Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    das kann m.E. zwei Dinge bedeuten, die am Ende auf fast das Gleiche hinauslaufen:

    Wenn die Arbeiten nicht von einem Handwerksbetrieb ausgeführt oder abgenommen werden,dann hat der Vermieter
    ein Anrecht, dass die Abnahme nachträglich durchgeführt wird.
    oder kann den Mieter bei Schäden haftbar machen.

    Am Ende soll das den Vermieter davor schützen, dass irgendjemand, der keine Ahnung hat, am Objekt herumbastelt. Finde ich eine angemessenen Forderung.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn du sicherstellen willst, dass dein Vermieter deine Kündigung bekommt, sollte das reichen. Wenn du allerdings davon ausgehst, dass dein Vermieter hinterher lügen würde, ist dein Vorgehen so hieb-und stichfest, wie ein Stück Butter in der Sonne.

    Der Vermieter könnte behaupten er hätte einen leeren Umschlag bekommen und keine Email erhalten. Dann hst du gar nichts. Wenn du etwas wirklich rechtssicher zustellen musst, dann schickt man es über den Gerichtsvollzieher, lässt es durch einen Boten, der den Inhalt bestätigen kann, zustellen, oder wirft es unter Zeugen, die den Inhalt bestätigen können persönlich in den Briefkasten. Per Gerichtsvollzieher kostet weniger, als man denkt (unter 20 Euro), dauert manchmal allerdings etwas länger.

    Ein anrecht auf eine Bestätigung hast du nicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn du Flöhe in deiner Wohnung hast, dann du selbst schnellstens aktiv werden und Flohpulver streuen, Halsbänder für die Katzen kaufen oder einen Kammerjäger rufen.

    Ob du die Kosten dafür erstattet bekommst, musst du hinterher sehen. Es wird sicher nicht einfach hier nachzuweisen, dass die Flöhe vom Nachbarn sind und nicht von der Straße oder von den Katzen. Für mich scheint es nicht sicher, dass du unzählige Flöhe kriegst, weil du an einem Rucksack vorbeigehst. Aber wie gesagt, das musst du hinterher sehen. Wichtig ist jetzt, die Flöhe loszuwerden und nicht zu warten, bis Vermieter und Verwaltung sich einigen, wer was macht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    die Sache ist leider nicht so eindeutig, wie du denkst. Ob so ein Sichtschutz eine bauliche Änderung darstellt, hängt sehr vom Einzelfall ab. Relativ unstrittig ist ein Sichtschutz in Brüstungshöhe. So etwas ist in der Regel kaum zu verbieten. Eine 1,8 m hohe Trennwand möglicherweise schon.

    Wenn ich das richtig verstehe ist der Sichtschutz zwischen dir und deinem Nachbarn, so dass der jetzt auf eine Wand schaut, die für ihn höher, als 1,8 m ist. Schon deshalb wäre ich vorsichtig, ob der Vermieter nicht doch im Recht ist.

    Der Vergleich mit den Vorhängen in deinem Schlafzimmer ist unsinnig, zeigt allerdings, dass du relativ uneinsichtig bist und deshalb jetzt einen möglichen Rechtsstreit vor dir hast. Du musst wissen, was dir der Sichtschutz wert ist. Ob du das Verfahren gewinnst oder verlierst, hast du zukünftig einen Vermieter, der dich am liebsten loswerden möchte.

    Die Anwaltskosten für ein Schreiben, dass dein Vermieter in Auftrag gegeben hat, musst du nicht bezahlen, wenn du den Sichtschutz jetzt entfernst. Dann wäre es das Privatvergnügen des Vermieters gewesen einen Anwalt einzuschalten.

    Gruß
    H H

    Herzlichen Dank für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.

    Ein Besuch beim Mieterverein ist geplant, die sind zur Zeit nur ausgebucht. Daher wollten wir uns erst einmal über andere Wege informieren (lassen).

    Hallo,

    was denkst du denn, was der Mieterverein für euch tun kann?

    Die Sachlage ist doch klar.
    -Der Restauratnbetreiber darf nicht den Allgemeinstrom nutzen.
    -Ihr müsst Zugang zu den von euch gemieteten Räumen haben.
    -Unhaltbare Hygienezustände in einem Restaurant können/sollten/müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
    -Die Ratten müssen durch den Vermieter bekämpft werden.
    -Eine Mietminderung, weil es keine neue Schließanlage gibt oder das Treppenhaus nicht saniert wird, könnt ihr kaum durchsetzen.

