Beiträge von H Hamburg

    Ai, noch jemand der nicht lesen kann. Die Nebenkosten zahle ich Einteilig mit meinem Geld, sprich, entsprechende Anteile werden an mich ausgezahlt. Wieso blöde Kommentar ablassen wenn man nicht mal Lesen und Verstehen kann?

    Hallo Kaori,

    du lebst seit über einem Jahr alleine in einer Wohnung, die für dich zu groß ist, bemühst dich nicht um eine neue Wohnung oder um einen Mitbewohner. Zudem bist du mit deinem Vermieter total verkracht. Leider legst du das nicht untypische Gehabe eines Harzt-4 Empfängers an den Tag. Auf Kosten anderer Leben und bei jeder Kleinigkeit gleich auskeilen.

    Aber, grundsätzlich hast du recht. Wenn du einen Eigenanteil für die Nebenkosten bezahlst, dann steht dir theoretisch auch ein Teil der Rückzahlung zu. Allerdings musst du diese vom Amt holen, da du vom Vermieter nicht erwarten kannst, dass er sich zwischen dich und das Amt steckt.

    Sieh es aber positiv. Auf die Art und Weise erfährst du wenigstens teilweise, wie es sich anfühlt, wenn man für seinen Lebensunterhalt selbst etwas zahlen muss. Und jetzt stelle dir vor, du müsstest alle deine Kosten selbst bezahlen und würdest nichts vom Amt widerkriegen. So geht es nämlich den meisten Nutzern dieses Forums.

    Gruß
    H H

    Hallo bka24141,

    am besten du ziehst wieder nach Hause zu Mami. Du scheinst ja nicht einmal annähernd reif für ein Leben in einer eigenen Wohnung zu sein. "Hilfe Mietwucher", "war es illegal", wenn ich so etwas schon höre, dann frage ich mich wirklich wie alt du bist.

    Du hast den Mietvertrag freiwillig unterschrieben und tust jetzt so, als wärest du Opfer eines großangelegten Betrugs geworden. Denkst du, du bist der einzige, der eine Wohnung gemietet hat, die oberhalb des Mietenspiegels liegt?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich befürchte, du hast keine Anrecht darauf, dass dein Garagennachbar seine Garage verschlossen hält, denn es ist seine Garage. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört auch, dass er diese offen stehen lassen kann.

    Wenn du deine Sache sic her in der Garage verwahren willst, bleibt dir nichts anderes übrig, als verschlossene Schränke zu kaufen, obwohl du streng genommen deine Garage nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen benutzen darfst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich denke das Hauptproblem ist, dass das Haus dir nicht mehr gehört, du es aber so nutzt, als wenn es so wäre.

    Finde dich damit ab, dass du nicht bis zu deinem Lebensende in einem gemieteten alten Haus wohnen kannst, nur weil du dich dort wohl fühlst, Himbeeren anbaust, deinen Naturkeller (was immer das auch ist) liebst und der Meinung bist, du könntest alles, für das du Grundsteuern zahlst, nach Belieben nutzen und verändern.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich würde aus dieser Sache gar kein großes Problem machen. Es gibt hier zwei Dinge, deinen Mietvertrag, der bisher ungekündigt ist und das gekündigte Mietverhältnis deines Vermieters.

    Bezüglich des fristlos gekündigten Mietverhältnisses hast du die Verwaltung um Verlängerung der Räumungsfrist bis zum 31.08. gebeten. Die haben dir netterweise sogar eine verlängerte Frist zugestanden. Wenn du denen jetzt sagst, dass du zum 31.08. weg bist, werden die dir keine Probleme bereiten. Für deinen Vermieter sieht die Sache ohnehin anders aus. Er wurde fristlos gekündigt und ist ohnehin schadenersatzpflichtig für Mietausfälle. Aber damit hast du nichts zu tun.

    Ich an deiner Stelle würde meinen Mietvertrag mit dem Hauptmieter aber sicherheitshalber zum 31.08. außerordentlich kündigen. Grund, seine fristlose Kündigung und der Räumungsanspruch des Vermieters.

