Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    ihr habt natürlich auch die Möglichkeit, dass deine Ex-Freundin auszieht, ihr den Vertrag aber nicht verändert. Ihr könnt dann im sog. Innenverhältnis vereinbaren, dass du für alle Kosten der Wohnung alleine aufkommst. Ich kenne allerdings eure fnanziellen Verhältnisse nicht, so dass ich nicht weiß, ob sich deine Ex darauf einlassen sollte.

    Sprich aber erstmal mit dem Vermieter. Evtl. entläßt er deine Ex auch so aus dem Vertrag.

    Gruss
    H H

    Hallo @ all,
    auch wenn es komisch erscheint, aber diesmal stelle ich ein Frage.

    ...

    Da ich selber große Anlagen verwalte mit hunderten Mietern kann ich das Problem nicht nachvollziehen. Neues Generalschloß bestellt, eingebaut, gut ist.

    Seht Ihr eine Möglichkeit, die ich vielleicht übersehen habe?
    Mir schwirrt noch durch den Kopf: Anzeige beim Bauordnungsamt, da das Tor nicht zu öffnen ist und somit weder Retter rein noch Retter raus können...

    Hallo,

    ich dachte erst das ist ein Witz. AndreasC1977, der Forenteilnehmer mit der Riesenfussnote, kann den Müll nicht rausbringen, weil er Angst vor Spinnen hat. Kein Wunder, dass du meinen Tip, Dschungelkönig zu werden, nicht angenommen hast.

    Wenn du wirklich so ein Immobilienfachmann bist, dann solltest du das Problem doch anders lösen können, als deinen Vermieter anzuzeigen.

    Wenn im Keller Spinnen sind, dann findet sich bestimmt ein Held, der den Kampf aufnimmt und die Bestien beseitigt. Und einen Eckschutz der absteht kann man doch in 5 Minuten wieder festmachen (nachdem die Monster vertrieben wurden).

    Aber wenigstens hat der Beitrag dazu geführt, dass Minka sich wieder lächerlich gemacht hat.

    Also danke von meiner Seite.

    Gruss
    H H

    Ach Minka,

    da hast du aber genau das bestätigt, was ich vermutet habe.

    Du lebst auf Kosten anderer, bist aber immer noch der Meinung, es läge nur an deinen Mitmenschen, dass es dir schlecht geht. Und wenn du nicht ausreichend Mitleid bekommst beißtdu um dich, wie ein verletztes Tier. Es gibt leider viel zu viele, wie dich - vom Stamme "Nimm". Zum Glück immer leicht zu erkennen, am Kriegsgebrüll.


    Gruss
    H H

    Over and out!

    Hallo,

    mir ist nicht klar, warum die Abhebung vom Kautionskonto hier zum Skandal des Jahrhunderts gemacht wird. Es ist doch das normalste der Welt, dass der Vermieter vollen Zugriff auf die Kaution hat. Normal wird so ein Sparbuch mit Verzicht auf Einrede ausgestellt. Sinn der Kaution ist, den Vermieter abzusichern, nicht den Mieter, dementsprechend muss er über die Kaution verfügen können.

    Bei jedem Kautionssparbuch kann der Vermieter das Geld abheben, ohne dass der Mieter dies genehmigen müßte.

    Ich will hier nicht gutheißen, was der Vermieter in diesem Fall gemacht hat, aber das Problem ist nicht, dass er über die Kaution verfügen konnte, sondern, dass er scheinbar keine Hemmungen hat, seine Mieter abzuzocken.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich würde auch wieder einziehen. Was soll schon passieren? Rausklagen können die dich nicht, weil sie kein Mandat der Besitzer haben (du hast schließlich 50% des Besitzes).

    Auch wenn du dich selbst für ein Weichei hälst, jetzt mußt du dich durchsetzen und auf dein Recht beharren. Schin der Kinder zuliebe.

    Gruss
    H H

    Nur mal interessehalber, wo ist denn das Haus. Solche ausländerfeindlichen Ansichten wundern mich schon.

    @ AndreasC1977

    ich muss ja mal was loswerden:

    Wenn ich deine Signatur sehe:

    Zur Person:
    - Immobilienverwalter in Berlin (210 Wohn- und Gewerbeeinheiten)
    - Objektbuchhalter (2000 Wohn- und Gewerbeeinheiten)
    - Ausbilder
    - freier Dozent an privaten Bildungsträgern für Rechnungswesen / WEG / Mietrecht / öff. Baurecht (Bauplanungsrecht)

    scheinst du ja ein Star in der Immobilienbranche zu sein. Hast du dich mal bei RTL beworben? Würde doch gut aussehen, wenn du noch "Dschungelkönig" dazuschreiben kannst.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    da der Wortlaut der Vereinbarung nicht bekannt ist, ist es nicht möglich hier eine echte Einschätzung abzugeben.

