Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    so eine Anforderung lässt sich sicher vor Abschluss des Mietvertrages noch durchsetzen, es kann aber keine Bedingung zur Aufrechterhaltung eines normalen Mietverhältnisses sein.

    Ich würde mir da keine Sorgen machen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es momentan ohnehin nicht thematisiert worden. Selbst wenn, ist das kein Kündigungsgrund und eine offizielle Strafe kann es auch nicht geben. Schlimmstenfalls fühlt sich der Vermieter "betrogen" und wird unangenehm.

    Wenn du dich selbst beruhigen willst, sprich mit dem Vermieter und erkläre ihm die Situation. Dann wirst du sehen, was er sagt.

    Gruß
    H H

    Am 22.5. hat der Vermieter das Schreiben meiner Rechtsanwältin erhalten, am 24.5. abends als ich von der Arbeit nach Hause kam, war der Außenanschluss (der boden-nah, also schon recht versteckt war) abmontiert.

    Ich nenne das "zweifelsfrei"! Es kann ja sein, dass der Vermieter das nicht wusste und den Mieter gefragt hat, ob er Wasser von dieser Wasseruhr nutzt und der Mieter wiederum den Anschluss flott beseitigt hat. Das weiß ich natürlich nicht. Somit ist für mich offen, wer hier welche Rolle spielt.


    Hallo Sherlock,

    ... zweifelsfrei Betrug???? So ein Blödsinn.

    Gehe ruhig zur Polizei und zeige die beiden an, weil sie dein Wasser benutzt haben. Ich bin mir nicht sicher, ob die das überhaupt aufnehmen.

    Du hast doch sogar Geld zurückbekommen. Klingelt es bei dir nicht irgendwie, wenn sogar deine Anwältin keinen Bock auf den Mist hat?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ein "Bekannter" von euch klettert Nachts heimlich auf euren Balkon und schläft dort. Ihr habt doch ein ganz anderes Problem, als dass der Vermieter nach langen Klopfen die Tür ausgeschlossen hat.

    Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Vermieter den Fremden auf dem Balkon gesehen hat und das mit euch klären wollte. Als dann keiner aufgemacht hat, war er möglicherweise in Sorge, dass ihr alle Opfer eines Massakers geworden seid. Als er dann so eine Erklärung anhören muss, ist er sauer geworden.

    Die Hauptfrage ist hier, ob ihr wusstet, dass der Vermieter einen Schlüssel hat, oder nicht. Wenn ja, dann hat er nichts falsch gemacht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn das Dach aus energetischen Gründen neu gemacht wird, ist es eine Modernisierung. Diese führt zu einer Mieterhöhung. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei einem Innenausbau schon irgendwo anders gedämmt wurde. Eine zusätzliche Isolierung ist ein energetisches Plus.


    Bei einem Dach ist es allerdings oft so, wie bei einer Fassade, oder wie bei Fenstern. Es wird in der Regel kein tadelloses Dach gegen ein Dach mit Isolierung getauscht. Meist ist ein gewisser Anteil der Kosten dem Bereich Reparaturen zuzuordnen.

    Wie viel Reparatur und wie viel Sanierung ist, hängt allerdings von vielen Faktoren ab (Kostenanteile der Gewerke, Zustand altes Dach), so dass wir diesbezüglich nicht weiterhelfen können.

    Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen und Fragen, wie er es verteilen will.

    Gruß
    H H

    Ein so langer Kündigungsverzicht für Studenten wurde vom BGH für unwirksam erklärt.


    .

    Das Problem hier ist doch, dass nur einer von dreien ausziehen will. Daher ist das Urteil doch gar nicht relevant. Das wäre es erst, wenn alle die Wohnung verlassen wollen.

    Zusätzlich ist der Kündigungsauschluss nicht unwirksam, weil es sich bei den Bewohnern um Studenten handelt, die Unwirksamkeit kommt es bei massiver Benachteiligung zustande, weil die Studenten ihre Studienausrichtung ändern. D.h. Kündigen und einfach weiterstudieren geht nicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich finde das Schreiben nicht schlecht, auch wenn es nicht rechtlich durchsetzbar wäre. Aber wenn alle Mieter unterschrieben und sich der Vermieter darauf einlässt funktioniert es.

