Beiträge von AndreasC1977

    Was sagt denn das Übergabeprotokoll zum Einzug der Mutter bezüglich der Wand? Ist irgendwo dort oder im Vertrag festgehalten, dass es sich um einen Mietereinbau handelt? Wenn ja, muss Deine Mutter diese rausreissen.

    Wenn es nirgendwo ersichtlich ist, konnte sie dies nicht wissen und die Wand kann stehen bleiben.

    Bezüglich der roten Wände: Diese muss der Vermieter in der Tat nicht so zurücknehmen. Das sat auch das BGH. Selbst wenn die Schönheitsreparaturklausel ungültig ist, muss der Vermieter diese "krasse" Farbgebung nicht akzeptieren bei der Rücknahme der Wohnung.

    Kinder haben Narrenfreiheit. Kinderspiel ist natürlich und muss geduldet werden. Wen das stört, dem bleibt nur eine Lösung: Umzug

    (Wer investiert denn bitte schön als Mieter in die Sanierung einer MIETwohnung??? Wer zuviel Geld hat, sollte es besser einer Hilfsorganisation für Flüchtlinge spenden. Da wird das Geld eher gebraucht)

    Wenn mein Vermieter sich bei mir in die Wohnung reindrängen würde, würde ich ihn, auch wenn es sich um eine ältere Dame handelt, aus der Wohnung rausschieben. Zur Not mit Gewalt. In meiner Wohnung habe ich Hausrecht und das lasse ich mir von einem Drachen nicht abspenstig machen. Und da gibt mir das Gesetz jedes Recht in die Hand, dass ich die unbefugte Person auch mit Gewalt aus der Wohnung schmeisse.

    Ohne Weiteres darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten. Das ist Hausfriedensbruch.

    Üblicherweise wird ein ÜP (zweifach!) von beiden Parteien unterschrieben und an jede ein Exemplar ausgehändigt.


    Pauschalisierung. Es gibnt da kein "üblich". Nur wenn der Vermieter vorgedruckte, käuflich erwerbbare Formulare mit Durchschlag nutzt.

    Da diese Vordrucke aber sehr allgemein gehalten sind, und nicht die individuellen Anforderungen des jeweiligen Vermieters entsprechen, tendieren viele Verwaltungen eher dazu, ihr eigenes Protokoll anzufertigen. Dieses wird dann am PC mit den notwendigen Daten gefüttert (Mieterdaten, Wohnungsdaten) und dann bei der Übergabe ausgefüllt. Da es sich hierbei natürlich um PC-Ausdrucke handelt, gibt es auch nur ein Protokoll. Und der Vermieter schickt dem (Ex-)Mieter dann eine Kopie zu.

    Eine Frist gibt es dabei aber nicht. Wir schicken unseren Mietern die Kopie meist schon in den nächsten 2 Tagen.

    Wenn es nicht vertraglich geregelt wurde, sind die Nutzerwechselkosten vom Vermieter zu tragen gem. BGH-Urteil.
    Nur wenn das Abwälzen der Kosten im Mietvertrag vereinbart wurde, können diese auf den Mieter gelegt werden.

    In vielen Mietverträgen ist inzwischen eine entsprechende Klausel enthalten.

    Du erwartest, dass jeder Hinz und Kunz weiss, dass DER "Haus & Grund" DIE Vermieterlobby ist... wer weiss das aber schon, außer der Vermieter? Bevor ich damals meine Ausbildung gemacht hatte, kannte ich Haus & Grund auch nicht. So wie 90 % aller "Ottonormalmieter". Die Frage hätte also auch von mir sein können im "unausgebildeten" Zustand vor 15 Jahren.

    Wenn Haus & Grund Celle bei ihm bisher immer nur als der Vermieter bzw. Verwalter aufgetreten ist, kann man ihm ob seines Unwissens bezüglich der Fachinfo keine Schlinge drehen. Ihr habt einfach die falschen Schlüsse gezogen, ohne Euch vorstellen zu können, dass es Menschen gibt, die "Haus und Grund" als Vermieterlobby nicht kennen sondern nur als Verwalter.

    Leute, Ihr sagt den Fragestellern immer, sie sollen erstmal googlen, ehe sie hier posten.
    Das gilt für Euch auch, ehe Ihr einen Fragesteller angiftet.

    Haus & Grund Celle
    Verwaltungsgesellschaft mbH

    ist in der Tat eine Verwaltung.
    Im gleichen Haus sitzt aber auch Haus & Grund Celle Stadt und Land e.V.

    Kann man nur hoffen, dass der Fragesteller den Brief korrekt adressiert hat und auch in den korrekten Schlitz geworfen hat.
    Besser wäre es gewesen, zu den Sprechzeiten in der Verwaltung zu gehen und den Brief dort abzugeben (am Besten mit Zeugen, und zusätzich auf einer Kopie den Erhalt abstempeln lassen.

    400 EUR für Malerarbeiten sind lächerlich. Das dürfte gerade mal der Materialanteil und Abdeckmaterial sein.
    Wenn tatsächlich Wände dunkel gehalten waren, würde ich das akzeptieren und froh sein, dass es nicht mehr ist.

