Beiträge von H Hamburg

    In der Regel halt nicht. Denn den Inhalt der scheinbar individuellen Vereinbarung gibt doch meistens eine Vertragspartei vor, regelmäßig halt der Vermieter. Er lässt sich das dann nur vom Mieter gegenzeichnen. Die individuelle Vereinbarung muss jedoch AUSGEHANDELT werden. Und ein Aushandeln im Streitfall nachzuweisen, ist ziemlich schwierig.

    VM bewegen sich also auf dünnem Eis, wenn sie versuchen irgendetwas individuell auszuhandeln. Solange der Mieter kein Veto einlegt, ist alles gut. Aber wenn er ein Veto einlegt, wird der VM sehr wahrscheinlich das Nachsehen haben.

    Hallo,

    Bachelor Arbeit hin oder her, so wie du schreibst, kann es doch gar nicht sein. Denn wenn es so wäre, dann gäbe es die Unklarheiten bei den Individualverträgen gar nicht, sondern sie wären alle ungültig.

    Es geht hierbei eher darum, ob eine Vereinbarung zu einseitig zu Ungunsten des Mieters abgeschlossen wurde, als dass wie auf einem Basar gehandelt wurde. In diesem Fall hat der Mieter hat schließlich Tapeten kostenlos übernommen und konnte sie nutzen. Hätte er die Vereinbarung nicht abgeschlossen, dann hätte der Vormieter die Tapeten entfernen müssen, und er hätte eine wirklich unrenovierte Wohnung bekommen.

    In diesem Fall haben zwei erwachsene Menschen eine Vereinbarung geschlossen, die klar und eindeutig ist. Wenn Haraldino das nicht gewollt hätte, dann wäre es wohl kaum zu dieser Vereinbarung gekommen. Der Mietvertrag war schließlich schon unterschrieben, so dass auch kein unangemessener Druck ausgeübt wurde.

    Ich bin es leid immer wieder die Fragen zu lesen, wie man sich aus getroffenen Vereinbarung herauswinden kann. Soll Haraldino sich doch weigern und es auf einen Prozess ankommen lassen.

    Gruss
    H H

    Daraufhin haben wir auf unsere Kosten neue besorgt und diese getauscht.
    Allerdings nicht die Dusche. Problem bestand weiterhin. .

    Hallo,

    das ist sehr ärgerlich. Wenn der Monteur allerdings etwas cleverer gewesen wäre, dann hätte er den Duschthermostaten als Hauptverdächtigen identifizieren können. Bei einer normalen Mischbatterie ist es konstruktionsbedingt unwahrscheinlich, dass es zu Rückläufen kommt. Bei so einem automatischem Mischkopf kann das allerdings schon vorkommen.

    Wer hat denn diesen Thermostaten ursprünglich eingebaut? War der schon drin, oder habt ihr das gemacht.
    Wenn er drin war, dann ist es eindeutig eine Vermieterangelegenheit. Sowohl die Reparatur, als auch die erhöhten Wasserkosten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn es wirklich so war, ist es eine Sauerei. Ich sehe es so, dass durchaus ein Schadensersatzanspruch entstehen kann, wenn du bei Vertragsabschluss hinsichtlich der Verkaufsabsichten getäuscht wurdest.

    Wer hat dir denn die Zusage gemacht, dass die Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags nicht mehr verkauft werden soll?
    Der Makler oder der Vermieter?

    Aber am Ende ist die Wohnung noch nicht verkauft. Wenn sie leer war und nicht weg ging, dann wird es vermietet noch schwerer. Vor allem, wenn der Interessent einen Mieter vorfindet, der deutlich sagt, dass er nicht kampflos ausziehen würde.

    Vielleicht lässt du dir den Auszug aber auch versüßen. Ich denke deine Position ist nicht so schlecht. Es sollte wohl reichen, dir deine Kosten und den Umzug erstatten zu lassen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    um deine Frage ganz klar zu beantworten: Nein, du kannst das vom Vermieter nicht verlangen. Hier gilt gemietet, wie gesehen.

