Beiträge von AndreasC1977

    och neeeeeeee... nicht noch so einer...
    Wer den deutschen Mieterbund zitiert, der scheidet meines Erachtens aus als vertrauenswürdiger Fachmann... Es ist in Verwalterkreisen gut bekannt, dass die Anwälte, die für die Mietervereina arbeiten zum größten Teil keine Ahnung haben und nur blind in der Suppe rumstochern. Das sind zumeist Anwälte, die zu unerfahren sind, zu schlecht sind, keine Ahnung haben, etc., so dass die auf dem "freien Mandats-Markt" keine Chance haben und sich mit den Vereinen über Wasser halten müssen.
    Kein seriöser Anwalt, oder Anwalt, der gut in seinem Job ist, würde freiwillig für irgendeinen Mieterverein arbeiten.
    Wir führen oft genug Klagen gegen Mieter, die sich von Anwälten irgendwelcher Mietervereine vertreten lassen... und amüsieren uns über die abstrusesten Vorstellungen und Zurschaustellung offensichtlichem Unwissens.

    Also, um das mal klar zustellen:
    Mit einer analogen Sat-Anlage konnte man ca. 60 Programme sehen (wenn man den Sateliten anpeilt, wo die deutschen Sender übertragen wurde... Astra?). Alle großen Standardsender konnten damit empfangen werden, plus einem Haufen Nebensender.

    Mit einer seit April 2012 notwendigen digitalen Satanlage kann man zwar wesentlich mehr Sender empfangen, aber zu den bisherigen 60 Sendern nur unwesentlich andere FREIE, die eine Wohnwertsteigerung nicht bringen. Der überwiegende Teil der neuen Sender ist vershclüsselt.
    Leistungen, für die der Mieter noch separate Verträge abschließen müsste, um sie genießen zu können, sind nicht wohnwerterhöhend.

    Also klipp und klar: Die notwendige Umrüstung einer analogen Sat-Anlage auf digital ist eine notwendige Instandsetzung, die den ursprünglichen Zustand (Empfang aller Sender) wieder herstellt, zumal die Anlage sowieso defekt war.
    Da kann der Herr Geschäftsführer vom Mieterbund sagen was er will... mal wieder voll an der Realität vorbei.

    Noch eine Frage hierzu für's Verständnis: Der analoge Empfang wurde doch im vergangenen Jahr eingestellt, oder? Es müsste doch eigentlich eine neue digitale Anlage verbaut sein?
    Erneuert der Vermieter die Anlage, was eine höhere Senderanzahl und bessere Auflösung zur Folge hat (also von analog zu digital), könnte das durchaus als Modernisierung ausgelegt werden. Manche Gerichte sollen das so beurteilt haben (die Urteile müsste ich mal raussuchen).

    Ein solches Urteil würde ich niemals akzeptieren (als Mieter), denn: Der Vermieter vermietet die Wohnungen mit Benutzung der Gemeinschaftsantenne. Das analoge Signal wurde 2012 abgeschaltet. Insofern haben die Mieter keinen TV-Empfang mehr, wenn der Vermieter nicht umrüstet. Er muss jedoch den mangelfreien Zustand herstellen. Da scheidet Modernisierung aus.

    Anderes Beispiel, was dem entsprechen würde:
    Wenn der Vermieter keine Glühbirnen mehr kaufen kann, weil die verboten wurden, und stattdessen LED / Energiesparlampen kaufen muss, ist das trotz Mehrkosten ja auch keine Modernisierung. Es ist einfach Instandhatung, weil die Gesetzeslage sich geändert hat.

    (Ich finde Deine Urteile aber auch nicht... bin da gespannt... wie gesagt, als Mieter würde ich in Berufung gehen, da es keine Mod. ist.)

    Naja, wenn Dein Name nicht auf der Klingel steht, wird das irgendwann schon mal auffallen... und dann hast Du evtl. eine fristlose auf dem Tisch. Als Vermieter bekommt man das irgendwann mit. Und dann brennt die Hütte :D

    Abgesehen davon, dass Du Dich womöglich strafbar machst (Meldegesetz).
    Und je nach Region musst Du, wenn Du die Wohnung als Zweitwohnsitz behälst, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.

