Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    dann musst du im Momant gar nichts annehmen und kannst dir Zeit lassen. Allerdings besteht das Risiko, dass eine rechtmäßige Verwertungskündigung bald erfolgt. Je nachdem, wie lange du da wohnst hast du dannn die gsetzliche Kündigungsfrist zur Suche einer neuen Wohnung. Wenn du dann allerdings alle Alternativen der Genssenschaft abgelehnt hast, bleibt der freie Wohnungsmarkt und dann wird es schwierig.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist wie immer: es kommt drauf an.

    Bist du denn rechtswirksam gekündigt?
    Mit welchem Grund, zu welchen Datum?
    Hast du eine Vereinbarung unterschrieben?

    Ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass du irgendwann ja sagen musst, wenn alles rechtens ist. Deine bisherigen Absagegründe "keine Gastherme", "kein Bau aus den 50er, weil der morgen abgerissen wird" sind sicher nicht gerichtsfest.

    Was sagt denn die Genossenschaft?

    Gruß
    H H

    Da müsste Odenwälderin nun in das Übergabeprotokoll sehen, ob die aufgelisteten Dinge dort explizit als Mängel bezeichnet werden. Dann muss der Vermieter diese auch beseitigen.

    Und selbst wenn nur der Zustand bei Anmietung dokumentiert wird, wird im Übergabeprotokoll kaum stehen, dass für alle aufgelisteten Punkte der Mieter die Mängelbeseitigung übernimmt. Dann ist wieder der Vermieter in der Pflicht.

    So ganz vestehe ich wie gesagt das Herumeiern auf Vermieterseite nicht. Fugen in Feuchträumen sind alle paar Jahre fällig. Im Zweifelsfall lässt Odenwälderin die Fugen noch komplett durchschimmeln und kaputt gehen. Spätestens, wenn die Fugen undicht werden, muss der Vermieter so oder so ran.

    Hallo,

    das musstest du nicht nochmal schreiben.

    Es gilt gemietet, wie gesehen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich würde die Sache gelassen sehen. Nur weil der Vermieter denkt, der neue Mieter sei nicht liquide, heißt das nicht, dass er Zweifel an der Bonität erklären kann.

    Wenn der Lebensgefährte ein Einkommen hat, aus dem er die Miete bestreiten kann und will, hat der Vermieter wenig Möglichkeiten. Am Ende ist es so, dass der Lebensgefährte in das Mietverhältnis eingetreten ist und der Vermieter in per Räumungsklage raussetzen müsste. Bei unserer Rechtsprechung hat er da nicht die geringste Chance.

    Gruß
    H H

    Hallo Pappe,

    bist Du der einzige Katzenbesitzer, der infrage kommt und der Monteur bestaetigt, dass die Hebeanlage durch verklumptes Katzenstreu beschaedigt wurde, kommst Du aus der Nummer nicht raus.

    Gibt es mehrere Katzenbesitzer, muss der Vermieter erstmal nachweisen, dass Du der Schuldige bist. Da sehe ich dann schon eher Chancen, vor allem, wenn Du die Aussage des Monteurs von wegen Deiner Freundin entkraeften kannst. Ein Risiko bleibt es aber immer, man kann nie voraussagen, wem ein Richter glaubt.

    Von daher ist der Rat des Mietervereins gar nicht so daneben. Gibt es mehrere Katzenbesitzer, wuerde ich aber versuchen zu verhandeln, vielleicht leasst sich der Vermieter ja auf 50:50 ein.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    das wird sicher eine tolle Verhandlung. Warum sollte ein fremder Katzenbesitzer das Katzenstreu in das Klo von Pappe kippen?

    So leid es mir für Pappe tut, die Aussage des Monteurs ist sicher relativ beweiskräftig, da er als Unbeteiligter gilt. Und wenn der sagt, es sei Katzenstreu gewesen, dann wird es schwer die Verantwortung dafür abzulehnen.

    Gruß
    H H

    Ja, so wie geschrieben wurde, ist es rechtlich richtig. Freut uns, dass Du glücklich bist (ehrlich!).


    Mich freut es nicht. Wieder einer der sich nicht an das, was er vereinbart hat, halten muss, weil ein Vermieter einen "kleinen" Fehler gemacht hat und vergessen hat die Kündigungsfrist zum vierjährigen Kündigungsauschluss dazuzurechnen.

    Es ist traurig, dass die meisten Leute Vertäge nur solange einhalten wollen, wie es in ihrem eigenen interesse ist.

    Aber was soll's hat halt wieder ein Vertragsbrüchiger Glück gehabt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    @ Berny: eine Erneuerung des Bodenbelags ist keine energetische Sanierung. Für so etwas braucht man keinen Sachverständigen.

    zur Sache:
    Eine Mietminderung werdet ihr im Nachhinein nicht kriegen, da ihr diese nicht einmal angedroht hattet. Ob eine schmutzige Wohnung ein Grund ist eine Mietminderung geltend zu machen, oder etwa gar nicht erst einzuziehen, würde ich bezweifeln.

    Wenn du dann noch mit dem Badezimmerlüfterargument kommst, dann wird es richtig haarig. Warum um alles in der Welt sollte in dem Lüfter Schimmel sein, nur weil er älter als zwei Jahre ist? Dann wäre in sicherlich 80% der Lüfter in unserer Republik Schimmel, da die meisten älter als zwei Jahre sind.

