Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    wenn ihr belegen könnt, dass die Schäden während der Mietzeit durch eure Ex-Untermieterin entstanden sind (und das könnt ihr scheinbar) dann ist die Ex-U. haftbar.

    Ihr müsst den Schaden allerdings offiziell bei ihr melden und unter Fristsetzung ihr die Möglichkeit geben ihn zu beheben. Wenn sie das nicht macht, dann könnt ihr den Schaden beheben lassen und die Kosten von der Kaution abziehen.

    Wenn ihr den Schaden nicht direkt beheben lasst, wird es kompliziert, da ihr in diesem Fall die Schadenhöhe irgendwie beziffern müsst. Und das ist sicher nicht ganz so einfach.

    Von dem Anwaltsvater würde ich mich nicht einschüchtern lassen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ihr habt doch 800 Euro dafür bekommen, dass ihr die Wohnung malt. Damit gilt sie als renoviert übergeben. Das führt natürlich nicht automatisch dazu, dass alles weiß gestrichen werden muss, aber die vereinbarten Schönheitsreparaturen müsst ihr durchführen.

    Da ihr dies ja bereits schriftlich bestätigt habt, bleibt euch auch kaum etwas anderes übrig.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    dein Vermieter hat eigentlich keine rechtliche Handhabe dir zu verbieten deine Wohnung bis zum Ablauf deiner Mietzeit unterzuvermieten. D.h. wenn du jetzt zum März kündigt, dann kannst du bis zum Schluss untervermieten.

    Ich würde die Wohnung kündigen und die Untervermietung für verbleibende Zeit offiziell beantragen. Wenn der VM nein sagt, würde er sich in Unrecht setzen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    immer diese Versuche die Bezahlung der Betriebskosten, die man selbst verursacht hat, zu vermeiden.

    Wenn ich die Sache richtig verstehe handelt es sich um ein Haus mit zwei Einheiten (X-Straße 17 und X-Straße 17a). Da die Abrechnung nur X-Straße 17 betrifft und dort nur eine Wohneinheit zu sein scheint, entfällt die Aufteilung.

    Aber unabhängig davon, ob die Abrechnung richtig ist oder nicht, gehe doch zu dem Vermieter und lasse dir die Belege zeigen. Ich kann verstehen, dass der VM nicht beriet ist für die lausigen 5 Euro alles zu kopieren. Bei deiner Einstellung ist es kein Wunder, dass du schon des Öfteren einen Anwalt brauchtest.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    da die Größe der Wohnung nicht im Mietvertrag angegeben ist, sehe ich schwarz für dich.

    Interessant finde ich immer wieder, dass eine Wohnung gemietet wird, weil sie einem gefällt und nicht weil sie die bestimmte Quadratmeter hat. Wenn dann rauskommt, dass sie weniger QM hat, als gedacht, wird sie plötzlich zu klein.

    Gruß
    H H

    Also es kommt drauf an wie hoch die Miete ist.Er darf die Miete glaube ich bis zu 20 % erhöhen. So jetzt kannst du mal ausrechnen ob er das überschritten hat.Und ja er darf eine Bad-Modernisierung vornehmen. Da muss er die Mieter nicht vorher fragen. Es reicht schon das er sie davon schriftlich informiert. Ich kann dir auch diese Seite geben http://www.hausverwalterscout.de/Magazin-Modern…mers-Teil-I-794 Da kannst du mehr darüber erfahren. In einigen Fällen muss das der Mieter nicht hinnehmen. Aber das muss man dann vor Gericht austragen. Und ich denke deine Schwester gehört nicht zu diesen Einzelfällen. Sie kann ja mal mit dem Vermieter reden. Vielleicht senkt er die Miete etwas.

    Hallo Mario,

    leider sind deine Angaben nicht richtig.

