Ein Mieter kann aus ein gemeinschaftliches Mietverhältnis NUR austreten, wenn ALLE Vertragsparteien dem zustimmen, also die restlichen Mieter, der Vermieter, und er selber natürlich auch. Ohne das Wissen eines anderen Hauptmieters kann niemand das Mietverhältnis verlassen oder und ohne eigene Zustimmung kann man auch nicht aus einem gemeinschaftlichen Mietverhältnis geworfen werden.
Es gibt keine Pflicht, dass jemand den Austritt eines Hauptmieters akzeptiert. Der Vermieter KANN zustimmen, MUSS aber nicht.
Die Kaution wird aus dem Mietverhältnis an den Vermieter geschuldet. Wer wieviel davon zahlt ist belanglos. Wenn ein Mieter aus einem gemeinschaftlichem Mietverhältnis wirksam per Vereinbarung austritt, hat er kein Anrecht auf seinem Kautionsteil dem Vermieter gegenüber, da das eigentliche Mietverhältnis ja noch besteht, sonder ner hat ggf. einen Anspruch gegen seinen ehemaligen Mitmieter. Wie er diesen Anspruch durchsetzt ist jedoch kein Mietrecht sondern Zivilrecht.