    Dann brauchst du dir keine großen Fehler vorwerfen zu lassen.


    Gruß
    H H

    Hallo,

    Meines Wissens musst du beide mit voller Anschrift als Kläger benennen (kann auf keinen Fall ein Fehler sein). Wenn du dich von deinem Bruder allerdings bevollmächtigen lässt, kannst du das weitere Verfahren auch alleine führen. D.h. die Klageschrift auch alleine unterschreiben.

    Vollstreckungsbescheide für zukünftige Forderungen gibt es nicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    sehe ich genauso, wie AJ1900. Es geht hier um eine Bearbeitungsgebühr für unnötige Kündigungen. Wäre im normalen Wohnraummietverhältnis sicher nicht möglich, bei Studentenwohnungen möglicherweise schon.

    Wäre auch komisch, wenn ein nicht fristgerechte Kündigung gültig wäre aber lausige 20 Euro kosten würde. Dann könnte man für 20 Euro morgen ausziehen.

    Die englische Version spielt hier keinerlei Rolle, ich verstehe sie aber ähnlich, wie die deutsche.

    Gruß
    H H

    Sagen Sie mal, haben Sie nichts Besseres zu tun, als hier mit Ihren unsachdienlichen Kommentaren zu nerven? Ich lege auf Ihr Geschreibsel jedenfalls definitiv keinen Wert und kann mir auch kaum vorstellen, dass es den weiteren Postern anders geht. Oder wollen Sie auf diese Weise nur Ihre 1000 Kommentare voll kriegen? ;)

    Jetzt wissen wir wenigstens, warum es mit der Kommunikation mit dem Vermieter nicht so recht funktioniert. Der hat bestimmt auch keine Lust sich diesen Mist anzuhören.

    Over and Out
    H H

    Ich glaube kaum, dass es sich um einen Fehler handelt. Vermutlich handelt es sich um eine Rückvergütung für nicht angefallene Räumarbeiten etc.

    Von den Kosten, die die Vermieterin gezahlt hat wurde der Betrag zudem ja definitiv abgezogen, deshalb sehe ich auch im unwahrscheinlichen Fall eines Rechenfehlers keine Veranlassung Kosten zu zahlen, die der Vermieterin gar nicht entstanden sind.

    Aus dem ersten hochgeladenen Foto geht hervor, dass die -38,38 € in der Berechnung der gesamten Gemeinschaftskosten tatsächlich abgezogen worden sind.

    Zudem hatte ich die Vermieterin ja um Stellungnahme gebeten; hätte es sich um einen Fehler gehandelt, hätte sie mir dies ja entsprechend erläutern können.

    Naja, dann rege dich wegen der 38 Euro maßlos auf. Schalte am Besten eine Anwalt und einen Gutachter ein.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du willst es scheinbar gar nicht kapieren.

    Der Kündigungsverzicht ist unwirksam und zwar tutti completto.

    Kündige heute (oder bis zum 03.08.) zum 31.10.2016 und gut ist.

    Du bist im Recht. Aber wenn der Vermieter dich dann verklagt, können wir daran nichts ändern, da musst du dann durch. Wenn ich sehe, dass du nur Glück gehabt hast, dass dein Vermieter sich im Mietrecht nicht hinreichend ausgekannt hat, dann hast du keinen Grund zum Jammern. Schließlich haben du und deine Freundin den Vertrag im vollen wissen, dass ihr solange drinhängt unterschrieben.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich denke, dass es sich um einen Fehler zu deinen Gunsten handelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die WEG von irgendjemanden Geld bekommt, damit der bei euch den Winterdienst machen darf.

    Statt die -38 Euro nicht abzuziehen, hätte deine Vermieterin diese sogar noch aufaddieren müssen.