    -Die Kappungsgrenze gilt nicht für Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungen.
    -Modernisierungen dürfen nicht ohne Erlaubnis (jur. Duldung) des Mieters durchgeführt werden. Diese Duldung kann der Vermieter aber ggf. einklagen. Absprechen muss der Vermieter es aber nicht. Er beschließt und der Mieter muss dulden (oder auch nicht).

    Grundsätzlich muss man prüfen, wie der Vermieter die Mieterhöhung begründet. Eine einfache Badsanierung ist nicht unbedingt eine Modernisierung, wenn keine echte Wohnwertverbesserung entsteht. Wenn ein altes heruntergekommenes Bad neu gefliest und die Sanitärkeramiken ausgetauscht werden, dann würde ich keine Wohnwertverbesserung, sondern eine Instandhaltung sehen. Wird allerdings ohne konkreten Reparaturbedarf ein hochwertigeres Bad eingebaut, ist es eher eine Modernisierung.

    Gruß
    H H


    "Von einer regen Teilnahme am Geschehen lebt das Forum, aber achtet bitte auf den Umgangston.

    Behandelt andere User so, wie ihr auch gerne behandel werden wollt - mit Respekt.
    Sagt euch ein Thema oder eine Frage nicht zu, dann lasst den Beitrag links liegen.
    Greift keine User persönlich an oder beleidigt sie.
    Zieht keine falschen Schlüsse, wenn ihr die Vorgeschichte nicht kennt - urteilt nicht.
    Viele User, die hier fragen, sind teilweise sehr verzweifelt. Das Letzte, was sie noch brauchen, sind virtuelle Tritte, wenn sie schon "am Boden" liegen.

    Das Forum soll Menschen helfen und nicht als Spielwiese dazu dienen, sich an anderen Usern auszuleben, nur weil das anonymisiert über das Internet sehr einfach ist. Redet mit den Menschen so, wie ihr mit ihnen reden würdet, wenn sie euch gegenüber sitzen würden.

    In diesem Sinne, auf ein respektvolles Miteinander und Füreinander ... "


    ...Amen.

    Genau so etwas haben wir hier im Forum gebraucht. Einen Klugscheißer, der gleich beleidigt ist, weil man ihm nicht glaubt, dass ein 7 Meter hohen Turm in seinem Garten steht.

    Gruß
    H H

    P.S. Vulcan wurde doch von Nero durch den Einsatz von Roter Materie zerstört. Dahin kannst du nicht zurück!

    Gibt es da keinen Untermietvertrag durch schlüssiges Verhalten? Wir haben die Wohnung ja zusammen bezahlt immer und er hat auch seine Sachen bei mir.
    Falls das nicht so ist, kann ich seine Sachen einfach auf die Straße stellen? :)

    Hallo,

    ich sehe das genauso wie du. Es gibt ein Mietverhältnis, da ihr zusammen gewohnt und die Wohnung gemeinsam bezahlt habt. Die Frage ist allerdings, ob du deine Ex wirklich verklagen willst und ob du von ihm das Geld bekommst.

    Seine Sachen darfst du nicht auf die Straße stellen. Wenn du dich allerdings auf das Theoretische Mietverhältnis berufst, dann kannst du auch das Vermieterpfandrecht erklären, die Herausgabe der Sachen verweigern und sie dann verkaufen. Das ist juristisch allerdings relativ komplex und nicht so einfach (vor allem, weil ihr keinen schriftlichen Mietvertrag habt).

    Gruß
    H H

    Hallo,

    unabhängig davon, ob die Abrechnung korrekt durchgeführt wird oder nicht, möchte ich zur Flurheizung nur folgendes bemerken:

    Auch wenn du denkst, du hast nichts davon, dass der Flur im EG geheizt wird, so ist es aber normal, dass du es mit bezahlst. Das ist die gleiche Diskussion, wie ein Fahrstuhl der auch vom EG-Bewohner zu zahlen ist, oder der Garten vor dem Haus, in dem "niemand" sitzt.

