja tatsächlich die Erhöhung ein paar Monate hinauszuzögern.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Berny,

    bei einer begründeten fristlosen Kündigung ist der Auslöser der Kündigung, hier Sportbine, schadenersatzpflichtig. Sie hätte den Mietausfall bis zum regulären Ende der Kündigung zu tragen. Ich würde die Fristlose somit auf keinen Fall anerkennen.

    Natürlich ist die Idee, sofort auszuziehen nicht schlecht, um möglicherweise wenigestens eine Miete zu sparen (falls im Januar schon wieder vermietet wird), aber ich denke, dass Problem ist nicht ob eventuell eine Miete zuviel gezahlt wird. Das Risiko, die ganzen Kosten für die Schimmelsanierung auferlegt zu bekommen, wäre mir zu hoch. Die Beweislage wird noch viel schwieriger, wenn man keine Zugriff auf die Wohnung hat.

    Ohne rechtliche Unterstützung würde ich erstmal nichts annerkennen oder machen, außer die Miete mit einem Vorbehaltsvermerk zu zahlen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du hast doch ein ganz anderes Problem, als die Frage, ob du die Miete für die verbleibenden Monate mindern sollst oder nicht. Dabei geht es max. um 3 mal 15% der Miete. Dein Problem ist doch eher, dass die Wohnung Schimmel zeigt und der Vermieter dich dafür haftbar machen will. Ich nehme an, dass er 3 Monatsmieten Kaution hat, die er dann einbehalten wird. Darüber hinaus könnte er noch weiteren Schadenersatz geltend machen, falls er dich zur Verantwortung ziehen kann (läßt sich hier wirklich schlecht sagen, wer Schuld ist).

    Nun zur Miete:
    Du hast zum 31.01 gekündigt und müßtest dementsprechend Miete zahlen.
    Der Vermieter hat fristlos gekündigt. Dadurch müßtest du keine Miete mehr zahlen, aber Nutzungsentgeld und Entschädigung bis zum 31.01. Die fristlose Kündigung scheint mir aber relativ haltlos zu sein.
    M.E. ist es so, dass du unabhängig davon, ob die fristlose Kündigung berechtigt ist oder nicht, in beiden der Fälle mußt du bis 31.01.15 die Miete zahlen.

    Wie gesagt, dein Problem ist nicht, ob du die Miete um 15% kürzen solltest oder nicht. Du mußt dich darum kümmern, dass dir das Schimmelproblem nicht "angehängt" wird. Wenn es so ist, dass die Feuchtigkeit nicht von außen kommt, hättest du schlechte Karten. Dann müßtest du nachweisen, dass du selbst bei optimaler Lüftung nichts gegen den Schimmel tun konntest. Ich denke du solltest dir einen Rechtsbeistand besorgen.

    Was ich bei solchen Fällen nicht immer ganz verstehe ist, warum es überhaupt so weit kommen muß. Du wohnst seit 2012 in einer Wohnung, die Schimmelprobleme hat und sich ganz offensichtlich schlecht lüften läßt. Warum kommt weder du, noch der Vermieter auf die naheliegende Idee, einen Lufttrockner aufzustellen. So ein Teil kostet max 150 Euro und holt bis zu 3 Liter Wasser pro Tag aus der Wohnung. Die Kosten für den benötigten Strom werden durch gesparte Heizkosten meist mehr als kompensiert.

    Gruss
    H H

    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wenn es sich um einen ungedämmten Dachboden handelt, ist es völlig normal dass dort nicht alles gelagert werden kann. Gegenstände mit empfindlichen Oberflächen (Stoff, Leder, Bücher) schimmeln dort, wenn sie nicht eingepackt sind. In vielen Kellern gibt es ähnlich Probleme. Das hat in erster Linie mit den Temperaturschwankungen zu tun.

    Da wirst du wenig Chancen gegenüber deinem Vermieter haben. Böden müssen nicht zwingend gedämmt sein.

