Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    Ihr könnt durchasu erwarten, dass sich die Vermieter vorher ankündigen. So 3 bis 4 Tage vorher sollte möglich sein. Allerdings gbit es sicher keinen Grund, dass die Vermieter ständig in die Wohnung müssen. Sollen die einmal alles ausmessen und gut ist.

    Auf der anderen Seite ist es relativ nett vom Vermieter, dass ihr jederzeit aus dem Vertrag kommt. Dadurch habt ihr keine doppelte Miete, wenn ihr ein Wohnung findet.

    Gruss
    H H

    P.S. das wäre ja der erste negative Schufaeintrag der selbst verschuldet ist ;-). Das alte Liedr vom Schufaeintrag ohne Eigenverschulden kann hier inzwischen jeder mitsingen.

    Wenn ich dass schon höre:
    "mir ist es draußen zu laut, ich will die Fenster aber nicht schließen"

    Du bist doch sogar schon wegen Schlafproblemen in Behandlung und dennoch besehst du darauf, ohne Gehörschutz bei offenem Fenseter zu schlafen, obwohl du weißt, dass das nicht funktioniert???? Manche Menschen schaffen sich ihre Probleme wirklich selbst.

    Deine Frage was du machen sollst, ist einfach zu beantworten: MACH DAS VERDAMMTE FENSTER ZU!

    Gruss
    H H

    Hallo,

    so wie ich die Sache verstehe wird Warmwasser nach Verbrauch der einzelnen Nutzer abgerechnet. Lediglich die Wärmemenge für das Warmwasser wird nicht über einen Wärmemengenzähler erfasst, sondern berechnet. M.E. ist die Kürzung um 15% nur zulässig, wenn der Verbrauch der einzelnen Nutzer nicht erfasst wird.

    Grundsätzlich sind die Formeln, mit der die Wärmemenge für das Warmwasser berechnet werden relativ genau, so dass der Unterschied nicht groß sein dürfte. Am Ende wird die errechnete (oder gemessene) Wärmemenge von der Heizwärme abhezogen, so dass sich Ungenauigkeiten einigermaßen ausgleichen, wenn es welche geben würde.

    Gruss
    H H

    Gruss
    H H

    Achso gottseidank ist mein Vater noch richtig fit (geht tanzen, arbeitet jeden Tag im Hof) also Pflege würde da niemand glauben.
    Die Idee des Hausmeisters gefällt mir... Hier ist allerdings die Frage ob man Hausmeister Tätigkeiten bei einem 3 Whg Haus rechtfertigen kann???

    Hallo,

    Eigenbedarf funktioniert auch ohne Pflegebedürftigkeit oder Hausmeisteramt. Wenn dein Vater die Wohnung für dich braucht, dann kann er wegen Eigenbedarf kündigen. Ihr müsstest lediglich ausführen, warum du dort einziehen willst. Das könnte sein, weil du gern bei deinem Vater in der Nähe bist, oder weil du eine Wohnung brauchst.

    Ihr dürft euch aber nicht wieder von dem Anwalt einschüchtern lassen. Wenn ich das mit der Mieterhöhung höre, habt ihr euch echt den Schneid abkaufen lassen.

    Wenn ihr die Mieter raus habt, müßtest du aber eine gewisse Zeit dort einziehen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    149 Euro ist doch noch ganz gut. Es gibt Schlüsseldienste, die verlangen 400 Euro bar im vorraus.

    Bei Schlüsseldiensten muss man beachten, dass die genau von solchen Situationen leben. Sie warten auf den nächsten, der seinen Schlüssel vergißt. Diese Handwerker sind nicht den ganzen Tag im Einsatz, deshalb muss die Bereitschaft mit bezahlt werden.

    Also ich würde zahlen und gut ist.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das würde ich genau so sehen, wie du. Rein rechtlich mußt du weder den Vertrag erneuern, noch ausziehen, noch einer Mieterhöhung zustimmen.

    Ob du dir den Ärger antun willst ist da sicher eine andere Frage. Wohnt die Vermieterin im selben Haus und wird sie dich zukünftig jedesmal anknurren?

    Könnte einem aber durchaus 25 Euro im Monat wert sein.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    der Balkon wird wahrscheinlich 2016 angebaut. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Es scheint ja so zu sein, dass der Vermieter dies auch wirklich tun möchte.
    Wenn euch das zu unsicher ist, dann solltet ihr nicht unterschreiben.

