Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    die tolle Idee eine Wohnung zwischenzuvermieten geht nun nach hinten los. So schnell ist man im Club der Vermieter angekommen.

    Wenn ich in deiner Situation wäre, dann würde ich abschätzen, was der Untermieter für ein Typ ist. Wenn es jemand ist, der sich "einfach" nicht kümmert, dann würde ich seine Sachen in Kartons packen und trocken lagern. Früher oder später wird er schon kommen und den Kram abholen.

    Bei einem Jurastudenten oder Hartz-4 Empfänger (mit eigenem Anwalt) wäre ich vorsichtig. Die verklagen dich bis zum Exzess, weil du weder das Türschloss wechseln, noch eine eigenmächtige Räumung durchführen durftest.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    also wenn die Räum- und Streupflicht nicht in der Hausordnung sondern über den Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart werden muss, im Mietvertrag eine ungültige Universalklausel steht, der Vermieter trotz ungültiger Klausel die Räum- und Streupflicht auf den Mieter umlegen kann, warum muss dann die Räum- und Streupflicht überhaupt vereinbart werden, wenn der BGH die Umlage sowiso bestimmt? :confused: :confused: :confused:

    Hallo,

    was steht denn nun in deinem Mietvertrag? Ist die Umlage von Betriebskosten vereinbart oder nicht?
    Wenn ja, dann ihr Mieter euch aussuchen, ob ihr es selber macht oder ob ihr es selbst bezahlt.

    Deine hobbyjuristischen Überlegungen können daran nichts ändern.

    Gruß
    H H


    P.S.: Auf der Rückseite des Abgabeprotokolls steht: "Der Wohnraum wurde vorzeitig auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters/der Mieterin zurückgenommen. Der Mieter/die Mieterin verzichtet auch zukünftig auf die Wiederinbesitznahme des Wohnraums, jedoch entbindet ihn/sie dies nicht von der Mietzahlungsverpflichtung bis zum vereinbarten Mietvertragsende." (Ändert sich dadurch was?)

    Du hast dem sogar zugestimmt und fängst jetzt an dich zu wundern???

    Gruß
    H H

    Hallo,
    ein Nachbar in userem Haus hat einen Rohrbruch verursacht. Die Leitung verläuft direkt unter unserer Wanne/Dusche weswegen der Vermieter spontan entschieden hat, dass diese entfernt wird um an die Leitung zu kommen (habe erst mit Eintreffen der Handwerker davon erfahren).
    .

    Hallo,
    Klingt für mich nicht ungewöhnlich. Ein entstandener Schaden muss behoben werden. Scheinbar musste dafür deine Wanne demontiert werden.

    Du kannst sicher eine Mietminderung geltend machen. Normalerweise wird diese dem Vermieter sogar von der Versicherung erstattet. Besprich das am besten offen mit dem Vermieter. Wenn ich allerdings sehe, mit welcher negativen Grundeinstellung du die Sache angehst, wirst du wahrscheinlich viel Porzellan zerschlagen, um am Ende 2 Wochen Mietminderung von etwa 20% zu bekommen. (das sind dann gerade 10% einer Monatsmiete).

    Gruß
    H H

    3.) Die Vorgehensweise die ich plane ist, meinen insgesamt geleisteten Zahlungen (d.h. die monatlichen 60€ + Öl-Vorauszahlungen + ggf. nötige ista-Nachzahlung) die mir korrekt in Rechnung gestellten Beträge gegenüberzustellen -- wegen der fehlenden NK-Abrechnung kommt da für mich ja ein dickes Plus raus, anhanddessen will ich dann eine korrekte Abrechnung einfordern möchte). Oder ist ein gaänzliche anderes Vorgehen zu empfehlen?

    Hallo,

    deine Vorgehensweise ist nur dann zu empfehlen, wenn du ohnehin ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter hast oder zukünftig eines haben möchtest.

