Beiträge von H Hamburg

    In dem von dir verlinkten Titel steht:
    "Kann der Vermieter nicht eindeutig nachweisen, dass der Mieter die Verstopfung durch falsche Nutzung der Installation verursacht hat, dann muss er die Kosten für die Reinigung tragen."

    Das kann er doch unmöglich nachweisen, da 1. wir es nicht waren und 2. die Rohre ja bereits gereinigt wurden, dh alle "Beweise" vernichtet sind. Das spricht also dafür, dass wir nicht zahlen müssen, richtig?

    Willst du tatsächlich wegen der 120 Euro einen Prozess riskieren? Da ein Rohr bei normaler Nutzung nicht so ohne weiteres verstopft, steht der Anscheinsbeweis gegen dich. Wenn der Rohrreiniger dann noch eine gegen dich gerichtete Aussage über den Grund hat (z.B. verstopft durch Nudelreste), würdest du dich freuen, nur 120 Euro zahlen zu müssen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    für die Heizung ist oft kein Faktor angegeben, weil die Heizkosten separat durch die Heizungsablesefirma ausgerechnet wurden. Diese Extraabrechnung sollte allerdings beigefügt sein.

    Grundsätzlich muss ich mich aber den anderen anschließen; ohne die Abrechnung zu sehen, wird dir hier keiner helfen können.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    da hast du dich von einer unseriösen Firma reinlegen lassen. Gefahr im Verzug bei einem verstopften Abfluss, ohne dass es zu massiven Rückflüssen gekommen ist, wird anzunehmen sein.

    Wenn du Glück hast wird der Vermieter den Teil der Kosten erstatten, der bei einer normalen Firma entstanden wäre (da reden wir über 100-200 Euro). Der Rest wird an dir hängenbleiben.

    Beim Rest kannst du dich an die Firma halten und das Geld zurückfordern. Zur Not an die Innung (falls die Firma dort Mitglied ist) wenden oder per Gericht (würde ich mit gut überlegen).

    Du kannst dich allerdings auch damit abfinden, dass du reingelegt wurdest und dich damit trösten, dass es nicht mehr war.

    Gruß
    H H

    Hallo und danke für die Antwort,

    das ist gerade das Problem in der Abrechnung der Stadtwerke steht nichts vom Gartenwasser.

    Hallo,

    da steht auch nichts von Gartenwasser, so etwas gibt es offiziell nicht. Du würdest es daran erkennen, dass die berechneten m³ Wasser höher sind als die m³ Abwasser.

    Möglicherweise ist die Konstellation bei auch aber auch so, dass der Vermieter für den Garten eine Regenwasseranlage hat. Wenn er den Garten mit Wasser aus der von ihm finanzierten Anlage wässert, würde er das Wasser in Eigenleistung liefern. Dafür könnte er das ansetzen, was es "normal" kosten würde. Und das wäre der Preis für Frischwasser. Das wäre rechtens, wenn er mit einem geeichten Zähler arbeitet (das würde ich persönlich aber nicht so eng sehen).

    Gruß
    H H

    Hallo,

    sehr kreativ andere Leute über den Tisch zu ziehen seid ihr ja.

    Aber so wird es nicht funktionieren. Wenn dein Großvater nicht der Bewohner ist, kann er die Wohnung nicht mieten. Eine vollständige Überlassung an eine dritte Person ist nicht möglich.

    Ein Vermieter, der jemanden, der die Wohnung nie gesehen hat einen Mietvertrag zu geben, muss heutzutage schon sehr naiv sein, da der Mieter dann ein Rücktrittsrecht hat.

    Ein Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung ist nicht zulässig. Für eine Zweitwohnung wird im allg. Zweitwohnsteuer fällig.

    Diese Hickhack könnt ihr vergessen. Entweder tut dein Großvater so, als würde er selbst einziehen und hofft, dass keiner merkt dass er dort nicht wohnt, oder ihr bleibt bei der Wahrheit.

    Denn ich sehe allerdings in einer Bürgschaft keine unklaren Verhältnisse. Es muss allerdings eine freiwillige, unbeschränkte Bürgschaft (inkl. Gehaltsauszüge des Bürgen) sein. Dann ist so etwas eher ein Vorteil. Einer mehr, auf den man zugreifen kann.

    Vater bürgt (mit allem drum und dran) für seine Tochter und Enkel ist sicher besser, als ein junges Paar, die ruckzuck auseinander seien können.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wieder einmal ein typisches WG-Problem.

    Zimmer räumen, grob reinigen (man beruft sich auf "besenrein") und sich dann wundern, dass die Sauberkeit bemängelt wird. Am Ende streitet ihr euch über 120 Euro. Wäre sicher einfacher gewesen, wenn du besser sauber gemacht hättest.

