Beiträge von H Hamburg

    Womit aber nicht die Zahlungspflicht endet. Er, der Vermieter, kann Euch noch auf bis zu einem Betrag in Höhe von 3 MM schadensersatzpflichtig machen.

    Das ist nicht richtig.

    Der Vermieter kann Schadensersatz in der Höhe verlangen, wie die reguläre Miete zu zahlen gewesen wäre. D.h. bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist ja toll. Du lässt das Forum hier dein Problem mit dem "Gast" klären und dann kommst du damit rüber, dass es sich um deinen Partner handelt, genauer um deinen Ex.
    Ich habe Zweifel, dass du ihn wirklich von heute auf morgen vor die Tür setzen kannst. Ob es dir passt oder nicht, ihr habt eine Bedarfsgemeinschaft gebildet, das heißt er hat offiziell bei dir gewohnt und war nicht nur ein Gast. Mit Polizeirecht wird es da wohl schwer, so lange er dich nicht misshandelt.

    Sei froh, dass er Ende Februar freiwillig geht und nicht erst Ende des Jahres. So lange musst du wohl oder über noch aushalten.

    Gruß
    H H

    Ein Freibrief ist das freilich nicht, in einem Fall den wir selbst erlebten, fragte der Richter ob wir von dem Auszug unterrichtet wurden, was wir mit ja beantwortet haben.

    ZITAT:Na dann, können Sie die Mietschäden nicht ausweichend von dem scheidenden Partner verlangen, wenn beim bleibenden nichts zu holen ist ZITAT Ende

    Mehr als dumm kucken und Achselzucken bleibt da nicht mehr als Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

    Gruß

    BHSHuber

    Hallo,

    hat es dieses Verfahren wirklich gegeben?
    Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass ein Richter eine derartige Rechtsauffassung hat. Kannst du die Verfahrensnummer posten. Ich würde mir das gerne mal durchlesen.

    Gruß
    H H

    Um mir erstmal Anwaltskosten zu ersparen nun hier die Frage, wie ist die Situation einzuschätzen ?
    Muss ich diese 78 Euro zahlen oder nicht ..?

    Es geht um 78 Euro und du denkst darüber nach zu einem Anwalt zu gehen?? Deine Zeit und Nerven möchte ich haben.

    So wie ich die Sache sehe, sind deine Erfolgsaussichten nicht so groß, denn wenn es ein "normaler" Mietvertrag mit Verweis auf die BkVO ist, dann kann der Vermieter einen Hausmeister beauftragen, ohne das mit euch abzusprechen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich denke auch, dass der Vermieter grundsätzlich im Recht ist.

    Wenn du ihm allerdings anbietest, zum 30.06. oder 31.07. freiwillig auszuziehen, sollte er sich auf diesen Vergleich einlassen. Die Alternative für den Vermieter wäre auf den 30.04 . zu bestehen, so dass du einen Widerspruch wegen persönlicher Härte (Wohnung zwei Monate vor Studienende zu verlieren) einlegst. Dann wird es nur aufwendig und teuer.

    Gruß
    H H

    .... dass sich die Miete um 0,81€/m² im Monat erhöht, da wir eine Wohngemeinschaft bilden. Das nennt sich dann Schönheitsreparaturzuschlag.

    1) Bei der heutigen Besichtigung haben wir mit den Vormietern gesprochen. Ein Paar mit einem Kind. Diese bezahlen diesen Zuschlag nach eigener Aussage nicht. Ich und mein Kommilitone müssten diesen aber bezahlen. Wieso?


    Hallo Pepe,

    du schreibst doch selbst, dass ihr den Zuschlag bezahlen müsst, seil ihr eine WG seid. Was soll denn die Frage, warum die Familie vor euch den Zuschlage nicht zahlen musste?

    Dennoch die Antwort: weil sie keine WG sind, sondern eine Familie!

    Ansonsten möchte ich mich nicht weiter zu deinen Auslegungen äußern. Du bringst ja alles durcheinander. Nicht jeder Paragraph gilt für alles und jeden.

    Nimm die Wohnung oder nimm sie nicht. Wenn du bereits jetzt versuchst die vereinbarte Miete zu reduzieren, wäre es für den Vermieter sicher das Beste, wenn du es nicht tust.

    Gruß
    H H

    P.S. was heute alles studieret....

    Hallo,

    ich würde die Variante mit dem gerichtlichen Mahnbescheid wählen. Das kannst du auch online machen (bitte Google nach einer Anleitung).

    Den Rest würde ich lassen. Es geht um 380 Euro. Das klingt nach viel Geld für dich, ist aber eine Kleinigkeit, wenn du bedenkst, was dich ein Verfahren kostet (an Geld und Nerven). Hake es als Lehrgeld ab und freue dich, dass du nicht so verkommen bist, wie deine ehemalige Vermieterin.

