Beiträge von H Hamburg

    sagen wir mal so: man kann im Prozess jeden erdenklichen Grund zusammen mit einer neuen Kündigung im Vorfeld der Verhandlung nachschieben, z.b. im Schriftsatz Klageerweiterung. Mit fristlosen Kündigungen geht das auch völlig problemlos.

    Z.B. Fristlose Kündigung im dez. RK im Januar eingereicht, gegnerischer Anwalt weist im Februar in seiner Klageerwiderung die Kündigung als unwirksam zurück, VM spricht in der Stellungnahme zur Klageerwiderung im März neue und korrigierte fristlose Kündigung aus. Mündliche Verhandlung im April endet zu Gunsten Vermieter.

    .

    Hallo,
    eine fristlose Kündigung ist anders, als eine normale Kündigung. Wenn der Grund für eine fristlose Kündigung noch besteht, dann kann man die ja immer aussprechen - und dass ohne Abmahnung.
    Eine fristgerechte hat da ganz andere Vorraussetzung. Eine Sanierungskündigung aussprechen und im Prozess einen Eigenbedarf daraus machen geht nicht.

    Gruß
    H H

    sagen wir mal so: man kann im Prozess jeden erdenklichen Grund zusammen mit einer neuen Kündigung im Vorfeld der Verhandlung nachschieben, z.b. im Schriftsatz Klageerweiterung. Mit fristlosen Kündigungen geht das auch völlig problemlos.

    Z.B. Fristlose Kündigung im dez. RK im Januar eingereicht, gegnerischer Anwalt weist im Februar in seiner Klageerwiderung die Kündigung als unwirksam zurück, VM spricht in der Stellungnahme zur Klageerwiderung im März neue und korrigierte fristlose Kündigung aus. Mündliche Verhandlung im April endet zu Gunsten Vermieter.

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    Hallo,
    eine fristlose Kündigung ist anders, als eine normale Kündigung. Wenn der Grund für eine fristlose Kündigung noch besteht, dann kann man die ja immer aussprechen - und dass ohne Abmahnung.
    Eine fristgerechte hat da ganz andere Vorraussetzung. Eine Sanierungskündigung aussprechen und im Prozess einen Eigenbedarf daraus machen geht nicht.

    Gruß
    H H

    Was wenn die Begründung in der Kündigung nicht ausreichend ist (Kündigung somit unwirksam), aber die tatsächlichen (nur nicht entsprechend angegebenen) Gründe durchaus eine Kündigung rechtfertigen?

    Hallo,

    es können im Verfahren nicht völlig neue Punkte gebracht werden. Die Kündigungsgründe müssen von Anfang an für den Mieter nachvollziehbar sein. Auch wenn eine gewisse Heilung im Prozess möglich ist, so geht es nicht, dass eine unbegründete Kündigung so umgeschrieben wird, dass die aufgrund neuer Tatsachen doch begründet wäre.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich habe auch so eine Frage:
    Ich bin heute mit dem Auto nach Kiel gefahren und habe für 10 Euro Kraftstoff verbraucht. Ist das zuviel?

    Ohne die Rahmenparameter zu kennen, kann dir das keiner sagen. Beim Heizen kommt es, wie beim Auto auf so viele Faktoren an, dass es sehr schwer ist, deine Frage zu beantworten. Deine 1.200 Euro sind möglicherweise etwas hoch, aber nicht in einem Bereich, in dem man sagen muss, garantiert zuviel.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn du dem Vermieter beweisen kannst, dass er den Eigenbedarf vorgetäuscht hat, dann hast du sicher einen Schadensersatzanspruch. Allerdings wird es dir wohl kaum möglich sein. Da schaffst es ja nicht mal der chronologischen Verlauf deines Falles so darzustellen, dass man versteht, wann gekündigt wurde, wann wer wo ein- und wieder ausgezogen ist.

    Verstanden habe ich, dass es ein Räumungsurteil gegen dich gibt. D.h. es hat bereits einen Prozess gegeben, den du verloren hast.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn ich das richtig verstehe, hat dein Ex dich aus der Wohnung geschmissen und du bist ohne deine Möbel ausgezogen. Es gibt sicher auch keine vollstreckungsfähigen Schulden.