    Sicher wird alles, was du jetzt tun könntest, teurer als 120 Euro, so dass ich dir empfehlen würde, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich verstehe das nicht ganz.

    Der Vermieter war vor 6 Wochen mit Handwerkern bei dir und hat dir erklärt was gemacht werden soll. Dazu der Zeitraum September/Oktober. Jetzt erfährst du dass es Anfang Oktober los gehen soll und tust so, als ob er dich damit überfällt.

    Sicher hat er dich nicht schriftlich informiert, aber du wusstest doch Bescheid. Und warum dich die jetzige Planung davon abhält deine Familie in Ö. zu besuchen, erschließt sich mir auch nicht.

    Da du nicht schriftlich informiert wurdest, hast du jetzt aber einige Möglichkeiten.
    -Widersprich der Ankündigung aus formalen Gründen
    -Mach nichts und lass die Handwerker nicht rein
    -Widersprich wegen persönlicher Härte (wenn ihr sowieso bald auszieht)

    Vor allem, frag den Vermieter, wie er sich die Toilettensituation während der Bauphase vorstellt. Er wird sicher eine Lösung haben, ist ja nicht das erste Bad, das saniert wird. Dann kannst du ihm auch gleich die Frage stellen, warum er jetzt mit Gewalt das Bad sanieren will. Dein Vermieter kann das erfahrungsgemäß eher beantworten, als ein Internetforum.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ich kann den Optimismus der Vorredner nicht unbedingt teilen.

    Die Frage ist, wie die Schriftform von Nebenabreden im Vertrag formuliert ist. Steht dort "sollen" oder "müssen".

    Wenn Nebenabreden schriftlich erfolgen müssen, dann reicht eine mündliche Vereinbarung nicht aus. Eine Nachträgliche schriftliche Vereinbarung mit deinem alten Vermieter wäre jetzt nicht mehr möglich, da er nicht mehr dein Vertragspartner ist.

    Bei "sollen" wäre dein Problem nicht so groß. Möglicherweise hätte dann aber dein alter Vermieter ein Problem, weil er diese Nebenabrede dem Käufer vor Verkauf nicht mitgeteilt hat. Daraus könnte sich durchaus ein Schadenersatz ergeben. Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass dein alter Vermieter nicht mehr ganz so aussagefreudig sein könnte, wenn er merkt, dass es nicht ganz so einfach ist. Dann wird aus einem hilfreichen Zeugnis oft eine pflaumenweiche Aussage.

    Aber, es geht scheinbar nur um die Betriebskostenpauschale. Wie hoch ist denn der Untermietzuschlag?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    günstig? Ich weiß nicht. Das sind 120 Euro im Jahr für eine 10 Jahre alte Küche, die vom Vormieter für 600 Euro übernommen wurde. Die Küche hätte der Vermieter dann nach gut 5 Jahren voll durchfinanziert. Was daran günstig sein soll? So ne Rendite kriegt man bei einem Mietobjekt wohl an sonst keiner Stelle:D

    Oder wo gibt es Mieten, womit das Haus nach 5-6 Jahren abbezahlt ist? Ich würde dort sofort ganze Häuserblocks hochziehen;)


    Ob der Vermieter diese Küche für 600 Euro übernommen hat, spielt doch gar keine Rolle. Wichtig ist, was so eine Küche wert ist. Und selbst eine Billigküche kostet inkl. Einbau gute 3000 Euro. Rechnet man 15 Jahre sind das 1000 Euro Restwert, die du nach 8 Jahren "abgezahlt" hättest. Eine vernünftige Küche ist sogar weit mehr wert. Der Vermieter hat dazu das Risiko, dass die Küche unbrauchbar geworden ist, wenn der Mieter z.B. nach 5 Jahren auszieht.

    Aber mit deinem Vergleich zu einem Haus outest du dich natürlich als Ahnungsloser. Ein Haus ist nicht nach 10-20 Jahren hinüber.

    Syker ist allerdings auch nicht besser. Was denkt ihr eigentlich, wie die Welt funktioniert. Glaubt ihr wirklich irgend jemand würde sein Geld für euch ausgeben, wenn er nicht am Ende selbst etwas davon hätte. Wäre eine nicht untypische Einstellung von Hartz-4 Empfängern.

    Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass dein Bekannter irgendeine Vereinbarung unterschrieben hat. Ist es eine Individualvereinbarung, ist sie möglicherweise gültig, ist es keine hat er das Glück, dass er sich nicht an das, was er unterschrieben hat, halten braucht. Dann kann er voll gegen an gehen, statt für kleines Geld einen gebrauchten Ofen zu kaufen. Er wird schon sehen, was er davon hat, da es nur wenige Fälle gibt, in der ein Mieter in einer Wohnung glücklich wird, in der der Vermieter ihn nicht mehr haben will.


