Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    du hast recht, dein Vermieter kann dich nicht so einfach rausschmeißen. Aber unabhängig von der rechtlichen Situation hast du doch wohl nicht vor in einem WG-Zimmer zu wohnen, aus dem der Vermieter dich unter allen Umständen raushaben möchte.

    Entgegen einer abgeschlossenen Wohnung hat er hier viele Möglichkeiten, dir das Leben zur Hölle zu machen. Sicherung herausdrehen und Namensschild am Briefkasten entfernen, sind da ein deutlichen Zeichen, dass er dich wirklich los werden will. Er kann dir ja sonstwen in die Wohnung setzen, mit denen du dann die Allgemeinräume teilst.

    Also wenn du ein dickes Fell hast, dann bestehe auf dein Recht, ich würde mir allerdings eine neue Bleibe suchen. Evtl. kannst du ja mit dem Vermieter eine Vereinbarung schließen, z.B. Auszug in 3 Monaten und er gbit was zum Umzug dazu.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    mir ist nicht ganz klar, warum ein Thermostat getauscht werden muss, nur weil auf Gas umgestellt wird, aber sei es drum.

    Ist die Küche Eigentum des Vermieters, muss er sich darum kümmern. Wenn es deine Einbauküche ist, hast du die Heizung verbaut und bist zuständig.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn deine Schwester die alte Wohnung nicht mehr nutzt, sondern nur noch die Miete für die Restlaufzeit zahlt, sollte sie sich dort komplett abmelden und braucht keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Gleiches gilt für die GEZ.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ja genau das möchte ich. Da ich ab 28.07. keinen Zugang mehr zur Wohnung habe, kann ich auch keine Mängel beseitigen. Da mich der Umzug viel Geld kostet, möchte ich auch auf die 50€, die diese 2 Tage ausmachen würden, nicht verzichten. Mir schenkt auch keiner was. Daher ist die Frage nach wie vor ernst gemeint und ich würde mich über ernst gemeinte Antworten freuen.

    Grüße

    Wenn noch Restarbeiten wären müsste dir der Vermieter für die Nachbesserung natürlich noch Zutritt gewähren. Das ist doch selbstverständlich. Anders ist es, wenn es bereits August ist. Dann wird es für dich viel komplizierter Nachzubessern.

    Aber mache doch, was du willst. Schlage das dem Vermieter vor zwei Tage Miete zurückzubekommen oder übergebe die Wohnung alternative erst zum 31.07.. Wirst ja sehen, was du davon hast.

    Wenn alle so engstirnig wären, dann würden alle Wohnungen in dieser Republik am letzten Tag des Monats zurückgegeben und am ersten Tag übernommen.

    Wann hast du denn deine jetzige Wohnung übernommen?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    dein neuer Mietvertrag hat mit der alten Wohnung nichts zu tun. Die angegebene Begründung ist nicht korrekt. Wenn du dort allerdings 15 Jahre gewohnt hast und in der Zeit nicht ein einziges Mal die Türen gestrichen hast, dann ist das möglicherweise fällig. Allerdings nur insoweit dir die Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden. Gleiches gilt für den Wand- und Deckenanstrich. Wenn du ddie noch nie gestrichen hast, sind die sicher auch überfällig.

    Ich denke dass du nicht auf die Vorabnahme und irgendwelche Aussagen vom Hausmeister verlassen kannst. Er ist schließlich nicht dein Vermieter.

    Aber mach ruhig wichtig Ärger bei der Gesellschaft. Du brauchst bestimmt nieeeee wieder eine Wohnung von denen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du willst hier über die Miete für 2 Tage diskutieren? Das ist doch lächerlich.

    Es ist doch gut, noch ein paar Tage Reserve zu haben, falls bei der Abnahme Mängel auftauchen. Wenn es dir aber so wichtig ist, dann mach dei Übergabe am 31.07. um Mitternacht. Wenn dann Mängel auftauchen wünsche ich dir viel Spaß bei der Beseitigung.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du kannst das verlangen, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn dort keine Gartennutzung eingetragen ist, dann kannst du den Garten nicht nutzen.

