In der Regel halt nicht. Denn den Inhalt der scheinbar individuellen Vereinbarung gibt doch meistens eine Vertragspartei vor, regelmäßig halt der Vermieter. Er lässt sich das dann nur vom Mieter gegenzeichnen. Die individuelle Vereinbarung muss jedoch AUSGEHANDELT werden. Und ein Aushandeln im Streitfall nachzuweisen, ist ziemlich schwierig.
VM bewegen sich also auf dünnem Eis, wenn sie versuchen irgendetwas individuell auszuhandeln. Solange der Mieter kein Veto einlegt, ist alles gut. Aber wenn er ein Veto einlegt, wird der VM sehr wahrscheinlich das Nachsehen haben.
Hallo,
Bachelor Arbeit hin oder her, so wie du schreibst, kann es doch gar nicht sein. Denn wenn es so wäre, dann gäbe es die Unklarheiten bei den Individualverträgen gar nicht, sondern sie wären alle ungültig.
Es geht hierbei eher darum, ob eine Vereinbarung zu einseitig zu Ungunsten des Mieters abgeschlossen wurde, als dass wie auf einem Basar gehandelt wurde. In diesem Fall hat der Mieter hat schließlich Tapeten kostenlos übernommen und konnte sie nutzen. Hätte er die Vereinbarung nicht abgeschlossen, dann hätte der Vormieter die Tapeten entfernen müssen, und er hätte eine wirklich unrenovierte Wohnung bekommen.
In diesem Fall haben zwei erwachsene Menschen eine Vereinbarung geschlossen, die klar und eindeutig ist. Wenn Haraldino das nicht gewollt hätte, dann wäre es wohl kaum zu dieser Vereinbarung gekommen. Der Mietvertrag war schließlich schon unterschrieben, so dass auch kein unangemessener Druck ausgeübt wurde.
Ich bin es leid immer wieder die Fragen zu lesen, wie man sich aus getroffenen Vereinbarung herauswinden kann. Soll Haraldino sich doch weigern und es auf einen Prozess ankommen lassen.
Gruss
H H