Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    wenn man das alles mal aus einem etwas pragmatischen Standpunkt sieht, wird sich das Problem gar nicht so aufbauschen. Der Flüchtling ist ja scheinbar schon bei einem Bekannten untergekommen, zu den scheinbar auch Kontakt besteht.

    Ich würde über den "Bekannten" den Flüchtling auffordern seine Sachen bis XX (gebt ihm 2 Wochen) abzuholen, sonst würden sie als Entschädigung einbehalten. Was dann höchstwahrscheinlich passieren wird, ist dass er seinen Kram abholt (zumindest dass was er haben will) und dann werdet ihr ihn nie wieder sehen. Deine Mutter schmeißt den Rest weg und zieht um - fertig.

    Was du sicher vergessen kannst, ist dass deine Mutter noch Miete bekommt. Ihr könnt natürlich auch den völlig rechtlichen Weg über eine Kündigung, Räumungsklage und Räumung gehen. Aber das dauert und verursacht garantiert mehr Kosten als die drei fehlenden Mieten.

    Ist aber auch gewagt einen Geflüchteten aufzunehmen und zu hoffen, dass alles nach Textbuch läuft. Wie man so schön sagt: "...und sie tun es immer wieder"

    Gruß
    H H

    Hallo,

    klingt doch ganz gut. Würde ich per Einwurfeinschreiben so abschicken.

    Der Vermieter kann allerdings einen Teil der Kaution als Sicherheit für eine evtl. Betriebskostennachzahlung zurückhalten. 2 monatsabschläge der Nebenkosten sind i.a. angemessen. D.h. den Großteil der Kaution müsstest du kriegen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich denke es ist offensichtlich, dass ein Mietverhältnis besteht. Die Wohnung gehört dir und deine Schwester wohnt darin. Deine Schwester kann sicher lange behaupten, dass du ihr die Wohnung bis in alle Ewigkeit kostenlos überlassen wolltest, besonders glaubhaft ist das allerdings nicht.

    Ich würde schleunigst Abmahnungen schreiben und sie dann kurzfristig kündigen. Dann hast du schon mal was in der Hand.

    Gruß
    H H

    Fristlos hat sie M.M keine Chance.

    Hallo,

    da ist ja die Forumsexpertin am Antworten. Das kann ja was werden.

    Trotz Abmahnung mehrfach zu spät gezahlt ist ein Grund zur fristlosen Kündigung!

    Allerdings ist auch eine fristlose Kündigung nicht zum 01.12. umsetzbar. Wenn ihr nicht auszieht und die Sache seinen rechtlichen Gang geht, dann dauert es Monate (kostet aber auch, wie Anwalts- und Gerichtskosten).

    Die Empfehlung einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ist gut. Wenn der Vermieter vernünftig ist, lässt er sich darauf ein. Wenn ihr allerdings Pech hat, zieht der Vermieter voll durch, inkl. Räumungsklage, Nutzungsentschädigung und Mietausfall. Verdient hättet ihr es ja. Wenn ich schon höre nur 4 der verspäteten Zahlungen wären gravierend, weil sie mehr als 5 Tage waren. Lächerlich - die Miete ist pünktlich zu zahlen und der Vermieter hat euch sogar schon abgemahnt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    natürlich können Wohnungen mit Staffelmiete als Vergleich genommen werden. Dies ist weder willkür, noch unfair. Die Vergleichswohnungen sollen lediglich aufzeigen, wieviel in ähnlichen Wohnungen zur Zeit des Vergleiches bezahlt wird.

    Mit der "nicht rechtens"-Argumentation könnte man auch neu vermietete Wohnunge ausschließen oder Wohnungen von Leuten, die mehr verdienen oder, oder, oder. Es würde sich immer ein Grund finden lassen, warum die eigenen Wohnung "eigentlich billiger sein müsste.

    Als Mieter hat man aber die untimative Waffe - die Kündigung. Wenn Vergelichswohnung tatsächlich so viel günstiger sind, kann man jederzeit kündigen.

    Gruß
    H H

    Schon richtig. Wenn die neue Heizung aber in Art und Güte der alten entspricht, muß es gar keine Modernisierung, sondern kann auch eine Instandsetzung sein, soweit mir bekannt.

    Hallo,

    welche neue Heizung entspricht schon der Art und Güte eines 30 Jahre alten Brenners?

    Ich würde davon ausgehen, dass es eine Modernisierung ist. Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, waren beide alte Heizungen beim Austausch voll funktionsfähig, so dass es kein Reparaturaustasuch war.

    Den Teil, ob du nur für das EG zuständig bist, verstehe ich nicht. Es ist eine Heizung für drei Parteien eingebaut worden. Demnach sind alle drei Parteien anteilig nach Wohnfläche zahlungspflichtig.

