Instandhaltung, die nicht vom Vermieter veranlasst wurde

  • Hallo,

    ich habe nur mal eine theoretische Frage. Demnächst soll bei uns (14 Parteien Haus) die Telefonleitung gewechselt werden (oder umgestellt werden). Diese Maßnahme wurde von einem der Eigentümer veranlasst (der NICHT mein Vermieter ist). Eine Woche vor dem Termin hat er mir bescheid gegeben, dass ich an diesem Termin zu Hause sein soll, da innerhalb der Wohnung auch noch ein Kabel gewechselt werden muss. Bin ich nicht zu Hause, habe ich laut seiner Aussage erstmal kein Telefon und Internet.

    Ich habe zum Glück die Möglichkeit auch zu Hause zu arbeiten, so dass ich an dem Termin auch zu Hause bin (das weiß er aber nicht).

    Nun zu meiner Frage. Angenommen ich könnte nicht da sein, weil ich in den Urlaub fliege oder es mir meine Arbeit nicht ermöglicht, wer würde denn für den Schaden aufkommen, dass mein Telefonanschluss für eine gewisse Zeit nicht funktioniert? Von meinem Vermieter oder der Verwaltung habe ich keine Benachrichtigung bekommen (ich bin mir nicht mal sicher, ob die die alle informiert wurden).

    Ich weiß, dass eigentlich nur der Vermieter (oder ein Vertreter des Vermieters) Handwerker ankündigen kann und selbst dann muss ich den Termin nicht unbedingt annehmen.


    Schonmal vielen Dank für alle Tipps,

    Panki

  • ..., ich habe nur mal eine theoretische Frage....


    Möchtest Du theoretischen Juraunterricht geben oder nehmen? Btw, Dir ist ja bekannt, wer der Vertragspartner des Mieters ist und dass man bei mitdenkenden Zeitgenossen eine gewisse Mitwirkung erwarten können sollte.

  • Möchtest Du theoretischen Juraunterricht geben oder nehmen?


    Nehmen

    Btw, Dir ist ja bekannt, wer der Vertragspartner des Mieters ist und dass man bei mitdenkenden Zeitgenossen eine gewisse Mitwirkung erwarten können sollte.


    Ich hoffe, dass ich dich nicht falsch verstehe. Vertragspartner des Mieters ist der Vermieter und dass eine gewisse Mitwirkung erwartet wird, ist mir auch klar (Ich bin an diesem Tag ja auch zu Hause).

    Mir ging es um den Fall, wenn ich wirklich nicht zu Hause sein kann.

    Viele Grüße,
    Panki

  • Hallo,

    wenn du wirklich nicht zu hause wärest, könntest du dafür sorgen, dass jemand die Handwerker reinlässt. Sollte das nicht möglich sein, könntest du versuchen einen Alternativtermin zu vereinbaren.

    Grundsätzlich ist so eine Ankündigung, die nicht im Auftrag des Vermieters erfolgt für dich nicht rechtlich bindend. Wenn du also Ärger machen möchtest, dann hast du jetzt die Gelegenheit.

    Ob es allerdings ein Anrecht auf Schadenersatz gegen den anderen Eigentümer gibt, wage ich zu bezweifeln. Wie hoch soll der Schaden schon sein, wenn man ein paar Tage nicht telefonieren kann? Schließlich könntest du auch anders vorsorgen, da du weißt, dass du kein Telefon hast (Rufumleitung o.ä.).

    Gruß
    H H

  • Danke H Hamburg,

    den Ärger würde ich gerne vermeiden. Ich wollte mich nur mal informieren, da es nicht das erste Mal ist, dass so etwas vorkommt und so langsam etwas Überhand nimmt. Auch die Art und Weise wie er es vermittelt, ist eher die Befehlsform.

    Dass in diesem Fall kein großer Schandensersatz zu erwarten ist, ist auch klar.

    Schonmal vielen Dank, für die Informationen.

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