    Wenn in der Vereinbarung nicht explizit eine Übertragbarkeit festgelegt ist, dann ist diese nicht übertragbar (§473 BGB). D.h. wenn dein Bekannter ein Vorkaufsrecht hat, dann gilt es nur für ihn persönlich.

    Stelle doch den Wortlaut mal hier ein.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keien Rechtsberatung

    Hallo,

    bitte fasse das jetzt nicht als Rechtsberatung auf, oder als Empfehlung es auch wirklich zu tun.

    Wenn ich in der Situation wäre, würde ich die Kündigung zum Wunschtermin aussprechen mit dem Vermerk "ersatzweise zum nächstmöglichen Termin". Dann würde ich am Wunschtermin ausziehen und die Mietzahlungen einstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein bekiffter Arbeitsloser hier tatsächlich die Gerichte bemühen würde. Schon gar nicht, wenn dann Punkte, wie Drogenkonsum thematisiert würden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    für mich ist das kleinkarierte Prinzipienreiterei. Ein Relief, das der Besitzer gerne übernemen möchte, überzuspachteln, eigens gefertigte Kunststoffplatten im Bad wieder rauszureißen - was soll das bringen, ausser Arbeit für dich und möglichen Ärger?

    Wenn du dir so viel Mühe machen willst, um die Wohnung vorsätzlich zu verschlechtern, dann solltest du dich nicht wundern, wenn der neue Besitzer sich auch viel Mühe gibt dir die Übergabe zu vermiesen.

    Denkst du der neue Besitzer hat das Haus nur gekauft, um dir eins auszuwischen? Ich würde mit dem neuen Besitzer vereinbaren, dass du die Wohnung übergibst, wie sie ist und keinen weiteren Handschlag machen mußt.

    Aber, jeder wie er meint.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben ...

    Hallo Tanker,

    hier wäre der genaue Wortlaut interessant. Die Angabe "2014" und "sobald diese errichtet sind" machen das wenig greifbar. Ist 2014 als Errichtungsjahr fest zugesagt?

    Hast du denn den Vermieter schon mal gefragt, wie seine diesbezüglichen Pläne sind?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    alles klar, Hotel mit Vollpension! Vergiss nicht die Limousine mit Chauffeur, die dich dort hinbringt und wieder abholt.

    Wenn deine Wohnung wirklich unbewohnbar ist, dann steht dir sicher eine Ersatzunterkunft zu, aber Unbewohnbarkeit ist immer subjektiv. Ich gehe davon aus, dass du kein fließend Wasser mehr hast, aber entgegen deiner Aussagen "keine Küche, keine Toilette, keine Dusche" diese Räume nicht verschunden sind. Davon ausgehend, dass die Abflussleitung noch in Betrieb sind, kann man sich hier sicher mit etwa 40 l Wasser pro Tag, dass man in Behältern besorgt, einen Notbetrieb aufrecht erhalten.

    In solchen Situationen sind gewisse Einschränkungen für die Mieter unvermeidbar, ähnlich wie bei Modernisierungen. Das werden auch die Gerichte so sehen.

    Je nachdem, wie lange die Reparatur dauert, wäre eine Mietminderung möglicherweise angemessen, eine Verlegung in eine Wohlfühloase eher nicht.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Verkauft er seine Wohnung, kannst du vor gericht gehen, denn er hätte dir die Wohnung zu erst zum Kauf anbieten müssen

    maggy,

    Willkommen im Forum.

    Das ist leider nicht der erste blödsinnige Beitrag von dir.

    Hier darf jeder seine Meinung sagen, aber es sollte schon etwas fundiert sein, und nicht ein oberflächliches und oberdrein völlig falsches Blabla!


    Gruss
    H H

    Hallo,

    eine zu kleine Arbeitsplatte? Oh nein!
    Kaution in bar? Gott, der gerechte!
    Der Vermieter ist in drei Jahren nie vorbeigekommen? Es kann ja kaum schlimmer kommen!
    Gesundheitsgefahren durch Teilzeitvögel in der Lüftungsanlage? Die kann man unmöglich selbst vertreiben!

    Es tut mir leid, das klingt für mich nicht nach einen harten Schicksal. Auf deine anderen Kinkerlitzchen will ich gar nicht eingehen.

    So wie ich das sehe, kann dein Vermieter froh sein, wenn du ausziehst. Wahrscheinlich kannst du das sogar vorzeitig. Es gibt wenige Konstellationen, bei denen sich eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren durchsetzen läßt.

