Hallo,
so eine Anforderung lässt sich sicher vor Abschluss des Mietvertrages noch durchsetzen, es kann aber keine Bedingung zur Aufrechterhaltung eines normalen Mietverhältnisses sein.
Ich würde mir da keine Sorgen machen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es momentan ohnehin nicht thematisiert worden. Selbst wenn, ist das kein Kündigungsgrund und eine offizielle Strafe kann es auch nicht geben. Schlimmstenfalls fühlt sich der Vermieter "betrogen" und wird unangenehm.
Wenn du dich selbst beruhigen willst, sprich mit dem Vermieter und erkläre ihm die Situation. Dann wirst du sehen, was er sagt.
Gruß
H H