    Gruss
    H H

    Es geht ja im Grundsatz um die Rechtsfrage, ob ein Anbieter eine Willenserklärung (Belieferung durch Versorger mit beabsichtigten Start 2014) derart verzögern kann. .

    Hallo,

    verzögert hat nicht der Gasanbieter, verzögert hast du, da die verpasste Kündigungsfrist nicht zu Lasten des neues Anbieters geht.

    Du hast einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter. Dazu hast du scheinbar noch einen Vertrag beim ganz neuen Anbieter. Der wird dann die Lieferung im nächsten Jahr aufnehmen. Du kannst von den Gasanbietern nicht erwarten, dass sie dein Kuddelmuddel entwirren. Die machen das, wie vereinbart und nehemn die Lieferung nach Auslaufen des alten Vertrages auf. Die können nur deshalb so günstig anbieten, weil sie den Service heruntergefahen haben.

    Jetzt mußt du deinen Teil des Vertrages erfüllen und eine Jahr Gas beziehen. Wenn möglich solltest du den ganz neuen Vertrag widerrufen, damit du nicht nächstes Jahr das gleiche Dilemma hast.

    Gruss
    H H

    Ausziehen werden wir so oder so und die Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung für ein Monat zu verweigern, da wir uns Rat einholen wollen, führt doch nicht gleich dazu Verklagt zu werden, sondern erstmal zu einer Mahnung. Oder Täusche ich mich da?


    Theoretisch könnte der Vermieter sofort klagen. Es wird aber im Allgemeinen nicht gemacht.

    Ich finde aber die Schilder uns Anschreiben mit "WG" sprechen durchaus für euch. Aber ich muss ja hier nicht entscheiden, dass müßte ein Richter, wenn es zur Klage kommt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke, wenn du dem Vermieter zusichert hättest, dass du im März (also 3 Monate später) ausziehst, dann hätte er wahrscheinlich mit dir eine Vereinbarung getroffen. Eine Räumung dauert inkl. Räumungsurteil und Zwangsräumung viel länger.

    Allerdings war die Forderung von 2000 Euro eine Frechheit, da ihr nur das gemacht hättet, was ihr nach Recht und Gesetz auch machen müßtet. Möglicherweise will der Vermieter dir jetzt auf deine Kosten eine Lektion erteilen und verklagt euch. Das Ding verliert ihr und deine Chancen eine Härtefall geltend zu machen, sind durch dein freundlichen Angebot gegen null gesunken.

    Wahrscheinlich kannst du eine solche Lektion auch gut gebrauchen, wenn ich sehe, wie egal dir der rechtmäßige Eigenbedarf des Vermieters ist. Dir ist nur wichtig, dass du "deine Schäfchen im Trocknen hast". Am liebsten bis Mai dort wohnen, damit du nur keine Umstände hast; mal eben 2000 Euro fordern; ihn klagen lassen, weil ihr ja nur Zeit gewinnen wollt.

    Du darfst auch nicht vergessen, dass er nicht nur dich verklagen muss, sondern alle Vertragspartner, auch die, die schon ausgezogen. sind. Ihr alle drei habt dann die Kosten zu tragen und möglicherweise in irgendeiner Mieterdatenbank eine Räumungsklage stehen (uns dann viel Spaß bei der zukünftigen Wohnungssuche).

    Wenn du einen Rat willst: mache keine Ärger und ziehe im Dezember aus.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wenn du beweisen kannst, dass der Vermieter wußte, dass ihr dort wohnen werdet, dann ist ja alles klar. Aber es reicht nicht zu behaupten, der Makler hätte es gewußt. Der Vermieter muss es beweisbar gewußt haben. Wenn der sich jetzt doof stellt und sagt, er ging von einem Gewerbe aus und hat auch einen Gewerbemietvertrag gemacht, dann ist das alles nicht so einfach.

    Du kannst es drehen und wenden, wie du willst. Es kommt auf die Art des Mietvertrages an. Bei Gewerbe mußt ihr zahlen, bei Wohnen nicht.

    Aber mir wird es jetzt zu müßig. Ich will und muss ja hier niemanden überzeugen. Behaupte weiterhin, alle hätten gewußt, dass es ein Wohnmietverhältnis ist, zahle nicht und lass dich ggf verklagen. Wenn du gewinnst gut, wenn du verlierst, dann wird es noch teurer und ihr fliegt wahrscheinlich raus.