    Nochmal: es ist keine Straftat, die Kaution nicht zurückzahlen zu wollen! Du mags dich betrogen fühlen, dennoch ist es Zivilrecht.

    Gruß
    H H


    ...wenn das nicht fruchtet, sollte man sich zusammentun und aufgrund des Urteils eine gemeinsame Klage anstreben, kostet weniger, denn es sind mehr Leute somit teilen sich die Kosten.

    Toller Tipp. Hoffentlich sind dann Sammelklagen in Deutschland zulässig. Zur Zeit sind Sammel- oder Gruppenklagen zur Zeit nicht möglich.

    Gruß
    H H

    Bin ich überhaupt haftpflichtversichert? Also ist es gesetzlich vorgeschrieben, das zu sein? Wenn, dann müsste ich noch über meine Eltern irgendwie mitversichert sein. Da ich mich mein Leben lang immer recht "defensiv verhalten" habe, hatte sowas noch nie Relevanz für mich.

    Hallo,

    was heute alles studieren darf....

    Du weißt nicht mal, ob du haftpflichtversichert bist?
    Also bei Mutti und Vati bist du sicherlich nicht mehr mit drin. Kinder sind in der Regel nur dann mitversichert, wenn sie noch zu hause leben.

    Grundsätzlich habe ich in meinem Leben zu viele Geschichten gehört bei denen Dinge wie von selbst kaputt gegangen sind. Auch hier im Forum lesen wir ständig von Fenstern die ohne Einwirkungen einen Riss bekommen haben, Duschwände die sich selbst zerkratzen oder ähnliches. Ein Schließblech dass nur noch durch Anziehungskraft gehalten wurde, bis es durch den Hauch einer Anlehnung aus dem Rahmen gebrochen wurde hatten wir noch nicht.

    Erkläre deinem Vermieter den Schaden und hoffe, dass es reparieren lässt und nicht den Rahmen austauscht. Es gibt inzwischen extrem haltbar Holzspachtel auf PU-Basis.

    Gruß
    H H

    Hallo Marty,

    du hast scheinbar nicht die geringste Ahnung schmeißt aber mit Anschuldigungen um dich. Schwarzgeld (aus dem Handel mit Blutdiamanten oder dem Verkauf von Drogen)??

    Warum in aller Welt sollte es sich bei einer Einzahlung von 700 Euro auf ein Kautionskonto um Schwarzgeld handeln?
    Wahrscheinlich hat dein Vermieter lediglich eine Kaution von einem anderen Mieter auf ein Kautionskonto geparkt. Selbst wenn nicht, kann dir das doch egal sein.


    Gruß
    H H

    Nun meine Fragen:

    • Wie erfolgreich kann so eine Anzeige bei der Polizei sein? Wie lange dauert die Ermittlung? (vllt hat jmd Erfahrungswerte)
    • Braucht man für eine Klage wirklich eine zustellfähige Adresse? (Laut meinem RA kann man sonst nichts tun)
    • Sollte sie unbekannt verzogen sein: Welche Optionen bleiben mir noch?
    • Wenn die Sache vor Gericht geht: Hat sie Chancen zu gewinnen? (Ich habe whats-app Verläufe, in denen sie mich beschuldigt und Emails, in denen sie wegen angeblichen Mängeln mir den Betrag abzieht)

    Vielen Dank vorab für eure Antworten!

    Hallo RoterSand,

    hier meine Antworten auf deine Fragen:
    1. Was willst du denn Anzeigen? Nichtrückzahlung der Kaution ist keine Straftat. Die Ermittlung dauert also null Minuten und dann wird die Staatsanwaltschaft auf das Zivilgericht verweisen.

    2. und 3. Wenn keine Adresse vorliegt, kann man auch eine öffentliche Zustellung durch das Gericht erfolgen.

    4. Natürlich hat sie Chancen zu gewinnen. Ich schätze diese zwar als gering ein. Aber wenn ich höre Whatsapp und Email, dann weiß ich, dass es schwierig wird. Am Ende liefe es sicher auf einen Vergleich hinaus, der den ganzen Aufwand nicht wert ist.

    Wie viel Geld schuldet sie dir denn?

    Was ich machen würde ist ein gerichtlichen Mahnbescheid an die Meldeadresse schicken. Wenn das glatt durchläuft hast du wenigstens einen Titel.

    Gruß
    H H

    Hallo Jean,

    statt dich zu beschweren solltest du lieber dankbar sein, dass du nur 80 Euro Heizkosten und dann noch als Pauschale bezahlst. Aber wenn du nicht mehr in der "Bruchbude" wohne willst, dann ziehe einfach aus. Es gibt sicher haufenweise Wohnungen für einen Kleinzoo.

