lt. Auskunft Mieterschutz : Kellerfenster ja , Rollläden Nein , Reparatur/Instandhaltungskosten müssen abgezogen werden.
Angelegenheit somit erledigt ... Danke für die Auskünfte.
Hallo,
erledigt? das hoffst du.
Leider fangen viele Rechtstreitigkeiten mit einer Auskunft vom Mieterschutz an. Dort sitzen meist inkompetente Anwälte, die keine echten Mandanten kriegen und bringen ihr merkwürdiges Rechtsverständnis hervor.
Den Austausch der Rolläden generell auszuschließen halte ich für falsch. Es läßt sich ohne große Probleme argumentieren (oder für viel Geld nachweisen), dass neue Kunststoffrolläden einen bessere Wärmedämmung haben, als alte aus Holz. Damit handelt es sich um eine Modernisierung. Da die Holzrolläden scheinbar tadellos funktionierten, gibt es nicht einmal eine Abzug für fiktive Reparaturen.
Aber verlasse dich gerne auf den Mieterschutz.
Gruß
H H