Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    mit der fristlosen Kündigung kommst du niemals durch. Wenn das Wohnung nicht zumutbar ist, dann kündigt man fristlos und zieht aus. Man wartet nicht, bis man eine Wohnung gefunden hat, und nutzt die Fristlose, um die Kündigungszeit zu umgehen.

    Ich würde mir das nicht antun, das von einem Richter erklärt zu bekommen.

    Gruß

    H H

    Überschrift nicht gelesen ? Darum geht es doch. Es wird einfach etwas behauptet was garnicht stimmt. Sowas ist wie Rufmord oder üble Nachrede Mobbing.

    Und es keinen beweis dafür gibt. Es wird einfach was behauptet und dann ist das so oder was? Kann ja sein das es bei dir so ist, ich lasse mir das nicht gefallen.

    Thema hat sich eh erledigt , Montag geht es ab zum Rechtsanwalt. Habe mich Telefonisch gerade mit einem unterhalten. Und soll Strafanzeige stellen gehen

    auf Unbekannt. Dann muss der Vermieter die Quellen freigeben.

    Hallo,

    typisch für Sozialhilfeempfänger. Unter Verfolgungswahn leidend, über alles angepisst sein und auf Kosten anderer einen Anwalt beschäftigen. Jemand der mit beiden Beinen im Leben steht und selbst für seinen Unterhalt aufkommt würde sich um eine konstuktive Lösung des Problems bemühen. Selbst wenn man dafür mit der Verwaltung in seiner eigenen Wohnung sprechen muss.

    Bei deiner Einstellung ist doch klar, dass die Verwaltung dich als Verursacher nicht ausschließen kann.

    Strafanzeige gegen unbekannt, weil du als zu laut empfunden wirst. Lächerlich!

    Aber lass den Anwalt mal machen, kostet ja nicht dein Geld!

    Gruß

    H H

    Hallo,

    das ganze Laminat auszutauschen ist wohl die einizge Möglichkeit so einen Schaden zu beseitigen. Ob es Sinn macht jetzt zu kommen und zu fordern, dass du das Laminat selbst austauschen wolltest, ist fraglich. Was wurde denn nach Feststellung des Schadens vereinbart?

    Du musst natürlich nur den Zeitwert des Laminates erstatten. Auch wenn 1600 Euro für 17qm relativ viel klingt, so ist es nicht so viel , dass die Alarmglocken klingeln. Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung, die kümmern sich dann darum.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    du hast einen Riesenbalkon und beschwerst dich darüber, dass niemand die Regenabläufe für dich sauber macht.

    Du wirst niemanden erzählen können, dass das Sieb innerhalb eines einzigen Tages so verstopft, dass nichts mehr ablaufen kann. Das ist doch nur eine faule Ausrede.

    Gruß

    H H


    P.s. Eichelbaum ist genau die richtige Bezeichnung. Denke ich jedes Mal wenn ich Weihnachten einen Tannenzapfenbaum ins Wohnzimmer stelle.

    Hallo,

    tolles Anspruchsdenken. Zum Glück gibt es so viele Wohnungen, dass man sich als Mieter alles herausnehmen kann.

    ... oder evtl. auch nicht.

    Was sollte der Vermieter dagegen haben, wenn ihr Laminat verlegt? Er will nur eben nichts mir dem Fußbodenbelag zu tun haben, damit nicht irgendwelchen komischen Mieter später auf dei Idee kommen, ein Teppich müsste nach 12 Jahren erneuert werden, oder ein Laminat nach 10.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    was du tun solltest?

    Ganz einfach, lass die Verwaltung in deine Wohnung und erkläre denen ganz sachlich deine Situation.

    Was sollte die Verwaltung denn deiner Meinung nach tun, wenn sie immer wieder Beschwerden über dich bekommen. Bisher haben die sich ganz korrekt verhalten und dich angeschrieben. Ich denke, dass sie auch weiterhin an eine professionellen Abwicklung interessiert sind.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    Frage der Woche!!