    Grundsätzlich entfällt eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, wenn du eine Pauschale bezahlst. In diesem Fall wohnen ja auch nur 2 Mietparteien (inkl. Vermieter) in deiner Wohnanlage, so dass die HkVO ohnehin nicht greift.

    Ich kenne weder dich noch die Umstände vor Ort aber ich finde es immer wieder interessant, dass gerade Menschen in etwas schwierigen Wohnsituationen (6 Tiere) hohe Ansprüche entwickeln. Ziest auf einen Bauernhof, erwartest aber, dass der Flur schön warm ist.

    Gruß
    H H

    Hallo WillyWilly,

    ich sehe es auch so, dass kaum Anrecht auf eine Änderung der Heizung hast. Im Mietvertrag liegt scheinbar ein offensichtlicher Fehler vor, der den Vermieter nicht zwingt das Haus mit Fernwärme zu versehen (dazu bräuchte es auch einen Versorger). Da du mit dem "Mangel" auch jahrelang ohne Beanstandung gelebt hast könnte man davon ausgehen, dass der "offensichtliche Fehler" damit geheilt ist.

    Grundsätzlich kannst du sowieso davon ausgehen, dass du mit Fernwärme nicht unbedingt "wartungsfrei" heizt. Bei Fernwärme ist die Wartung und der Betrieb der Anlage in den Heizkosten enthalten.

    Wenn du den Hausfrieden bewahren willst, lass es einfach gut sein. Sonst vergiftest du nur die Atmosphäre mit einem Thema, das nicht lösbar ist.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    auch wenn die meisten Klauseln nicht gültig sein werden, sollte man sich gut überlegen, ob man in so eine Wohnung einzieht. Da ist doch Ärger vorprogrammiert. Auch wenn eine fristlose Kündigung nicht möglich sein wird, kann der Vermieter euch nach §573a BGB kündigen. Da kann man sich nie sicher fühlen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    so eine Problem lässt sich nicht durch eine Mietminderung lösen. Oder hört deine Nachbarin dann auf zu Stöhnen? Ebenso wird euer Vermieter kaum in der Lage sein ein spezielle Geräuschdämmung anzubringen.

    Ihr könnt allerdings mit dem Vermieter und mit dem Betreuer sprechen. Sicher nicht vielversprechend, aber ein kleine Chance. Falls das nicht hilft, schlaft ihr entweder mit Oropax, oder ihr zieht wieder aus.

    Gruß
    H H


    Man darf aber nicht vergessen, dass ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre lang gültig ist. Der Fragestellende kann also 30 Jahre lang (immer mal wieder) versuchen, von seinem (ehemaligen) Mitbewohner die offenen Forderungen zurückzubekommen. Das macht Sinn, da diese Person sicher nicht 30 Jahre lang pleite wäre -so hoffe ich doch, ansonsten macht das eine Leben, was man schließlich nur hat, ja gar keinen Sinn;)

    Schließt er keinen (notariell beglaubigten) Vertrag (im Innenverhältnis) mit seinem Mitbewohner ab, so bekommt er dieses gezahlte Geld (Miete, obwohl er gar nicht mehr dort wohnt) überhaupt nicht mehr zurück - es wäre pfutsch!

    Hallo anomym,

    jetzt verstehe ich, warum du diesen Namen gewählt hast. So einen Blödsinn würde ich auch nur anonym schreiben.

    In diesem Fall hätte Privatvertrag hat genauso Gültigkeit, wie ein Notarvertrag. Der Notarvertrag hätte keinen wirkliche Sinn.

    ... und von wegen 30 Jahre Gültigkeit. Schon mal etwas von Privatinsolvenz gehört. Nach lausigen 7 Jahren sind die Forderungen nicht mehr einbringbar.

    Gruß
    H H

    Hallo DaDaNik,

    beim Winterdienst hast du recht. Das müsste bei eurer Konstellation der Vermieter übernehmen. Da der aber selten da ist, wird er eine Firma damit beauftragen müssen und kann die Kosten als Betriebskosten umlegen. Je nach Fläche sind das einige hundert Euro pro Jahr - und das unabhängig davon, ob es tatsächlich schneit wegen der Betriebsbereitschaft. Für die Flächenreinigung gilt das analog.

    Als Mieter würde ich mir überlegen, ob ich diese Kosten wirklich tragen möchte, bei den drei Schneetagen, die wir haben. Ich würde den Schnee "einfach" räumen und keine Geschichte daraus machen. Da du es nicht im Mietvertrag hast, bist du dann wenigstens nicht in der rechtlichen Haftung, falls du es doch mal nicht schaffst und etwas passiert.

    Gruß
    H H

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