    Das war's jetzt aber von mir zu diesem Thema. Macht was ihr wollt, geht gerne voll auf Konfrontationskurs!

    Over and Out
    H H

    Hallo,

    ich denke, es lässt sich individual durchaus vereinbaren, dass Reparaturen vom Leiher getragen werden. Eine derartige Vereinbarung wäre nicht zum Nachteil des Leihers, da er als Gegenleistung die Küche extrem günstig bekommt. 10 Euro pro Monat für eine Küche sind wirklich nicht viel. Allerdings würde ich davon ausgehen, dass sich der Ersatz von alten Geräte durch neue nicht durchsetzen ließe.

    Was ich machen würde, ist zu prüfen, ob es in deinem Bundesland bestimmte Vorschriften für Wohnungen gibt. Hier im Hamburg z.B. sind alle Wohnungen mit Herd und Spüle auszustatten. D.h. selbst wenn man eine wirksame Vereinbarung zur Küche hätte, wären Herd und Spüle immer vermietet.

    Unabhängig davon könntest du bei Ebay-Kleinanzeigen nach einem gebrauchten Backofen schauen. Kostet keine 100 Euro und ist bestimmt weniger aufwendig, als sich mit der Sache lange herumzuplagen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich denke, dass du schlecht aus dem Thema Beschädigung rauskommt, da der Freund der Vermieterin als Zeuge auftritt. Da wird dein Law-Freund recht haben.

    Wesentlich bessere Möglichkeiten hast du beim Thema Schadenhöhe.
    Der Herd hat keinen Schaden in Höhe von 300 Euro, sondern nur ein paar Kratzer, die von der Vermieterin verursacht wurde. Dir kann man maximal eine Reinigung belasten.

    Eine Senseo-Maschine kriegt man locker für 70 Euro.


    Ich an deiner Stelle würde ein Gegenangebot machen. Z.B. 50 Euro für den Backofen, 30 für die Senseo und 20 für die Löffel (scheinbar aus purem Gold). Die restliche Kaution würde ich unter Fristsetzung zurückfordern, zur Not einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Nach deinen Schilderungen bist du durchaus im Recht, wenn du deine Kaution größtenteils zurückforderst, selbst wenn du die Beschädigungen nicht widerlegst.

    Die Zeit nochmal zum Verbraucherschutz zu gehen, kannst du dir sparen. Wenn ich lese:

    "Beim Verbraucherschutz hatte ich einen Termin bei einem Berater. Dieser empfahl mir, Sie aufzufordern mir nachzuweisen, dass Sie meine Kaution auf ein Konto angelegt hat (siehe §551 Abs. 3 BGB; §266 StGB)"

    wird deutlich, die haben keine Ahnung. Was soll der Nachweis der Anlage der Kaution jetzt noch bringen?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    halte ich auch für zu hoch. Allerdings muss man bedenken, dass diese Wartungskosten scheinbar nur alle zwei Jahre anfallen. Ich zahle meine niedrigeren Wartungskosten jährlich. Außerdem sind 75 Euro für die Austauschelektroden. Wenn die bei dem Gerät tatsächlich alle zwei Jahre getauscht werden müssen, relativiert sich das wieder.

    Bei mir kostet die Wartung 130 Euro/Jahr und die Elektrode wird nicht regelmäßig getauscht, eher alle 4 Jahre und kostet "nur" 40 Euro.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn die alte Heizung noch funktionierte, ist der Austausch der Heizung im Allgemeinen eine Modernisierung. In diesem Fall ist nicht ganz so einfach, da die Wohnung an eine vorhandenen neuere Anlage angeschlossen wurde.

    Wenn die neuere Anlage bei Einbau schon zur Versorgung der Wohnung deiner Schwester geplant war und der Umschluss lediglich später erfolgte, dürfte es sich um eine Modernisierung handeln. Hier gibt es eine Erhöhung des Gebrauchswertes, durch den Wegfall der Therme und eine Einsparung von Primärenergie, durch neuere Installationen.

    Was sagt denn der Vermieter?
    Eine Modernisierung müsste er doch angekündigt haben.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    Riss im Kühlschrank. Riss im Waschbecken und eine beschädigte Duschkabine. Ich frage mich, wie jemand auf die Idee kommen kann, dass irgendjemand anderes, als der Verursacher dafür zahlen müsste.

    Gruß
    H H

    Schon der Spruch "bei täglicher Nutzung von 3 Personen geht Plastik nunmal irgendwann kaputt" bei einer zwei Jahre alten Duschkabine zeigt allerdings, dass du eine relativ einseitige Einstellung zum Eigentum anderer Leute hast.

    Hallo,

    was erwartest du denn?