    Du kannst jetzt wegen der 38 Euro ein Fass aufmachen, mit dem Ergebnis, dass du sie nicht zahlen musst, oder aber dass sie nachberechnet werden. Da es sich um einen offensichtlichen Rechenfehler handelt, wäre dies sogar noch möglich.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn ich das richtig verstehe hat die Übergabe vor einem Monat stattgefunden, es gibt ein Übergabeprotokoll und der Nachmieter hat einen eigenen Mietvertrag.

    Dann ist für dich doch alles in Butter. Was auch immer der Nachmieter in den Abflussleitungen findet, geht dich nichts an. Ich würde kurz und knapp antworten, dass du damit nichts zu tun hast und nichts mehr von ihm hören willst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    deine Vermieterin hat doch völlig recht. Warum sollte sie sich auf eine Flickerei einlassen? Am Ende steht sie dafür gerade, wenn sie mal auszieht.

    Ich sehe es ähnlich, wie Leland Gaunt, eventuell muss der Rahmen wirklich getauscht werden. Je nachdem, wie alt das Fenster ist, muss deine Freundin aber nicht den ganzen Schaden zahlen, sondern es wird ein "neu für alt" Abzug vorgenommen. Frag als erstes aber mal einen Fachmann, was er machen würde, und was das kosten soll. Lass doch den von der Vermieterin kommen, einen eigenen kannst du immer noch holen.

    Interessant an diesem Fall ist für mich, dass es Leute gibt, die ohne Haftpflichtversicherung durchs Leben gehen. Und wenn dann ein Schaden entstanden ist (weil man z.B. eine heiße Weihnachtsbeleuchtung an ein Kunststofffenster klemmt), wundert man sich, dass man etwas bezahlen muss.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    natürlich gilt der Kündigungsverzicht nicht für dich. So etwas würde nur für alle anderen gelten, die so etwas unterschrieben haben.
    Geht es noch?

    Es ist doch unglaublich, wie viele Leute es gibt, die Verträge im vollen Bewusstsein über die Bedeutung abschließen und hinterher der Meinung sind, dass es ja nicht gelten kann, weil es einem ja jetzt nicht mehr in den Kram passt.

    Die Studentenkarte wirst du hier kaum ziehen können, da der Fall völlig anders gelagert ist. Bleibt dir nichts anderes übrig, als dich mit dem Vermieter zu einigen. Kannst ja eine Ablösevereinbarung unterschreiben und hinterher in einem entsprechenden Forum Lösungen suchen, dich nicht daran halten zu müssen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    die Tatsache, dass eine Staffelerhöhung ab dem 01.02.2018 vorgesehen ist, ändert die Sachlage zu deinen Gunsten.

    Es macht die Sache allerdings nicht weniger kompliziert. Jetzt habt ihr zwei Auslegungen und noch eine Staffel, die für dich spricht. So etwas landet dann gerne vor Gericht, wo es auf die Meinung des Richters ankommt. Dann könnte es in die Berufung gehen, wo ein anderer Richter es genauso sieht, oder völlig anders.

    Das ist wirklich eine unglückliche Situation. Was dir möglicherweise sehr helfen könnte, wäre der alte Eigentümer. Wenn der dir bestätigt, dass ihr beide es bei Abschluss des Vertrages so verstanden habt, dass du eine jährliche Verlängerungsoption hast, dann hättest du noch einen Trumpf. Er könnte es allerdings auch genau andersherum erzählen, dann hättest du ein Problem.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich finde die Formulierung nicht unklar.

    Es ist ein einjähriges Mietverhältnis, dass von dir optional um ein weiteres Jahr verlängert werden kann.

    Ein mehrmaliges Verlängerungsrecht müsste entsprechend benannt werden. Wird es in der Regel auch: .. dreimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.

    Mit anderen Worten, dein Vermieter hat insofern recht, dass du nicht mehrmals verlängern kannst. Er hat allerdings unrecht, dass er dir kündigen kann. Das muss er nicht einmal, da dein Mietvertrag auch ohne Kündigung endet. Naja, kündigen kann er ja trotzdem, bring nur nichts.

    Sicher keine guten Nachrichten für dich, wenn du weiter mieten wolltest.

    Gruß
    H H

    Gruß
    H H

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