Mieterhöhung bei Auszug eines Hauptmieters?

  • Hallo liebe Gemeide,

    meine "Ex"Freundin und sind beide Hauptmieter unserer Wohung. Nun haben wir uns getrennt und sie möchte ausziehen.
    Ich möchte aber gerne in der Wohungung bleiben.
    (Aktuell steigen bei uns aber die Mieten enorm. Wir zahlen gerade 600 EUR warm. Wenn die Wohung neu vermietet werden sollte, schätze ich die neue Miete auf ca. 900-1000 EUR ein.)

    Meine Frage:
    Sollte die Hausverwaltung einen Aufhebungsvertrag zustimmen und mich als alleiniger Mieter zulasssen, hat sie dann das Recht die Miete zu erhöhen? Und wenn ja, wieviel ist da angebracht?
    Ich möchte natürlich meine günstige Miete behalten.

    Vielen Dank.

    _SeiA_


  • meine "Ex"Freundin und sind beide Hauptmieter unserer Wohung. Nun haben wir uns getrennt und sie möchte ausziehen.
    Ich möchte aber gerne in der Wohungung bleiben.


    Dann müssen Sie auch zusammen kündigen oder einen Auhebungsvertrag vereinbaren.
    Die Prämissen werden dann neu festgelegt. Dazu gehört eigentlich alles, auch die Miete.

  • Wenn nur eine Vereinbarung mit allen Parteien getroffen wird, dass deine Exfreundin aus dem MIetverhältnis entlassen wird, dann bleibt das alte Mietverhältnis ansich weiter bestehen. Hier kann der Vermieter nur nach den gesetzl. Regelungen erhöhen.

    Solltet ihr das Mietverhältnis komplett beenden und du bekommst einen neuen Mietvertrag, dann könnte der Vermieter in diesem Zuge eine neue Miete fordern, die bis zu 20% über der Ortsüblichkeit liegt.

    Fraglich und problematisch wäre es jedoch, wenn ihr in eurer Vereinbarung, bei der ihr beschließt, dass lediglich deine Ex aus dem MV entlassen wird, eine neue Miete vereinbaren würdet. Eine getroffene Vereinbarung könnte schon wirksam sein.

  • Zitat

    Sollte die Hausverwaltung einen Aufhebungsvertrag zustimmen und mich als alleiniger Mieter zulasssen, hat sie dann das Recht die Miete zu erhöhen?

    Sie wird Dir einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen, u. a. einer höheren Miete, anbieten. Dieses Angebot kannst Du annehmen oder es lassen.

    So lange es keine wucherhaft Hohe Miete ist, ist alles erlaubt.

  • meine "Ex"Freundin und sind beide Hauptmieter unserer Wohung. Nun haben wir uns getrennt und sie möchte ausziehen.


    Das kann sie doch, was hat Euer VM damit zu tun?

  • Das war in meiner ehemaligen WG auch so. 5 Jahre gab es da laut meinen Mitbewohnern keine Mieterhöhung, aber pünktlich zum Hauptmieterwechsel wurde die Miete dann aufgrund der Hausverwaltung erhöht. Das war ebenso wie bei dir im Ballungsraum (schätze ich mal) und deswegen haben wir die zugegebenermaßen humane Erhöhung in Kauf genommen.

  • Hallo,

    ihr habt natürlich auch die Möglichkeit, dass deine Ex-Freundin auszieht, ihr den Vertrag aber nicht verändert. Ihr könnt dann im sog. Innenverhältnis vereinbaren, dass du für alle Kosten der Wohnung alleine aufkommst. Ich kenne allerdings eure fnanziellen Verhältnisse nicht, so dass ich nicht weiß, ob sich deine Ex darauf einlassen sollte.

    Sprich aber erstmal mit dem Vermieter. Evtl. entläßt er deine Ex auch so aus dem Vertrag.

    Gruss
    H H

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