    Siehst den Garten als dein Hoheitsgebiet, kommst aber bei der Vermieterin angelaufen, wenn es um diesen Baum geht, der in die Stromleitung wächst. Und das zweimal innerhalb kurzer Zeit. Es geht da ja nicht nur um einen zu hohen Baum, sondern auch um die Sicherheit. Ich kann die Vermieterin verstehen, dass sie das Problem langfristig lösen wollte, inkl. der Hecke.

    Ich persönlich hätte dafür gesorgt, dass der Baum nicht in die Leitung wächst und hätte nicht unterschieden zwischen Gartenarbeit für die Vermieterin und meiner eigenen.

    So macht es eben jeder so wie er will. Einer macht sich etwas mehr Arbeit der andere hat eine kurze Hecke.

    Gruß
    H H

    Nun dann erkläre ich dir das.
    ich gehe von einer Ankündigungsfrist von 7-10 Tagen aus.
    Der TE fährt am 1. Tag in den Urlaub und am 1. Tag wird die Ankündigung zugestellt.
    Abzüglich Postlaufzeit im ungünstigen Fall von 2 Tagen, stehen spätestens am 8. die Handwerker vor der Tür.
    Handwerker genervt und der HV macht neuen Termin und schickt eine neue Ankündigung.
    Handwerker stehen am 18. wieder vor verschlossener Tür

    Der TE kommt aber erst am 21. wieder.
    Und nu?

    VG Syker


    Und das würdest du als Vermieter einem Richter erklären. Dein Mieter teilt dir mit, wann er nicht da ist, du schickst aber trotzdem zweimal Handwerker.

    Es bleibt dabei, das ist Schwachsinn!

    Gruß
    H H

    Hallo,

    der Vermieter kann "Gästen" seiner Mieter nicht einfach Hausverbot erteilen. In eurer Situation bist du ja sogar Mitbewohner (wenn der Vermieter dich sogar mit abrechnet, wird es schwer dich lediglich als Besucher darzustellen), so dass er die kein Zutrittsverbot erteilen kann.

    Er wird dich also nicht durch die Polizei entfernen lassen können. Hier wird aber keiner wissen, ob er dich am Kragen packt und aus dem Flur schmeißt. Dann könntest du wiederum die Polizei rufen.

    Was ich nicht verstehe ist, dass ihr nicht schon lange ausgezogen seid. Mit dieser Klagerei und dem Terror macht es keinen Sinn dort wohnen zu bleiben.

    Gruß
    H H


    Wenn ich mir anhören will was ich alles falsch gemacht habe, kann ich auch mit meiner Mutter reden, die findet bestimmt noch mehr Sachen... :)

    Ich habe das Thema veröffentlicht um ein paar Meinungen zur weiteren Vorgehensweise zu hören.
    Also wäre ich dankbar wenn ihr die Antworten auf Vorschläge zur Vorgehensweise reduzieren könntet. :p

    LG r.b

    Hallo,


    der Spruch mit deiner Mutter ist gut!

    Ich denke, du hast hier wenig Möglichkeiten. Eine Restfeuchte in Neubauten ist nicht ungewöhnlich. Erst Recht im Keller ist das immer kritisch.

    Du wirst niemanden dafür verantwortlich machen können, dass du "gute Sachen" schlecht gelagert hast. Und schon gar nicht, nachdem du alles voreilig weggeschmissen hast.

    Ich würde sogar bezweifeln, dass du eine Mietminderung geltend machen kannst. Der Keller wies von Anfang an eine gewisse Feuchtigkeit auf. Da dies weder ungewöhnlich ist und vorher bekannt war, geht da nicht viel.

    Spare die Energie und verbuch das als Lehrgeld, statt dich aufzureiben und lange zu ärgern.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass der Pflicht Zugang zur Wohnung zu gewähren, mit dem Angebot den Schlüssel dort zu hinterlegen mehr als Genüge getan wurde.

    Die hier teilweise getroffenen Aussagen, der Mieter müsste persönlich dafür sorgen, dass Handwerker in die Wohnung kommen, halte ich für sehr gewagt. Die Verwaltung will sich doch lediglich um den Zusatzaufwand die Handwerker reinzulassen/zu beaufsichtigen drücken.

    Ich als Betroffener würde es so machen, wie Berny geschrieben hat. Nochmals schriftlich mitteilen, von wann bis wann man im Urlaub ist und dass die Arbeiten innerhalb der Wohnung in dem Zeitraum nicht durchgeführt werden können. Es sei denn die Verwaltung nimmt dein Angebot an und lässt sich den Schlüssel aushändigen.

    Was die einmal wöchentliche Entleerung des Briefkasten damit zu tun hat, auf die Syker anspielt erschließt sich mir nicht. In einem Schreiben darf nicht stehen, wir kommen morgen, lassen Sie uns rein. Auch denn sind Ankündigungsfristen einzuhalten.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!