    Gruss
    H H

    P.S. ein Guthaben habt ihr offensichtlich nicht. Sonnst wäre wohl kaum eine Nachzahlung von 3200 Euro fällig!

    Hallo,

    was bei den vielen Kommentaren wie,
    "die Nebenkostenabrechnung ist verjährt"
    "Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig"
    "Es muss dieses und jenes Verbrauchsabhängig berechnet werden"
    "Bei mietvertraglichen Vereinbarungen, die zu Eurem Nachteil sind, greifen automatisch die Bestimmungen des BGB. Einen Nachteil habt Ihr also nicht dadurch. "

    vergessen wird, ist dass es sich um einen Gerwerbemietvertrag handelt. Dort gelten die Grundsätze für Wohnraummietverträge nicht.

    Für dich wäre es zuerst wichtig, dass du nachweisen kannst, dass dir die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken überlassen wurden. Denn nur weil du Gewerberaum zweckentfremdest, ist es noch lange kein Wohnraum. Solltest du nicht klar darlegen können, dass der Vermieter von Anfang an wußte, dass ihr dort gar keine Gewerbe treiben, sondern ausschließlich wohnen wolltet, wird es sicher sehr schwer die Rechte für ein Wohnraummietverhältnis einzufordern. Der Vermieter ist sicher nicht verpflichtet zu prüfen, ob jemand, der Gewerberäume anmietet dort auch wirklich arbeitet. Ihr scheint ja die Einzigen zu sein, die dort wohnen. So gesehen ist es sogar eine riskante Sache. Wenn du du Wohnraum einforderst und verlierst, kann er dich gleich ohne Probleme vor die Tür setzen.

    Ich verstehe nicht, wie man nicht merken kann, ob es ein Gewerbe- oder ein Wohnraummietvertrag ist. Steht doch im Allgemeinen groß drüber.

    Wohin deine Annahme, dass das Dach nicht gedämmt ist, und dass es über der abgehängten Decke zieht, führen soll, weiss ich nicht. Hier gilt der Grundsatz gemietet, wie besehen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Wie wird denn jetzt der zu erstattende Wert der Gardinen berechnet?
    Angenommen, der VM hat keine Belege mehr über die Einrichtung - mittlerer Wert handelsüblicher Gardinen (?) abzgl. Wertverlust (Neu für Alt)?

    Hallo,

    es wird ein Gutachter beauftragt, der den Gardinendurchschnittseinkaufspreis ermittelt. Dann holt er Angebote bei Schneidereien ein, und die Fertigungsdurchschnittspreis zu errechnen. Beides wird addiert wird mit dem Aufmaß multipliziert und dann mit den Aufhängekosten summiert. Dieses Ergebnis wird mit dem Zeitfaktor verechnet und dann kommt ein Wert heraus. Das Gutachten kostet dann nur 500 Euro, die aber gut angelegt sind, denn sonst hätte man sich ja nicht einigen können.

    Was ist denn das für eine Frage?
    Der Wert von Gardinen???? Der Vermieter will 71 Euro. Wenn dies dem Mieter zu viel ist, kann er selber Gardinen anfertigen lassen und dem Vermieter zur verfügung stellen.

    Gruss
    H H

    [quote='1']Hast recht, Die Menschen hat Kaufen sich Wohnung, damit Arme Menschen nicht unter der Brücke leben müssen.

    Hallo,

    kannst du den Satz nochmal ins Reine bringen. Ich verstehe nicht was das heißen soll.
    Wahrscheinlich hattest du vor Lachen Tränen in den Augen, weil du deine Graphik sooooo witzig fandest. Dadurch hast du gar gemerkt, dass deine Worte keinen Sinn ergeben. Deshalb klappt es wohl auch nicht mit der Miete.

    Gruss
    H H

    ...woher er einen Schlüssel habe. Diesen hatte er vom Hausmeister bekommen, von dem er angeblich die Info bekommen hatte, dass wir Bescheid wüssten. Das ist aber de facto falsch. Zwar hat der Hausmeister in meiner alten Hausgemeinschaft tatsächlich einen Schlüssel zu meiner alten Wohnung und ich habe ihm auch (zu Zeiten, in denen ich noch dachte, ich würde bei guter Kooperation ggf. zum 01.08. aus der Wohnung raus kommen) gesagt, dass der Vermieter von mir aus in die Wohnung darf: Aber bestimmt nicht ohne mich vorher zu informieren!