    Du hast scheinbar völlig überzogenen Erwartungen an andere. Schon deine Aufforderung nicht zu spekulieren, sondern die Lage realistisch einzuschätzen, zeigt deine Einstellung.

    Hier meine realistische Einschätzung: Du wirst viel Spass beim Hausbau haben, wenn für dich die genannten Kleinigkeiten schon ein schwere Bürde darstellen. Melde dich schon mal beim "Bauherren-Forum" an.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    ich wäre mir nichts so sicher, dass du nicht zahlen mußt. Du bist umgezogen und hast deine Adresse lediglich per Email mitgeteilt. Da wird es dir schwer fallen zu beweisen, dass er diese erhalten hat. Gleiches gilt für das Schreiben mit der Rückforderung.

    Ich finde es dreist von dir hier von Dummenfang zu sprechen. Du bist umgezogen und hast versäumt den Vermieter ordnungsgemäß über deine neue Adresse zu informieren. So etwas macht man mit einem Brief, in dem steht, dass man umgezogen ist und nicht mit einer Email oder mit einem Schreiben dass einem neuen Briefkopf hat.

    Für den Vermieter spricht, dass er die Abrechung erstellt hatte (sonst hätte er sie nicht sofort schicken können) und dass es gar keine Grund geben würde, dir die Abrechung nicht zuzustellen, schließlich hatte eine Forderung. Da weißt du nie, wem der Richter glaubt, dem Vermieter mit der Forderung, die er zweifellos gerne zustellen wollte, oder dem Mieter, der hin und herzieht und es nach Ablauf der BK-Nachberechnungsfirst dann doch noch schafft die Adresse ordentlich zu übermitteln.

    Lass es doch drauf ankommen und dich nötigenfalls verklagen. Ist bestimmt ein interessanter Fall, den du noch lange nicht gewonnen hast.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo EagleSquadron,

    ich verstehe nicht, warum du hier von "dubios" und "Wucherei" sprichst. Ihr habt genau das bekommen, was ihr bestellt habt und das zum vereinbarten Preis. 200 Euro sind zwar relativ viel, aber auch nicht völlig maßlos. Ihr habt das Mietangebot angenommen und den Auftrag zur Erstellung des Mietvertrags erteilt. Das ist ohne einen gewissen Aufwand nicht möglich (Mietercheck etc.) und kostet Geld. Ob der Makler das wirklich alles schon gemacht hatte, kann man nicht wissen, aber es könnte durchaus sein.

    Ich bin kein Freund dieser überteuerten Maklerei, aber leider gibt es auch viele Mietinteressenten, wie euch, die "mal eben" eine Zusage machen und hinterher nichts mehr davon wissen wollen.

    Ich denke ihr kommt mit 200 Euro doch gut aus der Sache raus. Stellt euch nur mal vor, ihr hättet den Mietvertrag schon unterschrieben. Wenn ihr jetzt einen Anwalt beauftragt, wird es am Ende noch teurer und möglicherweise ist der Makler sogar im Recht.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke auch, dass das ein Bluff ist. Die wollen dich doch nur unter Druck setzen. Schon die Formulierung:"werden wir dieser endgültig empfehlen. das Mietverhältnis zu kündigen und die Kosten einzufordern.", zeigt, dass die Drohung nicht Ernst zu nehmen ist. Selbst für den Fall, dass dein Vermieter Recht hat, ist das kein Kündigungsgrund.

    Unabhängig davon macht die ganze Sache, wie du selbst festgestellt hast, keinen Sinn. Wenn das Gutachten sagt, du hast keinen Schimmel, dann läuft die Forderung diesen zu entfernen ins Leere.

    Aber unabhängig von der Forderung hast du ein Problem. Eines deiner Zimmer hat offensichtlich Schimmel und dein Vermieter will ihn nicht beseitigen. Da es ein Kinderzimmer ist, kannst du das nicht so lassen.

    Du müsstest jetzt auf Konfrontationskurs gehen und deinerseits die Entfernung des Schimmels fordern. Das läuft dann aber darauf hinaus, dass ein anderer Gutachter kommt. Wenn der den Schimmel dann feststellt, heißt das immernich nicht, dass du unschuldig bist.

    Ich würde an deiner Stelle wenigstens mal ausprobieren, ob das in den Griff zu kriegen ist. Also Schimmel mit entsprechenden Mitteln entfernen und ab dann immer wirklich ausreichend lüften. Vielleicht erledigt sich die Sache dann von allein.

    Gruss
    H H


    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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