    Ihr müsst jetzt sicherstellen, dass ihr dem Vermieter die Situation deutlich macht. Schriftlich per Einwurf-Einschreiben zustellen hilft oft.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    sehr gute Antwort von Köbes ;-).

    Auf eine Barzahlung kann der Vermieter nicht bestehen, wenn du es nicht willst. Ich persönlich würde es ablehnen, da es umständlich ist und sicher nervt mit dem Vermieter monatlich einen Zahlungstermin zu machen.

    Da der Vermieter allerdings auf so etwas eingerichtet ist, handelt es sich evtl. um einen ehemailgen Schutzgeldeintreiber der Mafia. Die kassieren einmal im Monat bar. In dem Fall wäre ich vorsichtig, die "Bitte" abzulehnen.

    Falls du bar bezahlst, lass dir die Mietzahlung auf jedem Fall quittieren.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn ich das richtig verstehe hast du mit dem alten Mieter vereinbart, dass du die Küche und den Boden von ihm übernimmst.

    Was hat der Verwalter denn genau bestätigt?
    Was hat der überhaupt damit zu tun?

    Ich denke, dass du hier schlechte Karten hast. Selbst wenn der Verwalter die Übernahme bestätigt hat, so gilt dies sicher eher als Einverständnis, dass ihr es so machen könnt und nicht als verbindloche Zusicherung, dass der Vormieter dir seine Küche tatsächlich überlässt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    dass die neuen Fleisen anders aussehen, halte ich maxima für eine geringfügigen Mangel. Gleiches gilt für evtl. kleine Beschädigungen.

    Da wirst du nicht allzuviel machen können.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn du mit deinem Vermieter sprichst, empfehle ich dir, dich nicht so bescheuert auszudrücken.

    "Er würde sich auch nicht beklagen, wenn durch weniger Efeu vor seinen Fenstern auch noch weniger Insekten in seine Wohnung kämen. Wobei er dies nicht großartig monieren würde, es wäre eher ein liebsamer Nebeneffekt. Dennoch würde er, konkret gefragt, gegenüber anderen schon zugeben, dass es in seiner Wohnung einen "übernormalen" Insektenbefall, begünstigt durch den Efeu, gibt. Schutzmaßnahmen wie ein Insektengitter hat er schon getroffen. Allerdings möchte er dies nicht vor allen Fenster anbringen."

    Wenn du so schwafelst, denk der Vermieter am Ende, du willst ihn verarschen, oder um es mit deinen Worten zu sagen "er wolle ihn zum Narren halten"

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich bin etwas erstaunt über deine Frage. Ihr wohnt beide jeweils allein in einer Wohnung, für die eure Eltern jeweils die Miete bezahlen. Und du fragst allen Ernstes, ob ihr ein Anrecht darauf habt, in dieser Wohnung zu bleiben, wenn eure Eltern das nicht mehr wollen.

    Deine Eltern können euch ganz leicht aus der Wohnung werfen. Schließlich sind sie beide die Mieter und ihr deren "Gäste". Einen Mietvertrag habt ihr nicht. Wenn deine Eltern es ganz einfach haben wollen, kündigen sie einfach dei Wohnungen. Spätestens bei der Übergabe müsst ihr dann raus sein.

    Ich würde an eurer Stelle überlegen, ob ihr nicht beide in einer der Wohnungen zieht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn du wirklich nicht zu hause wärest, könntest du dafür sorgen, dass jemand die Handwerker reinlässt. Sollte das nicht möglich sein, könntest du versuchen einen Alternativtermin zu vereinbaren.

    Grundsätzlich ist so eine Ankündigung, die nicht im Auftrag des Vermieters erfolgt für dich nicht rechtlich bindend. Wenn du also Ärger machen möchtest, dann hast du jetzt die Gelegenheit.

    Ob es allerdings ein Anrecht auf Schadenersatz gegen den anderen Eigentümer gibt, wage ich zu bezweifeln. Wie hoch soll der Schaden schon sein, wenn man ein paar Tage nicht telefonieren kann? Schließlich könntest du auch anders vorsorgen, da du weißt, dass du kein Telefon hast (Rufumleitung o.ä.).

