Hallo
Ausgangslage: Es geht um eine Wohngemeinschaft. Mieter 1 (Hauptmieter) wohnt ein Jahr länger in der Wohnung als Mieter 2 (Untermieter). Mieter 1 hatte seit Beginn einen Teppich am Boden, der auf den Boden abgefärbt hat.
Nun hat sich die Wohngemeinschaft aufgelöst. Mieter 1 musste die Reparatur des Bodens bezahlen. Die Hälfte dieser Rechnung hat M 1 nun von der dem M 2 zustehenden und noch ausstehenden Kaution abgezogen. Fraglich ist nun ob M 2 für den Schaden am Boden haftet, der auf den Teppich des M 1 zurückzuführen ist, da M 2 ein Jahr später eingezogen ist.
Kann M 2 den Betrag von M 1 zurückfordern, den M 1 für sich zurückbehält?