Leider spitzt sich die Lage mit dem Vermieter zu
neben dem schriftlichen Widerspruch teilte ich dem Vermieter im persönlichen Gespräch mit, dass ich laut § 558a widerspreche. Darauf antwortete Vermieter dass er keine Vergleichswohnungen findet. Mietspiegel gibt es nicht. Stadtteil mit 91 % Wohneigentum. Was nun? Weiterhin bezieht er seinen Wunsch auf Mietanpassung auch auf die „gehobene Ausstattung“ durch die mittlerweile über 10 Jahre alte Einbauküche. Diese wurde weder mit Möbeln noch Geräten im Mietvertrag erfasst. Die Wohnung wurde aber mit kompletter Einbauküche vermietet. Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass diese auch so zur Wohnung gehört, ansonsten hätten wir keinen Mietvertrag geschlossen. Was sollten wir auch mit einer halben EINBAU Küche ohne Geräte anfangen?
Waren diesbezüglich ein bissel blauäugig und nun haben wir den Salat. Grund des Problems: Vermieter lehnt die bisher 1. Reparatur der Spülmaschine ab, die Geräte seien nicht Bestandteil der Küche. Was sollten wir mit einer halben EINBAU Küche ohne Geräte anfangen?
Im Widerspruch habe ich erst einmal aufgefordert innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären was nun zur Küche gehört oder nicht und dieses als Nachtrag zum Mietvertrag beizufügen. Einer Mieterhöhung habe ich vorerst nicht zugestimmt. EG Wohnung im 3 Familienhaus von 1938 teilsaniert mit stark durchfeuchteten Kellerräumen, an denen natürlich ICH Schuld bin weil ICH nicht lüfte oder falsch lüfte. Haben immer wieder seit 2010 auf diesen schlechten Zustand des Untergeschosses schriftlich hingewiesen das etwas unternommen werden muss. Momentan erfolgt die Trocknung des Kellers, da Schimmel festgestellt wurde. Da weiß man doch glatt woher der Wind weht.
Beiträge von Pummel
-
-
Vielen Dank für die Antwort, so habe ich es ebenfalls gelesen= alle 6 jahre neu eichen oder Wasseruhr tauschen, aber auch andererseits eben im Internet das nur die Hauptwasseruhr geeicht sein muss, da Sie wohl genauere Messdaten anzeigt.
-
Frage
alle Mieter unsres Hauses haben Wasseruhren welche ländere Zeit nicht geeicht wurden.
Der Vermieter berechnet die Differenzen zum Hauptwasserzähler auf alle Mietparteien um. Darf er das und wenn wie darf er das umlegen? Wir wissen doch nicht ob die Uhren noch den Eichstandard haben. Aussage Vermieter...Klempner hat gesagt es gibt keine genau geeichten Kalwasseruhren für Mietwohnungen. Der Eichpflicht unterliegt nur der Hauptzähler! Ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet die Zähler in den Wohnungen nach 6 Jahren zu tauschen oder neu zu eichen? Danke für eure Antworten -
hab ich geahnt: für neuen Mietvertrag auch nicht bei Mieterhöhung- besteht auf beiden Seiten kein Rechtsanspruch.
Wenn nun doch neuer Mietvertrag dann nur mit Vorlage Verbrauchsausweis?....möchten schon ganz gerne in der Wohnung bleiben. -
Hallo zurück, hatte vergessen zu erwähnen- wir sollen einen neuen Mietvertrag bekommen, da mein Lebensgefährte einzieht.( Ehemann ist vor 2 Jahren verstorben). Neuer Mietvertrag= Neuvermietung mit Energieausweis? Ich finde für eine Umschreibung/ Ergänzung des alten Mietvertrages ausreichend.
-
P.S. Weiß das Miete ggezahlt werden muss, finde es nur sehr Schade das dieses Geld meist nicht in die Werterhaltung einer so tollen Immobilie zurückfließt und um jede notwendige Reparatur und Instandsetzung gefeilscht wird.
-
Vielen dank für die Antworten...so ähnlich habe ich es auch gelesen. Ich wohne gerne in meinem Nest und ich möchte kein dauerhaft angespanntes Verhältnis zu meinem Vermieter. Still schweigen ist auch keine Lösung. Sollte ich ihn- kulanter weise- nicht auf gravierende Formfehler in seinem Schreiben aufmerksam machen? Übrigens unsrere Nachbarn haben kein Schreiben erhalten- wären eigentlich ein gutes Gegenbeispiel- meinerseite- wenn Vermieter auf Vergleichswohnungen verweist. Wie ist denn das mit der Gleichbehandlung von Mietern? Hat eigentlich ein Energie-, Bedarfs-oder Verbrauchsausweis für eine Wohnung Einfluß auf eine Mieterhöhung?
-
Hallo alle zusammen,
auch für unsere Wohnung soll es ab Oktober 2014 eine Mieterhöhung von vorerst 10 % geben und an die sehr gute Lage angepasst werden. Hier wurde in den letzten 4 Jahren sehr viel neu gebaut- meist Eigentum. Unsere EGWohnung 72 qm in einem 3 Familienhaus von 1938 ist energetisch teilsaniert-hat nur teilweise Wärmedämmung,eine 8 Jahre alte Einbauküche und eine Terrasse die nicht eben ist sowie eine ungedämmte Veranda. Warmes Wasser wird durch einen elektr. Broiler erzeugt, die Heizung funktioniert über eine ältere Gasheizung. der Keller ist feucht, Schimmel im Wohnbereich wurde bereits einmal fachgerecht entfernt, Wohneinheiten haben keinen Energiepass.Für das Gebäude soll es diesen geben.
Ich weiß nicht ob es drei vergleichbare Wohnungen mit den aufgeführten Eckdaten und Mängeln gibt und der höhere Mietpreis gerechtfertigt ist. Der Vermieter bezieht sich im Schreiben nur auf ihm vorliegende Angaben. Diese wurden uns nicht mitgeschickt. Einen Mietspiegel gibt es derzeit für das Stadtgebiet und generell für die Stadt nicht. Unsere Nachbarn haben kein Schreiben über Mieterhöhung erhalten. Haben zwar keine Einbauküche aber einen Balkon und Wohnung ist etwas größer. Wir vermuten, dass der Vermieter uns loswerden möchte, da wir öfter s mal was zu bemängeln haben uns schon unbequem sein können. Aber wir haben in 6 Jahren Miete in Höhe von ca. 35.000 € gezahlt. Leider kümmert sich der Vermieter sehr wenig um sein Eigentum, da er selbst nicht in der Stadt wohnt. Was können wir tun und wie sollen wir uns verhalten?
Vielen Dank für eure Antworten
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!