    Mein Tipp: Putz selbst durch und zieh ein. Wenn der Boden erneuert wird, ist es Sache des Vermieters alles freizuräumen.

    Gruß
    H H


    "sollte ich sie anschreiben, ob sie nachgeschaut und sich entschieden haben?"
    - Ich würde nicht drängeln.

    "Oder warten bis sie sich melden?"
    - Ich bin kein guter Taktiker... Du solltest aber

    )


    Hallo,

    was ist denn das für ein Tipp?

    Die z.Z. vereinbarte Miete beträgt 480 Euro. D.h. für jeden Monat der vergeht zahlt Ivilinchen 50 Euro zuviel.

    Ich würde den Vermieter ganz offensiv ansprechen, was denn nun ist.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wo hast du denn in der Zeit gewohnt?
    Falls du in der Wohnung gewohnt hast, war sie nicht unbewohnbar, sondern nur eingeschränkt nutzbar. Dafür steht dir eine Mietminderung zu, die dir der Vermieter doch bereits zugesagt hat.

    Dir bleibt kaum etwas anderes übrig, als beim Vermieter Druck zu machen, dass der Schaden endlich behoben wird.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    dein Vermieter ist im Recht. Bei der Dokumentation von Mängeln geht es darum diese zu Dokumentieren und um nicht mehr. Wenn der Vermieter sie beheben sollte/wollte, hätte dies zusätzlich vermerkt werden müssen.

    Wenn es wirklich nur die Fugen sind, würde bei dieser Sache aber auch keinen großen Aufstand machen. Silikonfugen rausschneiden und neu machen, Mörtelfugen reinigen.

    Gruß
    H H

    (Eher würde ich mir überlegen, ob da bzgl. der Beschäftigung der Ausländer etwas zu machen wäre (Zoll, etc.).
    .

    Das ist doch Blockwartmetalität, alles und jeden anschwärzen. Polen ist Mitglied der EU und damit dürfen Polen hier arbeiten.

    Hallo,

    wenn die Reparatur erforderlich ist und 6 Monate dauert, dann hättest du wohl keine andere Wahl. Allerdings müsste sich der Vermieter um eine Ersatzunterkunft kümmern.

    Ich persönlich finde allerdings 6 Monate für eine Dacherneuerung sehr lange.

    Gruß
    H H

    Wenn ich den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten würde, dann hätte ich doch theoretisch ein Beleg vom Vermieter für die Größe der Wohnfläche und könnte dann im Fall, dass sie nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt als Nachweis einsetzen. Oder werden Grundrisse rechtlich gesehen nicht als Beleg für die Wohnfläche angesehen?

    Paulchen Müller ... nein, es handelt sich hierbei nicht um ein WG-Wohnung. Es ist eine Wohnung in einem Neubau welcher erst im Mai fertig gestellt wird.

    Wie ist das denn gemeint?

    Du willst die Fläche selbst ausrechnen, wenn du die Wohnung anmietest, willst dann aber eine Mietminderung durchsetzen, wenn die Fläche in der NK-Abrechnung größer angegeben wurde. Das kannst du ja mal einem Richter erklären.

    Manche Leute haben ein Rechtsverständnis, dass sich einem die Haare sträuben. Wegen Mietern wie dir, sind Vermieter vorsichtig, mit der Angabe der Wohnfläche.

    Gruß
    H H

    Also kann ich die Wasserwerte in der nebenkostenabrechung runterrechnen. Werte darf er ja eh nett verwenden

    Hallo,
    aus welcher Stellungsnahme hast du das denn herausgelesen. Wenn der Vermieter die Wasseruhren nicht verwenden kann, dann muss er die Wasserkosten nach qm abrechnen. Dieser Wert muss er dann um 15% kürzen.

    Ob sich dein Aufstand da wirklich lohnt wage ich zu bezweifeln. Vor allem, wenn ich sehe mit was für einen Kindsgemüt du da ran gehst.

    Gruß
    H H

    Hallo DaFrank,
    m.W. haben die im Mittel 50W Leistungsaufnahme. Viel wichtiger ist jedoch die jeweilige Einschaltdauer, welche von der Steuerung vorgegeben wird.
    Eure Heizungsmentalität ist m.E. völlig kontraproduktiv und der beste Weg, Energie zu verschwenden, denn: Die Heizungsanlage muss nach der nächtlichen Abschaltung in der Regel stundenlang mit Höchststufe laufen, um die ausgekühlten Gebäude wieder aufzuheizen. Ich habe da ausreichend Erfahrungen gesammelt...
    Ich empfehle, die Nachtabsenkung lediglich um 2° einzustellen. Auch die Zeiten sollten mal überprüft werden.
    (Von der Warmwasserbereitung haben wir ja jetzt nichts erwähnt...?)

    Hallo,

    es geht doch offensichtlich nicht um das Abschalten der Pumpoe für den Heizkreislauf, sondern um die Pumpe, die das Warmwassen im Kreislauf führt, damit an den Zapfstellen immer Warmwasser ansteht. Diese Pumpe nachts auszuschalten kann durchaus Sinn machen.

    50 W sind in 6 Stunden 0,3 kWh, bzw 110 Kwh/Jahr oder etwa 30 Euro. 15 l "verlorenes" Wasser kosten 7 ct. + 30 ct fürs Aufheizen.

    Das lohnt aber nur, wenn wirklich selten Warmwasser in der Abschaltzeit gebraucht wird. Jeden morgen geht natürlich nicht.

    Gruß
    H H

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