Hallo,
ich kann nur sagen, wie ich das sehe:
Für einen Aufzug der von dir nicht genutzt werden kann, musst du nicht bezahlen.
Nach jahrelangen Streitigkeiten fällte der Bundesgerichtshof 2006 ein Grundsatzurteil (VIII ZR 103/06) wonach Erdgeschossmieter, deren Mietvertrag die Klausel beinhaltet, dass er sich an den Aufzugkosten zu beteiligen habe, zur Einhaltung der Klausel verpflichtet sind, auch wenn er den Aufzug nicht nutzt.
Ausschlaggebend ist, dass der Aufzug benutzt werden kann, egal wofür. Anders verhält es sich, wenn der betreffende Mieter in einem anderen Gebäudeteil wohnt und die Wohnung gar nicht mit dem Aufzug erreichbar ist. In diesem Fall dürfen die Aufzugkosten auf diesen Mieter nicht umgelegt werden (BHG, 08.04.2009, VIII ZR 128/08).
Ebenso ein Hinterhaus eines MFH keine Zweifamiliehaus, nur weil dort lediglich zwei Mietparteien wohnen.
Gruß
H H