Hallo,
wenn ihr belegen könnt, dass die Schäden während der Mietzeit durch eure Ex-Untermieterin entstanden sind (und das könnt ihr scheinbar) dann ist die Ex-U. haftbar.
Ihr müsst den Schaden allerdings offiziell bei ihr melden und unter Fristsetzung ihr die Möglichkeit geben ihn zu beheben. Wenn sie das nicht macht, dann könnt ihr den Schaden beheben lassen und die Kosten von der Kaution abziehen.
Wenn ihr den Schaden nicht direkt beheben lasst, wird es kompliziert, da ihr in diesem Fall die Schadenhöhe irgendwie beziffern müsst. Und das ist sicher nicht ganz so einfach.
Von dem Anwaltsvater würde ich mich nicht einschüchtern lassen.
Gruß
H H