Reparatur eines mitangemieten Gerätes

  • Hallo ans Forum,

    ich bin vor 2 Monaten in eine 2er WG gezogen und habe einen Untermietvetrag mit meiner Mitbewohnerin.

    Nun ist leider die äußere Scheibe der Backofentür abgeplatzt, als ich versucht habe, diese zu öffnen (der Ofen war in Betrieb, mir war auch nichts ungewöhnliches aufgefallen). Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht, da ich den Schaden nicht verursacht habe (das habe ich auch so schriftlich von denen bekommen). Ich bin mit dem Hersteller in Kontakt wegen Ersatz bzw. Erstattung, weiß aber noch nicht, wie das ausgeht.

    Nun meine Fragen: ist es richtig, dass meine Mitbewohnerin/ Vermieterin zahlen muss, da sie für die Instandhaltung der Geräte verantwortlich ist? Der Backofen ist schon 10 Jahre alt, es kann sich also um Materialverschleiß handeln. In meinem Untermietvertrag wird im Absatz zu Schäden, etc. auf den Hauptmietvertrag Bezug genommen, diesen kenne ich aber nicht. Steht mir rechtlich gesehen eine Kopie dieses Hauptmietvetrags zu?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

  • Hallo,

    unglückliche Situation. Auch wenn es so war, wie du sagst, wird an dir hängen bleiben, dass du den Backofen kaputt gemacht hast. Wenn du jetzt noch deinen Vermieter (die Mitbewohnerin) oder deren Vermieter den Schaden bezahlen lässt, gibt es gleich böses Blut.

    Eine neue Tür vom Herstewller kostet knapp 200 Euro, das dürfte sich nicht lohnen. Ich würde bei Ebay eine gebrauchte Backofentor bestellen (kostet um die 50 Euro). Dort werden jede Menge Türen angeboten.

    Gruß

    H H

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