Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    du sprichts hier von einer Untervermietung eines WG-Zimmers. Was du allerdings vor hast, ist eine vollständige Gebrauchsüberlassung deines Zimmers an einen Dritten. Und das alles soll am besten innerhalb einer Woche durchgezogen werden. Ich kann mir vorstellen, dass du deinem Vermieter auf den Keks gehst.

    Du hast keinen Anspruch darauf dein Zimmer an einen Fremden zu vermieten. Genausowenige, kannst du deinen Vermieter irgendein Ultimatum stellen.

    Du hast aber möglicherweise Glück, weil für Studenten viele Kündigungsausschlüsse nicht gelten, so dass du vielleicht über eine Kündigung aus deinem Vertrag kommst. Ich würde an deiner Stelle mit 3 monatiger Frist kündigen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    was du vor hast ist eine Riesensauerei. Du weißt, dass dein Vermieter im Recht ist und versuchst dennoch in zu erpressen, weil du ihm sonst erhebliche Schwierigkeiten machen könntest.

    Und so ein Vorgehen wird dir vom Mieterbund empfohlen? Der gleiche Mieterbund, der nicht oft genug betonen kann, wie böse die Vermieter in dieser Republik sind.

    Von mir keine Unterstützung für Typen wie dich.

    Aber mach ruhig weiter mit deinem Plan. Verliere den Rechtstreit und lass deine Rechtschutzverischerung bezahlen (falls sie diesen aussichtslosen Fall übernimmt). Ruckzuck kündigen sie den Vertrag und dann stehst du ohne Rechtsschutz da, wenn du ihn wirklich brauchst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist ein Gewerbemietvertrag und damit gilt nicht der Kündigungsschutz eines Wohnraummietverhältnis. Je nachdem, wie gut deine Verhandlungsposition ist, sprich wie gut ist deine Immobilie vermietbar, kannst du durchaus kündigen, wenn der Mieter rumzickt.

    Allerdings sagt der Mietvertrag eindeutig, dass du Erhöhungen der besagten Kosten umlegen kannst. So gesehen bist du im Recht, wenn du die Erhöhungen umlegst. Das wäre allerdings keine Mieterhöhung, sondern ein Nachzahlung der erhöhten Betriebskosten. Die kannst du sogar 3 Jahre rückwirkend geltend machen.

    Am Ende kommt es aber immer darauf an, ob du dir leisten kannst, den Mieter zu verprellen.

    Gruß
    H H

    Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht bekomme ich eine angemessene Antwort.


    Hallo Hanniballi,

    Herzlichen Glückwunsch. Bereits am Montag Abend wurde der Wettbewerb "Frage der Woche" entschieden. Du bist ein Gewinner!

    Interessant ist auch, dass du es shaffts dich in diesem Forum anzumelden und eine Frage knapp und präzise zu formulieren. Du schaffst es allerdings nicht so einen einfachen Fall im Internet zu recherchieren???

    Gruß
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    der vermieter hat zuviel youtube geguckt.
    die antwort auf deine frage findest du im wesentlichen hier
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Immobilienverm…e--f264010.html

    den entscheidenen Tipp findest du aber wohl dann zum schluß
    hier
    "Wenn sie als Eigentümer das Risiko defekter Elektrogeräte umgehen möchten, ist die Leihe eine Alternative. Sie sollten jedoch darauf achten, einen schriftlichen Leihvertrag getrennt vom Wohnraummietvertrag abzuschließen, so können sie die Leihe im Streitfall auch beweisen. Denn wenn sie die Leihe nicht nachweisen können, gehören die überlassenen Gegenstände zur Wohnung und sind damit mitvermietet und sie sind im Reparaturfall für die Kosten zuständig."

    http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/or…eche-nicht.html

    Na super, jetzt werden nicht mehr nur Amtsgerichtsurteile zitiert, sondern auch Anwaltsmeinungen und Internettipps.

    Gruß
    H H


    Over and out!

    Gibt es irgend eine Chance dass der junge Mann (zumindest erstmal) in der Wohnung bleiben kann?
    In 3 Wochen findet er sicher keine Wohnung und würde auf der Straße stehen.

    Hallo,

    nicht ohne in ein beträchtliches Kostenrisiko zu laufen.

