Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    das ist ja ein schönes Durcheinander.

    Ich denke, dein Vermieter kann deine Wohnung weiterhin mit Teilgartennutzung vermieten. Der rechte Nachbar hat einen festen Bereich, der linke nicht. D.h. für den nicht festen Bereich der Gartennutzung kommt es auf die Vereinbarung an, die der Vermieter abschließt.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    wenn du "nur" die Kosten deines Anwalts zahlen musst, wirst du mit 2000 Euro sicher auskommen. Geht ein möglicherweise verlorener Prozess, inkl. Gutachten auf deine Kosten, reichen die 2000 Euro wohl kaum aus.

    Gehe am Besten zum Mieterbund und zu einem Anwalt und lass dir sagen mit welchen Kosten du rechnen musst. Dann kannst du dir immernoch überlegen, was du machst.

    Gruß

    H H

    Dein Tonfall ist immer noch unpassend und unverschämt. "Du kappierst die Sache doch von vorne bis hinter nicht" ist schon wieder ein frecher Kommentar!

    Und die Geduld brauchst du nicht zu verlieren. Keiner hat dich gezwungen hier zu schreiben und es hat nichts damit zu tun, dass ich 2,88 Euro/qm bezahle. Es ist legitim, dass ich die Sache verstehen und überprüfen möchte. In der Tat hat die Hausverwaltung Fehler gemacht, wie Wohnlage, Spannwerte, Feld.

    Ich könnte deinen gleichen Tonfall nutzen und dir vorwerfen, dass du die ganze Zeit behauptest, der Mietspiegel und alles so einfach sei aber du hast immer noch nicht geschafft zu erklären, was du mit

    "Dann kommt die Ergänzung im zweiten Absatz (mit dem Abzug von 1,34 Euro). Dieser Absatz ist jedoch mit *** versehen, was heißt, dass dieser Abzugswert nur eine bedingte Aussagekraft hat. Deshalb hat die Verwaltung ihn weggelassen (das mag man akzeptieren oder nicht)."

    Nirgendwo sehe ich die Zahl 1,43. Soll ich also auch die Geduld verlieren :D ;)

    Letzter Kommentar von mir, um dir zu zeigen, dass du es scheinbar nicht kapieren willst.

    Ich schreibe:

    Du bist im richtigen Feld eingeteilt!

    "zweiten Absatz (mit dem Abzug von 1,34 Euro)."

    Du suchst: "Nirgendwo sehe ich die Zahl 1,43."

    Was soll ich da noch sagen?

    Und nochmal: Dein Vermieter lässt dich seit 17 Jahren für eine Miete wohnen, die bei einem Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete wohnen. Und du meinst du müsstest für nichts dankbar sein.

    Und jetzt ist Schluss

    Gruss

    HH

    Die nächste Frage, die sich mir stellt:

    Nehmen wir mal als gegeben an, dass das Lärmprotokoll der Nachbarin wirklich unbrauchbar ist und es Aussage gegen Aussage steht:

    Wie konnte dann der Vermieter überhaupt nur anhand meiner Aussage eine Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung aussprechen? Wäre ich nun wirklich ein böswilliger Verleumder, hätte der Vermieter (meiner Meinung nach) schwer fahrlässig gehandelt.

    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass der Vermieter nach dem heutigen Besuch des Lärmverursachers kalte Füße gekriegt hat.

    Ich führe weiter mein Lärmprotokoll und werde die Nachbarin bitten, auf die genaue Festhaltung ihrer Einträge zu achten.

    Hallo,

    das ist leider fast immer so. Der Lärmende streitet alles ab.

    Warum hätte der Vermieter fahrlässig gehandelt. Er hat Beschwerden bekommen und gehandelt. Da die Beschwerde nicht nur von dir kam, kann er davon ausgehen, dass schon etwas dran sein wird. Geht es allerdings um eine Kündigung, sind die Hürden höher, um vor Gericht zu bestehen.

    Ich habe das Gefühl, dass die Verwaltung wenigstens versucht die Sache zu klären. Da dein Störer allerdings eine Drohkulisse aufbaut, ist es für ihn wirklich schwer. Ich empfehle dir jetzt auch Anwaltliche Hilfe (z.B. Mieterbund) in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise wäre es jetzt doch gut, eine Mietminderung vorzunehmen, um auch von deiner Seite einen Gegendruck zu erzeugen.

    Leider können wir vom Forum aus nicht mehr machen, als interessiert von dir zu hören, wie es weitergeht.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    was sollen wir dir nennen? Die Werte stehen doch in der Tabelle!.

    Oder meinst du die für deine Wohnung? Dann sagt uns erstmal das Baujahr und wie groß die Bude ist. Hat sie ein Bad?

    Vor allem beantworte mal die anderen Fragen. Wieviel zahlst du und wieviel ist die Erhöhung? Wir sind hier doch nicht deine Dienstleister, die du mit Fragen bombardieren kannst, ohne auf Gegenfragen zu antworten.

    Gruß

    H H

    Hallo daidokoro,

    für Wohnungen ohne Staffelmietvertrag können die Mieten nach §558 erhöht werden, dafür ist dieser da.

    Die Sachverhalte, dass Lage und die Mietenspanne richtig angegeben sein muss , hast du richtig erfasst. Das solltest du der Hausverwaltung mitteilen.

    INteressant wäre, wieviel Miete du bezahlst und wie hoch die Erhöhung ist.