    Gruß
    H H

    Treffen könnte eine solche Aussage eventuell, wenn sie von einer Person kommt, die man als kompetent ansieht und nicht von einem echtem Internet-Bauern wie Dir. Mit dem jahrelangen Versagen, da kennst Du Dich doch prima aus, Berny aus Köln? Wie kläglich und erbärmlich Du nach Aufmerksamkeit buhlst und immer nur Deine erbärmlichen 3 Antworten platzierst. Ich hatte es ja schon mal angemerkt, Du versuchst ganz offensichtlich Deine eigene, real mickrige Person, virtuell in zig Foren zu kompensieren. So oft, wie Du alleine heute und hier “versagt“ hast, das ist schon erstaunlich.

    Hallo,

    Berny hat doch grundsätzlich recht. Der TE hat seit Jahren den Verdacht, dass irgendetwas nicht stimmt und beschäftigt sich lediglich damit die Ungereimtheiten zu protokollieren. Nachdem er mit seinem Vermieter gesprochen hat, ist ruckzuck geprüft worden, was los ist und das Problem wurde beseitigt.

    Wer soll denn hier bezahlen. Der Nachbar, der nichts geahnt hat, der Vermieter, der nie informiert wurde oder die Gaswerke??

    Gruß
    H H

    Was ist, wenn sie bis Dezember nicht auszieht? Hat der MIeter dann keine Verantwortugn mehre diese aus dem Haus zu bekommen? Müssen das dann wir mit der Räumungsklage machen? Was passiert mit den Kosten, die dadurch entstehen könnten? Kann man diese Ihr/Ihm gelten machen? Wir haben ihr schon ein Schreiben geschickt mit der Auforderung das Objekt bis zum 30.11 zu räumen und uns zu übergeben.Keine Antwort! Bin um Eure Ratschläge sehr dankbar.

    Oha, das kann wirklich kompliziert werden.

    Da der Mann Mietvertragspartner ist, hat der natürlich die Verantwortung, dir die Wohnung am 31.12.2016 geräumt zu übergeben (der Termin 30.11. besteht zwischen ihm und seiner Ex). Wenn er das nicht tu, musst du ihn auf Räumung verklagen. Bei der Räumungsklage musst du allerdings alle in der Wohnung lebenden erwachsenen Personen einbeziehen.

    Hast du denn schon mal mit der Frau gesprochen?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn ich das richtig verstehte steht hier nicht Aussage gegen Aussage, sondern eine Aussage gegen acht Aussagen. Bei der heutigen Rechtsprechung ist es sicher nicht leicht jemanden aus der Wohnung zu kriegen, aber wenn alle Mitbewohner es wollen und der Vermieter (oder sein Anwalt) es clever genug anstellen, kriegen die euch raus.

    Du hast natürlich die Möglchkeit eine derartige Kündigung durch geschickte Winkelzüge zu verzögern, aber das kostet viel Nerven und wahrscheinlich noch mehr Geld. Wenn du dann am Ende dann wegen der Ruhestörungen gehen musst, bleiben die ganzen Verfahrenskosten an dir hängen.

    Wenn alle anderen Mitbewohner euch unter allen Umständen raus haben wollen, dann wird das einen Grund haben. Der mag berechgt sein oder nicht, ich würde mich nach einer neuen Wohnung umschauen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich kann mir kaum eine Konstellation vorstellen, bei der die Benutzung einer Treppe ohne Tepichfliesen zu einer Abnutzung führt, die der Mieter zu zahlen hätte.

    So gesehen, würde ich die Teppichfliesen abmachen, weglegen und bei Auszug wieder drauflegen.

    Was sagt denn der Vermieter?

    Gruß
    H H

    Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich möchte mich hier nicht als grundsätzlicher Fan von Steuervermeidung oder gar -hinterziehung bekennen - Gebt' dem Kaiser, was des Kaisers ist! :) Also darauf soll es natürlich nicht hinauslaufen -weder bewusst noch aus Versehen:)

    Die Zurverfügungstellung der Immobilie für Verwandte ist ja aber auch ein gewichtiges Argument, aufgrund der man von einer Mietzahlung vollständig absehen könnte. Oder einfacher ausgedrückt: Es wird einfach zur Privatsache (rein familienintern), wenn innerhalb der Familie auch nicht die Notwendigkeit gesehen wird, einen Mietvertrag für die Zurverfügungstellung aufzusetzen.

    Wäre eine dann nichtsdestotrotz getätigte "faktische" Mietzahlung zwischen Verwandtem A (Mieter) und B (Vermieter) aber dann Steuerhinterziehung!? Oder ist das völlig obsolet wenn ein "offizielles Mietverhältnis" besteht, sondern lediglich eine "Zurverfügungstellung" vorhanden ist?


    Hallo,

    ich verstehe es wahrscheinlch falsch, aber für mich klingt das wie nichts anderes als Steuerhinterziehung.

    Ihr könnt eine Zahlung gerne Überlassungsentschädigung nennen, es bleibt eine Einnahme aus Vermietung und ist damit steuerpflichtig. Wenn diese Zahlung weniger als 66% der ortsüblichen Miete beträgt, hat das zur Konsequenz, dass die Kosten des Hauses, inkl. der Abschreibungen nicht mehr voll gegengerechnet werden können.