    Du zahlst 60 Euro für die "kalten" Nebenkosten. Auch wenn ich die Größe deiner Wohnung nicht kenne, klingt das nicht dramatisch viel. Aufgrund der letzten Abrechnung scheint es eine relativ plausible Vorrauszahlung zu sein. Auch wenn du bisher nur eine Abrechnung bekommen hast, bei der du 50Euro nachzahlen sollst, heißt das nicht automatisch, dass du bisher viel Geld zurückbekommen hättest.
    Ich an deiner Stelle würde jetzt keine große Sache aus den nicht erstellten Abrechnungen machen.

    Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist für welches Jahr du die Abrechnung erhalten hast. Das müsste doch 2015 gewesen sein. Wenn du dann schreibst, du könnstest diese fordern, weiß ich nicht, was du meinst.

    Gruß
    H H


    Fakt ist, dass der Schimmel da ist und nicht durch unser Fehlverhalten entstanden ist. Sollte man es also auf ein
    Beweisverfahren ankommen lassen?

    Oja, lass es krachen! Du willst den Schimmel jetzt wirklich an der Wand lassen, obwohl du ein kleines Kind hast - nur um Recht zu haben. Am Ende geht es nicht nur um den Schimmel, sondern um eine Kündigung, Schadenersatz und Gerichtskosten.

    Kannst uns ja berichten, wie es ausgegangen ist. Die Wäsche wird nicht mehr in der Wohnung getrocknet. Klingt ja schon vielversprechend. D.h. die Wäsche wurde in der Wohnung getrocknet. Zu dem Zeitpunkt kann der Schimmel aber nicht entstanden sein - unmöglich.

    Leute gibt es!
    H H

    Nein, um eine 3 Parteien Sammelgarage und Sammelgarten.
    Die Gerätschaften,bzw. Sachen der Anderen stehen auch in der Garage (Schlitten, Boxen, Einkaufskarren).
    Der Vergleich oben hinkt: Mir wurde etwas bei Besichtigung der Wohnung zugesagt was daraufhin nach kurzer Zeit widerrufen wird.
    Es gibt keine Garagenvewrordnung von der Stadt. Das sind reine Machtspielchen des Vermieters die sich jeglicher rationalen Grundlage entziehen. Auch wurde uns zugesagt, dass es uns Mietparteien freisteht zu parken wo und wann wir wollen und es unter uns auszumachen ist (Es gibt nur 4 Stellplätze für 6 Autos). Laut Mieterschutzbund dürfen sich sehr wohl Gegenstände die zum Auto gehören in der Garage abgestellt werden. Das liesse sich so pauschal nicht ausschliessen. Aktuell befinden sich in der Sammelgarage nur noch ein Holzbrett was als Befestigung für den Dachkoffer hergenommen wird.
    Weiterhin rauchen der Vermieter und unbefugte Drittpersonen in der Garage obwohl er selbst dort ein Schild "Nicht Rauchen!" aufgestellt hat. Wir hatten Ihn mehrfach angesprochen dies zu unterlassen, leider ohne Erfolg. Ich denke dass die Brandgefahr eher durch sein Rauchen herrührt als durch unsere Kinderwägen.

    Wenn du es nicht wahrhaben willst, lass deinen Kram da gerne stehen.

    Wenn der Mieterbund dir wirklich gesagt hat, du könntest in einer Sammelgarage (gemeinsam genutzt) deine Sachen lagern, dann hast du denen die Situation entweder falsch dargestellt, oder die haben keine Ahnung. Keine Ahnung wäre allerdings nicht überraschend. Die Gerichtsflure der Republik sind voller enttäuschter Mieter, die ihren Prozess verloren haben, weil Sie auf die Anwälte des Mieterbundes oder der öffentlichen Rechtsauskunft gehört haben.

    Gruß
    H H

    Such dir was aus :)

    zu 99% wird der VM wahlweise
    a) keine Rechnung schreiben
    b) auf der Rechnung den Hinweis auf § 19 UstG vergessen
    c) das UstG gar nicht beachten
    d) eine sonstige (Umsatz-) Steuerstraftat begehen


    Hallo,

    wie geil ist das denn?