    Mit dem Mietverhältnis des Alteigentümers/Nochmitbewohners und dem neuen Eigentümer hast du nichts zu tun. Die können ohne weiteres vereinbaren, dass der Alteigentümer den Garten nutzen kann. Das müssen sie mit dir weder absprechen, noch müssen sie dich informieren.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    eine Klage auf Räumung ist dann möglich und zulässig, wenn man Zweifel hat, dass die Wohunung geräumt wird.

    In diesem Fall braucht dein Vermieter es erstmal nur behaupten und kann dann die Klage erheben. Das ist eigentlich sehr clever.
    Wenn die Verhandlung nach dem Kündigungstermin stattfindet, dann bst du entweder schon raus und sie ziehen die Klage zurück, oder du bist noch drin und sie hätten in dem Punkt wenigstens recht gehabt.

    Das gleiche gilt, wenn du in deinen Stellungnahmen schreibst, die Kündigung sei unberechtigt.

    Ob sie das Verfahren gewinnen steht allerdings auf einem anderen Blatt.

    Gruß
    H H

    . Der Vermieter hat sich aber an den Indexmietvertrag gebunden und kann Dich nur unter sehr begrenzten Umstaenden kuendigen (§573 BGB).

    Hallo Guenni,

    kannst du das nochmal erklären. Warum kann der Vermieter bei einer Indexmiete schlechter Kündigen, als bei einem normalen Vertrag?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    Deine Schwiegereltern sind Mieter in einer Wohnung, die jemandem anderen gehört, sie sind nicht die Eigentümer. Damit haben sie kein lebenslängliches Wohnrecht, schon gar nicht, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich selbst benötigt. Statt dessen wird sich durch alle Instanzen geklagt und dem Eigentümer sein Recht genommen, seine Wohnung zu beziehen.

    Da inzwischen 3 Gerichtsverfahren (drei!) verloren wurde, kann man wohl davon ausgehen, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft. Da wird es keinen Härtefall geben. Jetzt einen weiteren, dritten Widerspruch (was immer das bedeutet) einzulegen zeugt doch von völligem Realitätsverlust. Wenn sogar der Anwalt keine Erfolgsaussicht mehr sieht, würde ich mich langsam mal fragen, ob ihr nicht die seid, die das Recht beugen. Und das alles auf unsere Kosten, denn der Mieterbund bezahlt keine Anwälte, das läuft über die Gerichtskostenbeihilfe.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    obwohl du deutlich geschrieben hast, dass du dich nicht mit dem Vermieter überwerfen willst, kriegst du Tipps, die genau darauf hinauslaufen.

    Ich denke, den Deal mit der Küche habt ihr vereinbart, daran sollstest du dich halten. Bezüglich der anderen Sachen solltest du dem Vermieter sagen, dass es nett sei, dass er sich so viel Mühe geben würde, du dir allerdings die höhere Miete nicht leisten kannst/willst. Deshalb soll er es so lassen, wie es ist.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ein Sonderkündigungsrecht hast du nicht. Vielleicht lässt deine Vermieterin dich ja kurzfristig aus dem Vertrag. Wenn deine Vermutung richtig ist, will sie dich ja sowieso loswerden. Wenn du ihr dann anbietest, dass du eine Wohnung nur dann suchst, wenn du "passend" ausziehen könntest, müsste dies iht sicher lieber sein, als auf 3 Monate zu bestehnen und nicht zu wissen, ob du jemals ausziehst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das lässt sich alles recht schnell beantworten.