    Ihr wisst genau, dass die Küche nicht dem Vermieter gehört und wundert euch, dass er sie nicht für euch entsorgen will. Jetzt fragt ihr ob das rechtenst wäre.

    mhmm, muss euer Vermieter euren Müll für euch entsorgen?
    ich weiß es wirklich nicht.:confused:


    Gruß
    H H

    Hallo,

    du kannst nicht einfach so davon ausgehen, dass ein Heizmobil zwangsläufig einen höheren Brennstoffverbrauch hat. Brennstoffkosten gesunken, Verbrauch gestiegen, liegt doch nicht am Heizmobil, sondern am Einkaufspreis, am Wetter und am Heizverhalten.

    Solange das Kosten "Miete Heizmobil" nicht gezahlt werden müssen, sehe ich keine Probleme.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    es reicht, wenn du es sagst. Theoretisch könntest du auch gar nichts machen, denn eine Mieterhöhung ist zustimmungspflichtig.

    Es geht auch nicht vor Gericht, wenn ihr unterschiedlicher Meinung seid, sondern dein Vermieter muss deine Zustimmung aktiv einklagen.


    Du musst dir jetzt darüber klar werden, ob du das riskierst. Dein Verhältnis zum Vermieter wird hinterher sicher schlechter sein und du könntest durchaus verlieren, da es wie so oft auf den Einzelfall ankommt.

    Ich empfehle zu verhandeln.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    was machst du dir denn für Sorgen?

    Nicht genehmigt ist doch nicht das Gleiche wie strafbar. Es ist nicht strafbar eine Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters unterzuvermieten. Inzwischen weiß der Vermieter das und hat dir sogar einen eigenen Mietvertrag angeboten. Damit ist die Sache durch.

    Dass dein Vermieter dir mehr Geld abgeknöpft hat, als die Wohnung kostet ist ebenfalls nicht strafbar. Es ist noch nicht einmal moralisch verwerflich. Er hat dir ein Mietabgebot gemacht, du hast es angenommen. Seine Marge könnte er als Risikoaufschlag oder Verwaltungsaufwand sehen. Bei dem Thema bliebe lediglich die Frage, ob er seinen Gewinn versteuert hat. Das ist allerdings eine Sache zwischen ihm und dem Finanzamt.

    Das mit der Kaution ist eine Sache zwischen dir und ihm. Bevor du einen Anwalt nimmst, solltest du erst einmal abwarten, ob es überhaupt Probleme gibt. Wenn es allerdings nicht so sehr auf den letzten Euro ankommt und du eine deutliche Warnung in seine Richtung aussprechen willst, kann ein anwaltliches Schreiben, dass du die vollständige Rückzahlung der Kaution erwartest nicht schaden.

    Mein persönlicher Tipp wäre allerdings:
    Anstatt dich mit dem Stress eines Rechtsstreit zu beschäftigen (das kostet viel Zeit und Nerven), unterschreib den neuen Vertrag, freue dich dass es nun deine Wohnung ist und hoffe, dass du die Kaution ganz oder teilweise zurückbekommst. Wenn nicht, siehe es einfach so, dass du durch die 200 Euro, die du ab jetzt weniger zahlst bereits nach 4 Monaten wieder glatt bist und ab dann jeden Monat 200 Euro sparst.

    Wenn du dann der Meinung bist, du willst deinem ehemaligen Vermieter Eins auswischen, schwärze ihn beim Finanzamt an (ich würde es nicht tun). Schreib denen mit vollem Namen und allen Angaben den Sachverhalt und überlasse denen, ob sie das prüfen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich kann den Vermieter verstehen, dass er keine abgespannte Plane haben möchte. Das Angebot dir eine Markise zur Verfügung zu stellen ist doch sehr großzügig. Dass er eine nimmt, die ihm gefällt sollte auch klar sein, schließlich ist es am Ende seine.

    Ob du deine Plane weiternutzen kannst ist schwer zu sagen. Wenn es eine optische Beeinträchtigung des Hauses darstellt, kann der Vermieter es dir verbieten.