    Die Zahlung einer geringen oder gar keiner Miete kann aber durchaus Sinn machen. Vor allem, wenn die Kosten für das Haus gering sind. Aber auch hier passt das Finanzamt auf. Eine kostenlose Überlassung eines Haus kann sogar Schenkungssteuer fällig werden lassen.

    Das Internet ist voll über das Thema "Vermietung an Verwandte". Google dich mal durch.

    Gruß
    H H

    ... Die Handbremse ist neben Schwung die einzige Möglichkeit hochzukommen genau... doch auch dasstellt täglicher Benutzung einen erheblichen Verschleiss dar.
    .

    Hallo,

    so etwas habe ich selten gehört - die tägliche Benutzung der Handbremse soll einen erheblichen Verschleiß darstellen. So ein Blödsinn! Der Verschleiß wird nicht einmal im Bereich des messbaren liegen. Was hast du denn da ausgerechnet, wie hoch der Verschleiß ist?


    Ich hätte aber einen Tip für dich. Frag doch bei der Stadt an, ob sie die Straße nicht etwas tiefer legen können. Dann kannst du dich gleichzeitig über die Scheißampeln beschweren. Die sind Gift für deine Bremsen und die Kupplung.

    Gruß
    H H


    Ich habe bereits einen Filz an die Tür geklebt, einen zugschutz angebracht und für die Fenster einen thermovorhänge besorgt.
    Als Vorhang davor hängen geht bei der Wohnung leider nicht wirklich. Finde aber auch dass die Kosten nicht zwingend der Mieter tragen muss wenn sowas nötig ist, außerdem sieht es halt auch nicht unbedingt immer schön aus so ein Filz oder Vorhang.
    .

    Hallo,

    das findest du also.

    Ich fasse nochmal zusammen. Es wird eine Wohnung mit günstiger Grundmiete gemietet und als sich herausstellt, dass bei der Wohnung nicht alle Komponenten deinen Ansprüchen genügen, soll der Vermieter sanieren oder einen Teil der Heizkosten tragen, sonst minderst du die Miete - interessante Einstellung.

    Andere Leute finden möglichweise, dass diese Art vor Anspruchsdenken völlig an der Realität vorbei geht. Such dir doch eine Wohnung mit besser isolierter Haustür. Dann kannst du es deinem Vermieter so richtig zeigen und ausziehen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    und jetzt willst du mit so einer Sache zu einem Anwalt rennen. Das wird doch zu nichts führen. Fakt ist, deine Wohnung war mit PVC ausgestattet, dieses musste ausgetauscht werden. Jetzt hast du ein nagelneues PVC, damit ist der verträgemäße Zustand wieder hergestellt. Da der Vermieter Eigentümer ist, darf es aussuchen, wie er sein Wohnung austattet, solange es nicht in einer völlig inakzeptablen Optik ist.

    Den Flickenkram im Schlafzimmer kann man sicher bemängeln, aber am Ende fällt das in den Bereich der unerheblichen Probleme.

    Spare die Nerven und das Geld. Wenn du dem Vermieter zeigen willst, dass es so nicht geht, solltest du wirklich ausziehen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    Beschwerde ja, aber eine Mietminderung aufgrund einer stinkenden Nachbarin wird schwer durchzusetzen sein.

    Wäre ich der Mieter, wäre mir das Risiko zu groß. Wäre ich Vermieter, würde ich die Minderung zurückweisen. Falls dann doch gemindert wird, würde ich einfach warten, bis zwei Monatsmieten Rückstand zusammen sind und dann würde ich den Minderer gnadenlos rausschmeißen (das Risiko würde ich widerrum eingehen).

    Gruß
    H H

    Sorry Leute, ich weiß es ist wieder viel Text, ihr könnt es auch gerne als Unterhaltungslektüre verstehen und ich will auch garnicht jammern - aber mal im Ernst, sagt man nach diesen Erfahrungen:


    Gruß Marc

    Du willst nicht jammern, tust aber nichts anderes. Verwende deine Energie lieber darauf eine Wohnung zu finden, statt einen Kleinkrieg gegen deinen Vermieter, dessen Bruder, die Schwester, den Opernsänger, den Blumengießer und wer immer dir in deinem Leben begegnet ist, anzufangen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    was soll denn die Frage, ob der Mietvertrag Bestand hat? Du hättest doch gar nichts davon, wenn es nicht so wäre. Ebenso ist dein Gefasel mit der Küche doch völlig irrelevant. Wenn du schon auf die Dame im Grundbuchamt hörst, solltest du deinen Schlachter auch noch mal fragen. Der hat bestimmt genauso viel Ahnung vom Mietrecht, wie die Grundbuchtante.

    Du wohnst in einer Wohnung, in die der Eigentümer einziehen möchte. Selbst wenn du es jetzt so kompliziert machst, wie du es dir nur vorstellen kannst, du könnstest deine Kündigung maximal verzögern, aber nicht verhindern.

    Wenn du jetzt einen Anwalt einschaltest, gehst du zusätzlich noch ein Kostenrisiko ein. Fang an dir eine Wohnung zu suchen und hoffe, dass du zum März eine findest.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!