Beiträge von Schlaflose

    hallo,

    ich hatte das Problem dass ich jahrelang in einer Wohnung leben musste in der so ziemlich gar nichts stimmte. es regnete in mein Schlafzimmer rein, in Schlafzimmer und Bad warem dementsprechend die Wände (teils sippe)nass und mittlerweile schimmelt es so extrem an den Wänden dass es einfach nur noch ekelig ist! und seit gut 24 Monaten wurde meine Wohnung nicht mehr mit warmen Waser versorgt. heisst dass ich mir zum mich waschen Wasser mit dem Wasserkocher erhitzen musste. Haarewaschen und duschen konnte ich komplett knicken.

    ich hab die Miete dementsprechend gemindert, den Vermieter aber vorher schriftlich mehrfach aufgefordert die Mängel zu beseitigen. dem Vermieter kam auch ein Schreiben von der Wohnungsaufsicht zu in dem er aufgefordert wurde die Mängel zu beheben, tat sich natürlich nix. seit Jahren.

    leider war/ist es so dass sich mein Gesundheitszustand in den letzten Jahren nicht im optimalen Zustand befand weswegen mir ein Wohnungswechsel kaum schaffbar erschien. aktuell bin ich jedenfalls etwas besser dran und würd mir auch nervlich einen Umzug zutrauen.
    ich hab mir einige Wohnungen angesehen, die meisten waren zu teuer. und in eine Gegend wo ich mich als Frau allein nicht auf die Straße traue ziehe ich nicht !
    jedenfalls habe ich jetzt eine kleine Wohnung gefunden (44qm) in die ich zum nächsten 1. ziehen könnte. allerdings verlangt der neue VM nicht nur eine SchuFa Auskunft sondern auch einen Bescheid des jettzigen VMs.
    SchuFa Einträge habe ich gar keine !!!
    allerdings hat der jetzige VM in den Bogen eingetragen dass ich bei ihm über 4000Euro Mietschulden habe. der Betrag kommt hin, allerdings sind das keinerlei Mietschulden sondern Minderungen wegen der Mängel!

    ich weiß jetzt nicht wie ich damit umgehen soll, soll ich dem neuen VM das so geben, oder soll ich noch ein Schreiben beilegen indem ich erkläre warum das keine Schulden sind etc ?

    Ich glaube deswegen hat der Anwalt auch so darauf gepocht dass ich den Brief vorher als Fax versende und den faxbericht gut aufhebe. wenn ich ihn richtig verstanden habe gilt der Brief als zugestellt wenn er in den machtbereich des Empfängers gerät, d.h. der Empfänger bekommt die Info dass der Brief abholbereit ist. wenn er dazu nicht in der lage ist muß er jemanden beauftragen den Brief abzuholen.

    Wir haben irgendwann mal Schreiben erhalten aus denen hervor ging dass die Hausverwaltung jetzt bevollmächtigt ist. Vorher haben die Verwaltungen alle paar Monate gewechselt. Das hab ich dem Anwalt auch gesagt. Er wollte wissen wielange das her ist. Ich hab gesagt schon mindestens ein jahr. er sagte wenn dem so ist müssten die erstmal nachweisen diese Vollmacht auch geschickt zu haben.

    Ich hoffe er weiß was er tut und ich komme damit durch.

    Die fristlose Kündigung ist unwirksam da ich ja gestern den Betrag überwiesen habe.

    Ob die langfristige Kündigung stehen bleibt weiß ich ja nicht da dem ja die Vollmacht fehlte.
    Und ob ich aufgrund meines Gesundheitszustandes auf unzumutbare Härte pochen kann weiß ich auch nicht.

    Wahrscheinlich habe ich die Hausverwaltung lange genug geärgert. Hab ja auch alle Schreiben vom Anwalt und auch von der Wohnungsaufsicht noch hier, das hat die wahrscheinlich genervt dass ich nicht klein beigebe und statt dessen mich wehre. Die Leute hier im haus haben alle Probleme mit denen, nur trauen sich die wenigsten etwas zu tun.

    Möge mich bitte jemand korrigieren, wenn ich falsch liege:
    Da die Kündigung aufgrund der fehlenden Vollmacht unwirksam ist, sollte der Mieter Widerspruch einlegen. Zahlt er zeitgleich die offene Forderung ein, sollte es eigentlich gar nicht mehr möglich sein überhaupt fristlos zu kündigen. Der Anlass ist ja schließlich weggefallen.

    Falls das nicht so funktioniert: Durch Zahlungsausgleich wird wenigstens die fristlose Kündigung geheilt. Bleibt also nur noch die hilfsweise ordentliche Kündigung. Da die jetzige ungültig ist und der Verwalter neu kündigen muss, ist diese Kündigung erst zum 31.08.14 möglich.

    Ob ein Anspruch auf Umzugskosten besteht, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Da würde ich einfach mal dem den zuständigen Ämtern nachfragen.

