Hallo,
das lässt sich alles recht schnell beantworten.
1. Darf der Vermieter einfach einen neuen Vertrag aufsetzen und uns eine Untermiete aufzwingen, obwohl der ursprüngliche Vertrag als WG mit allen Mietern als Hauptmietern aufgesetzt wurde?
Der derzeitige Vertrag gilt für alle Vertragspartner (3 Mieter und 1 Vermieter) gleichermaßen und kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragspartner geändert werden. D.h. er euch nichts aufzwingen, ihr ihm allerdings auch nichts, auch keinen neuen Vertragspartner.
2. Darf der Vermieter die Miete einen Monat nach bereits durchgeführter Mieterhöhung noch einmal erhöhen?
Für den bestehenden Vertrag nicht. Bei einem neuen kann er machen, was er will, bzw, was ihr mit euch machen lasst.
3. Auch wenn die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt - kann ich mich in irgendeiner Weise darauf berufen, dass Mieterwechsel in der Vergangenheit auch kurzfristig genehmigt wurden und dies bei zukünftigen Mieterwechseln erneut verlangen?
Nein, keine Chance. Die Kündigungsfrist gilt.
Noch ein paar Kommentare:
"An diesem Punkt zögere ich momentan noch, da ich die einzige berufstätige Person in der WG bin und mit meinem Gehalt nicht für 3 Personen bürgen kann, sollte es zu so einem Notfall kommen."
Auch in der jetzigen Konstellation haftest du für alle Mitmieter, da ihr Gesamtschuldner seid. Der Vermieter kann sich nach belieben bei dem bedienen, bei dem er die größte Erfolgsaussicht sieht.
"Besonders die Kündigungsfrist ist für mich momentan wichtig, da ich selber vorhabe, auszuziehen und meine momentane (Noch)Mitbewohnerin auch schon eine neue Wohnung für sich und ihren Verlobten in Aussicht hat."
Ein Mitbewohner ist bereits weg, der andere plant auszuziehen und du willst auch raus. Dann bleibt doch keiner aus dem derzeitigen Mietverhältnis übrig. Warum kündigen nicht alle drei zu einem passenden Termin. Ich würde mir den Stress mit neuen Mieter, neuem Vertrag, Streit über Miethöhe nicht mehr antun. Falls einer etwas länger bleiben muss, kann man die Zimmer immernoch kurzfristig untervermieten (nach Zustimmung durch den Vermieter, die er allerdings kaum verweigern kann).
Gruß
H H