    Kleiner Tip aus eigener Erfahrung. Alles was du dort lagerst muss eingepackt sein. Entweder in einem dichten Karton oder in Folien/Plastiktüten. Wichtig! vor dem Einpacken muß alles furztrocken sein.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    bei der "Berechnung" der möglichen Mietminderung ist es gut und richtig, auf vorhandene Urteile zurückzugreifen. Du kannst aber nicht wie selbstverständlich davon ausgehen, dass der höchste Satz, der jemals ausgesprochen wurde auch auf deine Situation anzuwenden ist. Bei einer defekten Sprechanlage liegen die Urteile zwischen 1% und 5%. Ich wäre da vorsichtig 5% anzusetzen, zumal der Mangel scheinbar schon bei deinem Einzug vorhanden war.

    Wenn der Mangel wirklich nicht zu beheben ist (ich glaube kaum, dass der Vermieter im ganzen Haus neue Kabel legen läßt), braucht der Vermieter nur lange genug warten und dann schmeißt er dich wegen Mietschulden raus. D.h. er widerspricht deiner Mieterhöhung und nach 2 Jahren schmeißt er dich raus, weil der aufsummierte Minderung dann hoch genug war.

    Mieter, die nach einem Monat bereits anfangen die Miete zu mindern, sind bei Vermietern nicht so beliebt (glaube ich).

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass du durchaus das Recht hast, die Miete zu mindern. Dieses hast du dir durch deinen Hinweis, dass keine von Mietminderung war nicht verbaut. Eine rückwirkende Mietminderung ist m.E. aber nicht möglich. Auch die nur vorbehaltliche Zahlung der Miete ändert daran nichts. Mit der Erklärung, es sei von Mietminderung nie die Rede gewesen, wäre mir das zu unsicher.

    Du könntest dem Vermieter die Mängelbeschreibung mitsamt der Aufforderung zur Abstellung nochmal schicken und mitteilen, dass du die Miete ab Dezember um X%/XEuro minderst. Rückwirkend für November bringt nicht viel und wird den Druck nicht wirklich erhöhen (nur die Rechtsunsicherheit).

    Bei der Höhe der Minderung solltest du dir aber sicher sein, dass du nicht zuviel abziehst und dass der Schimmel wirklich nicht durch ungenügendes Lüften entstanden ist.

    Gruss
    H H

    Hallo Alex,

    du hast dir die Frage doch schon selbst beantwortet.

    Wenn es im Mietvertrag steht, müßtest du die Wohnung untapeziert zurückgeben, wenn dein Vermieter sich später nicht mehr an die mündliche Absprache erinnert. Obwohl ich meine Zweifel habe, dass das überhaupt zulässig ist.

    Also, damit es später keinen Ärger gibt, laß dir schriftlich bestätigen, dass du die Wohnung bei Auszug so übergeben kannst, wie sie dann ist. Das könnte im Übergabeprotokoll gemacht werden oder als Zusatzvereinbarung.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn die Größe im Mietvertrag nicht angegeben ist, kannst du bei der Kaltmiete nichts machen. Bei den Nebenkosten solltest du aber auf die korrekte Abrechnung bestehen. Hier wäre eine nachträglich Korrektur sogar möglich, allerdings nur, wenn die Widerspruchsfrist gegen die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorbei ist. Das sind 12 Monate, so dass du für 2013 durchaus Geld zurückverlangen kannst. 2014 müßte dann sowieso richtig abgerechnet werden.

    Aber wie die Kolinum schon sagte, sprich erstmal mit deinem Vermieter und kläre die Sache. Ihr müßt euch dann auch erstmal einigen, wieviele Quadratmeter ihr zugrunde legen wollt. Ich weiss nicht wie genau deine Messung war (zwischen den Fussleisten gemessen, Türzwischenräume nicht eingerechnet), so dass es immer besser ist, sich zu einigen.