    Wenn es sich um eine Linoleumboden handelt, würde ich ohnehin etwas drüberlegen. Wer wohnt denn schon gerne auf einem nackten Linoleum? Da würde ich mich nicht mit herumärgern-es gibt inzwischen supergünstige Teppiche oder andere Bodenbeläge.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich verstehe es nicht, du wohnst in einer Wohnung, in der es deiner Meinung nach Mängel gibt, um die sich keiner kümmert, bzw. die dir nicht abgenommen werden. Statt dir etwas anderes zu suchen minderst du die Miete und lässt es auf einen Prozess ankommen, den du verloren hast. Dein Fehler war hier sicherlich, dass du nicht vor Gericht erschienen bist - bei solchen Sachen wäre ich immer dabei.


    Statt das abzuhaken, unter "dumm gelaufen" startest du eine Vendetta gegen den Vermieter und das Gericht.

    Was ist denn dein Ziel?
    Momentan sieht es eher so aus, als seist du uneinsichtig und sehr verbohrt. Es geht hier schließlich nicht um eine Sache, die dein Leben ruiniert hätte, sondern um eine Betrag unterhalb von 600 Euro.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    sehe ich genauso wie Berny. Ist zwar alles ärgerlich, aber an der verspäteten Rückgabe trägst du eine Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld (wer kommt denn ohne Schlüssel zur Übergabe). So gesehen ist die Nutzungsentschädigung in Ordnung.

    Am Ende redest du von 100Euro, die möglicherweise unberechtigt einbehalten werden. Da lohnt der Aufwand und das Risiko doch gar nicht.

    Hakt es ab und ärgere dich nicht.

    Gruss
    H H

    anitari: oh man das ist ja noch schwerer aus zu rechnen, ob es eine Nachzahlung geben würde.


    LG

    Hallo,

    so schwer ist das nicht auszurechnen.

    Momentan bekommst du mir 2 Personen (von 10) insgesamt 20% der Kosten aufgedrückt. Geht es nach Quadratmeter liegst du bei 46qm von ca. 556qm (wenn ich dir folgen konnte) und zahlst nicht einmal 10%.

    Es kommt also nur darauf an, ob die Abrechnung nach Personen korrekt vereinbart wurde, oder nicht.
    Wenn nicht, dann müsstest du weniger bezahlen, wenn doch dann liegt dein Vermieter richtig.

    Gruß
    H H

    H Hamburg: Als ich noch alleine wohnte habe ich mit 30€ durchschnittlich 50€ wieder bekommen. Da wir jetzt zu zweit hier wohnen hat es sich verdoppelt, ohne die Versicherung und Grundsteuer wäre ich jetzt von einer Gutschrift ausgegangen. Da jetzt jedoch nur ca 18€ pro Monat (18x12=216 pro Jahr) wenn man das so rechnen kann dazukommen sollen, komme ich nicht auf eine Nachzahlung von ca.200€. Da sich die einzahlungen durch zuzug meines Freundes ja auch verdoppelt haben.

    Hallo,

    jetzt schreibst du das Gleiche, was du schon im Eingangspost geschrieben hast. Ich werde meine Antwort allerdings nicht nochmal schreiben. Lies es dir einfach nochmal durch. Mehr kann und werde ich hier nicht sagen können

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich glaube du hattest einige Jahre das große Glück, dass dein Vermieter nicht alle umlagefähigen Kosten berechnet hat. Mit dem neuen Mietvertrag sind weitere umlagefähige Kosten dazugekommen. Da ist nichts dabei, was nicht reingehört und 60Euro/Monat klingt eher zu wenig, als zu viel.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    klingt nach vorgeschobenem Eigenbedarf, muss aber keiner gewesen sein. Es ist ja nicht so, dass die Geschichte völlig unglaubwürdig ist. Es wird wohl in erster Linie darauf ankommen, ob der Sohn und die Freundin tatsächlich eingezogen sind oder nicht. Selbst wenn es nur kurz war, war der Eigenbedarf begründet.

    Ich weiß nicht wie viele Ermittlungen du jetzt anstellen willst, um zu beweisen, dass der Sohn dort nie gewohnt hat, oder dass die neuen Mieter schon vor deinem Auszug einen Mietvertrag hatten. Du kannst natürlich das Geld in einen Anwalt und Detektive investieren, aber du müsstest schon Beweise bringen, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Aber wenn nicht einmal mehr der Mietverein Lust hat dich zu unterstützen, dann sollte es dir zu denken geben.