    Was du und das Pärchen gemacht habt, ist ganz offensichtlich. Ihr versucht dem Vermieter einen neuen Mieter "unterzujubeln".
    Du wohnst dort ohne Mietvertrag und musst damit rechnen, dass der Eigentümer dich rausklagt. Da kommen schnell große Kosten (Anwälte, Gericht usw.) zusammen.

    Ich würde versuchen mit dem Eigentümer einen Auszugstermin auszuhandeln, mit dem beide leben können (z.B. in 6 Wochen). Ich würde mich aber nicht weigern auszuziehen, weil das sehr riskant wäre.

    Gruß
    H H

    Gemeinsam mit allen anderen Mietern darauf bestehen, dass ein ausreichend dimensionierter Speicher vom Vermieter eingebaut wird. Gemeinsam heißt in diesem Fall, dass alle Mieter die Kosten des Anwalts tragen, der mit dieser Aufgabe betraut wird.

    Hallo,

    genau, immer volles Programm. Dann habt ihr neben den höheren Stromkosten noch Anwaltskosten obendrauf.

    Ich bin mal gespannt, wie der Anwalt argumentiert, dass die Betirebskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    der Vermieter hat es doch klar und deutlich gemacht. Du kriegst die Küche umsonst geliehen. Da ist es doch selbstverständlich, dass du für die Reparaturen aufkommst. Genauso selbstverständlich ist allerdings auch, dass du bei einem irreparablen Schaden an einem der Geräte nicht ein neues kaufen musst.

    Ich würde mir an deiner Stelle aber nicht so viele Sorgen machen. Es geht dem Vermieter sicher darum, dass er nicht in eine Kostenfall läuft und du als Mieter ihn mit jeden Kleinigkeit (klemmende Schublade o.ä.) kommst. Falls wirklich ein Gerät kaputt geht gibt es auch die Möglichkeit ein gebrauchtes zu kaufen.

    Ich sehe es auch so, dass du die Wahl hast das zu akzeptieren oder nicht. Da Einzige, was du vorher machen könntest wäre, dass du mit dem Vermieter grundsätzlich absprichst, dass du seine alten Geräte nicht mit neuen ersetzen kannst. Ich denke, das wird auch nicht seine Absicht gewesen sein.

    Gruß
    H H

    Zu den Fakten: Es gibt nur einen uralten Mietvertrag von 1991 mit folgendem Punkt:

    Beendigung des Mietverhältnisses
    1. Das Mietverhältnis endet durch:
    a) Vereinbarung der Vertragsparter
    b) Kündigung durch den Mieter
    c) gerichtliche Aufhebung
    .


    Hallo,

    im Mietvertrag ist eindeutig geregelt, wie das Mietverhältnis enden kann. Leider steht dort von eine Kündigung des Vermieters, aus welchen Gründen auch immer, nichts drin.

    Mir wäre das Eisen zu heiß. Im Prinzip ist die Wohnung unkündbar. Ihr könnt es natürlich mit einer gerichtlichen Aufhebung versuchen. Dort werden die Hürden aber sehr hoch sein.

    Ihr braucht hier wirklich einen Anwalt, oder einen Kaufpreis bei dem sich der DEal auch lohnt, wenn ihr keinen Zugriff auch die obere Wohnung habt. Dann könnt ihr zwar nicht rein, aber Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten lässt der Vertrag hoffentlich zu.

    Gruß
    H H

    Der Vertrag hat ein festes Enddatum und verlängert sich bis zu diesem immer um ein halbes Jahr und er wurde zum Ende einer dieser Perioden gekündigt. Die Kündigung ist soweit ok.

    Der "alte" wurde gekündigt zum 31.3. und das Verlängerungsangebot war ab dem 1.10.
    Es geht nur darum, ob der Verweis auf einen bestehenden Vertrag bis zum 30.9. im Verlängerungsangebot vom 1.1., also mehrere Monate nach Erhalt der Kündigung, positiv für den Mieter im Sinne dessen ist, dass er nicht zum 31.3. ausziehen muss, auch wenn der Vermieter das unterschriebene Angebot ab dem 1.10. nicht erhalten hat.

    Hallo,

    wenn die Kündigung i.O. war und die Verlängerung mangels des Zugangs der Bestätigung nicht rechtskräftig wurde, dann sollte die Sache doch klar sein. Kündigung wirksam, Verlängerung nicht.

    Gruß
    H H

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