Beiträge von H Hamburg

    H Hamburg:

    "Jetzt wird es langsam peinlich Berny. Du hast das Thema wohl nicht verstanden. Lies dier das alles nochmal genau durch und dann kannst du dich hinterher entschuldigen."
    - Letzteres tue ich hiermit. Mir war wohl nicht erinnerlich, dass lediglich der Allgemeinstrom mit 40€ pauschal veranschlagt wurde.

    "Die 40 Euro pro Monat soll er zukünftig für die Treppenhausbeleuchtung bezahlen. Und das findest du angemessen."
    - Nein.

    Dann sind wir uns ja doch einig ;-).

    Gruss
    H H

    H Hamburg:

    "Wie bitte, du findest 480 Euro Strom im Jahr pro Mietpartei für Treppenhausbeleuchtung nicht hoch???"
    - Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, denn Desmo schrieb: "strom zahle ich 35 € im monat,wenn man bedenkt dass ich regelmäßig Elektroherd, spühlmaschiene,waschmaschine,fernseher,Beleuchtung , handy,Laptop und und und benutze"
    Du solltest ein Treppenhaus sehr wohl von Elektroherd, spühlmaschiene, waschmaschine, fernseher, Beleuchtung, handy, Laptop und und und mal unterscheiden lernen.

    "Kann ich nicht begreifen!"
    - Nicht aufgeben!

    "Relativ hin oder her, du gibst die Antwort nur, um etwas anderes zu schreiben, als das was schon dort stand."
    - Du gibst die "Antwort" nur, um etwas gegen mich zu schreiben, oder?

    Jetzt wird es langsam peinlich Berny. Du hast das Thema wohl nicht verstanden. Lies dier das alles nochmal genau durch und dann kannst du dich hinterher entschuldigen.

    Die 35 Euro pro Monat zahlt er momentan für seine jetzige Wohnung. Um dieses Geld geht es nicht.
    Die 40 Euro pro Monat soll er zukünftig für die Treppenhausbeleuchtung bezahlen. Und das findest du angemessen.

    Gruss
    H H

    - Die Betragshöhe ist relativ. Ich finde sie überhaupt nicht zu hoch. Ausserdem hast Du die Betragshöhe bei Abschluss des Mietvertrags ja wohl akzeptiert, oder?

    Wie bitte, du findest 480 Euro Strom im Jahr pro Mietpartei für Treppenhausbeleuchtung nicht hoch??? Selbst wenn das auf alle Parteien umgelegt würde, ist das viel zu viel.

    Kann ich nicht begreifen! Relativ hin oder her, du gibst die Antwort nur, um etwas anderes zu schreiben, als das was schon dort stand.


    Ich denke, dass Desmo durchaus unterschreiben kann und hinterher auch einen angemessenen Nachweis pocht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das klingt in der Tat nach einem viel zu hohen Betrag.

    Es kommt allerdings drauf an, was alles angeschlossen ist. Wenn es nur Licht ist, dann ist es viel zu viel. Bei Heizung und Wascheinrichtungen wird schon einiges mehr verbraucht, aber kaum so viel.

    Wenn es die Möglichkeit gibt, sprich doch mit dem Vermieter mal darüber. Aber Vorsicht, bei Wohnraumknappheit nimmt der dann vielleicht jemand anderen.

    Gruss
    H H


    Wenn ich du wäre, würde ich erst mal auf einen neuen Keller bestehen, und mir dann ein Schloß besorgen, und am besten deinen Namen auf die Tür schreiben/kleben.

    Sehe ich genauso. Wenn du dich da jetzt reinsteigerst, nützt es dir nichts. Du willst die Verwaltung wirst du ohnehin nicht verklagen können. Hak die Sache ab.

    Ich kann mir aber immer noch nicht vorstellen, dass es wirklich so war, wie die Nachbarin erzählt. Wenn deine Nummer dran steht, würde die Verwaltung doch nicht der Einfachheit halber annehmen, dass der Keller zu jemand anderem gehört.