    Gruß
    H H


    Wenn du mal zB bei Amazon neue Schließzylinder suchst, dann bekommst du immer 3!! Original Schlüssel dazu.
    Wir hingegen haben nur 2!! und eben noch zwei sichtbar nachgemachte, weil sie komplett anders ausschauen.

    Das ist natürlich der Beweis, dass die 73 Jahre alte Vermieterin in eurer Wohnung war und die Wasseruhren verdreht hat. Wenn ich das lesen...

    Deine Engstirnigkeit in diesen Punkt beweist allerdings sehr gut, dass ich sicher nicht so unrecht hatte. So gehst du sicher auch mit deiner Vermieterin und mit der Hausverwaltung um.

    "Wo bleibt die Abrechnung? die müsste schon lange da sein!"
    "Da stimmt doch etwas mit den Wasserverbräuchen nicht!"
    "Sie sollten wissen welche Farbe meine Wände hatten, Sie waren doch schon mal hier!"

    Was willst du denn eigentlich? Tausch das Schloss aus und lass es gut sein.

    Gruß
    H H


    Over and Out!

    Hallo,

    das ist doch mal ein Härtefall - die Frau ist so übergewichtig, dass sie keine Treppen mehr steigen kann und drei Katzen. Zudem ist man in einer finanziell prekären Situation. Wenn solche selbst verschuldeten Dinge ein Härtefall wären, dann würde es in dieser Republik keine Räumungen mehr geben.

    Ihr habt es über 2 Jahre nicht hinbekommen eure Miete pünktlich zu zahlen, obwohl ihr wusstet wie wichtig diese Wohnung für euch ist. Und jetzt willst du dich feiern lassen, weil du drei Monate pünktlich bezahlt hast - unglaublich.

    Sucht euch eine neue Bleibe und macht alles, damit es nicht zu einem Räumungsverfahren kommt. Das wird nicht nur unangenehm, sondern auch noch teuer.

    Euer grundsätzliches Problem, dass es für euch schwer ist eine neue Wohnung zu finden, kann hier keiner lösen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ein Fleck im Flur, verdrehte Wasseruhren.... und du geht's sofort davon aus, dass deine Vermieterin in der Wohnung war, weil Sie "merkwürdig" benimmt, denn sie wusste beim letzten Besuch nicht mehr, wie eure Möbel aussahen.

    Dann das mit der Abrechnung. Die kann in der Tat erst dann erstellt werden, wenn die Gemeinschaft die Abrechnung genehmigt hat.
    Jetzt denkst du über ein neues Schloss und eine Kamera nach (warum nicht noch ein Fangeisen im Flur).

    Für mich klingt das eher nach paranoider Wahnvorstellung. Warum sollte denn deine Vermieterin die Wasseruhren auf den Kopf drehen, um sie abzulesen?

    Die alte Dame tut mir richtig leid. Du machst sie bestimmt total fertig mit deinem Misstrauen und dem Druck den du auf sie ausübst.

    Wechsel das Schloss, wenn du es nicht lassen kannst und gut ist. Aber höre auf deine Vermieterin zu quälen. Die ist 73 Jahre alt, da nimmt man gefälligst etwas Rücksicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    leider wieder so ein Fall, in dem jemand den Hals nicht vollkriegen konnte und jetzt merkt, dass er lieber ruhig geblieben wäre.

    Wenn in eurem Mietvertrag keine Angabe über die Quadratmeter gemacht wurde, dann habt ihr keine Zusicherung, dass das Reihenhaus 100m² hat. Die 100m² in der BK-Abrechnung oder im Wohngeldantrag sind keine vertraglichen Zusicherungen, sondern fehlerhafte Angaben.

    Ich kann den Vermieter verstehen, dass er von euch jetzt die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist haben will. Schließlich habe ihr angefangen.

    Da könnt ihr euch beim Mietverein bedanken. Vielleicht solltet ihr jetzt mal zu einem richtigen Anwalt gehen.

    Gruß
    H H

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