Beiträge von Neugierde

    Dann sage ich schon mal danke lieber Berny.

    Ich will jetzt wie folgt vorgehen: ich würde meinem Vermieter vorab eine E-Mail schreiben, in dem ich einen Widerspruch ankündige und eine Tabelle erstellen, in der sehen kann wie die Werte abweichen und ihm eine Kopie der mir jetzt vorliegenden korrigierten Abrechnung beifügen und dann das Ganze nochmal per Einwurfeinschreiben zu senden.
    Leider muss ich schon jetzt davon ausgehen, dass er Gift und Galle spuckt und mir mit Kündigung droht.

    Aber das Risiko muss ich wohl eingehen, denn wir sprechen hier immerhin von über 800 €.

    Lieber Berny,

    eine direkte Frage hätte ich noch an Dich. Die korrigierte Abrechnung hätte er mir doch vorlegen müssen, oder?

    Meine Heizkostenabrechnung 2015 wurde nachträglich zu meinem Gunsten korrigiert. Allerdings wurde mir diese Korrektur nie zugesandt. Weil mir die Abrechnung für 2016 zu hoch kam, habe ich Kopien bei der Hausverwaltung angefordert.

    Nun hat sich rausgestellt, dass sowohl die Abrechnung für 2015 und 2016 nachträglich nach unten korrigierten wurden. Allerdings hat mein Vermieter die erste höhere Abrechnungen zu geschickt.

    Ob er die Korrekturen nicht von der Hausverwaltung erhalten hat oder einfach nicht weitergeleitet nach dem Motto erfährt die ja eh, weiß ich nicht.

    Habe ich die Möglichkeit das Geld aus 2015 zurückzubekommen? Für 2016 habe ich noch nicht bezahlt.

    Oder greift für 2015 die Verjährung? Allerdings kann ich ja nachweisen, dass ich die Korrekt erst gestern und nur durch Zufall erhalten habe?

    Ohne Belege wüsste ich ja nicht was im Einzelnen berechnet wurde.

    Naja, ich warte jetzt erst mal mit welchen Ausreden der Vermieter um die Ecke kommt. Der hat selbst keine Ahnung von Nebenkosten, er ist der Meinung, er könnte einfach die Hausgeldabrechnung oder den Wirtschaftsplan der WEG-Verwaltung und einfach die Instadnsetzungskosten rausrechnen.

    Einen detaillierten schriftlichen Widerspruch habe ich bereits an den Vermieter geschickt.
    Folgendes habe ich aufgeführt:
    Die Hausmeisterabrechnung (siehe oben)
    die falschen Wasserpreise
    Strom für den Haustrockner, der als Allgemeinstrom abgerechnet wurde
    abgelaufene Eichung des Wasserzähler und die Wartungskosten für den Zähler
    Allerdings hat mir der Vermieter mit der Zusendung der Belege eine Frist bis zum 15.06. gesetzt. Den Widerspruch habe ich am Freitag per Post geschickt.
    Jetzt ist doch eigentlich der Vermieter am Zug oder soll ich die Abrechnung entsprechend kürzen und den Betrag überweisen.

    Ach ja, eine Frage noch, für 2012 habe ich keine Abrechnung bekommen und für 2011 habe ich nach heutigem Wissenstand auch zu viel für Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom bezahlt. Forderung des Vermieters sind ja mittlerweile verjährt, aber kann ich die Überzahlung aus 2011 noch zurückfordern?

    Ich habe meine Abrechnung für 2013 erhalten. Und da ich eine extreme Nachzahlung leisten soll, habe ich die Belege angefordert. Dabei habe ich folgendes festgestellt:

    Bei den Hausmeisterkosten war eine Rechnung für Winterdienst, allerdings für den Leistungszeitraum 2012 und eine Sonderentsorgung von Farbeimern, die Nachbar vor die Haustür gestellt, Verursacher also bekannt und auch so gemeldet.

    Dann bei den Wasserkosten wurde pro Kubikmeter 2,76 abgrechnet, obwohl lt. Rechnung der Stadtwerke 2,02 kostet und beim Abwasser ebenfalls 2,76 obwohl lt. Stadtwerke der Kubikmeter nur 1,65 kostet. Die Zählerkosten werden separat abgerechnet.

    Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen? Wir sprechen hier von fast 280 Euro Differenz.

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