    Schick es so raus, wenn der Vermieter nicht reagiert, ist die Wohnung von allen gekündigt und du bist deine Sorgen los. Den Kündigungstermin musst du noch aus 31.08. ändern und im zweiten Absatz deutlich machen, dass nicht du kündigst, sondern alle vier.

    Gruß
    H H

    Der kann von mir aus auch einen auf dem Balkon anbringen, wenn er meint. Nur ich möchte das dann nicht zahlen. Ich werde nur die gesetzlichen die angebracht werden müssen zahlen. Er hätte die ja auch kaufen können und dann wäre gar nicht die diskussion aufgekommen. Aber er kann doch nicht unendliche für jede Wohnung mieten und dann sagen sollen die Mieter mal zahlen.

    Komme aus NRW.

    Gruß wuseline


    Da sieht man ja, von welchem Stamm du bist - dein Vermieter hätte die Rauchmelder ja kaufen können, sonst geht's noch!

    Du übertreibst doch maßlos.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist doch kein Vierparteien-Knebelvertrag, sondern ein normaler Mietvertrag mit fünf Parteien, 1 Vermieter und 4 Mieter. Aus diesem Vertrag kommst du ohne die Zustimmung der anderen Parteien (inkl. Vermieter) nicht raus. Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass vor zwei Jahren nicht ein Einziger der vielen Beteiligten (4 Personen samt Eltern) aufgefallen ist, dass so eine Konstellation sehr riskant ist. Wie es im Volksmund heißt " wer bürgt, wird gewürgt".

    Der Vertrag kann auch "einseitig" von den Mietern gekündigt werden. Dann bist du zum Ende der Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus. Die anderen Mieter allerdings auch (ob diese es wollen oder nicht).

    Wenn niemand mitspielt, kannst jetzt natürlich Druck aufbauen und androhen die Zustimmung der anderen Mieter einzuklagen (das müsste sich durchsetzen lassen). Dann haben die anderen natürlich ein großes Kostenrisiko und werden möglicherweise einknicken und mit dir zusammen kündigen. Je nachdem, wie die Wohnungssituation vor Ort ist, wird sich vielleicht auch der Vermieter auf eine Entlassung von nur einer Person bzw. der Stellung eines Nachmieters einlassen.

    Gruß
    H H

    Darum solltest du mit dem ganzen Kram zu einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein gehen. Vielleicht können die dir ja erklären, was es mit dem Mietspiegel auf sich hat.

    Zu einem Anwalt????
    Du hast wohl zu viel Geld.

    Mit so einer Sache braucht man weder zum Anwalt, noch zum Mieterverein. Da reicht es ein wenig zu googlen (z.B. Mietrechtslexikon) und dann hat man es.

    willifi
    So eine Erhöhung ist nichtig. Selbst wenn der Vermieter es schafft, dir innerhalb von ein paar Wochen noch eine Korrekte Mieterhöhung zuzustellen, dann gilt die frühestens ab dem 01.09.

    Noch mehr Zeit gewinne kannst du allerdings, wenn du einfach nicht reagierst und wartest, bis der Vermieter was macht, im Zweifel kannst du sogar den Prozess aussitzen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    was soll der Mieter auf die Frage, ob er freiwillig auszieht schon antworten?

    Grundsätzlich scheint dein Eigenbedarf rechtlich durchsetzbar sein. Wenn der Mieter nicht ausziehen will, geht es über den Klageweg. Kostet Zeit, Geld und Nerven. Die Frage ist, ob der Mieter hier wirklich bereit ist, das Kostenrisiko zu tragen und es auf einen Prozess ankommen lässt.

    Das kann dir hier keine Beantworten. Bei einem Hartz4 Empfänger ist der Widerstand eher vorprogrammiert, da diese Gerichtskostenbeihilfe bekommen.

