Hallo,
rein rechtlich, sitzt du momentan möglicherweise am längeren Hebel. Aber deine Argumenztation mit dem Mietenspiegel ist eher schwach. Du wohnst in einer Doppelhaushälfte und solche werden vom allgemeinen Mietenspiegel nicht erfasst. In der Rechtsprechung gilt aber eine Haushälfte als höherwertig, als eine Etagenwohnung (ich wohl kaum überraschend).
Wenn es erst einmal zum Verfahren kommt, wird ein Sachverständiger den Mietwert eher anhand von Vergleichwohnungen festlegen. Dann wird sich zeigen, ob du wirklich schon zuviel bezahlst.
Wenn ich das Rechtliche mal außen vor lasse, sehe ich ein Mieterhöhungbegehren von 90Euro für eine 140qm DHH und das nach 4 Jahren. Klingt eher als zu wenig, denn als zu viel. Statt zu überlegen, ob es nicht sogar berechtigt sein könnte, willst du es krachebn lassen und deinen Vermieter zwingen "aus Prinzip" den rechtlich korrekten Weg einzuschlagen. Das Verhältnis Mieter/Vermieter ist für beide Seiten wichtig. Das würde ich nicht aus "Prinzip" beschädigen.
Inzwischen ist ein Anwalt im Spiel und dein Vermieter sicher alles andere als gut auf dich zu sprechen. Ich würde die 70 Euro akzeptieren und mich für das Entgegenkommen bedanken. Aber einige Menschen leben wahrscheinlich gern in der Gewissheit, dass der eigene Vermieter einen am Liebsten rausschmeißen würde.
Also voll drauf, aber hinterher nicht rumjammern, wenn der Vermieter nächstes Jahr Eigenbedarf anmeldet.
Gruss
H H