Meine Heizkostenabrechnung 2015 wurde nachträglich zu meinem Gunsten korrigiert. Allerdings wurde mir diese Korrektur nie zugesandt. Weil mir die Abrechnung für 2016 zu hoch kam, habe ich Kopien bei der Hausverwaltung angefordert.
Nun hat sich rausgestellt, dass sowohl die Abrechnung für 2015 und 2016 nachträglich nach unten korrigierten wurden. Allerdings hat mein Vermieter die erste höhere Abrechnungen zu geschickt.
Ob er die Korrekturen nicht von der Hausverwaltung erhalten hat oder einfach nicht weitergeleitet nach dem Motto erfährt die ja eh, weiß ich nicht.
Habe ich die Möglichkeit das Geld aus 2015 zurückzubekommen? Für 2016 habe ich noch nicht bezahlt.
Oder greift für 2015 die Verjährung? Allerdings kann ich ja nachweisen, dass ich die Korrekt erst gestern und nur durch Zufall erhalten habe?