    Und je nach Region bekommt der Vermieter Bescheid, wenn sich jemand aus seiner Wohnung ab- und anmeldet...
    Also ein seeeeeeeeehr dünnes Eis, auf dass Du Dich da bewegst.

    Und wenn der Vermieter keinen Harzer in der Wohnung haben will, dann hat das seinen Grund und sollte auch respektiert werden. Oder würdest Du wollen, dass Deine Mieter etwas gegen Deinen Willen machen?

    Ich weiß ja nicht, wie das bei Dir ist, aber wenn die Wohnung zu groß und zu teuer ist, würde die sich Dein Vater eh nicht leisten können, da das Amt ja nur bis zu einer gewissen Höhe die Miete trägt.

    Also sei FAIR und lass den Mist.

    Das ist meiner Meinung nach nicht möglich.
    Denn: Der vermieter muss es dulden, wenn Deine Eltern in Deine Wohnung MIT einziehen. Ihr dürft einen gemeinsamen Haushalt führen.
    Da Du die Wohnung aber komplett Deinen Eltern überlässt, selber woanders hinziehst, führt ihr keinen gemeinsamen Haushalt. Somit darf der Vermieter dies verweigern.

    Das ist lediglich eine Instandsetzung der alten maroden Anlage, keine Modernisierung im Sinne des BGB.
    Eine modernissierung muss nachhaltig den Wohnwert erhöhren oder nachhaltig Energie und Wasser einsparen.
    Wenn es bereits eine Sat-Anlage gibt, und die nicht richtig funktioniert, dann ist das lediglich eine Instandsetzung.

    Man kann bei schlechtem Empfang sogar dem Vermieter den Mangel anzeigen und sogar Mietminderung durchsetzen (geltende Rechtsprechung, da gibt es im Netz VIELE Urteile - einfach gestörter TV Empfang Mietminderung eingeben.). Da sind wohl 1 - 2 % der Bruttowarmmiete zu mindern. Allein dies zeigt, dass es sich nicht um eine Modernisierung sondern um eine Mangelbeseitigung handelt.

    Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist absolut ausgeschlossen in diesem Fall wegen der Sat-Anlage. Die Mieter sollten alle den Mangel mit den schlechten TV-Empfang schriftlich melden und 1-2 % Miete mindern, dann wird die Verwaötung ganz schnell die Anlage austauschen.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    In unserem Mietvertrag steht zwar der Punkt "Hausmeistertätigkeiten" unter dem Punkt Betriebskosten, doch ist dort außer diesem Namen weder eine Summe noch die genaue Tätigkeit beschrieben.
    Die Summe von 200€ wird meines Wissens nicht überwiesen, sondern dem Hausmeister von der Miete erlassen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es dafür keine Belege gibt.
    Werde abwarten wie der Vermieter sich dazu weiterhin äußern wird, da ich der Überzeugung bin, dass er weiß, dass er nicht im Recht ist.

    Gruß
    Lukas

    In Mietverträgen stehen NIE die Preise und Vertragspartner... sonst dürfte der Hauswirt ja nie den Hausmeister wechseln und Preissteigerungen dürfte er nicht weitergeben. Es werden nur die KostenARTEN erwähnt, die dann umgelegt werden sollen.

    Es muss nur erwähnt sein, entweder mit Verweis auf die Betriebskostenverordnung oder als Aufzählung (oder für die, die gerne schreiben beides), dass Hausmeisterkosten anfallen KÖNNTEN und dann auch umgelegt werden können auf den Mieter.

    Es muss auch kein Vertrag nachweisbar sein. Durchaus können Dienstleister auf "Zuruf" agieren. Das lohnt sich zum Beispiel bei kleinen Mietshäusern, wo es nicht so viel zu tun gibt.
    ABER: Es muss ein Nachweis der Kosten geben: Eine Barquittung oder eine Rechnung des Hausmeisters, eine Gehaltsabrechnung, oder etwas in der Art, das die Höhe der Kosten belegt.
    Im übrigen ist der Vermieter verpflichtet, Dir eine Bescheinigung gem § 35A EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) auszuhändigen für Deine Einkommensteuererklärung... wetten, dass er da ins Schwimmen kommt? *g*

    Mein Tipp: Fordere die Dir zustehende Belegeinsicht. Du willst ALLE Belege sehen, die mit der Betriebskostenabrechnung zu tun haben. Wenn es für eine Position keine Belege gibt, kann der Vermieter die auch nicht vom Mieter fordern.
    Und wichtig: ALLES schriftlich machen. KEINE Sms oder Emails, sondern schön per Brief. Und wenn der Vermieter etwas per sms oder mündlich macht, darauf verweisen, dass Du das bitte ORDENTLICH schriftlich haben möchtest.

