Beiträge von bvt

    Hallo,

    leider habe ich keine Ahnung von Mietrecht, bin mir aber zeimlich sicher (auch wenn Dir das wenig hilft), daß Du keine Tapeten entfernen mußt, wenn diese fachgerecht angebracht sind ... es sei den Dein Geschmack ist außergewöhnlich: Gelbe Frösche auf pinkem Hintergrund z.b., es muß, wie mal vom BGH festgelegt wurde, den üblichen Geschmack treffen (oder so ähnlich...)

    Schade, daß dir so wenig geantwortet wurde ...:(

    Hallo,

    nach BGH-Rechtsprechung ist es nicht erlaubt, dem Mieter aufzuierlegen, einen Fachbetriebt mit den Arbeiten zu beauftragen.
    Die Arbeiten müssen fachgerecht, abernicht durch Fachkräfte erfolgen.
    Wenn Du renovieren mußt, vermutl. ja nicht, siehe Bernys Antwort, dann kannst Du das auch selbst machen ... muß nur fachgerecht sein!!!

    Grüße ..

    Hallo,
    zeieh bald aus, wenn alles gut geht....

    Um nicht zu viel zu schreiben hier meine Fragen:

    1.) 5-Jahres-Vertrag ungültig lt. BGH ?? Aber nur bei Formular-Mietverträgen ... woran erkenne ich, ob ich einen Form.-Miet-V. habe???
    (Ist schon ein Formular, aber reicht das?)

    2.) Setzrisse, muß ich die dichtmachen (mit Acryl o.ä.) ---> Haus erst 12/2006 fertiggestellt, Erstbezug durch mich.

    3.) Das Silikon in unserer Dusche ist undicht, bei normalem Gebrauch. Haus Neubau, Erstbezug am 1.12.2006. Muß cih Silikon neu machen ? Meiner Meinung nach: schlecht verlegt, wenn nach so kurzer Zeit sich unterm Silikon schwarze Flecken bilden.
    Das fing schon vor 1,5 Jahren an.

    Sieht ja nicht schön aus, auch ggü Interessenten.
    Wenn ich das einfach überschmiere mit Silikon, kann Vermieter später Entfernung verlangen?

    4.) Am Badezimmerspiegel ist ne klitzekleine Ecke abgebrochen... Üblicher Verscheleiß oder muß ich zahlen?

    Sollte alles sein, vielen Danl im Voraus für Eure Antworten :)

    Hallo,
    zeieh bald aus, wenn alles gut geht....

    Um nicht zu viel zu schreiben hier meine Fragen:

    1.) 5-Jahres-Vertrag ungültig lt. BGH ?? Aber nur bei Formular-Mietverträgen ... woran erkenne ich, ob ich einen Form.-Miet-V. habe???
    (Ist schon ein Formular, aber reicht das?)

    2.) Setzrisse, muß ich die dichtmachen (mit Acryl o.ä.) ---> Haus erst 12/2006 fertiggestellt, Erstbezug durch mich.

    3.) Das Silikon in unserer Dusche ist undicht, bei normalem Gebrauch. Haus Neubau, Erstbezug am 1.12.2006. Muß cih Silikon neu machen ? Meiner Meinung nach: schlecht verlegt, wenn nach so kurzer Zeit sich unterm Silikon schwarze Flecken bilden.
    Das fing schon vor 1,5 Jahren an.

    Sieht ja nicht schön aus, auch ggü Interessenten.
    Wenn ich das einfach überschmiere mit Silikon, kann Vermieter später Entfernung verlangen?

    4.) Am Badezimmerspiegel ist ne klitzekleine Ecke abgebrochen... Üblicher Verscheleiß oder muß ich zahlen?

    Sollte alles sein, vielen Danl im Voraus für Eure Antworten

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