    Der Eigentümer hätte auch fiktive Kosten zur Abrechnung bringen können, also ein kompletter Kostenvoranschlag eines Malers, jedoch nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer (da die Zahlung ja nur fiktiv ist und nicht stattfindet).
    Das wäre wohl wesentlich teurer geworden.

    Du, den Wortlaut kennt hier auch niemand. Den solltest du aber wortwörtlich nachreichen, wenn dir an einer Antwort gelegen ist.

    erstens das (Gültigkeit der Renovierungsklausel im Allgemeinen), und dann ist noch interessant: In welchem Zustand war die Wohnung bei Einzug (Gültigkeit der Renovierungsklausel im Bezug auf eine eventuelle Bevorteilung des Vermieters)? Gibt es ein Einzugsprotokoll und was sagt es zum Zustand der Wohnung bei Einzug?

    Zu den Zinsen:
    In den letzten Jahren sind die Zinsen drastisch gesunken. Unsere Kautionen werden momentan zur Zeit mit 0,15 Prozent verzinst. Das ist das, was unsere Kautionsbank z. B. derzeit anbietet.

    Ihr solltet prüfen, ob der Vermieter oder die Bank eine Art Bearbeitungsgebühr abgezogen hat. Das wird gerne gemacht, ist aber unrechtens, die muss der Vermieter tragen, da es sich um Verwaltungskosten handelt.

    Da der Betrieb der Pumpe zur Wasserversorgung notwendig ist, ist der zum Betriebnotwendige Strom, bzw. sind die dafür zu tragenden Stromkosten Kosten der Wasserversorgung. Diese Kosten sind natürlich vom Mieter / von den Mietern zu tragen.

    Reparaturen der Pumpe gehen jedoch zulasten des Eigentümers. Und wenn die Pumpe wegen einer Fehlfunktion dauerhaft läuft, müsste rein theoretisch der Eigentümer auch diese "verschwendeten" Stromkosten tragen, jedoch wird man kaum nachweisen können, wieviel dies in der Tat ist. Wenn diese Pumpe z. B. zwei Tage gelaufen ist ohne abzuschalten, hat sie - je nach Stromtarif - ca. 15 EUR Strom verbraucht. (1,1 KW x 0,24 EUR / kWh x 48h x 1,19 MwSt. = 15,08 EUR)

    Bezüglich der Stromkosten wegen des defekten Boilers möchte ich mich nicht äußern. Wenn man das Wasser zum Kochen bringt um es dann abzukühlen, kann man auch von "Unbedachtheit" und mangelndes Umweltbewusstsein des Mieters sprechen. Man kann das Wasser auch nur erwärmen (Fingerprobe, ob es warm genug ist) ohne es zum Kochen zu bringen. Damit erspart man wesentliche Stromkosten für das Aufkochen des Wassers.

    niemand muss für eine Leistung voll zahlen, die nicht bzw. nur schlecht ausgeführt wird. Wenn Mieter nachweisen können, dass die Hausreingung nur schlecht ausgeführt wird, steht ihnen ein Kürzungsrecht dieser Position in den Betriebskosten zu. Die Höhe der Kürzung muss aber angemessen sein, die mangelhafte Leistung muss gut dokumentiert sein und sollte der Verwaltung auch schriftlich bekannt gegeben worden sein. Idealerweise ziehen da mehrere Mieter an einem Strick.

    Wenn der Gebrauch des Gemeinschaftsraumes nicht mietvertraglich zugesichert ist, "gibt" es diesen Gemeinschaftsraum offiziell nicht und der Vermieter kann damit machen, was er will.

    Danke euch, drückt uns mal die Daumen dass der Zeuge (hatte bei dem ganzen Durcheinander, Mieter und Zeugin geschrieben, ist aber umgedreht) und seine Aussagen die sonst keiner bestätigt, auch vom Richter später so gesehen werden, wie es Rechtsanwalt, Gutachter und wir sehen.
    Wir hatten schon Bedenken dass wir uns jetzt tagelang mit Fensterbeobachtung beschäftigen müssen und wie hätten wir dass Tun in der Wohnung erkennen sollen. Es ist schon wirklich extrem dass der Vermieter alles beweisen muss, wenn der Mieter sich Schimmel durch vernachlässigen, Unerfahrenheit oder Dummheit in Schrank und Bett holt.
    Aber hier gibt es ja nicht mal einen Beweis nur Zeugen.

    LG ungewolltvermieter

    Es gäbe noch den recht sicheren Weg, eine permanente Luftfeuchtigkeitsmessung durchzuführen. Da wird über einen Zeitraum (4-6 Wochen) die vorliegende Luftfeuchtigkeit gemessen (ist so ein elektronisches Ding) und gespeichert. Damit kann man nachweisen, dass falsch / gar nicht gelüftet wird.
    Aber so ein Gutachten kostet natürlich auch wieder und die Kosten trägt man erstmal selber.