    Hallo Andreas
    hab grad dein Profil angeguckt und gesehen das du auch aus Aachen bist, was ein Zufall ich auch:)


    - Leider lebe ich schon sit meiner Kindheit nicht mehr in Aachen... Aber die rheinische Mentalität fehlt mir... Berlin ist unfreundlich und kalt... aber man kann sich ja nicht immer aussuchen, wohin der Job und das Leben einen führen...

    Ja da gebe ich dir Recht,der Gang zum Anwalt ist glaube ich die beste Lösung,denn der Vermieter hat gegen jede Menge Sachen verstossen.
    Aber am meisten regt mich die üble Nachrede auf.Wie kommt er dazu zu behaupten das ich in der Wohnung der Prostitution nachgehe Das finde ich total diskriminierend.
    Hab halt nen grossen Freundeskreis der überwiegend aus Männern besteht. Na und? Ist das etwa verboten. Und als ich ihn zur Rede stellen wollte,was diese Anschuldigungen sollen,meinte er,
    das er nicht möchte das sein Haus zu einem Bordell verkommt. Wie bitte???? Was fürn Bordell???? Als ich ihm klipp und klar sagte das ich keiner"gewerbliche Tätigkeit im horizontalen Gewerbe" nachgehe und nichts gegen Geld mache,sagte er meine Ausreden wären ihm egal und ich so schnell wie möglich ausziehen soll,am besten noch heute.Er möchte nicht das sein Haus in Verruf kommt.Er lässt überhaupt nicht mit sich reden. Er beharrt auf seinem Standpunkt Frau+Mann in der Wohnung = SEX .Keine Ahnung was in seinem Kopf vorgeht.


    - Naja, wenn er schon älter ist, dann wird er auch wohl noch sehr konservativ und verbohrt sein. Heutzutage ist es ja nichts besonderes, wenn Mann und Frau miteinander befreundet ist. Mein Freundeskreis ist auch fast komplett weiblich... ohne dass ich ein Schürzenjäger oder schwul bin... c'est la vie.

    Auf jeden Fall möchte ich nicht ausziehen,nur weil ein älterer Herr den Moralapostel spielen will. Nicht mit mir. Hoffe ihr seht es genau so. MfG


    - Also zwingen dass Du kündigst kann er Dich nicht. Und wenn er Dich kündigen will, braucht es mehr als nur bloße Äußerungen. Da braucht er Beweise. ABER: Wenn seine anderen älteren "Seniorenmieter" ähnlich drauf sind wie er, kann es sein, dass deren Zeugenaussage vor Gericht ausreicht, und Du Dir eine neue Bleibe suchen musst. Und da würde ich mich nicht darauf verlassen, dass sie Dir ins Gesicht lächeln und sagen, dass sie sich nicht gestört fühlen... Was sie hinter Deinem Rücken mit Deinem Vermieter besprechen, dass kannst Du nicht wissen.

    Wenn ich DU wäre, würde ich mir schon überlegen, ob man so einen alten verbohrten Knacker und seine Seniorenmieter wirklich ertragen will.. denn der Ärger wird selbst bei einem Deinerseits gewonnenen Rechtsstreit nicht weniger... wahrscheinlich sogar noch schlimmer, denn dann kann es sein, dass die erst recht "aufdrehen" und Dich tyrannisieren.
    Mein ganz persönlicher Rat: Such Dir eine andere Wohnung... nur des Seelenfriedens wegen.

    Und da kann ich keine Endrenovierungsklausel erkennen.


