Mensch AndreasC1977, es geht mir weder darum, Dein Kompetenz in Frage zu stellen
noch unbedingt recht zu haben. Sollte das in meinem ersten Beitrag so rübergekommen sein,
war das nicht gewollt; allerdings musst Du auch nicht gleich so herablassend tun.
Es geht mir tatsächlich primär darum, dass der TE oder auch andere Fragende
eine möglichst hilfreiche Antwort bekomm(t)en.
Das gilt natürlich auch in diesem Fall. Und zugegebenermaßen bin ich offenbar nach wie vor
anderer Meinung oder ich mißverstehe Dich einfach, was ja durchaus sein kann.
Sieh es nicht als Angriff, sondern einfach als einen Austausch an - vielleicht können wir
das Mißverständnis ja aufklären und finden doch noch zueinander 
Deine Berechnung (wie ich sie verstehe):
Dein Beispiel anhand Angaben des TE jetzt aber mit 4 wohnwerterhöhenden Merkmalen:
6,93 - 5,68 = 1,25 OBERSPANNE x 80 % = 1,00
Der Wert wird zum Mittelwert addiert: 5,68 + 1,00 = 6,68
Dazu dann die Sondermerkmale: 6,68 + 0,40 = 7,08
Meine Berechnung:
Dein Beispiel anhand Angaben des TE jetzt aber mit 4 wohnwerterhöhenden Merkmalen:
6,93 - 5,68 = 1,25 OBERSPANNE x 80 % = 1,00
Der Wert wird zum Mittelwert addiert: 5,68 + 1,00 = 6,68
Dazu dann die Sondermerkmale: 6,68 + 0,40 = 7,08 wird begrenzt auf den oberen
Spannenendwert 6,93
Vorausgesetzt, dass ich Dich richtig verstanden habe, liegt der Unterschied darin, dass Du
bei einer Kombination von Sondermerkmalen, die innerhalb der Spannen liegen +
wohnwerterhöhenden Merkmalen über den Oberwert eines Mietspiegelfelds gehst, also im
Beispiel bei einer ortsübl. Miete von 7,08 Euro landest.
Nach meinem Verständnis wird bei so einer Kombi allerdings beim Oberwert ein Cut gemacht
und daher wäre bei mir der Oberwert von 6,93 die ortsübl. Miete.
Das wäre in diesem Beispiel zwar nur ein geringer Unterschied, kann bei anderen Gegebenheiten
aber sehr viel deutlicher ausfallen.
Bzgl. der von Dir zitierten Textstellen zum Über-/Unterschreiten der Spannenendwerte, bzw.
des oberen Werts durch Sondermerkmale bin ich absolut d'accord.
Das hatte ich in meinem ersten Beitrag ja ebenfalls so beschrieben.
Schöne Grüße, Blümchen
Okay, okay, ich glaube, ich verstehe, wo wir uns missverstehen:
Kann es sein, dass Du die Sondermerkmale mit den zusätzlichen Merkmalen in der Spanne verwechselst?
Die Sondermerkmale werden zum Mittelwert aufgeschlagen. Und wenn Du für eine Wohnung sämtliche Sondermerkmale hast, kannst Du auch über den Oberwert kommen, da dieser Spannenwert nur als Berechnungsgrundlage und Höchstgrenze bei den zusätzlichen Merkmalen dient.
Als Extrembeispiel:
Altbau bis 1918, unter 40 m², in guter Wohnlage (Feld C1: 4,62 - 5,76 - 6,90)
Mittelwert: 5,76
Wir nehmen an, wir haben für dieses Schmuckstück alle Sondermerkmale:
Hochwertiges Parkett + 0,56
moderne Küche +1,37
separate Dusche + 0,63
modernes Bad + 0,34
ISO-Verglasung +0,28
Aufzug: 0,64
Wenn wir das alles addieren, so sollten wir bei 9,58 EUR pro SQM ankommen, sofern ich mich nicht vertippt habe.
Und damit lägen wir weit über den Oberwert (6,90). Das wäre auch in Ordnung.
Aber: Weil wir jetzt schon weit drüber liegen, dürfen wir nicht mehr die zusätzlichem wohnwerterhöhenden (mindernden) Merkmalsbereiche berücksichtigen. Die entfallen somit.
Mit den zusätzlichen Merkmalen bildet die Obergrenze auch tatsächlich die Obergrenze.
Man könnte es so ausdrücken, dass die SONDERmerkmale beSONDERS kraftvoll sind und die Obergrenze sprengen dürfen.
Aber ACHTUNG: gerade in Berlin gilt eine Kappungsgrenze von 15 % über der vor 3 Jahren erzielten Miete... das muss ja auch noch betrachtet werden. Aber das hat nur nebenbei etwas mit dem Mietspiegel zu tun.