    Möglicherweise hat deine Nachbarin es von sich aus gemacht, weil Sie einen leeren Keller übergeben musste und deiner der Einzige war, der in Frage kam.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich weiß nicht wie deine Chancen vor Gericht stehen. Wenn ich allerdings höre, dass du deinen Keller nicht verschlossen und erst im September gemerkt hast, dass dein Keller Monate vorher ausgeräumt wurde, dann würde ich das nicht riskieren.

    Was heißt denn "Keller zugewiesen"? Wer hat wem die Keller gezeigt? Vielleicht hast du tatsächlich einen falschen Keller belegt.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wo ist dein Problem?
    Schildere deiner Versicherung doch den Fall genau so, wie er ist. Du hättest den Vermieter so verstanden, dass du nichts zu zahlen hast und jetzt, ein Jahr später, will er den Schaden doch ersetzt haben.

    Du hast den Schaden verursacht und hast eine Versicherung. Also sind sie grundsätzlich dafür zuständig.

    Gruß
    H H

    . Ich denke dass 80% der Mitglieder hier, es auch als störend empfinden würden, wenn ein Elefant über Ihre Wohnung läuft. .

    Das denke ich allerdings auch. Deshalb haben auch die wenigsten eine Kellerwohnung unter dem Zoo. Ich hatte deinen Eingangspost eher so verstanden, dass ein Mensch über dir wohnt. Den hätte man in der Tat bitten können, auf deine Empfindlichkeit Rücksicht zu nehmen.

    Gruss
    H H

    Im Übrigen habe ich hier eigentlich völlig andere (seriöse) Kommentare erwartet und nicht so ein blödes "Stammtischgelabere".

    Was war denn an den Kommentaren unseriös. Hast du im Ernst erwartet, dass hier das Problem mit den bellenden Hunden deiner Nachbarin gelöst werden kann? An deinem Kommentar sehe ich, dass du scheinbar wenig diplomatisch bist, vielleicht spricht deine Nachbarin deshalb nicht mehr mit dir.

    Du kannst jetzt natürlich ein Lärmprotokoll erstellen und versuchen die Miete zu mindern, um deinen Vermieter unter Druck zu setzen. Allerdings könnte ein komplettes Hundehalteverbot resultieren, schließlich bellen alle anderen Hunde auch.


    Gruss
    H H

    Hallo,

    hier kommt es drauf an, ob der Mieter die Verlängerungsoption in Anspruch genommen hat. Diese hätte nachweislich bis zum 30.06.2012 geschehen müssen. Dann läuft der Vertrag noch bis 31.12.2017. Sollte der Mieter dann die weiteren Optionen ziehen, wirst du ihn vor dem 31.12.2027 nicht mehr los.

    Sollte die Verlängerung nicht ausgesprochen worden sein, dann gilt jetzt die Jahresfrist. 6 Monate zum 31.12.2015 schaffst du nicht mehr, also frühestens 31.12.2016 wenn du bis zum 30.06.2016 kündigst.

    Übrigens falls die Verlängerungsoption beim ersten Mal nicht in Anspruch genommen wurde, verfällt sie komplett.

    Gruss
    H H

    Einstweilige Verfügung?
    Und dann sorgt der Richter dafür, dass der Vermieter in Ketten vorgeführt wird?

    Was soll er denn dem Richter sagen: Er versuche seit drei Wochen den Vermieter anzurufen und ist sogar schon bei seiner Arbeitsstelle aufgetaucht (ohne Termin) ist und das Schriftstück einer Mitarbieterin (die nichts mit der Vermietung zu tun hat) gegeben hat.

    Was sind denn das für Tipps? So eine Anforderung muss erstmal rechtssicher zugestellt werden. Das ist hier nicht erfolgt.

    Ob der Gasanbieter wirklich den Anschluß nur mit Zustimmung des Vermieters aufschalten darf, weiß ich nicht, aber wenn das nicht stimmt, wäre der Vermieter der falsche Ansprechpartner.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    da es deine Schuld ist, dass das Gas abgestellt wurde und der Vermieter sich scheinbar sehr geschickt um die Unterschrift herumdrückt, wird es schwer ihm irgendetwas handfestes vorzuwerfen.