    Widerspruch gegen die Kündigung habe ich gestern bereits abgeschickt (Einschreiben per Rückschein - zuvor per Fax). Die sollte also spätestens am Montag bei denen sein.
    Die fehlenden Mieten habe ich gestern auch überwiesen, natürlich wieder unter Abzug der Mängelminderung.

    Wegen der Umzugskosten habe ich am Montag einen Beratungstermin bei der Caritas. Die wissen immer am besten wo genau man sich hinwenden muß wenn man in Not ist. Die Ämter bzw Behörden in der Großstadt, in der ich leb, sind nämlich gern mall sehr langsam und lehnen auch immer erstmal alles ab.

    Weiß jemand wie das ausschaut mit der zeit, also ich kann UNMÖGLICH bis zum 20. die Wohnung geräumt haben. Wie lange bleibt mir in der Regel bis ich dann wirklich raus muß ? Ich bin gesundheitlich mehr als angeschlagen, deswegen ja auch in Frührente. Wohnungssuche etc sind nervlich für mich eine extreme Belastung.

    Und weiß jemand on ich die Möglichkeit habe finanzielle Unterstützung zu erhalten ? Ich bin völlig mittellos, bekomme aufstockende Grundsicherung da meine Rente zu knapp ist. Umzugsunternehmen wollen teilweise 200Euro/Std haben, und das hab ich nicht. Da ich niemanden habe der mir wirklich helfen kann müsste ich ein Unternehmen beauftragen. Selbst die Diakonie verlangt für einen Umzug 179 Euro/Std.

    Zumindest die fristlose Kündigung. Das ist in § 543 BGB so geregelt.
    Schreibe einfach, dass Du die offenen Forderungen beglichen hast und verweise auf den o.g. Paragraphen.
    Hier stellt sich die Frage, wie die Kündigung formuliert wurde. Wurde hilfsweise ordentlich gekündigt? Das hätte dann wohl weiterhin bestand.


    Mir wurde ausserordentlich UND ordentlich gekündigt.

    Ich war am Nachmittag beim Mieterschutzverein. Der Anwalt da hat gesagt dass die Kündigung rechtmäßig ist, allerdings auch dass ich keine Angst davor haben soll dass mir am 20. das Schloß ausgetauscht wird und ich nicht mehr in die Wohnung komme.

    Er hat mir gesagt dass ich Widerspruch einlegen soll wegen § 175 BGB da dem Schreiben des Verwalters kein Schreiben beilag aus dem hervorgeht dass der Verwalter bevollmächtigt ist mich zu kündigen. Ich hab zwar mal vor gut zwei Jahren ein Schreiben erhalten aus dem die Vollmacht hervor geht, aber das müssten die mir erstmal nachweisen. Ist jetzt wirklich reine Paragraphenreiterei.

    Hallo,

    ich kann im Unterforum "Kündigung" leider nichts posten,
    deswegen versuche ich es mal hier.

    Ich bin 37, Frührentner und wohne seit 2010 in einer 45qm Wohnung.
    Im Jahr 2011 hatte ich die ersten Mängel in meiner Wohnung (Klingel kaputt, WZFenster ließ sich nicht öffnen).
    Der Mieterschutzbund meldete das dem Vermieter, der reagierte aber nicht und ich fing an die Miete zu mindern.
    Im Jahr 2012 fing es (nach einem Rohrbruch) im Schlafzimmer und Bad zu schimmeln.
    Wieder Mieterschutzbund => Mietminderung => keine Reaktion.
    Seit August 2013 habe ich kein warmes Wasser mehr in der Wohnung.
    Das selbe Spiel: Mieterschutzbund => Mietminderung => keine Reaktion.

    Wenn ich gesundheitlich in der Lage gewesen wäre wäre ich schon lange ausgezogen!

    Im Februar 2014 habe ich das Amt für Wohnungsaufsicht gebeten sich die Schäden einmal anzuschauen. Dieses hat dann den Vermieter aufgefordert die Schäden zu beheben.
    Daraufhin habe ich den Fehler gemacht gar keine Miete mehr zu überweisen weil ich wollte dass sich etwas tut und ich wollte das aber nachzahlen sobald sich die Mängel behoben wurden.
    Das WZ Fenster wurde repariert, und das Bad wurde gestrichen.
    Alle anderen Mängel blieben, also noch immer kein warmes wasser => nicht die Möglichkeit zu duschen/baden.

    Ich habe es ja fast heraus gefordert, und gestern die fristlose Kündigung erhalten.
    Ich soll bis zum 13.5. ausziehen.
    Heute habe ich die vier ausstehenden Monatsmieten überwiesen, selbstverständlich wieder unter Abzug der Mängelminderung.

    Wenn ich das richtig verstehe ist die Kündigung unwirksam wenn ich mich als zahlungswillig gezeigt habe ?
    Was muss ich in einen Widerspruch schreiben gegen die Kündigung ?

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