    Nicht nur, dass das völliger Blödsinn ist, sondern, selbst wenn es richtig wäre ist es Denuziantentum höchster Güte.
    Wie kommst du denn auf so einen Vorschlag?
    Gehst du auch durch die Straßen und schreibst Falschparker auf?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn sogar der MSB nicht auf deiner Seite ist, sollte es dir zu denken geben.

    Ich würde das durchaus unterstützen. Schimmel mit Desinfektionsmittel abwischen (Alkohol geht sehr wohl) und die Umgebungsbedingungen verändern. Besser Lüften, mehr Heizen, Wäsche nicht in der Wohnung trocknen usw. dann ist die Sache erledigt.

    Die meisten Rechtschutzversicherungen freuen sich auf Kunden, die die Verfahren schon mitbringen. Es gibt bestimmt auch Unternehmen, bei denen kann man sich rückwirkend, also wenn das Verfahren bereits verloren wurde, versichern. Dann spart man die Prämie, falls man doch gewinnt. (klingt nicht besonders glaubwürdig).


    Du kannst natürlich auch viel Wind, um die Abmahnung machen, das wird dann auch für eine bessere Durchlüftung sorgen.

    Gruß
    H H

    Grundsätzlich ist eine Abmahnung ja nur die Vorstufe zur fristlosen Kündigung. Da der Vermieter wegen dem einmaligen Abstellen der Fahrräder sowieso keine fristlose Kündigung aussprechen kann (zumal im Mietvertrag offensichtlich nichts von einem Verbot steht), ist diese Abmahnung gar nichts wert.

    .

    Hallo,

    das habe ich noch nicht gehört, dass auf eine Abmahnung eine fristlose Kündigung folgen müsste. Nach einer Abmahung kann man auch fristgerecht kündigen und da wären Gründe, wie dieser durchaus geeignet.

    Zur Sache:
    "Uns ist laut Mietvertrag 1 PKW Stellplatz und die Mitbenutzung des Gartens gestattet."
    Da steht nichts von Abstellen von "Sachen" in der Sammelgarage. Auf die mündliche Absprache könnt ihr nicht pochen, da nicht belegbar und selbst wenn, weil es da bestimmt ein Missverständnis gab. Wahrscheinlich wurde euch zugesagt ein Fahrrad oder ein Kinderwagen abzustellen. Ihr legt das so aus, als hättet ihr euer privates Lager ausßerhalb der Wohnung mitgemietet.

    Ich würde meine Sachen schleunigst entfernen.

    Gruß
    H H

    Oha,

    da tun mir die beiden Brasilianerinnen ja jetzt schon leid.

    Wenn du wirklich bestimmen willst, was in deiner Wohnung passiert, dann darfst du nicht in eine WG ziehen. Aber ihr habt euch das anders vorgestellt. Zimmeraufteilung, wie es euch passt, Castings für neue Mitbewohner, unglaublich.

    Richtig toll ist allerdings, wie du hier um dich keilst, weil dir die Antworten nicht passen. Hier nochmal eine Zusammenfassung:
    -Dein Vermieter darf das Zimmer an die bieden Brasilianerinnen vermieten
    -Es liegt dann keine Überbelegung vor
    -Ihr könnt die Miete nicht mindern
    -Du kannst dein Zimmer jederzeit kündigen und dir eine eigene Wohnung mieten/kaufen. Dann kannst du auch ein Casting machen.

    Das sind für dich sicher keine sinnvollen Antworten, weil sie dir nicht in den Kram passen. Du kannst deshalb gerne zu einem Anwalt gehen und ihm dein Geld dafür geben, dass er dir entweder das Gleiche erzählt oder dich aufhetzt und für noch mehr Geld einen Rechtstreit anfängt.

    Gruß
    H H

    Hallo,
    auch wenn du im Recht bist und deine Vermieterin dein Zimmer nicht nutzen darf, was hast du denn davon, wenn du hier noch einen großen Runsumschlag machst.

    Wäre es nicht schlauer im Dezember die Übergabe zu machen und raus zu sein. Die beiden Mieten wirst du sicherlich überleben. Wenn dir allerdings langweilig ist, dann setze deine Forderungskatalog auf (warum darf sie für die Thermostate rein?) und kontrolliere täglich, ob sie sich daran hält.

