Beiträge von H Hamburg

    Ja ich verstehe den Vermieter ja auch, aber man will eben sparen :)
    Es gab eben mal ein Urteil wo es um solche Dinge ging wie mitfrei wohnen für die Renovierung und dort kam zum Ausdruck, dass 2 bis 3 Mieten als Gegenleistung ok wären.

    Ich habe eben schlicht keine Lust jetzt beim Auszug nochmal zu malern. Ok, wenn es so ist ist es so, aber es wäre eben schön wenn ich mir das sparen könnte :)

    Hallo,

    wenn du keine Lust hast beim Auszug nochmal zu malen, hättest du die entsprechende Vereinbarung nicht treffen und die Wohnung nicht nehmen sollen. Drei Wochen mietfreies Wohnen waren damals genug, aber jetzt im Nachhinein ist es dir zu wenig, weil du irgendwo gelesen hast 2-3 Monatsmieten wären angemessen seien.

    Dass du die Vereinbarung alles in Rauhfaser weiß zu übergeben im Übergabeprotokoll gemacht hast, scheint eine Individualvereinbarung zu sein, die gültig ist.

    Es ist immer unglaublich, dass so viele Menschen Verträge schließen und dann hinterher alles tun, um sich dort rauszuwinden. Leider ist es immer wieder der gleiche Typus Mensch, der seine Energie an völlig falschen Themen verschwendet. Statt sich um die wesentlichen Dinge zu kümmern, wie z.B. dass man sich um die Modalitäten des neuen Mietvertrages kümmernt, bevor man den alten Kündigt. Spare dir also das Gejammere von der Nötigung und der drohenden Obdachlosigkeit. Du hast eine Vereinbarung mit der Vermieter geschlossen und hast diese nun einzuhalten.

    Gruss
    H H

    Hallo Bilbo,

    dein Problem ist mir nicht klar.
    Der Vermieter will dir die halbe Kaution zurückgeben, wenn du ihm den Mietvertrag zurückgibts.
    Du willst, dass er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und dann die halbe Kaution zurückbekommen.

    Bei beiden Varianten kriegst du den gleichen Betrag zurück, wobei die Vermieterversion nicht ganz sauber ist.
    Aber dafür willst du einen Anwalt einschalten?
    Was soll der Anwalt erreichen, dass du alles Geld zurückbekommst? Dafür müßte der Nachmieter übermorgen einziehen.

    Wenn du jetzt lange herumzickts, dann läuft es darauf hinaus, dass der Vermieter keinen Nachmieter reinnimmt, dir den Schlüssel gibt und die Miete bis zum 30.11. (zum 15.11. kannst du nicht kündigen) völlig zurecht abknöpft. Das wäre dann ein tolles Ergebnis. Einziehen wirst du doch trotzdem nicht.

    Wie du hier die Forumsmitglieder, die dir kostenfrei helfen wollen, behandelst, wirkt schon etwas merkwürdig, so dass ich vermute, dass ist dir alles egal und du willst dem Vermieter nur mal zeigen willst, was du für ein schlaues Kerlchen bist. Also mach was du willst!

    Gruss
    H H

    Ich war ehrlich gesagt schon ziemlich schockiert als ich festgestellt habe, dass mein Vermieter da einfach so eine Lüge in dem Vertrag unterbringt.

    Hallo,

    also ehrlich, zu faul zum Lesen, aber dem Vermieter unterstellen, er hätte irgendwelche Lügen "untergebracht". Möglicherweise hat er sich den Vertrag genauso gut gelesen wie du.

    Was sagt denn der Vermieter zu der Sache? Er wird evtl. noch wissen, wie die Wohnung ausgesehen hat. "Renoviert" ist sowieso auslegungsfähig und heißt nicht zwangsläufig mit fleckenfreiem Teppich und dass alle Wände frisch gestrichen sind.

    Unabhängig davon musst du doch ohnehin irgendwann mal etwas machen müssen, auch wenn du die Wohnung als WG "führst". Du hast nicht das Recht eine tw. abgewohnte Wohnung (wenn es denn so war) noch weiter abzuwohnen und sie so zurückzugeben, wie es dir am besten passt. Du mußt sie sicher nicht verbessern, aber auch nicht verschlechtern.

    Wie lange wohnst du denn dort schon?

    Gruss
    H H

    Gehört zu den laufenden Betriebskosten.

    § 2, Absatz 4.
    die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

    Hallo,

    es ist umlagefähig. Aber nicht weil es eine Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist, sondern weil es Kosten für die Warmwasserversorgung sind, also §2, Absatz 5 der BkVO . Die Messung ist gem. TrinkwasserVO.

    Gruss
    H H

    Es ging mir nur eigentlich drum ob der Vermieter das veranlassen darf dort einfach das Bad auf zustemmen obwohl ich noch volle Miete zahle. Was wäre gewesen wenn ich noch dort bis ende des Monats gewohnt hätte. Und es sind auch noch Sachen in der Wohnung und alles.
    Und das hat nix mit Niveau von Erstklässlern zu tun.

    Hallo,

    wenn ein Wasserrohrbrauch vorliegt, kann der Vermieter die Arbeiten sofort vornehmen lassen. Eine von dir mit Schlüsselgewalt betraute Person hat die Handwerker sogar reingelassen. Also eigentlich kein Problem. Sei doch froh, dass du dort nicht mehr wohnst.

    Das "was wäre wenn" will ich gar nicht kommentieren. Was soll das bringen?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn die ganze Wohnung verschimmelt und sogar das Laminat aufgequollen war, dann hoffe ich für dich, dass du die Schäden immer rechtzeitig und nachweisbar gemeldet hast. Falls nicht kann dir das alles auf die Füsse fallen.

    Wenn alles verschimmelt ist, dann stimmt doch irgendetwas nicht. Dabei spielte erst einmal keine Rolle, ob der Schaden durch dich als Mieter verursacht wurde oder nicht. Es ist meldepflichtig.

    Wann du deine Kaution bekommst kann dir hier niemand sagen. Der Vermieter hat im Allgemeinen 6 Monate Zeit seine Ansprüche zu prüfen und bei dir anzumelden. Selbst danach kann er noch einen angemessenen Teil zurückhalten, als Sicherheit für evtl. ausstehende Betriebskostennachzahlungen.

    Wenn sich der Vermieter nicht meldet, mußt du vielleicht einen Anwalt einschalten. Vielleicht ist der Vermieter aber auch nur in eine lange Ohnmacht gefallen, als er gesehen hat, in welch einem Zustand seine Wohnung ist.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du mietest eine Wohnung mit dem vollen Wssen, dass Haustiere unwerwünscht sind und nicht geduldet werden. Jetzt willst du aber gegen den klaren Willen des Vermieters 2 Katzen anschaffen und kommst mit dem BlaBla, dass du es psychisch brauchst.

    Es tut mir leid, aber wenn jemand psychisch so angeschlagen ist, dass nur zwei Kätzchen seine Not lindern, dann sucht er (oder sie) sich eine Wohnung, in der Katzen erlaubt sind. Auf keine Fall tut man sich diesen Stress mit dem Vermieter an (dem Vermieter auch nicht). Ich habe dafür keinerlei Verständnis!

    Im Übrigen würde ich mir überlegen, wie es mit deiner Krankheit weitergehen soll. Zuerst warten es Degus, jetzt Katzen und das nächste sind Glücksschweinchen (die verschreibt dir dein Arzt bestimmt auch gerne).

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    wenn von der Elektrik eine Lebensgefahr ausgeht (und so scheint es zu sein), dann ist das schon ein Grund für eine fristlose Kündigung. Die Aussage, dass hätten ihr prüfen können/müssen, halte ich für gewagt. Wenn man eine Wohnung mietet, dann kann man davon ausgehen, dass die Elektrik einigermaßen sicher ist. Ihr müßtet allerdings die Lebensgefahr nachweisen.

    Ob euch eine Fristlose hilft ist natürlich eine andere Frage. Fristlos heißt nämlich nicht, zu einem Zeitpunkt, an dem ihr etwas besseres gefunden habt, sondern wenn ihr fristlos kündigt, weil ihr dort nicht wohnen könnt, dann müßt ihr sofort ausziehen.

    Falls die Elektriker allerdings jetzt eine gewisse Sicherheit hergestellt haben und das Problem nur darin liegt, dass ihe die meisten Geräte nicht betreiben könnt, dann hilft euch nur die fristgerechte Kündigung. Diese könnt ihr aber durch eine Mietminderung abmildern. Diese muss aber vernünftig angekündigt werden.

    Gruss
    H H


    Folgende Möglichkeiten:

    1) Hausverwaltung kehrt aus Urlaub zurück, stimmt neue Vereinbarung mit neuem Mieter zu

    a) Mitbewohner finden noch in der "First" zum 1.12 einen Nachmieter -> bester Fall

    b) Mitbewohner duxen rum und finden zum 1.12 keinen Nachmieter -> bedeutet, dass ich weiter Miete zahlen muss oder?

    2) Hausverwaltung will kein Vereinbarung unterschreiben, wir sollen alle kündigen

    a) Mitbewohner stimmen dem zu -> unwahrscheinlich

    b) Mitbewohner weigern sich zu kündigen -> Gerichtliche Einigung, mit welchen Kosten wäre das für mich verbunden? Müsste ich so lange der Prozeß geht Miete zahlen? Dann wäre der Umzug gewiss mein finanzieller Ruin.


    Hallo,

    du kennst die Situationen, die sich einstellen könnten doch sehr gut. Hier wird dir keiner sagen können, welcher der Fälle bei dir eintritt. WGs sind rechtlich immer sehr komplex. Ihr habt mit der Auflösungsklausel sogar noch eine Komplikation hinzugefügt.

    Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann sähe ich ein gewisses Risiko. Wenn weder die Hausverwaltung, noch deine Mitmieter mitspielen, hängst du in dem alten Vertrag fest. Allerdings hat es bisher doch auch immer geklappt, warum nicht in diesem Fall. Falls das neue Zimmer wirklich so toll ist, dann mußt du dir überlegen, ob es dir das Risiko wert ist.

    Was sagen denn deine Mitbewohner? Bei denen kannst du doch schon die Stimmungslage checken.

    Ein Unklarheit habe ich noch: Hat bei eurer "Innenvertragsverhältnisänderung" der Vermieter auch unterschrieben? Wenn ja, dann ist die Auflösung der WG durch die Verwaltung ohnehin kaum noch durchführbar (ich bezweifel, dass so eine Klausel überhaupt zulässig ist)

    Gruss
    H H

    P.S. der Rechtsbeistand der Uni ist doch in 3 Tagen wieder da. Der wird dir aber auch kaum sagen können, wie die Mitmieter und die Verwaltung reagieren werden.

    Hallo,

    der Vermieter darf Eigenleistung abrechnen. Und zwar in einer Höhe, die ein Handwerker gekostet hätte. D.h. die Leistung der Frau können durchaus angestzt werden. Der Vermieter muss ja schließlich nicht umsonst für dich arbeiten.

    Auch läßt sich ein Schaden fiktiv abrechnen. D.h. der Schadenersatz kann in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden, ohne dass die Reparatur durchgeführt wird.

    Es dürfen natürlich keine Rechnungen gefälscht werden. Hast du denn gefälschte Rechnungen gesehen, also Rechnungen für tatsächlich ausgeführte Arbeiten, die nicht gemacht wurden?

    Ich würde ich die Sache so laufen lassen, wenn die Mängel tatsächlich vorhanden waren. Irgendwelche Anzeigen (wegen Betrug/Urkundenfälschung) laufen sowieso ins Leere, weil die Staatsanwaltschaft solche Sachen aud mangelndem Gemaininteresse meist einstellt.

    Wieviel hat er denn einbehalten?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    sehr gut, festhalten und weitersuchen. Ein Mann ein Wort (oder eine Frau ein Wort)!.

    Rein rechtlich kannst du jetzt ohne Folgen eine Rückzieher machen, da es keine wirksame Vereinbarung gibt. Aber warum sicherst du dem Vermieter denn zu, dass du die Wohnung nimmst, wenn du "heimlich" weitersuchst.

    Gruss
    H H

    Also Bitte beim Thema bleiben

    Bleiben wir also beim Thema. Du fliegst bald aus deiner Wohnung und hier wird dir keiner helfen können.

    Da du eine ellenlange Liste hast, warum es in deiner Wohnung so schrecklich sein soll, ist die Kündigung wahrscheinlich das Beste was dir passieren kann.

    Such dir schnellstens eine neue Wohnung, lege das Geld für die unnötigen Prozesskosten beiseite und denk mal drüber nach, ob man nicht in der Lage sein sollte für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen.

    Einige Leute meinen, sie hätten bereits genug geleistet, wenn Sie der Gesellschaft eine überdurchschnittliche Anzahl an Kindern bescheren.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn der Balkon nicht regendicht ist, dann kannst du ihn nicht als Regenschutz nutzen. D.h. du kannst nicht erwarten, dass du deine hellen Auflagen bei jedem Wetter liegen lassen kannst.

    Beim Wasser vom Blumengießen ist es sicher etwas anderes. Da sollte es selbstverständlich sein, dass nur so gegossen wird, dass es nicht durchläuft.

    Mir scheint es aber ohnehin kein genehmigter Balkon zu sein. Das sieht so dermaßen gewagt aus. Ich würde da weder drauf noch drunter sitzen wollen.

    Gruss
    H H


    Aber muss ich wirklich die vollen Kosten für die Reparatur durch einen Schreiner bezahlen? Wird auch bei einer Reparatur der Zeitwert angesetzt? Kann ich nicht von dem Vermieter verlangen eine neue Tür einzusetzen, was in meinen Augen günstiger ist als einen Schreiner zu Beauftragen?