    Ein Tipp für Mieter: Lernt zu reden! Ruft den Vermieter an, bittet um einen Termin und beredet das Problem und vor Allem: Zeigt Euren ernstgemeinten Willen das problem zu bekämpfen.

    Wenn ein Mieter bei mir zwei Monate Rückstand hat und gar nicht erst versucht hat, zu mir Kontakt aufzunehmen und zu erklären, wieso ich in dem Monat mal wieder keine Miete von ihm auf dem Konto sehe, bekommt er von mir auch eine fristlose sowie eine hilfsweise fristgerechte Kündigung. Es ist das mindeste, was man erwarten kann, dass ein Mieter sich meldet und seine Versäumnisse einsieht und sich erklärt.

    Meiner Meinung nach kann nur noch Kulanz des Vermieters die fristgerechte Kündigung abwenden. Viel Erfolg beim Gespräch!

    Ausschlaggebend ist der schriftliche Vertrag. Man kann vorher "bereden", dass die Wasserhähne vergoldet werden. Wenn dann aber ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird und dieser sagt, die Wasserhähne sind normal aus Edelstahl, dann hat man eben Pech.

    Oder konkreter: Wenn man "bequatscht", dass man einen halben Monat Mietfrei bekommt, und dann einen Mietvertrag aufsetzt, der auch beiderseitig akzeptiert wird, der besagt, dass das Mietverhältnis zum Zeitpunkt X beginnt und auch die Mietzahlungen dort nicht abweichend geregelt werden, so ist die Miete ab Zeitpunkt X auch fällig.

    Alles weitere wäre nur noch reine Kulanz.

    Nun, ist es nicht ziemlich anmaßend von Dir zu unterscheiden zwischen "Lischen Müller" und einer Immobilienfirma als Vermieterin? Beide sind darauf angewiesen, dass sich eine Immobilie rentiert. Egal ob natürliche Person oder juristische Person. Da gibt es keinen Unterschied.

    Obwohl... doch: Während bei Lischen Müller nur sie und evtl. ihre Familie betroffen ist, trifft es bei einer Firma, wenn diese keine Rendite mehr abwirft, mehrere Mitarbeiter mit deren Familien, deren Existenz gefährdet wird. Insofern sollte man für Immobilienfirmen vielleicht doch so etwas wie Verständnis aufbringen, dass die Ihren Job machen wollen und Gewinn erwirtschaften wollen.

    In dem Moment, wo Du Deine Wohnung nicht fristgemäß verlässt, wo Du sie also unrechtmäßig okupierst, machst Du Dich Schadensersatzpflichtig. Und wenn Du damit ein komplexes Bauvorhaben aufhälst, kann der Schaden durchaus höher sein, als Du denkst.

    Wenn der Eigentümer hochwertige Wohnungen bauen will, ist es sein gutes Recht. Dafür zahlt er auch horrende Beträge, vor Allem in München. Die Finanzierungskosten will keiner hier an der Backe haben. Für Luxuswohnungen in München hat man Baupreise von leicht 5.000 EUR pro Quadratmeter. Die muss man erst mal durch die Vermietung wieder reinholen. Und mit jedem Tag, jeder Woche Verzug macht die Bank beim Bauherren Druck und Zinsen geltend. Bereitstellungsszinsen, Verzugzinsen (Annahmeverzug wegen verschleppten Baubebinn), etc. Allein diese Zinsforderungen sind bereits ein dem Bauherrn entstehender Schaden, den er geltend machen könnte, wenn er will und wird, wenn er denn gute Anwälte hat. Und gerade in München gibt es da verdammt gute Anwälte...

    Mein Rat: Klug sein und fristgemäß räumen.

    Ich würde mir das überlegen... wenn die Kündigung gerechtfertigt ist - wie kommt man darauf, dass die Firma die Verwertung nur erfindet? Ich finde, das ist eine sehr gewagte Unterstellung - und ihr nicht auszieht, es also auf einen Prozess ankommen lasst, den Ihr garantiert verliert, kann es im Nachhinein noch richtig teuer werden. Wegen des Abriss- / Bauverzugs kann dem Unternehmen erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Z. B. dann, wenn es mit Firmen bereits Verträge gibt, die das Immobilienunternehmen Euretwegen nicht erfüllen kann.
    Dass Ihr Euch damit schadensersatzpflichtig macht und auch diese Kosten einklagbar und damit dann vollstreckbar sind, brauch ich nicht zu erläutern.
    Mit so einer dummen Aktion "Ich geh hier nicht weg, Ätschibätsch" kann man sich das Leben versauen.

    Ich bezweifele, dass Ihr Euch die Anwalts-/ & Gerichtskosten tatsächlich korrekt ausgerechnet habt. Es geht hier um eine Verwertungskündigung. Von der Räumung ist ein komplexes Bauvorhaben abhängig. Der Prozesswert kann also tatsächlich vom Wert des Bauvorhabens abhängen. Und der ist definitiv "unwesentlich" höher als Deine Miete, Jahresmiete, 10-Jahresmiete,...
    Wer mit unkalkulierbaren Risiken spielt, kann gleich zum Revolver greifen und russisch Roulett spielen.

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