    Zeigt sich wieder einmal, dass es nicht immer das Beste ist, dem Vermieter permanent zu zeigen was für ein cleveres Kerlchen man ist. Zu denken, man könnte auf Dauer bei einem Vermieter wohnen, der einen nicht haben will, geht oft nicht gut für den Mieter aus.

    Gruß
    H H

    Eine Sache ist mir noch nicht so ganz klar. Ich habe die Adresse meines Vaters dem Vermieter hinterlassen, weil ich dort selbst ein paar Monate gewohnt habe. Gibt es dabei dann rechtliche Schwierigkeiten, also wäre ich verpflichtet gewesen dem Vermieter bei einem erneuten Umzug eine neue Adresse zu geben? Eigentlich ja quatsch aber ich muss grad alle Möglichkeiten durchspielen. Er hat mir ja schließlich die Post immer übergeben und laut seiner Aussage ist die Rechnung nicht angekommen, dass würde wohl vor Gericht ausreichen oder was meint ihr?

    Liebe Grüße

    Hallo,

    was gibt es da zu überlegen, natürlich musst du dem Vermieter eine Adressenänderung mitteilen! Du kannst auf der einen Seite nicht erwarten, dass du die Abrechnung innerhalb eines Jahres bekommst und auf der anderen Seite "unbekannt verzogen" sein. So lange du dem Vermieter keine neue Adresse mitgeteilt hast, kann er deine Post nur an die hinterlassenen Adresse schicken.

    Wenn dein Vermieter die Zustellung an die Adresse deines Vaters nachweisen kann, dann hast du schlechte Karten. Selbst wenn der Vermieter es nicht nachweisen kann, dann bleibt abzuwarten, wem der Richter glaubt. Dem Vermieter, der gar keinen Grund hat, die Abrechnung nicht zu schicken, oder dem Studenten, der dem Vermieter seine tatsächliche Adresse nicht mitgeteilt hat und jetzt behauptet, es sei ausgeschlossen, dass sein Vater die Abrechnung mit der Nachzahlung bekommen hat, da er sie ja sofort weitergeleitet hätte. Jemand könnte denken, dein Vater die Abrechnung bekommen und ihr habt gedacht, ihr könntet die Sache aussitzen.

    Hier muss jeder selbst wissen, wie weit er geht und ob er die Prozesskosten riskieren will. Du solltest daran denken, dass ihr bei einem Verfahren dem Richter ins Gesicht lügen müsst. Das ist etwas anderes, als diesem Forum eine traurige Geschichte vom Studenten, der seine Abrechnung nicht bekommen hat, zu erzählen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich würde auch davon ausgehen, dass das Contracting umlagefähig ist, warum auch nicht.

    17ct/kWh ist zwar nicht sonderlich günstig, aber auch nicht exorbitant teuer. Bei den Kosten für Warmwasser sieht es anders aus. Der Wärmeverbrauch um 1m³ Wasser um 50° zu erwärmen liegen bei 60 kWH (netto) +Verluste usw. gut 80 kWh. D.h. es kann kaum mehr als 14Euro für Energie sein. Mit Kosten für die Anlage (Abschreibung/Wartung) dürfte es kaum über 20 Euro liegen.

    Die Warmwasserkosten würde ich mir vorrechnen lassen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist ja mal etwas. Ihr habt eine Wohnung, die ihr eigentlich nicht mehr braucht. Da sie aber sehr günstig ist, schafft ihr es durch Untervermietung von 2 der 3 Räume eine Situation zu schaffen, in der ihr kostenfrei ein Zimmer für gelegentliche Nutzung zur Verfügung habt.

    Es tut mir leid, aber so etwas ist in Zeiten der Wohnungsnot eine Schweinerei. Es gibt tausende Familien, die keine Wohnung finden und ihr haltet eure alten Wohnung fest, weil es euch nichts kostet.
    Jetzt kommt sicher, aber der Vermieter will teuer neu vermieten ... blablabla. Interessiert nicht; Was ihr macht ist nichts anderes als eine Wohnung zu besetzen. Wenn es zum Verfahren kommt, dann könnte ein Richter es ähnlich sehen, wie ich und dann wird es für euch richtig teuer.

    Hier mein Tipp: Gebt die Wohnung frei, und schlaft im Hotel oder bei Freunden wenn ihr in der Stadt seid!