    Gruß
    H H

    Hallo Köbes und H H,

    danke euch. Ich werde auf jeden Fall vorab eine Klärung mit meinen Vermietern vornehmen, denn ich möchte das gute Mietverhältnis nicht gefährden. Die Versicherung wird das auch zahlen, morgen kommt ein Sachverständiger. Da ich diverse Listen im Netz gesehen habe, von 100 % bis 80 auf 50 % war ich etwas verwirrt und wollte dies vorab klären.

    Der untere Bereich macht 40% aus.


    Hallo,

    wenn der untere Bereich "nur" 40% der Wohnfläche ausmacht und der obere Bereich bewohnbar ist, dann wären die Zahlen, die du genannt hast (100%, 80%, 50%) alle zu hoch. Selbst wenn man den Souterrainbereich als gleichwertig ansieht, dann sind 40% schon am oderen Ende der Möglichkeiten.

    Wenn allerdings ein Sachverständiger kommt, dan wird der möglicherweise auch dazu etwas sagen können.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    jemanden Fremdes die Mitbenutzung der eigenen Räume vertraglich zu gestatten, halte ich für völlig weltfremd.

    Ich denke allerdings, dass du, je nachdem, was vorgefallen ist, deiner Untermieterin den Zutritt in gewissen Bereichen auch verbieten kannst. Es müssten allerdings Gründe sein, die auch objektiv betrachtet eine gemiensame Nutzung der Bereiche nicht möglich erscheinen lassen.

    Ich hoffe, du hast auch rechtssicher gekündigt.
    Mit welcher Kündigungsfrist hast du gekündigt?
    Ist das Zimmer möbliert?

    Gruß
    H H

    Für solche Schäden an der Wohnung solltest du zur Durchsetzung deiner Ansprüche unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren. Für die Errechnung der Mietminderung ist ein Anwalt unerlässlich, denn ein Forum kann nur Ratschläge, aber keine Rechtsberatung geben.

    Hallo,

    bevor ich zum Anwalt ginge, würde ich verscuhen mir der Vermieter eine Einigung zu finden, die euch beiden sinnvoll erscheint. Gibt es eine Versicherung, dann müsste die sowieso bezahlen.

    Wieviel % des Wohnraumes macht das Souterrain denn aus?
    Das wäre für mich ein erster Ansatz, den ich zugrunde legen würde. Evt etwas weniger, weil es ja Souterrain ist.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    naja, was richtig ist, entscheidet dann der Richter.

    Ich jedenfalls habe den Text des Fragestellers so verstanden, dass die gemeinsame (!!) Wohnung zum 30.06. gekündigt wurde und VOR Ablauf dieser Frist der Mann untergetaucht ist. Er hatte einen NEUEN Mietvertrag (ab 01.07.).
    Somit muss die gemeinsame Wohnung zum 30.06. an den Vermieter übergeben werden. Dass der "neue" Mieter der Mann ist, erscheint mir hier unerheblich, da es ja keine VertragsÄNDERUNG war, aus dem die Frau entlassen wurde, sondern BEIDE den ALTEN Vertrag ordnungsgemäß gekündigt haben. Somit müssen BEIDE (oder eben nur der "greifbarere Mieter") für eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe zum Ende des gemeinsamen Mietverhältnisses sorgen.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo,

    ein fehlende Übergabe macht den Mietvertrag mit dem Mann ja nicht ungültig. Dass einer der Vormieter der neue Mieter ist, macht einen großen Unterschied. Der Mann hat einen Mietvertrag und seine Sachen stehen in der Wohnung, ergo ist er der Mieter.

    Es werden häufig neuer Mietverträge ausgestellt (neuer Partner, einer zieht aus). Wenn deine Ansicht richtig wäre, hätten alle diese neuen Verträge keine Güligkeit, weil in diesen Fällenl keine geräumten Wohnungen übergeben werden.

    Gruß
    H H


    Ich wollte mich ja nur informieren, ob es so einen Gutachter gibt :)

    Hallo,,

    natürlich, es gibt doch Gutachter für alles Mögliche. Dein Problem wird allerdings sein, dass auch der beste Gutachter nicht weiß wie oft die Maschine gelaufen ist.

    Ich glaube nach wie vor, dass du das überschätzt. Wenn beide Maschinen wirklich jeden Tag gelaufen sind (was ich mir auch bei einer fünfköpfigen Familie nicht vorstellen kann) redest du über ca. 1 Euro/Tag.

    Aber du willst scheinbar leiber ein Fass aufmachen, als mit den Beteiligten eine vernünftige Lösung zu finden.

    Gruß
    H H

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