    Grundsätzlich ist es nicht sinn der Sache, dass du deine Terasse mit einer Plane oder einer Markise permanent überdachst. Selbst wenn die Markise regendicht ist, darf sie nicht ständig ausgerollt bleiben. Beim nächsten Sturm ist sie dann hinüber.

    Gruß
    H H

    Sehe ich anders, gerade dann müsste sie eigentlich zahlen. Aber vielleicht erklärt du mal, warum das meinst?
    Wenn der VM zu Recht die Entfernung des Sichtschutzes verlangt, kann er auch außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen.

    Was heißt denn gerade dann?

    Die Verwaltung fordert den Rückbau des Sichtschutzes.
    Der Mieter stellt Gegenfragen dazu.
    Das rechtfertigt nicht einen Anwalt einzuschalten. Solche Korespondenzen sind typische Verwaltungstätigkeiten und durch den Vermieter zu zahlen. Selsbt wenn nicht. Die außergerichtliche Einschaltung eines Anwalts ist nur in wenigen Ausnahmen erstattungsfähig. Und zwar nur dann, wenn das normale Rechtsverständnis nicht mehr ausreicht, um den Fall zu bewältigen. Davon sind wir heir noch weit erntfernt, es geht ja noch um einfache Kommunikation.

    Wenn der Mieter in einem frühen Verlauf der Kommunikation zeigt, dass er die Situation verstanden hat und man auch annehmen kann, dass er auf ein weitere Schreiben der Verwaltung/des Vermieters ähnlich reagiert hätte, war das Anwaltsschreiben nicht angemessen.

    Du kannst ja weiterhin alle Anwaltsbriefe, die an dich gehen brav bezahlen. Ich habe noch nie die Rechnung für ein außergerichtliches Schreiben übernommen und werde es auch weiterhin nicht tun.

    Gruß
    H H

    Das der Vermieter die Räume nicht als Wohnung vermieten darf ist eigentlich kein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund. Heißt die Kündigung ist unwirksam.

    Daraus ergibt sich für Euch jedoch kein Sonderkündigungsrecht bzw. das Recht die Kündigungsfrist zu verkürzen.

    Es kann aber sein das der Vermieter froh ist wenn er den Vertrag mit Euch vorzeitig beenden kann. Also sprecht mit ihm. Stimmt er einer vorzeitigen Vertragsentlassung nicht zu habt Ihr schlicht Pech gehabt.

    Aber Ihr habt ja ein Ass im Ärmel. Die unwirksame Kündigung:cool:

    Hallo,

    ich wäre mir nicht so sicher, wer hier das Ass im Ärmel hat, weil eine "illegale" Nutzung keine Kündigungsgrund ist. Möglicherweise ist der Wohnraummietvertrag ebenfalls unwirksam, weil ja gar kein Wohnraum vermietet wird. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es eine Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter geben könnte.

    Aber es macht wenig Sinn die rechtliche Konstellation lange zu erörtern. Es besteht ein allseitiges Interesse dieses unzulässige Wohnverhältnis auszulösen. Deshalb ist der Vermieter sicher gesprächsbereit.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn die Spülwassermenge ausreicht und du einen normalen Stuhlgang hast, dann liegt es relativ wahrscheinlich am Abfluss. Bei Kosten von 150 Euro für eine professionelle Reinigung lohnt es sich nicht lange zu untersuchen, wo das Problem liegen kann.

    Du solltest deinen Vermieter schriftlich über das Problem informieren, damit er einen Klemptner beauftragt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    es ist ein Streit unter Nachbarn, bei dem der Eine behauptet, der Andere hätte im Haus nichts zu suchen. Das ist natürlich Blödsinn, aber der Mieter kann ja behaupten, was er will. Da kann der Vermieter nichts machen.

    Wenn ihr euch allerdings von den Räucherstäbchen belästigt fühlt, beschwert euch schriftlich beim Vermieter.

    Mich wundert es allerdings:
    Wie stark räuchern die Stäbchen denn, dass man nicht mehr auf den Balkon kann?
    Wie lange will der Nachbar das denn noch durchziehen (40 Stäbchen pro Tag)?

    Gruß
    H H

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