    Es ist auch noch wichtig, ob es ein Mehrfamilienhaus ist, oder Eigentumswohnungen. Wenn die Abrechnungsgrundlage in der Teilungserklärung aufgeführt ist, wird kompliziert.

    Gruss
    H H

    Hallo Bjoern,

    du willst es scheinbar nicht kapieren. Selbst wenn du die Wärme nicht nutzen wolltest, so hast du es getan. Insbesondere dadurch, dass der andere Heizkörper im Wohnzimmer entsprechend weniger geheizt hat.

    Aber es geht dir scheinbar mehr darum alle anderen zu belehren. Deine Beratungsresistenz und Klauschwätzerei ist einfach unerträglich.

    Verklage doch einfach deinen Vermieter. Dann kannst du einen Richter mit diesem Gefasel, über die Heizung, die einfach Wärme geliefert hat, nerven. Vielleicht glaubst du ja dann, dass das Schwachsinn ist.

    Over and out
    H H

    Hallo,

    du brauchst nicht in Panik zu geraten. Dir kann eigentlich nicht viel passieren. Der Hauptmieter hat die Pflicht sich die Untervermietung genehmigen zu lassen. Du selbst hast also gar nicht falsch gemacht.

    Im Allgemeinen hat der Vermieter die Pflicht der Untervermietung zuzustimmen, so dass er jetzt bei einer nachträglichen Beantragung rügen kann, kann, dass diese zu spät kommt, untersagen kann er sie aber nur, wenn du ein stadtbekannter Raufbold bist, oder die Wohnung ungeeignet wäre.

    Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich reinen Tisch machen, um Entschuldigen bitten (hat er micht gewußt) und die Untervermietung beantragen. Was soll denn groß passieren?

    Die Lösung, dass du den Mietvertrag als Hauptmieter übernimmst, verstehe ich gar nicht. Was soll denn das bringen?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das wird ja immer toller. Das Gericht hat einen Gutachter bestellt?
    Das Verfahren ist also nicht nur anhängig, sondern ihr seid mitten im Prozess.

    Die Aussagen des Forums beziehen sich auf die Sachlage, bevor du eröffnet hast, dass du dich bereits vor Gericht befindest. Statt jetzt zu beschreiben, warum du einen genialen Anwalt hast und weiter Gercihtsurteile zu zitieren, solltest einfach den Prozess abwarten und uns dann über das Urteil informieren.

    Gruss
    H H

    Hallo Bjoern,

    zu dem Punkt, dass der Zähler 1692 Einheiten hatte, möchte ich nicht viel sagen, außer, dass es das Jahr der großen Hexenprozesse war.

    Bei deinem Plädoyer über die Ungerechtigkeit des Lebens läßt du eine Schache außer acht: Selbst wenn dein Heizkörperventil defekt war, selbst wenn man dir nicht zumuten konnte es merken können und selbst wenn man davon ausgeht, dass ein in 2010 ausgestellter Heizkörper bis zum Untergang des Universums aus bleibt, so hast du die Wärme die dieser Heizkörper erzeugt hast zur Verfügung gehabt. Du und niemand anderes hat die erzeugte Wärme verbraucht.

    Also ärgere dich nicht über dein Schicksal, freue dich über deine Rückzahlung.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo harry666,

    ich habe gerade deinen Mietvertrag geprüft und gesehen, du bist für die Innenseiten der Fenster zuständig.
    Halt-Stop!! Das war ja gar nicht dein Mietvertrag. Der steht hier im Forum ja nicht zur Verfügung.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    dein anfänglicher Kommentar, dass du selbst Schuld bist, trifft die Sache sehr gut.

    Ich sehe die Sache folgendermaßen:
    Euer freiwilliges Angebot 100 Euro zusätzlich zu zahlen (warum auch immer ihr es gemacht habt), ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Ihr habt bezahlt, sie hat es angenommen. So etwas nennt man konkludentes Verhalten. D.h. die freiwillige Mietzahlung ist rechtens.