    Nun, wir haben aber einen §133 BGB - der besagt, dass eine Willenserklärung so auszulegen ist, wie sie gemeint ist, und nicht so, wie sie ggf. geschrieben ist... und wenn die Hausverwaltung ganz genau sagt, wie sie die Willenserklärung gemeint hat, und das macht sie ja, dann wird jeder Richter den Vertragspunkt nach der Meinung der Hausverwaltung auslegen. Und da dies zugunsten des Mieters ist, wird das der Richter sowieso machen, da Verbraucher einem besonderen Schutz unterstehen.

    Und wie gesagt: Meiner Meinung nach kann die Wohnung bei normaler Benutzung sowieso noch nicht Renovierungsbedürftig sein, so dass der Mieter sowieso nur besenrein übergeben muss.

    Ja, dann scheint die Hausverwaltung tatsächlich zu glauben, eine gültige Enrenodierungsklausel zu haben.

    Ich würde der Endrenovierung widerprechen, mit dem Hinweis, dass eine Endrenovierung in Verbindung mit einer Schönheitsreparaturklausel beide Klauseln unwirksam macht. (Siehe Urteil des BHG, welches ich mitgegeben hatte)

    Und falls die Wohnung wirklich nur normale Abnutzung aufweist, würde ich noch ergänzen, dass die Schönheitsreparaturen selbst bei einer Gültigkeit der Schönheitsreparaturklausel noch nicht fällig wären, da der allgemeinen Zustand der Wohnung eine Renovierung noch nicht erfordere.

    Die Wohnung wäre so oder so im besenreinen Zustand zu übergeben.

    Ehe Du das abschickst, geb das nochmal Deinem Anwalt zur kontrolle. Eine Rechtsberatung kostet ja nur um die 80,00 EUR.

    Ich bin mir zwar zu 90 % sicher, kann aber natürlich auch noch an den Auswirkungen des Wochenendes leiden :D

    Hallo Elena,

    ich würde einen Anwalt aufsuche nund den Vermieter abmahnen lassen. Alleine schon, dass er Dich in die Wohnung gedrängt hat ist strafbar. Ohne Deine Erlaubnis darf er die Wohnung nicht betreten. Das ist sowohl Nötigung als auch Hausfriedensbruch.
    Du darfst Freunde empfangen so oft Du willst.
    Aber eine "gewerbliche Tätigkeit im horizontalen Gewerbe" darfst Du in der Wohnung nicht ausüben.

    Nur mal als Tipp: Wenn der Vermieter meint, er hätte eine gültige Endrenovierungsklausel in den Mietvertrag eingebaut, darfst Du ihn auslachen. Du solltest Dir das schriftlich geben lassen, dass die Klausel eine Endrenovierungsklausel darstellt.

    DENN: dann brauchst Du GAR keine Schönheitsreparaturen machen, da eine Endrenovierungsklausel UND eine Schönheitsreparaturklausel zusammen ungültig sind (Benachteiligung des Mieters, Summierungseffekt, BGH, Urteil vom 14.05.2013, VIII ZR 308/02).
    Wenn die Euch das schriftlich geben, brauchst Du die Wohnung nur besenrein übergeben.

    Wenn die das nicht schriftlich geben, kann es u. U. zum Grübeln kommen. Du lebst nicht lange in der Wohnung. 2,5 Jahre ist keine lange Zeit. Da sollten SchönReps i. d. R. noch gar nicht fällig sein, es sei denn, Du haust wie eine Sau um Stall...
    Wenn Du die Wohnung unnormal stark beansprucht hast und diese überdurchschnittliche Gebrauchsspuren aufweist, müsstest Du sowieso renovieren.
    Ich kann mir das aber nur schwer vorstellen, denn in 2,5 Jahren sollten bei "normalen" Menschen vielleicht ein paar Schatten an den Wänden sein (Schränke, Bilder,...), vielleicht im Flur ein paar Laufspuren an den Wänden, aber das ist i. d. R. alles normaler Gebrauch.

    Kurze Antwort:
    Betriebskosten müssen gezahlt werden, wenn diese vertraglich vereinbart wurden, z. b. durch Auflistung oder Verweiß aufdie Betriebskostenverordnung.

