korrigierte Heizkostenabrechnung nicht erhalten

  • Meine Heizkostenabrechnung 2015 wurde nachträglich zu meinem Gunsten korrigiert. Allerdings wurde mir diese Korrektur nie zugesandt. Weil mir die Abrechnung für 2016 zu hoch kam, habe ich Kopien bei der Hausverwaltung angefordert.

    Nun hat sich rausgestellt, dass sowohl die Abrechnung für 2015 und 2016 nachträglich nach unten korrigierten wurden. Allerdings hat mein Vermieter die erste höhere Abrechnungen zu geschickt.

    Ob er die Korrekturen nicht von der Hausverwaltung erhalten hat oder einfach nicht weitergeleitet nach dem Motto erfährt die ja eh, weiß ich nicht.

    Habe ich die Möglichkeit das Geld aus 2015 zurückzubekommen? Für 2016 habe ich noch nicht bezahlt.

    Oder greift für 2015 die Verjährung? Allerdings kann ich ja nachweisen, dass ich die Korrekt erst gestern und nur durch Zufall erhalten habe?

  • Dann sage ich schon mal danke lieber Berny.

    Ich will jetzt wie folgt vorgehen: ich würde meinem Vermieter vorab eine E-Mail schreiben, in dem ich einen Widerspruch ankündige und eine Tabelle erstellen, in der sehen kann wie die Werte abweichen und ihm eine Kopie der mir jetzt vorliegenden korrigierten Abrechnung beifügen und dann das Ganze nochmal per Einwurfeinschreiben zu senden.
    Leider muss ich schon jetzt davon ausgehen, dass er Gift und Galle spuckt und mir mit Kündigung droht.

    Aber das Risiko muss ich wohl eingehen, denn wir sprechen hier immerhin von über 800 €.

    Lieber Berny,

    eine direkte Frage hätte ich noch an Dich. Die korrigierte Abrechnung hätte er mir doch vorlegen müssen, oder?

  • Der Vermieter hat dem Mieter eine korrekte Abrechnung binnen eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraums vorzulegen. Sollte es sich hieraus eine Nachzahlung zu seinen Gunsten ergeben, kann er sie nicht mehr verlangen.

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