    Das alles hat mit einer ordentlichen Räumung und einem echten Vermieterpfandrecht nichts zu tun. Dein Ex hat dir deine Sachen weggenomen und macht damit scheinbar was er will. So gesehen, wird dir hier keiner helfen können. Es wäre auch müßif dir zu erklären, wie ein geregeltes Verfahren ablaufen würde, da dein Ex sich ohnehin nicht daran hält.

    Du hast eigentlich nur die Möglichkeit dich mit Hilfe eines Anwaltes zu wehren. Allerdings bezweifel ich, dass dies zeilführend ist.

    Gruß
    H H

    Ich habe mich lediglich der Meinung von Guenni angeschlossen und gesagt, dass es besser ist, sich zu wegen ein paar hundert Euro über Anwälte mit der Mutter zu streiten.

    Gruß
    H H

    Macht ja gar keinen Sinn, der Satz.

    Sollte heißen: "dass es besser ist sich zu einigen, als sich zu wegen ein paar hundert Euro über Anwälte mit der Mutter zu streiten."

    Gruß
    H H


    @ H Hamburg Genau darum geht es eben nicht. Egal ob Vermieter oder Mieter. Ein privater Streit darf sich einfach nicht auf ein Vertragsverhältnis übertragen. So etwas ist einfach nicht richtig. Mir geht es nun einfach darum, nicht der Leidtragende zu sein, denn auch ich habe Rechte. Und was soll falsch daran sein, dass diese auch gewahrt bleiben ?

    War ja klar, dass du das sagst. Eine gute familiäre Beziehung darf gern dazu genutzt werden, dass man ein niedrige Miete bezahlt. Wenn man es dann aber geschafft hat diese gute Beziehung den Bach runter fahren zu lassen, dann besinnt man sich auf seine Rechte und besteht darauf, dass die "Freundschaftsmiete" auch noch gilt, wenn es keine Freunde mehr sind.

    Aber mach was du willst, verklagt euch in der Familie gegenseitig und schickt keine Geburtstagskarte mehr. Mir ist das egal. Ich habe mich lediglich der Meinung von Guenni angeschlossen und gesagt, dass es besser ist, sich zu wegen ein paar hundert Euro über Anwälte mit der Mutter zu streiten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    der Vermieter lässt die Reinigung seit Jahren durch eine Fremdfirma durchführen und rechnet dies über die Betriebskosten ab. Kann man die Treppenhausreinigung noch ausdrücklicher übernehmen?

    Es steht nichts davon im Mietvertrag, dass die Übernahme vom Mieter zu genehmigen ist. Genauso der Quatsch mit den Vergleichsangeboten. Die müssen dir nicht vorliegen. Dein Vermieter ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, mehr nicht. D.h. er muss weder den Billigsten nehmen, noch muss er seine Entscheidungen mit dir abstimmen. Was denkst du dir eigentlich.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich lese nur: Wir haben lange in der Wohnung der Mutter günstig gewohnt, jetzt ist das Verhältnis schlecht, Mutti möchte uns die günstige Miete nicht mehr gönnen und jetzt holen wir die Mieterschutzkeule raus.

    Guenni hat einen sehr pragmatischen Lösungsansatz aufgezeigt. Da werder Vermieter noch Mieter Ahnung vom Mietrecht haben, würden relativ schnell Anwälte aktiv, so dass es am Ende für alle teurer wird, als etwas zuviel oder zuwenig zu zahlen.

    Da es hier aber eher um eine Familienauseinandersetzung geht, wird unser Rat ohnehin nicht helfen.

    Das ended wo es leider zu oft ended: Viel Geld für Anwälte und ein Verhältnis, dass so zerstört ist, dass es nicht wieder zu kitten ist.

    Aber jeder, wie er mag.
    Gruß
    H H

    Hi,

    war heute morgen beim RA. Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht. Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    LG

    Jetzt ist bereits ein Anwalt involviert.
    Was willst du denn erreichen?

