Hallo,
was machst du dir denn für Sorgen?
Nicht genehmigt ist doch nicht das Gleiche wie strafbar. Es ist nicht strafbar eine Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters unterzuvermieten. Inzwischen weiß der Vermieter das und hat dir sogar einen eigenen Mietvertrag angeboten. Damit ist die Sache durch.
Dass dein Vermieter dir mehr Geld abgeknöpft hat, als die Wohnung kostet ist ebenfalls nicht strafbar. Es ist noch nicht einmal moralisch verwerflich. Er hat dir ein Mietabgebot gemacht, du hast es angenommen. Seine Marge könnte er als Risikoaufschlag oder Verwaltungsaufwand sehen. Bei dem Thema bliebe lediglich die Frage, ob er seinen Gewinn versteuert hat. Das ist allerdings eine Sache zwischen ihm und dem Finanzamt.
Das mit der Kaution ist eine Sache zwischen dir und ihm. Bevor du einen Anwalt nimmst, solltest du erst einmal abwarten, ob es überhaupt Probleme gibt. Wenn es allerdings nicht so sehr auf den letzten Euro ankommt und du eine deutliche Warnung in seine Richtung aussprechen willst, kann ein anwaltliches Schreiben, dass du die vollständige Rückzahlung der Kaution erwartest nicht schaden.
Mein persönlicher Tipp wäre allerdings:
Anstatt dich mit dem Stress eines Rechtsstreit zu beschäftigen (das kostet viel Zeit und Nerven), unterschreib den neuen Vertrag, freue dich dass es nun deine Wohnung ist und hoffe, dass du die Kaution ganz oder teilweise zurückbekommst. Wenn nicht, siehe es einfach so, dass du durch die 200 Euro, die du ab jetzt weniger zahlst bereits nach 4 Monaten wieder glatt bist und ab dann jeden Monat 200 Euro sparst.
Wenn du dann der Meinung bist, du willst deinem ehemaligen Vermieter Eins auswischen, schwärze ihn beim Finanzamt an (ich würde es nicht tun). Schreib denen mit vollem Namen und allen Angaben den Sachverhalt und überlasse denen, ob sie das prüfen.
Gruß
H H