    Zu den Betriebskosten gehören - grob gesagt - alle wiederkehrenden Ausgaben, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes notwendig sind, sowie öffentliche Abgaben.
    Grundsteuern werden mittels nicht ganz einfacher Formel vom Finanzamt der zuständigen Gemeinde erhoben. Berechnungsgrundlage sind da die Mieten, die zu einem gewissen Stichtag vor erzielt werden hätten können - auch Wohnraummieten. Somit sind die Grundsteuern auch auf Wohnungen umlagefähig.
    Die Straßenreinigung ist eine öffentliche Abgabe. Die Straße muss auch dann gereinigt werden, wenn keine Autos fahren. Man kann ja immer noch auf die Straße laufen, oder mit Fahrrad fahren. Somit muss jeder Mieter an den Straßenreinigungskosten partizipieren.

    Gebäudeversicherung und Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherungen sind zwar keine PFLICHTversicherung, aber man wird kaum ein Haus finden, welches nicht versichert ist. Die Kosten sind auf Mieter umlagefähig.

    Winterdienste sind mit die teuersten Betriebskosten. Je nach Region gibt es eine Räumpflicht mit hohen Strafen, so wie bei uns in Berlin. Da die Winterdienste dem Eigentümer die Haftung abnehmen, zu den schrecklichsten Unzeiten den Schnee und das Eis beseitigen, auch Wochenends, sind diese Kosten nicht gerade wenig. Und ja, diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt.

    Was mit Deiner kaputten Scheibe angeht, weiß ich nicht. Das hat nichts mit Betriebskosten zu tun. Das ist Instandsetzung. Und wenn Du den Schaden verursacht hast, darf sich der Vermieter von Dir das Geld wiederholen.
    Wenn es jedoch "normaler Verschleiß" ist, ist der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet. Da sollte man ihm eine Frist setzen mit Androhung der Ersatzvornahme.

    Ein Vermieter darf die Katzenhaltung generell nicht verbieten.
    Katzenhaltung kann nur unter bestimmten Bedingungen verboten werden, und das auch nur, wenn im Mietvertrag individuell das Katzenhalteverbot vereinbart wurde. Wenn diese Klausel jedoch schon im Mietvertrag drinstand, also eine vorgegebene Klausel, die nicht individuell vereinbart und nachgetragen wurde, ist sie schon unwirksam, da es eine Formularklausel ist.
    Ob er seine Tochter an die Leine legt oder frisch wickelt spielt keine Rolle. Mit der habt Ihr nichts zu tun.
    Ihr seid nicht der Willkür des VM ausgeliefert, insofern, ohne rechtmäßiges Verbot, kann er Euch die Haltung nicht verbieten.

    Der Vermieter muss sachliche Gründe nennen. Dass die Tochter keine Katzen halten darf, ist kein sachlicher Grund. Das ist sein familiäres Privatdiktat.

    Vielleicht scannt Ihr Eure Mietvertragsklausel mal ein und ladet die hier hoch, dann kann man mehr sagen. Wir sind zwar hier gut, aber keine Hellseher ;)

    Rechtlich 100%-ig sicher sind Einschreiben, egal in welcher Form, auch nicht. Die besagen nur, dass ein Umschlag transportiert wurde. Der Inhalt wird damit nicht belegt.
    Wenn der Vermieter im Ort wohnt: Mit einem Zeugen, der den Inhalt bezeugen kann, persönlich den Brief zustellen, auf einer Kopie die Zeit und das Datum der Zustellung notieren, die Art der Zustellung (persönliche Übergabe, Einwurf in den persönlichen Briefkasten des Empfängers...) sowie alle Zeugen und selber unterschreiben.
    Bei einer persönlichen Übergabe kann man probieren, ob der Empfänger bereit ist, den Empfang zu quittieren... meistens wird das aber verweigert... verständlicherweise.
    Lebt der Verwalter nicht vor Ort, kann man auch das Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet ca. 9,80 € (kann sich natürlich inzwischen geändert haben).

    AjaxMH, es ist übliche Praxis die fristlose Kündigung auszusprechen und ersatzweise die außerordentliche fristgemäße Kündigung auszusprechen. Somit bleibt, falls die fristl. KD unwirksam ist, immer noch die fristgemäße Kündigung. Damit kann ein Mieter zwar die fristlose KD durch Zahlung heilen (einmalig), aber muss dennoch nach drei Monaten die Wohnung verlassen.
    Das macht man mit Mietern, die einem zu sehr geärgert haben und die man deswegen los werden möchte.
    Davon habe ich in Berlin-Wedding einige.