    Gruss
    H H

    Du hast Mäuse und deine Vermieter hat schon versucht etwas dagegen zu tun. Leider sind die Mäuse wieder da. Und jetzt willst du fristlos kündigen, weil du Asthma hast.

    Was haben denn die Mäuse mit Asthma zu tun?

    Ein paar Mäuse sind kein Grund für eine fristlose Kündigung. Ich denke, du solltest dem Vermieter noch ein paar Versuche geben. Mit Baumschaum vertreibt man aber keine Mäuse. da muss ein Kammerjäger ran.

    Gruss
    H H

    Wenn du sowieso kündigen willst, dann stimme doch der Sanierung nicht zu und kündige. Der Vermieter wird sich dann nicht die Mühe machen dich zur Zustimmung zu verklagen.

    Ob du wirklich die Polizei rufst, wenn deinem Geldbaum etwas passiert musst du dir überlegen. So etwas finde ich albern.

    Gruss
    H H

    Hallo!

    Ich und meine Frau suchen eine Wohnung und bereits mehrer angeschaut haben. Nun nach der Besichtigung bestimmten Wohnung bittet die Maklerin uns, eine "normale" Mieter-Selbstauskunft in Form eines Formular auszufüllen, um "im Auftrag ihren Kunden Schufa-Auskunft anzufordern" usw. - dies haben wir bereits getan.
    2 Tage später meldet sie sich und meint, das wir noch:
    - 3 Monate Gehaltsabrechnungen von beiden
    - 3 Monate Nachweis über Miete-Zahlungen in Form von Kontoauszügen
    - Ausweiskopien
    ... "um dies dem Vermieter vorzulegen".

    Frage: wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Darf man solche Informationen für einen Mietverhältnis überhaupt anfordern bzw. Auskunft zu verlangen?

    Danke im Voraus!


    Hallo,

    natürlich darf sie das fordern. Du kannst ja in die Selbstauskunft reinschreiben was du willst. Der Vermieter/Makler muss doch die Möglichkeit haben, dies nachzuprüfen. Da werden teilweise noch ganz andere Sachen verlangt und das teilweise bei der ersten Besichtigung vorab.

    Sieht aber doch vielversprechend aus, wenn ihr jetzt nachweisen müsst, dass das was ihr angegeben habt auch wahr ist. Dann seid ihr in der engeren Wahl. Ihr könnt natürlich auch ablehnen, wenn euch das "zu intim" ist. Dann könnt ihr aber die Suche nach einer Wohnung beenden. Nur ein dummer Vermieter vermietet die Wohnung an jemanden, der seine Zahlungsfähigkeit und -Willigkeit nicht nachweisen kann oder will.

    Gruss
    H H

    Bewohnt ihr ein komplettes Haus alleine ohne andere Wohnungen ? Dann könnt ich das irgendwo noch nachvollziehen das man als Mieter Vertragsnehmer bei den Wasserwerken wäre. Sonst ist das doch eher ungewöhnlich.
    Frag doch mal mittels Zählernummer bei den Wasserwerken nach wer der Vertragspartner ist und seit wann. Wahrscheinlich dein Vermieter oder Eigentümer. Sollte es so sein ist dein VM wohl eher der Ansprechpartner für Nachzahlungen. Bischen kurios das Ganze... muss doch auffallen das Jahre lang nicht gezahlt wird, oder dein VM hat gezahlt und versäumt das auf euch umzulegen.

    Hallo,

    Mieter als Vertragspartner der Wasserwerke, das ist gar nicht so ungewöhnlich.

    M.E. ist es so, dass du zahlen muss, da er Nutzer und "Inhaber" der Wasseruhr ist. Die Versäumnisse von ihm sich anzumelden und der Wasserwerke sich nicht darum zu kümmern, können dem Vermieter nicht angelastet werden. Der bekommt es ja nicht einmal mit, ob sich jemand anmeldet oder nicht.

    Auch wenn es sicher richtig ist, dass es jetzt viel Geld auf einen Schlag ist, so entsteht dir in finanzieller Hinsicht kein Schaden, da du nur das bezahlst, was du vorher hättest auch zahlen müssen. Ich würde versuchen mit den Wasserwerken zu verhandeln, ob du in Raten zahlen kannst.

    Gruss
    H H

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