    Ich würde der Vermieterin nicht gleich Betrug vorwerfen. Sie hat das eventuell nur falsch verstanden. Wenn ihr schreibt, ihr würdet 50 Euro mehr Miete und 50 Euro mehr Nebenkosten bezahlen sind 100 Euro fest vereinbart. Zahlen wolltet ihr einen 50 Euro höheren Abschlag. Das ist ein Unterschied. Es wird allerdings kaum möglich sein, einen Teil der Nebenkosten als Abschlag und einen anderen Teil als Pauschale zu zahlen, so dass sicher alles als Abschlag zu verstehen ist.

    Bei den Nebenkosten könnt ihr so gesehen auf eine Abrechnung der 50 Euro bestehen und Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Hier gilt allerdings die Frist von 12 Monaten nach Eingang. D.h. die Nebenkostenabrechnungen 2011 und 2012 werden schon passe sein. Du kannst sicher der 2013 Abrechnung widersprechen und bei der für 2014 auf die Einrechung des erhöhten Abschlags bestehen.

    D.h. von den 2300 Euro, die ihr zusätzliche Vorrauszahlung geleistet habt, kannst du 1200 (für 2013 und 2014) noch anrechnen lassen.

    Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden. Vor allem teile uns mit, wenn du einen Anwalt gefunden hast, der für dich umsonst arbeitet. Vielleicht melden sich auch noch ein paar kostenlos arbeitende Handwerker (ich hätte da das einen oder andere auf der Liste)

    Gruss
    H H


    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    der untere Vermieter kann relativ viel gegen den Lärm tun, er muss nur wollen. Das wenigste ist dass er seinen Mietern zeigt, dass es nicht egal ist, wie laut sie sind. D.h. ermahnen, abmahnen und notfalls kündigen. Ich könnte allerdings verstehen, wenn er den Weg der Kündigung nicht gehen will. Aber Abmahnung vom Vermieter sind allemal besser, als die Beschwerden vom Nachbarn. Ihr müßt ihm allerdings helfen und Lärmprotokolle führen, damit er die Abmahnungen korrekt verfassen kann.

    Ich finde die Idee mit den Anrufen gut. Wenn du jedesmal den unteren Vermieter anrufst, wenn aus seiner Mietwohnung unerträglicher Lärm kommt, dann wird er begreifen, dass es so nicht weitergehen kann. Hast du denn seine Telefonnummer? Du mußt natürlich aufpassen, dass du jedesmal höflich bleibst und dich nicht selbst ins Unrecht setzt. Gleichzeitig sollte dein Vermieter ihn auch unter Druck setzen. Schließlich hat er auch ohne Mietminderung einen enormen Schaden. Mit solchen Nachbarn hat seine Eigentumswohnung einen geminderten Wert.

    Viel Erfolg
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    insgesamt kann ich deine Sorgen verstehen. Bei dem heutigen Wohnungsmarkt können derartige Punkte den Ausschlag geben.

    Ich empfehle dir, dass du den Vermietern eine freiwillige, unbegrenzte Bürgschaft deines Vaters anbietest. Entgegen der Aussage, von Berny, ist eine freiwilligen Bürgschaft unbegrenzt möglich und würde dem Vermieter genug Sicherheit geben. Wichtig ist dabei, dass das Angebot von dir kommt und nicht erst nach Aufforderung. In der Art wäre dein zukünftiger Vermieter sogar besser abgesichert, als bei einem "normalen" Angestellten.

    Ein Eintritt deines Vaters, nur zur Absicherung der Zahlungen ist nicht zulässig und eine Mietkautionesbürgschaft auf lediglich 3 Monatsmieten begrenzt, so dass dies nicht wrklich helfen würde.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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