    Also, ohne Titel, also ohne Vollstreckungsbescheid, kann der Vermieter die Wohnung nicht durch einen Zwangsverwalter räumen lassen.
    Selber darf er die Wohnung nicht ohne Dein Einverständnis öffnen und betreten, das wäre verbotene Eigenmacht.
    Die fristlose Kündigung wird er vor Gericht nicht durchsetzen können. Wenn ich Du wäre, würde ich die fristgemäße Kündigung (3 Monate Frist) akzeptieren und mir eine neue Wohnung suchen. Das kostet DEINE Gerichts- und Anwaltskosten. Im Besten Fall wird es nämlich zu einem Vergleich kommen, im schlechtesten Fall wirst Du den Prozess verlieren. Dein Nicht-Zahlen ohne Begründung in Textform war ein Vertragsbruch und berechtigt zur Kündigung.

    Da ich kein Sozialarbeiter und auch kein Verwaltungsangestellter bin, weiß ich nicht, ob das Sozialamt Umzugsbeihilfe gewährt.
    Ich vermute aber eher nicht, da der Umzug durch Dein schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Aber ich hab schon Pferde kotzen sehen.
    Einfach diesbezüglich die RICHTIGEN Ansprechpartner fragen... die vom Sozialamt.

    @AjaxMH - Hast Recht... den wichtigen Kündigungsgrund habe ich unterschlagen. Aber da der Schreiberling die Wohnung ja, wenn ich ihn verstehe, sowieso in absehbarer Zeit nutzen möchte, und dies sogar zeitnah (O-Ton: "es für mic sonst günstiger ist, in die neue wohnung umzuzihen"), dürfte er wohl kündigen.... aber ich denke du hast Recht, dass er gar nicht weiß, was er wirklich will.

    Cobain, ich habe niemanden gedroht.
    Aber als Mieter zu glauben, eine Verwaltung müsse bitte bitte bei den Mietern machen, andere Verträge abzuschließen ist einfach nur frech, unverschämt und anmaßend.
    Wenn es notwendig ist, werden umfangreichere Verträge abgeschlossen, die mehr und bessere Dienstleistungen beinhalten. Das muss auch nur in der BK-Abrechnung erläutert werden, aber nicht bei den Mietern angefragt, beantragt o. ä. werden. Der Mieter hat das zu schlucken.
    Gerade z. B. im Falle von Zwangsverwaltungen werden nur sehr knappe Hausmeisterdienste beauftragt, so dass diese meistens sehr billig sind. Aber das ist eher ein Notbehelf. Wenn dann eine Zwangsverwaltung beendet wurde und "vernünftige" Hausmeisterverträge abgeschlossen werdden, steigen die Preise um z. T. mehr als 200 %.

    Und ja, der Vermieter ist frei in seiner Vertragspartnerwahl. Wir leben in einer Demokratie mit Vertragsfreiheit.
    Und das Gebot der Wirtschaftlichkeit heißt nicht, dass der Vermieter das günstigste Angebot nehmen MUSS.
    Wenn die Annahmeumstände inakzeptabel sind, oder teurere Verträge mehr Leistung bringen, darf er auch teurere Verträge abschließen.

    Zu prüfen ist, ob der HM auch nichtumlagefähige Tätigkeiten geleistet hat. Diese müssen Stundengenau entweder aus der HM-Pauschale herausgerechnet werden, oder aber diese Tätigkeiten werden (so mache ich das) mit separater Rechnungslegung dann speziell vergütet, so dass die Hausmeisterpauschalen tatsächlich zu 100 % umlagefähig sind.

    Der Vermieter hätte, um Nachzahlungen zu vermeiden, die BK-VZ anpassen KÖNNEN, aber nicht MÜSSEN.
    By the Way: Unkosten gibt es nicht... Unkosten wären "Nichtkosten", also Gewinne.
    Aber Du bist ja schlau und glaubst es besser zu wissen als berufserfahrene Immobilienkaufleute und Immobilienökonome.
    Ich wünsche Dir viel Spaß bei Deinem Rechtsstreit.
    Tipps und Hilfen gebe ich einem derart Unverschämten keine mehr.
    Ende dieses Themas für mich.

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