Hallo,
was bei den vielen Kommentaren wie,
"die Nebenkostenabrechnung ist verjährt"
"Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig"
"Es muss dieses und jenes Verbrauchsabhängig berechnet werden"
"Bei mietvertraglichen Vereinbarungen, die zu Eurem Nachteil sind, greifen automatisch die Bestimmungen des BGB. Einen Nachteil habt Ihr also nicht dadurch. "
vergessen wird, ist dass es sich um einen Gerwerbemietvertrag handelt. Dort gelten die Grundsätze für Wohnraummietverträge nicht.
Für dich wäre es zuerst wichtig, dass du nachweisen kannst, dass dir die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken überlassen wurden. Denn nur weil du Gewerberaum zweckentfremdest, ist es noch lange kein Wohnraum. Solltest du nicht klar darlegen können, dass der Vermieter von Anfang an wußte, dass ihr dort gar keine Gewerbe treiben, sondern ausschließlich wohnen wolltet, wird es sicher sehr schwer die Rechte für ein Wohnraummietverhältnis einzufordern. Der Vermieter ist sicher nicht verpflichtet zu prüfen, ob jemand, der Gewerberäume anmietet dort auch wirklich arbeitet. Ihr scheint ja die Einzigen zu sein, die dort wohnen. So gesehen ist es sogar eine riskante Sache. Wenn du du Wohnraum einforderst und verlierst, kann er dich gleich ohne Probleme vor die Tür setzen.
Ich verstehe nicht, wie man nicht merken kann, ob es ein Gewerbe- oder ein Wohnraummietvertrag ist. Steht doch im Allgemeinen groß drüber.
Wohin deine Annahme, dass das Dach nicht gedämmt ist, und dass es über der abgehängten Decke zieht, führen soll, weiss ich nicht. Hier gilt der Grundsatz gemietet, wie besehen.
Gruss
H H
Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung