Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    sehe ich so wie Leipziger82. Die Chance auf eine Mietminderung ist sicher verwirkt. Du kannst aber dennoch auf darauf bestehen eine Lager und eine Trockenmöglichkeit zu erhalten. Beim Trockner wäre ich aber zurückhaltend, da solltest du dich fragen, ob du deine Wäsche wirklich an einem Ort trocknen willst zu dem jedermann Zutritt hat.

    Was sagt denn nun der Vermieter dazu?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn die "Maklerregelung" individuell abgefasst ist, dann wird sie wahrscheinlich gültig sein. Schließlich hat der Vermieter die Kosten ja tatsächlich aufgebracht und will natürlich nicht, dass die Mieter nach kürzester Zeit wieder ausziehen. Ich persönlich finde eine solche Abfindung besser, als einen zweijährigen Kündigungsverzicht. Wenn du in den nächsten zwei Jahren nicht ausziehst, dann ist doch ohnehin egal. Sei doch froh, dass es die neue Regel gibt und du den Makler nicht bezahlen mußt- dann wäre das Geld schon weg.

    Mit der Küche klingt doch fair. Der Vermieter hat sie dem Vormieter quasi abgekauft und will jetzt einen Abstand vom Nachmieter. Dafür ist das dann deine Küche.

    Wenn dir das alles nicht gefällt, brauchst du dich aber nicht darauf einlassen und nimmst die Wohnung nicht.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    rein rechtlich, sitzt du momentan möglicherweise am längeren Hebel. Aber deine Argumenztation mit dem Mietenspiegel ist eher schwach. Du wohnst in einer Doppelhaushälfte und solche werden vom allgemeinen Mietenspiegel nicht erfasst. In der Rechtsprechung gilt aber eine Haushälfte als höherwertig, als eine Etagenwohnung (ich wohl kaum überraschend).

    Wenn es erst einmal zum Verfahren kommt, wird ein Sachverständiger den Mietwert eher anhand von Vergleichwohnungen festlegen. Dann wird sich zeigen, ob du wirklich schon zuviel bezahlst.

    Wenn ich das Rechtliche mal außen vor lasse, sehe ich ein Mieterhöhungbegehren von 90Euro für eine 140qm DHH und das nach 4 Jahren. Klingt eher als zu wenig, denn als zu viel. Statt zu überlegen, ob es nicht sogar berechtigt sein könnte, willst du es krachebn lassen und deinen Vermieter zwingen "aus Prinzip" den rechtlich korrekten Weg einzuschlagen. Das Verhältnis Mieter/Vermieter ist für beide Seiten wichtig. Das würde ich nicht aus "Prinzip" beschädigen.

    Inzwischen ist ein Anwalt im Spiel und dein Vermieter sicher alles andere als gut auf dich zu sprechen. Ich würde die 70 Euro akzeptieren und mich für das Entgegenkommen bedanken. Aber einige Menschen leben wahrscheinlich gern in der Gewissheit, dass der eigene Vermieter einen am Liebsten rausschmeißen würde.

    Also voll drauf, aber hinterher nicht rumjammern, wenn der Vermieter nächstes Jahr Eigenbedarf anmeldet.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich verstehe deine Begründung "wegen persönlicher Gründe (andere Wohnung gefunden)" nicht. Wo ist denn das ein persönlicher Grund?
    Du hättest schreiben müssen "wegen persönlicher Gründe (ich halte mich nie an das was ich vereinbart habe). Das wäre ein persönlicher Grund!

    Von mir hier keine Rat, weil ich es so was von unmöglich finde. Du sagst eine Wohnung zu, findest eine andere und scherst dich einen Dreck, um das was du zugesagt hast- und das alles innerhalb weniger Tage.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke auch, da habt ihr alles richtig gemacht. Ihr habt die Kündigung an die Adresse des Vermieters im Mietvertrag geschickt und die Kündigung scheint zugestellt zu sein.

    Problematisch ist es allerdings, wenn die Vermieter die Kaution einbehält (falls ihr eine bezahlt habt), denn dann müßtet ihr klagen. Gibt es keine Kaution, wäre ich an eurer Stelle echt locker, was sollen die Holländer denn machen?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    nach vier Tagen noch keine Antwort, das ist ungewöhnlich.

    Leider weiß hier keiner ob die Delle vom Maler kommt oder nicht. Grundsätzlich ist es aber so, dass du nicht zur Verantwortung gezogen werden kannst, wenn du beweisen kannst, dass die Delle vom Maler verursacht wurde. Das wird aber nicht so einfach sein.

    Aber, so wie ich das verstehe geht es hier ja nicht um eine Forderung, sondern lediglich darum, ob sie vorher drin war oder nicht.
    Wie groß ist sie denn?
    Beieinträchtigt sie die Wohnung?

    Wenn es nur eine Kleinigkeit ist, wird sie im neuen Übergabeprotokoll notiert und fertig. Alte Kaution ist abgerechnet und auf die neue kann dann nichst mehr angerechnet werden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    dein Telekomtechniker scheint ja Experte zu sein, wenn er so aus dem Stehgreif genau weiß, wie die Rechtslage bei den Versorgungsanschlüssen ist. Kannst du seine Telefonummer besorgen? Vielleicht brauch ich den Alleswisser mal als Telefonjoker bei Günther Jauch ;-).

    Der Gasanschluss muss frei zugänglich sein. Das heißt allerdings, dass er nicht zugebaut werden darf. Mir einer verschlossenen Tür hat das nichts zu tun, denn in den meisten Fällen ist der Gasanschluss nicht für jedermann zugänglich, sondern hinter einer verschlossenen Tür. Bei den anderen Anschlüssen, insbesondere Internet kann ich mit nicht vorstellen, dass es da eine Verordnung gibt, weil kaum Gefahr im Verzug sein kann, höchstens dass die Ebay Aktion auf die du bietest gleich ausläuft.

    Zu den Kosten muss ich sagen, dass selbstverständlich du diese tragen mußt. Was kann dein Vermieter dafür, dass du ohne jegliche Absprache Handwerker bestellst. Selbst bei voller Zugänglichkeit sollte es klar sein, dass der Vermieter informiert wird, wenn du jemanden beauftragst an Gemeinschaftseinrichtungen zu arbeiten.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich denke, dass weder der Vermieter, noch der Bauunternehmer darauf Rücksicht nehmen kann oder muss, dass einige Mieter tagsüber schlafen. Ebenso ist auch auch zumutbar, dass ihr euch für 7 bis 8 Tage Bad und Dusche mit anderen teilt. Schließlich werdet ihr mit einem sanierten Bad "entschädigt". Was erwartet ihr denn, Hotelunterbringung? Umzug für 7 Tage?

    Wegen der Toilette könntet ihr vielleicht ein Campingklo heraushandeln.

    Es ist immer interessant, dass auf der einen Seite Beschwerden kommen, die Vermieter täten nichts und wenn dann was gemacht wird, wollen die Leute für die Zeit am liebsten in den Urlaub geschickt werden.

    Gruss
    H H

    P.S. wenn es wirklich nicht geht, dann versucht bei Verwandten oder Freunden unterzuschlüfpen -ist ja nur eine Woche.
    Alternativ leiht ihr euch ein Schlauchboot und "flüchtet" über die Elbe. Dann kommt ihr in eines der Auffanglager und habt keine Bauarbeiten, müßt euch allerdings die Toilette auch teilen.


    Wenn ihr wirklich Angst habe in die Hose zu machen, dann

    Hallo,

    ich verstehe nicht, wie man in ein Haus ziehen kann, bei dem man von vorn herein weiß, dass die Nachbarn A...löcher sind. Das sollte man nie tun, schon gar nicht wenn man Kinder hat. Aber ihr habt die Augen vor der Realität verschlossen und alle Warnungen in den Wind geschlagen, weil es ein "tolles" Angebot war. Da könnte ihr euch doch jetzt nicht wundern, dass vergleichbare Angebote (ohne Psychopaten im Haus) rar gesät sind.

    Hier wird dir aber keiner helfen können. Selbst ein Anwalt wird nicht viel ändern. Du kannst deinen Nachbarn anzeigen, verklagen oder sonst etwas, solche Typen ändern sich nicht. Es wird vielleicht sogar noch schlimmer. Von solchen Menschen sollte man sich grundsätzlich fernhalten, wer weiß wozu der Typ in der Lage ist.

    Mein Tip, zieht so schnell es geht aus, auch wenn die neue Wohnung nicht mehr so toll ist oder mehr kostet.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    nach einer statgefundenen Kommunikation mit dem Vermieter hast du scheinbar immernoch nicht verstanden, dass du im Unrecht bist.
    "Die Mietparteien verzichten bis 1.10.2015 auf eine Kündigung des Mietverhältnisses." Was ist daran nicht zu verstehen, zumal es dir nochmal erklärt wurde?

    Jetzt kommst du mit einem Urteil, das auf deinen Fall nur sehr bedingt anzuwenden ist. Zumal es am Ende darum geht, dass du 100 Euro Fahrkosten sparen willst, um deinem Nebenjob nachzugehen, während du Hartz 4 beziehst. Das kannst du ja mal einem Richter erklären, warum dein Nebenjob und deine Fahrkosten wichtiger sind, als dein Vertrag.

    Wahrscheinlich kommt jetzt wieder das Gezeter, dass es das Forum nichts angeht, wie du dein Leben gestaltest, aber interessant wäre schon, was du denn überhaupt studiert hast, wenn du nach Abschluss des Studium gleich Sozialleistungen bekommst. Ich dachte immer man studiert, um sich für einen richtigen Job zu qualifizieren und nicht für Hartz4 mit Nebenjob. Irgendwann muss ja mal Schluss sein, auf Kosten der Anderen zu leben.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    deine Freunde haben seit 12 Monaten kein Kaltwasser im Bad?

    Das ist natürlich ganz klar Vermietersache, aber wenn der sich so penetrant weigert, würde ich doch erstmal selbst versuchen den Schaden zu finden. Kann ja auch eine Kleinigkeit sein (abgedrehter Zulaufhahn, defekte Wasseruhr). Kennt ihr wirklich niemanden, der mal kurz checken woran es liegen könnte?

    Berny hat ja gut beschrieben, was deine Freunde jetzt machen sollten. Ich würde allerdings eine klare Frist zur Behebung setzen (z.B. 2 Wochen), nach der ich den Mangel selbst beheben lasse und die Kosten mit der Miete verrechne. Da sind ein paar Kleinigkeiten zu beachten (google mal Selbstvornahme), aber das ist sicher das Schnellste.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    was ich machen würde?

    Ausziehen! Klingt so, als dass du da so oder so ausziehen mußt. Das Verhältnis ist doch völlig hinüber, wer auch immer den Prozeß gewinnt (wer hier gegen wen und aus was klagt, habe ich ohnehin nicht verstanden).

    Wenn ich allerdings sehe, in welcher Form du deinen Beitrag geschrieben hast, abgehackt ohne Absätze und vielfach unverständlich, dann bin ich mir nicht so sicher, was du mit dem Eigentümer wirklich abgemacht hast. Möglicherweise ist er davon ausgegangen, dass ihr jeweils 50% der Kosten zahlt, weil du dich bei ihm auch nicht so klar ausgedrückt hast.

    Naja, hier im Forum wird dir keiner helfen können. Dafür hast du ja eine Anwältin. Nur interessehalber, was kostet dich die Anwältin?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    dir wurde angeboten, den Boden von Einzug neu zu streichen zu lassen oder dass du es selbst duchführen kannst, wofür du dich entschieden hast.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass du dazu nichts im Forum gefunden hast. Die Sache ist doch relativ klar - warum sollte jemand fragen, was das bedeutet. Du hast die Wohnung übernommen, wie sie war. Woher willst du jetzt einen Rechtsanspruch auf eine Fussbodensanierung ableiten?

    Du hast natürlich jederzeit die Möglichkeit die Genossenschaft zu bitten, den Boden instandzusetzen. Wer weiß wie die entscheiden. Ich kann mir allerdings schon vorstellen, was die sagen, wenn du mit Paragaphen und unangemessenen Forderungen kommst.

    Gruss
    H H

    Davon abgesehen steht in der Klausel aus Leinads Vertrag lediglich was von Kosten, nichts von veranlassen der Wartung(en).

    Da haben wir wohl etwas unterschiedliches gelesen. Im Beitrag den ich gelesen habe steht etwas von einem eigenverantwortlichen Betrieb.

    Aber wie gesagt, es lohnt sich doch nicht hier einen großen Aufstand zu machen.

    Gruss
    H H

    Ich wusste bis zum heutigen Tag nicht, dass ich die Wartung veranlassen muss.
    Natürlich kann ich es machen, muss ich es denn tun?

    Hallo,

    mußt du es tun? Schwer zu sagen, wie in diesem Fall ein Richter urteilen würde. Bezahlen mußt du es auf jeden Fall, ob du nun den Heizungsmann beauftragt, oder dein Vermieter es tut und rechnet dann über die Betriebskosten ab.

    Dass du es nicht wußtest ist aber nicht die Schuld deines Vermieters. Er hat es schließlich in den Vertrag geschrieben. Letzendlich kann man jetzt lange Rätseln, ob es damit rechtskräftig übertragen wurde, ich würde da jetzt aber keinen Audstand machen.


    Gruss
    H H

    Ich hoffe ich habe keine Forenregeln missachtet, verzeiht mir, bin hier noch ganz neu und mit der oben beschriebenen Situation musste ich mich bisher auch noch nie auseinandersetzten...
    Ich freue mich auf eure Antworten :)

    Hallo,

    auch wenn jemand sich im Mietrecht nicht auskennt, sollte ihm klar sein, dass Verträge einzuhalten sind. Und das, was in deinem Vertrag steht ist durchaus verständlich geschrieben, so dass ich nicht weiß, was du daran nicht verstanden hast und dich unfair behandelt fühlst.

    Du kannst nicht erwarten, dass der Verwalter in einer Kommandoaktion alles nur Erdenkliche tut, damit es bei deiner Wohnung zu einer lückenlosen Anschlussvermietung kommt - und dann noch deshalb, damit du keine Kosten hat. Dein Vermieter (oder sein Verwalter) behandelt dich mehr als fair, wenn du mit der Zahlung einer einzigen Monatsmiete aus deinem Mietverhältnis herauskommt.

    Nimm das Angebot an und gut ist.

    Gruss
    H H

    Noch Fragen...?

    Natürlich gibt es da noch Fragen:

    Selbst wenn der ursprüngliche Vertrag aufgrund der mangelnden Schriftform nicht verlängert wurde, ist die rechtliche Lage nicht so klar, wie du denkst. Es liegt eine eindeutige beiderseitige Willenserklärung vor. Da Mietverträge auch mündlich geschlossen werden können, besteht möglicherweise ein neues Mietverhältnis.

    Ich will mich an dieser Diskussion aber nicht weiter beteiligen. Weil ich es nicht austehen kann, wenn Dinge Vereinbart werden, an die man sich gar nicht halten will.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    soviel Text für die einfache Tatsache. Du wurdest gefragt, ob du das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen bis 31.12.2015 verlängern wolltest. Du wolltest es und hast "ja" gesagt.

    Was also ist dein Punkt, ob deine Vereinbarung für dich gilt?
    Ich will das alles gar nicht rechtlich werten, aber moralisch: natürlich bist du an dein Wort gebunden!

    Du hast eine Vereinbarung geschlossen und solltest alles dafür tun, dies einzuhalten. Statt dessen heulst du uns hier die Ohren voll, dass es dir jetzt nicht mehr so recht in den Kram passt und du zwei Monate doppelt zahlen mußt.

    Da du mit deiner Email eure Vereinbarung sogar noch bestätigt hast, wirst du kaum raus kommen. Ich an deiner Stelle würde das Angebot annehmen, bis 30.11. die Miete zahlen und mal daüber nachdenken, ob ich ein Mensch sein will, der zu seinem Wort steht oder nicht.

    Gruss
    H H


    Wenn ich Vermieter wäre würde ich mich auch bestens absichern. Z.B. nur befristet vermieten o.Ä.

    Absichern durch ausschließlich befristete Vermietung, sehr clever. Erleuchte doch mal das Forum, wie du das anstellen willst, ohne eine Ferienwohnung zu betreiben.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    was soll denn die tolle Geschichte bringen. Sehr lang, aber es steht doch nichts drin, außer, dass du dich selber bedauerst. Verstehe das bitte nicht falsch. Du hast ja grundsätzlich recht. In unserer Republik sind die Gesetze für gute Mieter und böse Vermieter gemacht. Wenn es umgekehrt ist, dann steht der Gute schlecht da.

    Vielleicht postest du noch ein Prequel in dem du mal beschreibst, wie es dazu gekommen ist (Da warte ich aber bis das in dei Kinos kommt).

    Wie kann es sein, dass dich eine Wohnung im vermieteten Zustand mehr kostet, als im Leerstand? Das müßtest du erläutern.
    Was war denn das für eine Investition, bei der der Kreditbetrag (inkl. Tilgung?)viermal so hoch ist, wie die Miete?
    Wie teuer war denn die Wohnung, wenn du jetzt nicht einmal die Hälfte des Kaufpreises herausbekommst?

    Für mich hört es sich so an, als hast du dir ein Bauherrenmodel aufschwatzen lassen. Da gibt es sicher tausende Fälle in Deutschland, bei denen der normale Bürger betrogen wurden. Das läßt sich aber mit einer üblicher Vermietersituation nur schlecht Vergleichen.

    Gruss
    H H

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