    Am besten du machst dem Mieter klar, dass er so oder so raus muss. Entweder später mit Gerichtskosten an der Hacke oder früher mit einer kleinen Abfindung auf dem Konto. Ob das wirklich mindestens 5 Monatsmieten sein müssen wage ich zu bezweifeln.

    Gruß
    H H

    Wie ich jetzt erfahren habe sollen wir die selbst warten und wir sollen nur die Mietkosten tragen. Mir geht es hier auch mehr um das Prinzip, als um das Geld.

    Hallo,

    eigentlich kannst du doch froh sein, wenn ihr in jedem Raum einen Rauchmelder bekommt. Ist ja schließlich eure Sicherheit. Gerade das Büro ist kritisch, da dort Elektrogeräte stehen.

    Wenn ihr dann die Wartung auch noch selbst übernehmen könnt (einmal pro Jahr aufs Knöpfchen drücken), reden wir doch über ein paar Euro im Jahr.

    Wenn das Prinzip aber wichtiger ist, als die Sicherheit, dann hau ruhig ordentlich auf die Tonne.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ganz einfach, mietvertragliche Bestandteile der Mietsache kann der Vermieter auch durch Bau einer Dachterrasse nicht wieder einfach entziehen, wenn die Fläche zur Mietsache mittels mietvertraglicher Vereinbarung gehört, dann solltet ihr diese auch einfordern, dann hat es sich mit der Bauerei.

    Sollte hier aber keine Vereinbarung bestehen, dann habt ihr die Dachterrasse zu dulden.

    Gruß´

    BHShuber

    Ganz einfach???

    Seit wann ist die Oberseite des Daches Bestandteil des Mietobjektes.

    Ich denke dass der Eigentümer das Recht hat die Bestandteile seines Gebäudes so zu nutzen, wie es ihm das Baurecht gestattet. So ärgerlich die Dachterasse für flloyd auch ist.

    Gruß
    H H


    Fakto, es besteht keine Verpflichtung dir gegenüber dafür zu sorgen, dass Mülltonnen entleert werden können, so einfach ist das, das sind verwalterische Aufgaben, für die der Vermieter zu sorgen hat.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    seit wann sind das verwalterische Aufgaben? Der Müll gehört mit allen direkten und indirekten Kosten in den Bereich der Betriebskosten

    In vielen Gemeinden kann man die Müllabfuhr mit dem Rausstellen beauftragen (gegen Mehrkosten).Der Vermieter könnte jemanden anheuern, der sich gegen Geld darum kümmert. Wie auch immer, wenn Kosten entstehen, sind das umlagefähige Betriebskosten.

    Byllys
    für dich bedeutet das, wenn ihr Mieter den Müll nicht rausstellt, macht es jemand für euch auf eure Kosten.

    Gruß
    H H

    Laut meinem Anwalt reicht das. Die Prüfung obliegt dem VM, so seine Aussage dazu.

    Wir alle hier sind Laien was das Thema angeht und berufen uns besten Falls auf Erfahrungen, da finde ich Aussagen wie "Das reicht auf keinen Fall" schon sehr gewagt.

    Wir werden sehen, wie das Ganze ausgeht. Ich bin guter Dinge, denn aus der Klausel geht hervor, dass es ein akzeptabler Nachmieter sein muss und spätestens hier ist der Maßstab nach Treu und Glauben anzulegen.

    Hallo,

    gewagt ist doch lediglich die Zuversicht deines Anwalts.

    Ich schließe mich den anderen an. So einen Mietvertrag, mit dem sicheren Wissen, dass er demnächst gekündigt wird, schließt doch nur jemand ab, der nichts anderes findet, weil irgendetwas nicht stimmt. Solche Interessenten verschweigen in der Selbstauskunft gerne das eine oder andere Detail.


    Grundsätzlich hast du aber recht, dass es seitens des Vermieters völlig unverständlich ist, dass er dich nicht ziehen lässt. Es ist für ihn doch ein großer Glückfall, dass es die Wohnung leer verkaufen könnte.

    Unabhängig davon könntest du über eine Untervermietung bis zum Vertragsende nachdenken (mit allen Vor-und Nachteilen).

    Gruß
    H H

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