    Es wird nichts bringen ihm aufzulauern. Du kannst ihn kaum zwingen das Schreiben mal eben zu unterschreiben. Ich denke es wäre das Beste, ihm das Dokument per Einwurfeinschreiben zu schicken und um Unterschrift zu bitten. Dann kan er sich kaum verweigern, ohne zu riskieren, dass er ersatzpflichtig wird. Hättest du das vor 3 Wochen gemacht, wäre die Bude schon wieder warm.

    Zeigt sich, dass es durchaus hilfreich sein kann ein vernünftiges Verhältnis zum Verieter zu haben. Man braucht sich gegenseitig immer wieder.

    Gruss
    H H

    Hallo HH, in Harburg möchte ich auf keinen Fall wohnen, viel zu weit weg von meiner Mutter. Sie ist schon zweimal in ihrer Wohnung gestürzt und hatte bis auf ein paar blaue Flecke Glück. Wer weiss, ob auch beim dritten Sturz der Schutzengel an ihrer Seite ist. Aber, wenn ich dort wohne, bin ich wenigstens an ihrer Seite und sofort für sie da und sie muss nicht wieder, wie beim letzten Mal, stundenlang auf dem Boden liegen, im eigenen Urin und warten bis ich ihr hochhelfe. Danke für Deine Antwort.

    Hallo,
    ich meinte auch nicht, dass du jetzt ausziehen sollst - du bist ja gut und günstig untergekommen. Es geht um die Zeit, wenn du später eine eigene Wohnung brauchst.

    Gruss
    H H

    Und wieder so ein Spinner.

    Du bist nicht in der Lage für deinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Dennoch willst du uns hier erklären, wie die Welt funktioniert. Wir haben dir sogar deine Stromheizkostennachzahlung von 5300 Euro bezahlt. Diese hohe Summe ist nur Zustande gekommen, weil du völlig unbedacht drauflos geheizt hast, obwohl du wußtest dass Heizen mit Strom teuer ist. Den Stromverbrauch muss man übrigens nicht schätzen, man kann ihn ablesen.

    Gruss
    H H

    Deshalb frage ich ja. Das Mietrecht besagt heute, dass die sogenannten Schönheitsreparaturen vom Vermieter zu zahlen seien, dass der die Kosten sogar dann übernehmen muss, wenn der Mieter bereits "repariert" hat.

    Hallo,
    von dieser Änderung weiß ich noch gar nichts. Aber du schreibst ja, dass sie von heute ist, kommt wahrscheinlich um 20:00 Uhr in der Tagesschau.

    Scheinbar geht es nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern um eine Beseitigung von Beschädigungen. Bohrlöcher werden punktuell verschlossen und nicht flächig gespachtelt. Und wenn du dich bei der Beseitigung der Bohrlöcher so gut angestellt hast, wie bei deiner Auslegung des Mietrechts, dann befürchte ich auch, dass deine Wohnung gestrichen werden muss.

    Und wenn du die Wohnung beschädigt hast, mußt du für den Schaden aufkommen. Hast du keine Haftpflichtversicherung?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich schließe mich den Vorrednern an. Lass dir bloß keinen neuen Mietvertrag andrehen. Dein mündlicher Vertrag ist gültig. Damit wäre eine Mieterhöhung maximal bis zur Kappungsgrenze (+15 oder +20%) zulässig. Das würde ich dem Betreuer aber nicht auf die Nase binden.

    Diese Betreuer sind teilweise ganz üble Genossen, die nur den eigenen Vorteil im Kopf haben. Möglicherweise will er nur die Miete erhöhen, damit er selbst mehr abschöpfen kann. Ich würde mich da stur stellen.

    Bezüglich der Tür würde ich eher selber zusehen, dass du sie abschließen kannst. Bevor der Betreuer da etwas macht, wird eine lange Zeit vergehen.

    Gruss
    H H


    Nur nochmal für mich. Soll heißen er könnte theoretisch auch noch nach 2 Jahren zu mir kommen und zig Nachmieter später und ich müsste die Türe reparieren?

    Theoretisch ja, praktisch kaum vorstellbar. Ich verstehe aber dein Problem nicht. Das Schlimmste was dir passieren kann ist dass du die Tür wie vereinbart reparieren mußt.

    Gruss
    H H

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