    . :confused:

    Hallo,

    ich denke aber auch, dass der Vermieter hier zu weit gegangen ist, aber du hast dem Hausmeister gesagt, dass der Vermieter in die Wohnung dürfte. Den Zusatz "aber nicht ohne mich zu informieren" hast du sicher nur gedacht.

    Damit ist das Thema Hausfriedensbruch schon vom Tisch.

    Das Beste ist, wie bereits vorgeschlagen eine Aufhebungsvereinbarung. Da wäre ich an deiner Stelle etwas flexibel und würde auch den 31.07. aktzeptieren. Dann bist du einen Monat eher raus. Wenn sich die Fronten jetzt noch verhärten, dann hast du mehr Ärger und Arbeit, als du dir vorstellen kannst - und dass mit unsicherem Ausgang. Mit Glück bekommst du die 13 Tage im Juli noch erstattet, aber vielleicht auch nicht. Einen wirklichen Schaden hast du durch den Kücheneinbau ja nicht gehabt.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    Ich habe folgende Frage. Vor etwas mehr als 2 Wochen habe ich aufgrund des ausdrücklichen Wunsches meines Vermieter ein Vorabnahme Protokoll unterzeichnet, da ich eine neue Wohnung anmieten werde.

    Dabei habe ich angegeben mich um das beschädigte Laminat zu kümmern, da nach 5 1/2 Jahren Gebrauchsspuren aufgetreten sind.

    Bei diesem Gespräch wurde ich von meinem Vermieter dazu hingeleitet diese Willenserklärung abzugeben, da ich noch jung bin und wenig Ahnung habe von Beändigungen von Mietverträgen. Zudem wurde mir gesagt sonst würde ich nicht an meine Mietkaution kommen.

    Um zu meiner abschließenden Frage zu kommen, kann ich diese Unterschrift in irgendeiner Form ungültig machen bzw. anfechten und wenn ja wie stehen die Aussichten auf Erfolg?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    wie alt bist du denn? 14?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du mit der Argumentation vor Gericht durchkommen würdest. Erstmal müßte von einem Sachverständigen festgelegt werden, dass es Abnutzungen und keine Beschädigung ist. Dann müßtest du nachweisen, dass du tatsächlich gezwungen wurdest. Der Hinweis, dass dir der Schaden von der Kaution abgezogen wird, ist durchaus angebracht, wenn es eine Beschädigung ist.

    Du mußt jetzt wissen was du tust. Du stellst auf stur, bekommst deine Kaution nicht wieder und kannst, mit hohen Kostenrisiko, dagegen klagen. Oder du reparierst wie abgesprochen das Laminat und merkst dir, dass du nicht alles unterschreiben solltest, was dir vorgelegt wird. Am Ende landest du noch in der Fremdenlegion.

    Gruss
    H H

    AndreasC1977...

    Ach dann war also der Gewaltausbruch in Form des Schubsers mit Prellung der Hand also gerechtfertigt oder wie sehe ich das? Mag sein das es vielleicht fahrlässig war das Paket vor die Tür zu stellen aber das ist kein Grund jemanden zu schubsen und die Hand zu prellen!! Es gibt KEINEN Grund Gewalt auszuüben! Er hätte das auch im ruhigen Ton klären können!

    Und nochmal... Das die Waschmaschine um kurz nach 22 Uhr erst fertig ist kommt im HÖCHSTFALL 2 mal im Monat vor! Nicht ständig!

    Schubst du deine Nachbarn auch wenn sie ein Paket einfach vor der Tür ablegen???? Wirst du deshalb auch gleich gewalttätig??? Dann läuft da wohl was verkehrt!

    So wie du hier mit den Forumsteilnehmern umgehst, scheint es tatsächlich so zu sein, dass du nicht ganz unschuldig an der Situation bist. Uneinsichtig, rechthaberisch und unangemessen im Ton. Da ist Streit mit dem Nachbarn vorprogrammiert. Wenn dieser dann auch nicht weiß, wie man sich benimmt, dann kracht es halt irgendwann.

    So gesehen wird ein Umzug dir nichts nützen. Auch im nächsten Haus darfst du nicht denken, die Hausordnung würde für dich nicht gelten, weil du um 22:00 noch waschen "mußt".

    Wahrscheinlich ist dir gar nicht zu helfen.

    Gruss
    H H

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