    1. Darf der Vermieter einfach einen neuen Vertrag aufsetzen und uns eine Untermiete aufzwingen, obwohl der ursprüngliche Vertrag als WG mit allen Mietern als Hauptmietern aufgesetzt wurde?
    Der derzeitige Vertrag gilt für alle Vertragspartner (3 Mieter und 1 Vermieter) gleichermaßen und kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragspartner geändert werden. D.h. er euch nichts aufzwingen, ihr ihm allerdings auch nichts, auch keinen neuen Vertragspartner.

    2. Darf der Vermieter die Miete einen Monat nach bereits durchgeführter Mieterhöhung noch einmal erhöhen?
    Für den bestehenden Vertrag nicht. Bei einem neuen kann er machen, was er will, bzw, was ihr mit euch machen lasst.

    3. Auch wenn die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt - kann ich mich in irgendeiner Weise darauf berufen, dass Mieterwechsel in der Vergangenheit auch kurzfristig genehmigt wurden und dies bei zukünftigen Mieterwechseln erneut verlangen?
    Nein, keine Chance. Die Kündigungsfrist gilt.

    Noch ein paar Kommentare:
    "An diesem Punkt zögere ich momentan noch, da ich die einzige berufstätige Person in der WG bin und mit meinem Gehalt nicht für 3 Personen bürgen kann, sollte es zu so einem Notfall kommen."
    Auch in der jetzigen Konstellation haftest du für alle Mitmieter, da ihr Gesamtschuldner seid. Der Vermieter kann sich nach belieben bei dem bedienen, bei dem er die größte Erfolgsaussicht sieht.

    "Besonders die Kündigungsfrist ist für mich momentan wichtig, da ich selber vorhabe, auszuziehen und meine momentane (Noch)Mitbewohnerin auch schon eine neue Wohnung für sich und ihren Verlobten in Aussicht hat."
    Ein Mitbewohner ist bereits weg, der andere plant auszuziehen und du willst auch raus. Dann bleibt doch keiner aus dem derzeitigen Mietverhältnis übrig. Warum kündigen nicht alle drei zu einem passenden Termin. Ich würde mir den Stress mit neuen Mieter, neuem Vertrag, Streit über Miethöhe nicht mehr antun. Falls einer etwas länger bleiben muss, kann man die Zimmer immernoch kurzfristig untervermieten (nach Zustimmung durch den Vermieter, die er allerdings kaum verweigern kann).

    Gruß
    H H

    Hallo,

    der Vertragsteil zielt doch nicht darauf ab, dass dein Bekannter nicht kündigen kann, sondern, daruaf, dass das Studentenwohnheim ihn wieder loswird, wenn er sein Studium beendet (vorzeitig oder regulär).

    Ich denke, er wird keine Schwierigkeiten haben das Mietverhältnis zu beenden. Es gibt ja eher zu wenige Wohnungen, als zu viele.

    Hat er schonmal beim Wohnheim gefragt?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Eine Mietminderung wird dir nicht helfen besser zu schlafen, aber sie kann dir helfen den Vermieter zu überzeugen dich aus dem Vertrag zu lassen. Immerhin ist die Mietminderung von der Bruttomiete und kommt wohlmöglich dem Vermieter teurer zu stehen, als einen neuen Mieter zu finden.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    immer schwer zu sagen, ob diese Lärmbelästigung ein Grund ist, vorzeitig aus einem Kündigungsverzicht herauszukommen. Rein gefühlsmäßig wüwrde ich sagen, dass der Vermieter dir diese Störung hätte mitteilen müssen und du gut Chancen hast vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.

    Du könntest möglicherweise eine Mietminderung geltend machen.

    Was sagt denn dein Vermieter?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    denkst du, du könnstest das Geld einfach behalten?

    Wenn du das Geld nimmst, dann sollst du es für einen Herd investieren. Das macht Sinn für Leute, die gerne einen besseren Herd, als Standard haben möchten und selbst noch was draufzahlen.

    In deiner Situation macht es gar keinen Sinn dir 250 Euro zu geben.

    Gruß
    H H

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