    Hallo,

    wer soll es denn reparieren, wenn nicht ein Schreiner (die heißen in Kassel wahrscheinlich Tischler)?

    Wenn du erwartet hast, dass du dem Vermieter das selbst repariert und du nur 3,50 für Spachtelmasse zahlen mußt, liegst du falsch. Du Kannst nicht erwarten, dann du einen Schaden hinterläßt und dein Vermieter alles dafür tut, es für dich möglichst günstig zu machen.

    Mit dem Zeitwert hast du allerdings recht. Du mußt nur den Zeitwert der Reparatur zahlen. Also den Wert den der Tischler für die Reparatur in der heutigen Zeit berechnet. Falls es dir ein Trost ist, es wird sicher günstiger als eine neue Tür (inkl. Aufmass, Kaufpreis , Ausbau, Einbau) von einem Tischler einbauen zu lassen. Auch hier kannst du nicht erwarten, dass der Vermieter zum Baumarkt fährt und die günstigste Tür kauft, um sie selber einzubauen.

    Hättest es mal lieber selber machen sollen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    verstehe ich es richtig, du hast drei Kinder, davon eine Tochter, die jetzt ihr Fachabi macht und dennoch studierst du fröhlich vor dich hin. Du hast die eine Prüfung nicht geschafft und "darfst" ja nochmal versuchen. Wie alt bist du denn? Willst du nicht mal anfangen zu arbeiten?

    Du bist wegen Eigenbedarf gekündigt und läßt es auf einen Prozess ankommen, obwohl du wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht einmal Prozesskostenbeihilfe bekommst.

    Es tut mir leid, du erfüllst so dermaßen viele Klischees der Menschen, die auf Kosten der Gemeinschaft leben. Kein eigenes Einkommen, Herummeckern, Gerichtsverfahren usw. Du bist an dem ganzen Stress wahrscheinlich nicht unschuldig.
    Da wunderst du dich, dass dir alle günstigen Wohnungen abgelehnt werden.

    Ich bin wahrscheinlich mal wieder zu hart, aber dir ist wohl nicht zu helfen. Wer will denn schon solche Mieter haben?

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    ich denke, dass du den Vertrag unterschrieben hast und ihn nun auch einhalten mußt. Wer die Zahlungen übernimmt, deine GmbH oder deine Großmutter, spielt für den Vertrag keine Rolle.

    Wo vermutest du denn eine Schriftformverletzung?

    Der Vermieter wird keinen Grund haben einen neuen Mieter zu akzeptieren, der weniger zahlen will und auch noch Umbauwünsche hat. Sieht fast so aus, als hängst du da jetzt bis 2022 drin.

    Gruss
    H H

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dieses Thema gab es schon öfters. Ich habe mir einige Beiträge durchgelesen und habe dadurch schon einiges erfahren können. Allerdings gibt es bei mir einen Sonderfall, deshalb der neue Thread.

    Das ist in der Tat ein Sonderfall, denn bei dir ist alles genauestens geregelt. Das ist meist nicht so eindeutig.

    So gesehen ist es doch einfach. Frag deine Vermieterin, wieviel es extra kostet, wenn deine Freundin bei dir mit einzieht. Ist es dir zuviel, dann zieht sie eben nicht ein. 100 Euro scheinen mir auch eher zuviel als zu wenig, aber völlig unrealistisch ist es auch nicht. Wenn ihr euch sowieso eine neue Wohnung suchen wollt, ist es ohnehin nur übergangsweise.

    Gruss
    H H

    Hallo Chrissie1983,

    Es wird dir nicht gefallen, aber ich muss mich hier der Mehrheit der Meinungen anschließen. Der Vermieter hat ein Recht darauf seinen Schuppen aufzusuchen. Dies kann er theoretisch auch ohne Grund tun und zwar so oft er will.

    Dass du Angst vor ihm hast ändert an der Sache rein gar nichts. Möglicherweise ist seine feindliche Haltung dir gegenüber auf deine anmaßende Forderung, er müsse sich 14 Tage vorher anmelden zurückzuführen. Du kannst nicht erwarten, dass er sich von dir vorschreiben läßt, wie oft er seinen Schuppen aufsucht.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    dass der Mieter auf einem nicht verschlossenem Dachboden herumschnüffelt mag vieles sein, aber sicher kein Hausfriedensbruch.

    Wenn der Dachboden definitiv zu euch gehört, dann muss es dir doch möglich sein die Tür zu verschließen. Vorhängeschloss mir Kette oder ähnliches.

    Gruss
    H H

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