    Wenn deine Frau Teil der Mietparteien ist die Mieterhöhung nur an dich gegangen und nicht rechtsgültig, wenn der Mieter sie nicht anerkennt, was du ja bereits getan hast, in dem du die erhöhte Miete bereits zahlst. Bestenfalls wird die Mieterhöhung erneut zugestellt und du zahlst sie mit einer Verspätung.

    Wenn deine Frau nicht Mitmieter ist, hat sich die Sache ohnehin erledigt.

    Da hast du dich ja in eine tolle Lage manövriert. Bestenfalls sparst du für ein paar Monate die Mieterhöhung, gibst das Geld aber dem Anwalt. Was du auf jeden Fall geschafft hast, ist dass du deinem Vermieter gezeigt hast, welche Mieter ab jetzt nur noch mit der Kneifzange angefasst werden sollten.

    Ich muss mal doof fragen: zahlst du den Anwalt selbst oder zahlen wir den?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wohin spülst du denn den Urin, wenn der ganz Hof gepflastert ist? Klingt eher, als würdest du ihn lediglich verdünnen und auf eine größere Fläche verteilen.

    Dein Vermieter kann dir das sicher untersagen, da es sich um eine Beeinträchtigung deiner Mitmieter handelt. Wenn du es dann nicht abstellst, kann er dich sogar kündigen. Aber dafür müsste er dich erst abmahnen.

    Ich kann jeden verstehen, der nicht möchte dass du deinen Hund in den gemeinsamen Innehot urinieren läßt. Warum gehts du nicht raus auf die Straße und lässt den Hund an einen Baum pinkeln?


    Gruß
    H H

    Hallo,

    für die Reparatur wäre der Vermieter zuständig gewesen. Da du die Treppe allerdings "weggemacht" hast, bist du dafür verantwortlich, dass wieder eine Treppe dort hinkommt.Vor allem dann, wenn du dem Vermieter den Schaden nicht angezeigt hattest.

    Gruß
    H H

    Hallo Manuel,

    ist ja nett, hast deinen eigenen Papierkram nicht im Griff und hoffst jetzt eine eigentlich korrekte Mieterhöhung für ungültig zu erklären, weil Sie nicht an deine Frau gerichtet war.

    Wegen Mietern wie dir basiert das allgemeine Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern leider auf Misstrauen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn der Verbrauch nachweislich auf ein defektes Überdruckventil zurückzuführen ist und ihr diesen Defekt nicht merken konntet, dann gehen die Mehrkosten zu Lasten des Vermieters. Wenn es allerdings so ist, dass ihr schon immer gewundert habt, warum es so komisch rauscht und nie etwas gesagt habt, dann seid ihr verantwortlich.

    Gruß
    H H

    Es hat nichts mit der Wohnflächenverordnung zu tun denn im alten Mietvertrag des Vormieters war eine völlig
    andere qm Zahl angegeben. Außerdem kann bei einer Grundfläche von 117 qm, einer Dachneigung von 45 Grad,
    durch die Abmauerung der Schräge und dessen Abrechnung kein Abzug von ca. 50 qm entstehen. Allein meine
    Erfahrung als Maurer und Fliesenleger sagt mir dass.


    Hallo,

    beim Dachgeschoss ist man ruckzuck bei einer Wohnfläche von 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses. D.h. wenn deine Wohnung 117qm hat, könnte die darüberliegende "nur" 80 qm haben.

    Aus deiner Beschreibung "Abzug von ca. 50qm", "30 qm zuwenig" gehe ich davon aus, dass der Vermieter wohl nur 67qm rechnet. Scheint tatsächlich relativ wenig zu sein. Du denkst aber es sind 30 qm mehr (damit 97qm), was mir wiederum zuviel erscheint. Aber wir werden hier ja relativ kurz gehalten mit Infos, so dass es schwer ist dir wirklich zu helfen. Ich denke allerdings, dass du um weniger Mehrbelastung streitest, als du denkst.

    Gruß
    H H

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