    Da dies die erste Mieterhöhung seit 20 Jahr und dann noch um den Maximalbetrag von 15% ist, könnte es durchaus sein, dass sie selbst bei Korrektur der falschen Einordnung und Spanne noch im zulässigen Bereich liegen. Dann ist die Erhöhung trotzt der Fehler durchsetzbar, weil der Vermieter die Fehler im Verfahren noch korrigieren könnte.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    schnallst du es nicht? Der Vermieter kann die Zustimmung einklagen, nicht das Geld. Das ist sein Recht und dies kann er auch rückwirkend tun. Dann bekäme er für den letzten Monat dei 50 Euro.

    Ob er das macht weiß hier doch niemand, aber dem Fragesteller hier eine Sicherheit zu suggerieren, die nicht da ist, ist doch völliger Blödsinn. Ich persönlich würde niemals wegen 50 Euro einen Rechtstreit eingehen oder riskieren, es sei denn es geht ums Prinzip.

    Gruß

    H H

    Einer Mieterhöhung muss der Mieter zustimmen was Du nicht getan hast. Folglich kannst du in Ruhe ausziehen ohne die Erhöhung der Miete von € 50,00 zu zahlen.

    Hallo Banane,

    und wieder so ein unglaublicher Beitrag von dir!

    Wenn es dem Vermieter auch ums Prinzip geht und er klagefreudig ist, dann gibt er das einem Anwalt und holt sich die Zustimmung zur Erhöhung und damit die lausigen 50 Euro "aus Prinzip". Dann hat Wiljahelm einen Prozess am Hals und bei einer Niderlage Kosten von mehreren Hundet Euro an der Backe,.

    Wie man mit so einem Risiko in Ruhe ausziehen kann, ist mir ein Rätsel.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    der neue Vermieter kann dir sicher nicht kündigen, weil der alte Vermieter dir die Zahlung der Kaution erlassen hat. Vor allem, wenn der ehemlige Besitzer nicht das Gegenteil behauptet.

    Der neue Besitzer will das mit der Kaution jetzt wissen, weil er sie übernehmen muss und dir gegenüber haftbar wird. Ich denke, du solltest ihm sagen, du hättest keine Kaution zahlen brauchen, bist allerdings bereit dies jetzt zu tun.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    damit die Mieterhöhung offiziell unwirksam ist, hättest du mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht kündigen müssen. Allerdings ist es auch so, dass du der Erhöhung zustimmen müsstest, damit diese wirksam wird.

    So gesehen hängt das jetzt rechtlich etwas in der Luft. Ich denke es würde darauf hinauslaufen, dass deine Kündigung als Sonderkündigung zu zählen wäre, da du direkt nach der Erhöhung gekündigt hast und somit relativ einfach behaupten könntest, du hättest wegen der Erhöhung gekündigt. Die Frist für die Sonderkündigung wäre jedoch der 31.10. gewesen. Es wäre allerdings noch zu prüfen, ob das Erhöhungsschreiben überhaupt formal korrekt war (z.B. mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht).

    Ich befürchte, es läuft hier darauf hinaus, dass der, der das Geld haben will (der Vermieter, wenn du zuwenig zahlst oder du, wenn der Vermieter es von der Kaution abzieht) klagen müsste. Da die Lage nicht ganz klar ist, hat man natürlich immer ein Risiko.

    Frage ist allerdings ob sich der ganze Aufwand lohnt. Über wieviel Geld redet ihr überhaupt?

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ein Bett, dass die Liebes-Geräusche verstärkt oder erzeugt, ist keineswegs normal. Rechtliche Konsequenzen können euch drohen. Das geht von Abmahnung, über Kündigung sogar zur Anzeige wegen "Erregung öffentliches Ärgernis". Die anderen an eurem Liebesleben teilnehmen zu lassen könnte durchaus als strafbar geahndet werden.

    Gruß

    H H

    P.S. witzig, ich kann das Wort S..x nicht schreiben, weil es zensiert wird, in der Überschrift steht es aber.

    Hallo,

    da hat der Vermieter recht. Wenn das Schloss rausgerutscht ist, dann waren die Schrauben wohl nicht mehr fest und es hat sicher auch schon eine Weile gewackelt. So etwas passiert nicht von jetzt auf gleich. Das hättet ihr sehen müssen, bevor das Schloss zu lose wird.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ein möbliertes Zimmer ist eben etwas anderes, als eine eigene Wohnung.

    Wenn ihr vertraglich die Anzahl der Übernachtungen festgelegt habt, dann solltest du dich auch daran halten. Ich kann verstehen, dass der Vermieter nicht ständig "fremde" Menachen im Haus haben will.

    Die Zutritt zu deinem Zimmer ist so nicht zulässig. Schließe es doch einfach ab.

    Für mich kli9ngt das allerdings so, als solltest du ausziehen. Wahrscheinlich wird dein Vermieter dich ohnehin kündigen, wenn du dich nicht an die Vereinbarten Regeln hälst.

    Gruß

    H H

    Und was ändert sich praktisch durch das Sonderkündigungsrecht an der Kündigungsfrist?

    ??? es ändert sich die Länge der Frist. Aber rechne dir das bitte selbst aus:

    Gruß

    H H

    § 561
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    Das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung spielt nur bei Mietverhältnissens mit Kündigungsausschluss eine Rolle, d.h. wenn der Mietvertrag ansonsten gar nicht gekündigt werden könnte. Ansonsten entspricht die Kündigungsfrist genau der üblichen.

    Das ist doch Blödsinn. Wenn du etwas nicht weißt. dann solltest du gar nicht darüber schreiben.

    Das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhungen spielt für jeden Mietvertrag eine Rolle.

    Gruß

    H H

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