    Ich an deiner Stelle würde versuchen ihr die Wohnung Ende Dezember zurückzugeben und herauszuhandeln nur noch den Januar zu bezahlen. Dafür darf sie das Zimmer nutzen und ggf auch sofort wieder vermieten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ihr habt eine Kaution zu zahlen und fertig. Auch wenn ich nicht ganz verstehe, wieso der Vermieter kein Geld hatte ein Konto anzulegen. Wenn man das nicht umsonst eröffnen kann, kostet so etwas 10Euro.

    Dass ihr damals gezahlt hattet und dann wegen der fehlenden Anlage den Betrag wieder abgewohnt habt, spielt dabei keine große Rolle. Jetzt ist die Kaution fällig, da es kein Zurückhaltungsrecht mehr gibt. Wenn ihr das Geld nicht mehr habt, ist das eher euer Problem, da ihr es ja auf die Seite hättet legen können.

    Ich würde versuchen eine Ratenzahlung (drei Monate) zu vereinbaren. Eine nicht gezahlte Kaution ist durchaus ein Kündigungsgrund.

    Gruß
    H H

    Ich möchte klar stellen, dass es mir nicht darum geht irgend eine Summe X herauszuschlagen, oder andere Vorteile zu bekommen. Mein Ziel ist ganz klar aus der Wohnung auszuziehen und etwas qualitativ besseres zu suchen. Aber das natürlich auch zu einem tragbaren Kostenaufwand. Ich werde keine 3 Monatsmieten für 2 Wohnungen tragen wollen und auch keine Kurzentscheidung wegen einer neuen Wohnung treffen müssen, die mir nicht zusagt. Da ich vor drei Jahren aber noch Azubi war, blieb mir Preislich nichts anderes übrig als diese Wohnung(Sorry für die kurze Rechtfertigung).

    .

    Hallo,

    klingt für mich aber schon so, als wolltest du etwas herausschlagen. Du willst dir jetzt eine perfekte Wohnung suchen, dich aber nicht den Stress einer bereits gekündigten Wohnung aussetzen. Statt dessen willst du aus deiner jetzigen Wohnung raus, sobald du eine neue Wohnung hast.

    Leider wird das so nichts. Zum ersten reichen deine Gründe nicht für eine fristlose Kündigung, zum anderen hat eine fristlose Kündigung sofort zu erfolgen und nicht erst dann, wenn es einem in den Kram passt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich kann die Hausverwaltung sehr gut verstehen, wenn ich das Gefasel von der Haftung lese.

    Wenn das von dir beauftragte Unternehmen etwas kaputt macht, soll sich die Hausverwaltung mit denen rumärgern. Kein Wunder, dass du nicht auf den Hof darfst. Ich denke, wenn du gesagt hättest, "natürlich hafte ich für alle Schäden" dann würde die Hausverwaltung sich auch anderes verhalten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wie die meisten Vorposter denke ich auch dass es eine klare Sache ist. Allerdings sehe ich den Ausgang anders herum.

    Was hier gar nicht beachtet wird, ist die Tatsache, dass die Wasseruhren aus der Eichung gelaufen waren und im Juli getauscht wurde. Damit sind im Abrechnungsjahr (2015?) nichht geeichte Uhren verwendet worden und die dürfen nicht für die Abrechnung zu Grunde gelegt werden. Damit muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Gleiches gilt für 2016, da das erste halbe Jahr ohne geeichte Uhren gelaufen ist.

    Soweit ich das weiß dürfen dann 15% der Wasserkosten abgezogen werden. Die Miete für die Wasseruhren ist in dem Fall natürlich auch nicht in Ordnung (pass aber auf, nicht dass die Miete für die Warmwasseruhren ist).

    Insgesamt würde ich mir gut überlegen, ob ich damit zum Anwalt laufe. Am Ende kann der dir ein paar Euro holen, kostet aber das Mehrfache. Um wieviel Geld geht es denn überhaupt?


    Gruß
    H H

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